Upgrade von SSP auf Flexpreis (Fahrkarten und Angebote)

RenateMD, Mittwoch, 05.12.2018, 16:09 (vor 1941 Tagen)

Hallo zusammen,

kurze Frage: ich fahre am kommenden Freitag von Frankfurt nach Bonn, linker Rhein für SSP 16,40€.
Ich habe einen Termin im Konsulat und es könnte ggf. länger dauern, obwohl ich ordentlich Puffer bereits habe.
Im Netz habe ich dazu nichts finden können, daher meine Frage: sollte ich den Zuv verpassen, kann ich im RZ den Aufpreis (rund 5€) für einen Flexpreis lohnen? Habe BC50 und bin Comfort-Kundin.
Bitte keine Belehrungen zu "hättest du mal lieber gleich Flex" gebucht, das erschließt sich mir selber.

Danke &
Grüße

Renate

Kein Upgrade von SSP auf Flexpreis möglich!

Norddeich, Mittwoch, 05.12.2018, 16:16 (vor 1941 Tagen) @ RenateMD
bearbeitet von Norddeich, Mittwoch, 05.12.2018, 16:21

sollte ich den Zuv verpassen, kann ich im RZ den Aufpreis (rund 5€) für einen Flexpreis lohnen? Habe BC50 und bin Comfort-Kundin.

Da ist nichts zu machen. Nur ein nicht zuggebundener Abschnitt in Regionalverkehrszüge wäre noch nutzbar.

Du kannst aber im Reisezentrum, am NTA oder im Internet eine neue Fahrkarte zum Flex- oder Sparpreis erwerben. Das ist dort kostengünstiger als im Fernzug (zum Bordpreis).

P.S.:
In dem Fall hält sich der finanzielle Schaden ja noch in Grenzen - bei der DB werden Supersparpreise [kein Umtausch, keine Erstattung, keine Anrechnung möglich] für mehr als 100 Euro verkauft...

Fahrgastrechte

Norddeich, Mittwoch, 05.12.2018, 16:26 (vor 1941 Tagen) @ Norddeich
bearbeitet von Norddeich, Mittwoch, 05.12.2018, 16:28

Da ist nichts zu machen.

Idee: Ich würde mir im Ernstfall angucken, ob sich über die Fahrgastrechte eine Aufhebung der Zugbindung ergibt.
Falls der gebuchte Zug im DB Navigator soweit verspätet ist (bzw im DB Navigator als verspätet angezeigt wird), dass das Reiseziel voraussichtlich erst 20 Minuten verspätet erreicht wird, ist die Zugbindung für den Reisetag automatisch aufgehoben.
Ich würde dann schnell ein Bildschirmfoto machen...
(Für die Aufhebung der Zugbindung kommt es nicht darauf an, ob der Zug tatsächlich so sehr verspätet ist. Das läßt sich erst im Nachhinein definitiv feststellen.)

Danke für deine Antworten :-)

RenateMD, Donnerstag, 06.12.2018, 09:22 (vor 1940 Tagen) @ Norddeich

- kein Text -

Abschaffung des Sparpreis-Zusatz war ein Fehler

agw, NRW, Mittwoch, 05.12.2018, 16:42 (vor 1941 Tagen) @ Norddeich

sollte ich den Zuv verpassen, kann ich im RZ den Aufpreis (rund 5€) für einen Flexpreis lohnen? Habe BC50 und bin Comfort-Kundin.


Da ist nichts zu machen. Nur ein nicht zuggebundener Abschnitt in Regionalverkehrszüge wäre noch nutzbar.

Du kannst aber im Reisezentrum, am NTA oder im Internet eine neue Fahrkarte zum Flex- oder Sparpreis erwerben. Das ist dort kostengünstiger als im Fernzug (zum Bordpreis).

Nach den Regeln von vor ein paar Jahren hätte es sich übrigens auch nicht gelohnt. Da hätte man vom normalen Sparpreis auf Sparpreis-Zusatz mehr an Storno bezahlt als der Sparpreis wert gewesen wäre.
Aber den Zusatz gibt es ja eh nicht mehr und für den Super Sparpreis sowieso nicht.

Hätte die DB etwas mehr Selbstbewusst sein, würde sie analog zum alten Sparpreis-Zusatz einen Aufpreis zum Flexpreis am gleichen Tag anbieten, ohne Stornogebühr und ohne Bordpreis für alle Sparpreisarten. Mit dem Verkauf des SSP/SP x Wochen vorher hat man schon die wichtigsten Dinge erreicht: 1) Man hat das Geld des Kunden (durch Rabatte gelockt) 2) der Kunde hat sich finanziell mehr oder weniger auf die DB festgelegt und 3) man hat großen Rabatt nur mit Zugbindung hergegeben.
Kann man jetzt den Kunden (warum auch immer) noch die Differenz zum Flexpreis abjagen, ist das eigentlich Win-Win. Man hat NOCH mehr Geld vom Kunden und der Flexpreis ist (gerade ohne BC50) ja schon ansich eine Strafe. Und selbst in dieser Situation macht man den Kunden noch glücklich, weil er sein altes Ticket nicht einfach in die Tonne kloppen muss.
Aber leider hat die DB kein Selbstbewusstsein und meint, das Geld des Kunden nur durch Gängelung zu bekommen und nicht durch faires Verhalten. Selber schuld.

OT: "Selbstbewusstsein"?

Paladin, Hansestadt Rostock / Stralsund, Mittwoch, 05.12.2018, 16:52 (vor 1941 Tagen) @ agw

Was zur Hölle haben deine Ausführungen mit Selbstbewusstsein (übrigens ein Wort) zu tun?

Wann hat ein Transportunternehmen Selbstbewusstsein? Die DB also, wenn sie keinen Sparpreis-Zusatz anbietet. Ryanair, weil es dir zu deinem Ticket noch ein Stückchen Mond-Luft verkaufen will? Lufthansa, weil sie Air Berlin überlebt haben? Eurowings, weil sie jetzt nicht mehr national (germanwings) sondern europäisch heißen?

OT: "Selbstbewusstsein"?

agw, NRW, Mittwoch, 05.12.2018, 21:00 (vor 1940 Tagen) @ Paladin

Was zur Hölle haben deine Ausführungen mit Selbstbewusstsein (übrigens ein Wort) zu tun?

Das ist doch offensichtlich und habe ich auch schon ausgeführt.
Wenn man von seinem Produkt was hält und nicht der Meinung ist, den Kunden zum eigenen Produkt durch Tricks überreden zu müssen und dann noch durch Gängelung abzocken zu wollen, auch mit dem Ausgang, dass der Kunde dann verloren ist, dann halt man
Selbstbewusstsein (ein Wort, ach, echt?).

Abschaffung des Sparpreis-Zusatz war ein Fehler

musicus, Mittwoch, 05.12.2018, 18:07 (vor 1941 Tagen) @ agw
bearbeitet von musicus, Mittwoch, 05.12.2018, 18:08

Hätte die DB etwas mehr Selbstbewusst sein, würde sie analog zum alten Sparpreis-Zusatz einen Aufpreis zum Flexpreis am gleichen Tag anbieten, ohne Stornogebühr und ohne Bordpreis für alle Sparpreisarten.

Das ist doch Quatsch.

Mit dem Verkauf des SSP/SP x Wochen vorher hat man schon die wichtigsten Dinge erreicht: 1) Man hat das Geld des Kunden (durch Rabatte gelockt) 2) der Kunde hat sich finanziell mehr oder weniger auf die DB festgelegt und 3) man hat großen Rabatt nur mit Zugbindung hergegeben.

Es fehlen: 4) die Chance die Kohle, ggf. auch ohne Gegenleistung erbringen zu müssen, behalten zu können, sowie 5) die Chance, dass die Reiseplanung nicht eingehalten werden kann und der Kunde im Falle einer Änderung diese natürlich nicht sanktionslos erhält.

Die Umdisposition von zuggebundenem SP auf FP läuft der Rabattierung qua Zugbindung nebst Vorkaufsfrist eklatant zuwider - das darf nie und nimmer mit demselben Betrag wie der Flexpreis zu Buche schlagen, sofern man nicht die Produktdiversifizierung sehenden Auges unterlaufen will. Die SP können ohnehin niemals so kalkuliert sein, dass sie der Quersubventionierung nicht dringend bedürften.

Kann man jetzt den Kunden (warum auch immer) noch die Differenz zum Flexpreis abjagen, ist das eigentlich Win-Win.

Nur win: Für den SP-Kunden, der de facto einen Flexpreis mit massiver Sparoption in der Tasche hat. Planbarkeit und Steuerung von Auslastung qua SP wird damit endgültig unmöglich und schultern müssen es EVU und die nicht-SP-Fahrer.

Man hat NOCH mehr Geld vom Kunden

...also im Einzelfall immerhin keine rote Zahl. Und "noch mehr" impliziert ja, dass es vorher schon "viel" war, was mitnichten zutrifft.

und der Flexpreis ist (gerade ohne BC50) ja schon ansich eine Strafe.

Eine subjektive und oberflächliche Interpretation.

Und selbst in dieser Situation macht man den Kunden noch glücklich

Gewagte These.

weil er sein altes Ticket nicht einfach in die Tonne kloppen muss.

...mit SP-Zusatz ebensowenig. Dessen Abschaffung war für die Kundenzufriedenheit in der Tat kontraproduktiv.

Abschaffung des Sparpreis-Zusatz war ein Fehler

agw, NRW, Mittwoch, 05.12.2018, 21:14 (vor 1940 Tagen) @ musicus

Hätte die DB etwas mehr Selbstbewusst sein, würde sie analog zum alten Sparpreis-Zusatz einen Aufpreis zum Flexpreis am gleichen Tag anbieten, ohne Stornogebühr und ohne Bordpreis für alle Sparpreisarten.

Das ist doch Quatsch.

Nö, das ist so wie ich schreibe.

Mit dem Verkauf des SSP/SP x Wochen vorher hat man schon die wichtigsten Dinge erreicht: 1) Man hat das Geld des Kunden (durch Rabatte gelockt) 2) der Kunde hat sich finanziell mehr oder weniger auf die DB festgelegt und 3) man hat großen Rabatt nur mit Zugbindung hergegeben.

Es fehlen: 4) die Chance die Kohle, ggf. auch ohne Gegenleistung erbringen zu müssen, behalten zu können,

Der Zug fährt ja eh, das bringt also nichts.

sowie 5) die Chance, dass die Reiseplanung nicht eingehalten werden kann und der Kunde im Falle einer Änderung diese natürlich nicht sanktionslos erhält.

Das meine ich mit Selbstbewusstsein. Man denkt, dass man das Geld des Kunden nicht durch die eigene Leistung bekommt, sondern nur doch "Sanktionen", wie du treffend sagst. Da muss man schon ziemlich tief gefallen sein.


Die Umdisposition von zuggebundenem SP auf FP läuft der Rabattierung qua Zugbindung nebst Vorkaufsfrist eklatant zuwider - das darf nie und nimmer mit demselben Betrag wie der Flexpreis zu Buche schlagen, sofern man nicht die Produktdiversifizierung sehenden Auges unterlaufen will.

Nein, da wird gar nichts unterlaufen. Das ist ja der Witz. Den Rabatt gibt es nur mit Zugbindung, auch bei meinem System. Die Vorverkaufs"frist" hat nur den Sinn, den Kunden früh für die Fahrt zu binden. Das ist der Fall ab Datum des Kaufes des Sparpreises. Das einzige, was man mit den "Sanktionen" erreicht ist, dass der Kunde dann möglicherweise die Fahrt doch nicht mit der Bahn macht und die Differenz zum Flexpreis flöten geht und der Kunde beim nächsten Mal gar nicht erst den Sparpreis kauft. Ebenfalls ein verlorener Kunde.

Die SP können ohnehin niemals so kalkuliert sein, dass sie der Quersubventionierung nicht dringend bedürften.

Ich glaube deine "Quersubventionierung" durch "Sanktionen" spielt in der Kalkulation keine Rolle. Warum auch.

Kann man jetzt den Kunden (warum auch immer) noch die Differenz zum Flexpreis abjagen, ist das eigentlich Win-Win.

Nur win: Für den SP-Kunden, der de facto einen Flexpreis mit massiver Sparoption in der Tasche hat. Planbarkeit und Steuerung von Auslastung qua SP wird damit endgültig unmöglich und schultern müssen es EVU und die nicht-SP-Fahrer.

Nö, weder noch. Der Flexpreis ändert sich nicht im Preis. Beim Flexpreis kann er nichts sparen. Er kann nur sparen, wenn er den der Auslastungssteuerung entsprechenden Zug nimmt, was aber bei jedem Sparpreis der Fall ist. Der Anreiz bleibt also.
Und da es auch jetzt Flexpreise gibt (z.B. im Zug Bordpreise), hast du auch keinen Unterschied zur "Planbarkeit". Die Unmöglichkeit kommt ja durch die BC100 und die BC50 mit Flexpreis. Die bleibt aber hier völlig unberührt.
Im Gegensatz zum reinen Flexpreisfahrer hättest du in meinem System aber noch zumindest den Tag der Reise durch den Sparpreis festgelegt. Das will ja auch die DB mit dem dynamischen Flexpreis. Die DB ist da also ganz auf meiner Linie.

Man hat NOCH mehr Geld vom Kunden

...also im Einzelfall immerhin keine rote Zahl. Und "noch mehr" impliziert ja, dass es vorher schon "viel" war, was mitnichten zutrifft.

Sparpreise für über 200 Euro werden angeboten und verkauft. Was ist für dich "viel"?

und der Flexpreis ist (gerade ohne BC50) ja schon ansich eine Strafe.

Eine subjektive und oberflächliche Interpretation.

Auch hier: Was ist für dich viel? Bis 150 Euro für den 2.Klasse Flexpreis? Bis 250 Euro für die 1.Klasse? Nicht viel?

Und selbst in dieser Situation macht man den Kunden noch glücklich

Gewagte These.

Wie wäre es mit "glücklich_er" als im Zweifel 250 Euro mehr zu zahlen?

weil er sein altes Ticket nicht einfach in die Tonne kloppen muss.

...mit SP-Zusatz ebensowenig. Dessen Abschaffung war für die Kundenzufriedenheit in der Tat kontraproduktiv.

Richtig. Mein Vorschlag war als Verbesserung zum abgeschafften Sparpreis-Zusatz gedacht.

Abschaffung des Sparpreis-Zusatz war ein Fehler

musicus, Donnerstag, 06.12.2018, 06:55 (vor 1940 Tagen) @ agw
bearbeitet von musicus, Donnerstag, 06.12.2018, 06:57

Nö, das ist so wie ich schreibe.

Da es hier nicht um Tatsachen geht, ist es völlig legitim, die Sache grundlegend anders zu bewerten.

Der Zug fährt ja eh, das bringt also nichts.

Ach? Die Züge fahren eh = Angebotsdiversifizierung bringt nichts.
Kann man so sehen. Dennoch ist uns von der DB ein gegenteiliges Konzept vorgesetzt.

Das meine ich mit Selbstbewusstsein.

Ziemlich eigene Definition.

Man denkt, dass man das Geld des Kunden nicht durch die eigene Leistung bekommt

Welche „Leistung“?

sondern nur doch "Sanktionen", wie du treffend sagst.

Nein, durch die Angebotsstruktur. Die „Sanktion“ trifft ja lediglich die Minderheiten, die aus ihren Bedingungen, die sie akzeptiert haben um bis zu 90% Geld zu sparen, spontan wieder ausscheren wollen.

Da muss man schon ziemlich tief gefallen sein.

Muss man? Wie du meinst - inhaltlich bringt uns das eh nicht weiter.

Den Rabatt gibt es nur mit Zugbindung, auch bei meinem System.

Allerdings senkst du den Anreiz zur Einhaltung der Zugbindung erheblich. Die DB hat selbigen hingegen angehoben. Muss ja sehr anlasslos gewesen sein...

Die Vorverkaufs"frist" hat nur den Sinn, den Kunden früh für die Fahrt zu binden.

Nein. Sie hat den Sinn, ihm überhaupt etwas zugebundenes andrehen zu können. Die Fristen sind Teil der Lotterie.

Das einzige, was man mit den "Sanktionen" erreicht ist, dass der Kunde dann möglicherweise die Fahrt doch nicht mit der Bahn macht und die Differenz zum Flexpreis flöten geht und der Kunde beim nächsten Mal gar nicht erst den Sparpreis kauft. Ebenfalls ein verlorener Kunde.

In deinem System nicht anders. Deine Denke beruht auf der rein hypothetischen Prämisse, der Flexpreis sei qua Nomenklatur stets der höchste vom Kunden akzeptable Betrag für eine Beförderungsleistung.

Ich glaube deine "Quersubventionierung" durch "Sanktionen" spielt in der Kalkulation keine Rolle. Warum auch.

Weil (S)SP nicht annähernd kostendeckend sein dürften. (Falls doch: bitte Belege) Quersubvention spielt also prinzipiell sehr wohl eine zentrale Rolle.

Nö, weder noch. Der Flexpreis ändert sich nicht im Preis.

Phantasterei.

Beim Flexpreis kann er nichts sparen.

Doch.

Er kann nur sparen, wenn er den der Auslastungssteuerung entsprechenden Zug nimmt,

...was oft nicht in der Entscheidungsfreiheit des Kunden liegt.

Der Anreiz bleibt also.

...du senkst den Anreiz zur Einhaltung der vertraglichen Absprachen aber erheblich (s.o.).

Und da es auch jetzt Flexpreise gibt (z.B. im Zug Bordpreise), hast du auch keinen Unterschied zur "Planbarkeit".

Natürlich. In deiner „Idee“ muss von einer Zunahme der Flexpreisnutzer ausgegangen werden.

Die Unmöglichkeit kommt ja durch die BC100 und die BC50 mit Flexpreis. Die bleibt aber hier völlig unberührt.

Eben nicht. Sie wird vergrößert.

Im Gegensatz zum reinen Flexpreisfahrer hättest du in meinem System aber noch zumindest den Tag der Reise durch den Sparpreis festgelegt.

Kein Unterschied zum Flexpreis.

Die DB ist da also ganz auf meiner Linie.

...wie man klar sehen kann. *rofl*

Abschaffung des Sparpreis-Zusatz war ein Fehler

agw, NRW, Donnerstag, 06.12.2018, 07:06 (vor 1940 Tagen) @ musicus

Weil (S)SP nicht annähernd kostendeckend sein dürften. (Falls doch: bitte Belege) Quersubvention spielt also prinzipiell sehr wohl eine zentrale Rolle.

Deine Annahmen sind leider alle falsch, weil du davon ausgehst, dass die meisten SSP/SP zu 14,90 Euro verkauft werden. Dem ist aber nicht so.
Sparpreise werden auch für über 200 Euro verkauft. Da stellt sich gar nicht die Frage, ob die kostendeckend sind. Sind sie!

Abschaffung des Sparpreis-Zusatz war ein Fehler

musicus, Donnerstag, 06.12.2018, 07:54 (vor 1940 Tagen) @ agw

weil du davon ausgehst, dass die meisten SSP/SP zu 14,90 Euro verkauft werden.

Diese deine Annahme ist leider falsch...

Deine Annahmen sind leider alle falsch

...und demzufolge auch der daraus gezimmerte Schluss.

Abschaffung des Sparpreis-Zusatz war ein Fehler

JumpUp, Donnerstag, 06.12.2018, 16:02 (vor 1940 Tagen) @ musicus

weil du davon ausgehst, dass die meisten SSP/SP zu 14,90 Euro verkauft werden.

Diese deine Annahme ist leider falsch...

Deine Annahmen sind leider alle falsch

...und demzufolge auch der daraus gezimmerte Schluss.

?????

Ein Sparpreis zu 14,90 € ist wahrscheinlich nicht kostendeckend - aber ein Sparpreis, welcher nur 2 € günstiger als der Flexpreis ist, dürfte sehr wohl kostendeckend sein.

Außerdem stellt sich ja die Frage gar nicht,
da nicht einzelne Fahrkarten kostendeckend sein können, sondern nur der gesamte Erlös in Summe. Alle angebotenen Fahrkarten einer Zugfahrt (von 14,90 € Supersparpreis bis zum 1. Klasse Flexpreis) müssen den Zug in Summe wirtschaftlich werden lassen. Jeder Fahrgast trägt mit seinem Betrag etwas dazu bei. So kann man pauschal nicht sagen "Der Super Sparpreis ist nicht kostendeckend", weil im Endeffekt jede, noch so günstige Fahrkarte die Ausgaben der Zugfahrt von DB Fernverkehr senkt.

Abschaffung des Sparpreis-Zusatz war ein Fehler

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Freitag, 07.12.2018, 08:39 (vor 1939 Tagen) @ JumpUp

weil im Endeffekt jede, noch so günstige Fahrkarte die Ausgaben der Zugfahrt von DB Fernverkehr senkt.

Eben das ist der oft übersehene Knackpunkt. Viele Kosten, die mit der durchführung der Zugfahrt anfallen, sind vollkommen unabhängig vom Besetzungsgrad des Zuges. Mir fallen da spontan ein:
- Abschreibung des Fahrzeugs
- Trassen- und Stationsgebühren
- Personalkosten (Mindestbesetzung mit Personal ist ja von der Platzzahl, nicht von der Passagierzahl abhängig)

Einen Einfluß sehe ich nur bei
- Energieverbrauch
- Verschleiß an Fahrzeug und Fahrweg durch höheres Gewicht
Im Vergleich zum Gewicht eines recht schweren FV-Zuges mit verhältnismäßig wenig Fahrgästen dürfte da jeder einzelne Passagier eine weitestgehend vernachlässigbare Rolle spielen.

Gleichzeitig besteht die Chance, daß der zusätzliche Fahrgast an Bord konsumiert (direkter Umsatz) oder zumindest am Bahnhof etwas kauft (indirekter Umsatz).

So lange man den Anspruch hat, FV-Linien im festen Takt zu bedienen, und nicht einfach mangels Nachfrage zwischendrin einen Zug zu streichen, der momentan quasi ausschließlich mit Billigsparpreisen gefüllt ist (was alleine aufgrund der Kontingente kaum vorkommen wird), spült auch der billigste Sparpreis Geld in die DB-Tasche. Wäre der feste Takt der Linie egal, wäre es wirtschaftlich sicher günstiger, die Fahrt zu streichen - sofern es umlauftechnisch Probleme schafft.

Mir kein schlechtes Gewissen wegen Sparpreisnutzung einreden lassende Grüße
der Colaholiker

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