? zu Fahrgastrechten Mitfahrerfreifahrt (Fahrkarten und Angebote)

maxsternitzke, Lübeck, Dienstag, 27.11.2018, 09:40 (vor 1949 Tagen)

Moin zusammen,

ich habe mal eine kurze Frage in die Runde zum Thema Fahrgastrechte:
mir wurde vom SC eine Mitfahrerfreifahrt aus der Seite an Seite Aktion mit der Begründung "Kein Anspruch gemäß den Beförderungsbedingungen" abgelehnt.
Gibt es hier jemanden mit Erfahrung bzgl. einer Entschädigung bei diesen Aktionen oder sollte man sich besser an den comfort-Service wenden?

Danke schonmal für Eure Antworten!

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rainman51, Paderborn, Dienstag, 27.11.2018, 11:10 (vor 1949 Tagen) @ maxsternitzke

Es gibt keine Entschädigung. Auch nicht vom Comfort Service. Wurde bei mir abgelehnt, da es eine Aktion zu Kundenbindung war und somit ein Geschenk. Fahrgastrechte über die normale Weiterbeförderung bestehen nicht.

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frwi, Dienstag, 27.11.2018, 11:46 (vor 1949 Tagen) @ rainman51

Wenn es sich um den Gutscheincode handelt, den man immer wieder in der Vorteilswelt hat, dann kann ich zumindest sagen, dass ich bei Verspätung immer den entsprechenden Anteil am Kaufpreis zurück bekommen habe. War aber auch nur 2 oder 3 Mal der Fall.

25% von null Euro sind ...

Norddeich, Dienstag, 27.11.2018, 13:28 (vor 1949 Tagen) @ frwi

Wenn es sich um den Gutscheincode handelt, den man immer wieder in der Vorteilswelt hat, dann kann ich zumindest sagen, dass ich bei Verspätung immer den entsprechenden Anteil am Kaufpreis zurück bekommen habe. War aber auch nur 2 oder 3 Mal der Fall.

Bei diesem Papiergutschein wird am Schalter zu einer regulär gekauften Fahrkarte eine Freifahrt (Kaufpreis: null Euro) ausgestellt. Auch hier gelten die Fahrgastrechte.

Entschädigung:
Nach meiner Rechnung ergeben sowohl 25% als auch 50% oder 100% von null Euro den gleichen Wert. Eine SEPA-Überweisung über 0,00 Euro ist technisch nicht vorgesehen - und ein DB-Gutschein über null Euro auch nicht.

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Norddeich, Dienstag, 27.11.2018, 13:30 (vor 1949 Tagen) @ rainman51

Es gibt keine Entschädigung. Auch nicht vom Comfort Service. Wurde bei mir abgelehnt, da es eine Aktion zu Kundenbindung war und somit ein Geschenk. Fahrgastrechte über die normale Weiterbeförderung bestehen nicht.

Soweit ich weiß, bestehen sehr wohl die Fahrgastrechte in Hinsicht auf Taxibeförderung, Hotelübernachtung etc.

Normale Fahrgastrechte ohne Entschädigung für Mitfahrerfreif

rainman51, Paderborn, Dienstag, 27.11.2018, 16:36 (vor 1949 Tagen) @ Norddeich

Es gibt keine Entschädigung. Auch nicht vom Comfort Service. Wurde bei mir abgelehnt, da es eine Aktion zu Kundenbindung war und somit ein Geschenk. Fahrgastrechte über die normale Weiterbeförderung bestehen nicht.


Soweit ich weiß, bestehen sehr wohl die Fahrgastrechte in Hinsicht auf Taxibeförderung, Hotelübernachtung etc.

Das war damit gemeint. Sprich kommt es zu Verspätungen kann der nächste Zug genutzt werden, ein Hotel oder ein Taxi. Sorry, war vielleicht etwas unklar ausgedrückt. Das meinte ich mit der normalen Weiterbeförderung. Weiterbeförderung zum Zielort.

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Norddeich, Dienstag, 27.11.2018, 13:32 (vor 1949 Tagen) @ maxsternitzke

Gibt es hier jemanden mit Erfahrung bzgl. einer Entschädigung bei diesen Aktionen oder sollte man sich besser an den comfort-Service wenden?

An welche Art von Entschädigung denkst du?
Möchtest du einen Teil des Kaufpreises [null Euro] zurückhaben?

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maxsternitzke, Lübeck, Donnerstag, 29.11.2018, 09:56 (vor 1947 Tagen) @ Norddeich

Vielen Dank für Eure Infos!

War meine erste Mitfahrerfreifahrt - damit hatte ich noch keinerlei Erfahrung.
Theoretisch könnte man die Freifahrt ja mit dem Ticketpreis gleichsetzen, man musste ja nur ein Ticket für eine Person bezahlen statt 2.
Bei anderen BB-Prämien gab es sonst eigentlich immer Punkte als Entschädigung.

Grüße aus dem Norden

Entschädigung für Gratisangebote: null Euro

Norddeich, Donnerstag, 29.11.2018, 14:58 (vor 1947 Tagen) @ maxsternitzke

Bei anderen BB-Prämien gab es sonst eigentlich immer Punkte als Entschädigung.

Wie viel Geld bzw wie viele bahn-bonus-Punkte hat dich die Mitfahrerfreifahrt gekostet?
25% bzw 50% davon kannst du einfordern.

Vielleicht reden wir ja aneinander vorbei:
Ich habe von der Deutschen Bahn Mitfahrer-Gutscheine ("Seite an Seite") als Geschenk erhalten. Damit liegt der Preis bei genau null Euro / null bahn-bonus-Punkten.
Mußtest du für die Mitfahrerfreifahrten etwas bezahlen?

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mmandl, Donnerstag, 29.11.2018, 11:22 (vor 1947 Tagen) @ Norddeich

An welche Art von Entschädigung denkst du?
Möchtest du einen Teil des Kaufpreises [null Euro] zurückhaben?


Man könnte auf die Idee kommen, 50 % des Preises der Fahrkarte des Hauptreisenden anzusetzen, sodass jeder der beiden Fahrgäste einen Entschädigung auf Basis dieser 50 % verlangen kann. Sofern beide ihre Fahrgastrechte geltend machen, handelt es sich dabei allerdings iE um ein Nullsummenspiel.

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Norddeich, Donnerstag, 29.11.2018, 15:02 (vor 1947 Tagen) @ mmandl

An welche Art von Entschädigung denkst du?
Möchtest du einen Teil des Kaufpreises [null Euro] zurückhaben?


Man könnte auf die Idee kommen, 50 % des Preises der Fahrkarte des Hauptreisenden anzusetzen, sodass jeder der beiden Fahrgäste einen Entschädigung auf Basis dieser 50 % verlangen kann. Sofern beide ihre Fahrgastrechte geltend machen, handelt es sich dabei allerdings iE um ein Nullsummenspiel.

Da die Fahrkarte des Hauptreisende einhundert Prozent der Gesamtsumme gekostet hat, die des Mitfahrers dagegen null Prozent, halte ich deine Idee für nicht sinnvoll.

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mmandl, Donnerstag, 29.11.2018, 18:39 (vor 1947 Tagen) @ Norddeich

An welche Art von Entschädigung denkst du?
Möchtest du einen Teil des Kaufpreises [null Euro] zurückhaben?


Man könnte auf die Idee kommen, 50 % des Preises der Fahrkarte des Hauptreisenden anzusetzen, sodass jeder der beiden Fahrgäste einen Entschädigung auf Basis dieser 50 % verlangen kann. Sofern beide ihre Fahrgastrechte geltend machen, handelt es sich dabei allerdings iE um ein Nullsummenspiel.


Da die Fahrkarte des Hauptreisende einhundert Prozent der Gesamtsumme gekostet hat, die des Mitfahrers dagegen null Prozent, halte ich deine Idee für nicht sinnvoll.

Ich schon, denn die Reduktion beim Mitfahrer ist ja so mit der Hauptkarte verknüpft, dass sie ohne den Hauptfahrer nicht gültig ist. Nicht anders ist dies im Fall eines Mitfahrerrabatts, wenn der Mitfahrer zB im 10 Euro ermäßigt fährt. Dann ist die Ermäßigung für die Zwecke der Fahrgastrechte richtigerweise zur Hälfte auf beide Fahrgäste zu verteilen. Deine Sichtweise halte ich für sehr formalistisch.

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