[AT] "Auch das sind die ÖBB" (Allgemeines Forum)

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Dienstag, 20.11.2018, 11:53 (vor 1956 Tagen)
bearbeitet von J-C, Dienstag, 20.11.2018, 11:54

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Für einige Reisende wurde die Rückfahrt aus der Region Neusiedler See zur Odysee.

Der Zug, den sie nehmen wollten, kam einfach nicht, Informationen? Fehlanzeige. Also nahm man das Taxi bis Neusiedl am See, wovon man schlussendlich nach Wien kam.

Die ÖBB lehnten jegliche Erstattung ab, man hätte ja den Zug 2 Stunden später nehmen können (Laut Verfasser soll es angeblich nicht klar sein, ob der überhaupt käme).

Es sei jedoch angemerkt, dass zwischen Pamhagen und Neusiedl am See die Neusiedler Seebahn bzw. Raaberbahn/GySEV zuständig ist. Das ist einem unbedarften Verfasser natürlich nicht klar (obwohl die Station eigentlich schon den Eindruck machen sollte, dass hier eine andere Gesellschaft der Betreiber ist), sei aber der Vollständigkeit halber erwähnt. Das erklärt eventuell auch die mangelnde Information.

Aber man sieht, das passiert halt auch in Österreich.

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Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?
[image]
(Bildquelle: ČD)

Anspruch auf Information -- welche Ansprüche?

martarosenberg, Dienstag, 20.11.2018, 12:51 (vor 1956 Tagen) @ J-C

Nach FGR hat man ja auch Anspruch auf Information.

Diese unterblieb hier.

Welche Ansprüche ergeben sich daraus, dass die verpflichtende Information unterblieb?

Ist die Taxifahrt ggf. deshalb zu erstatten?

Wieder ein (zumindest akademisch) interessantes FGR-Thema.

Gute Frage

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Dienstag, 20.11.2018, 14:39 (vor 1956 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von J-C, Dienstag, 20.11.2018, 14:41

In diesem Folder (PDF) wurden Details zu den Fahrgastrechten angegeben.

Zum Thema Zugausfälle steht dies drauf.

Mein Zug fällt ganz oder auf der Teilstrecke aus?
Aufgrund einer Zugverspätung wird der Anschluss
versäumt oder der Zug hat mehr als 60 Minuten
Verspätung? Welche Möglichkeiten habe ich?

- Entweder wir erstatten Ihnen gebührenfrei den Fahrpreis für
die Strecke, die Sie nicht mehr fahren werden und die Rückfahrt
zum Ausgangspunkt.
- Oder Sie setzen die Fahrt mit Ihrem vorhandenen Ticket ohne
zusätzliche Kosten fort, wenn nötig auf einer geänderten Strecke.

Zum Thema Informationspflicht hab ich freilich nichts gelesen. Was aber Fakt ist ist, dass man keinerlei Erstattung kriegt, sofern man die Strecke denn fährt. Und das Ding ist, der Fahrgast hat in diesem Fall eigenmächtig eine Teilstrecke mit dem Taxi zurückgelegt. Das ist nur in folgendem Fall erstattbar:


Ich kann meine Reise nicht am selben Tag fortsetzen
– was kann ich tun?

- Weiterfahrt mit dem Taxi
Sie erhalten von den ZugbegleiterInnen des verspäteten Zuges
eine Taxibescheinigung als Berechtigung für die Inanspruchnahme
eines Taxis (bis max. € 50).
- Hotelnächtigung
Ist eine Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel nicht mehr
möglich, ersetzen wir Ihnen die Kosten für eine Unterkunft bis zu
einem Höchstbetrag von € 80 Euro.

Der nächste Zug wäre entsprechend an selbem Tage gefahren. Also trifft das eben nicht zu.

Man kriegt also in dem Fall quasi nur in dem Fall Geld zurück, wenn man die Fahrt eben nicht durchführt oder eine Teilstrecke überhaupt nicht fährt.

Von einer Informationspflicht las ich freilich nichts.

Ich glaube aber, dass der nächste Zug schon drauf gestanden hätte. Der Bahnhof verfügt über LED-Anzeigen ähnlich wie bei Bushaltestellen. Man sieht das Ziel und die Abfahrtszeit und das ist quasi alles.

Und jetzt gibt es wie gesagt folgendes Problem:

Wenn wir mal den Wikipedia-Artikel sehen, werden wir es schnell ausfindig machen

Der Betreiber der Strecke zwischen Pamhagen und Neusiedl am See ist wie gesagt die Neusiedler Seebahn GmbH - gehört nicht zu den ÖBB.

Die Betriebsführung der Züge übernimmt auf der Strecke die Raaberbahn/GySEV.

Mit anderen Worten, auf der Strecke fährt Personal einer anderen Firma (meiner Erfahrung nach etwas präsenter als das ÖBB-Personal) auf Infrastruktur einer anderen Firma. Die ÖBB stellen in der Regel nur den Zug (wobei bei den dort auch verkehrenden ventus der Raaberbahn sogar das entfällt und damit Zug, Strecke und Personal nicht den ÖBB gehören).

Frage: Wer hat da die Informationspflicht? Ich denke die ÖBB kann da nur auf ihrer App auf den Ausfall hinweisen - das hat man bestimmt sogar schon gemacht.

Das Versagen liegt in dem Fall bei Raaberbahn bzw. der Neusiedler Seebahn...

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(Bildquelle: ČD)

Gute Frage

Giovanni, Dienstag, 20.11.2018, 18:16 (vor 1956 Tagen) @ J-C

In diesem Folder (PDF) wurden Details zu den Fahrgastrechten angegeben.

Entscheidend ist nicht das Werbematerial der ÖBB, sondern die Fahrgastrechteverordnung selbst.
Artikel 18 (3) wäre hierfür ein geeigneter Ansatz. Der könnte zwar ausgehebelt werden, indem das Verkehrsunternehmen aktiv auf den Folgezug verweist - aber genau das ist hier nicht geschehen.

Das Verhalten der ÖBB ist auch an anderen Stellen falsch:
So ist die Bearbeitungszeit von mehreren Monaten klar rechtswidrig und auch die komplette Nicht-Erstattung unrechtens. Denn selbst wenn das Verkehrsunternehmen Artikel 18 anders auslegt, ist der wegen Zugverspätung nicht genutzte Anteil des Tickets zu erstatten (die 4€-Bagatellgrenze gilt nur für Entschädigungen, nicht für Erstattungen). Ob es für den Verzugsschaden nach §288 BGB auch eine anwendbare Analogie im österreichischen Recht gibt, ist mir nicht näher bekannt.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Klar können das die ÖBB auch, sehr gut sogar! ;-)

Altmann, Dienstag, 20.11.2018, 19:39 (vor 1956 Tagen) @ J-C

Bin auch aktuell mit +60 unterwegs.

Aber auf die Idee, deswegen in ein Taxi zu steigen, und der ÖBB die Rechnung zu präsentieren, bin ich noch nicht gekommen. Danke für den Tipp! ;-)

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