Fahrgastrechte: Übernachtung/Taxi - Gedanken und Fragen (Allgemeines Forum)

DG, Montag, 05.11.2018, 16:45 (vor 1971 Tagen)

Hallo zusammen,

ich hatte vor kurzem direkt aus der Situation hier eine Frage gestellt, da mit der ServicePoint Hamburg Hbf des nächtens besagte Rechte verweigerte und mich implizit von etwa 00.00 Uhr bis 03.20 Uhr im kalten nächtlichen Bahnhof verharren ließ. Die Begründung, da meine geplante Ankunft am Ziel (Hannover Hbf) nach 00.00 Uhr (sondern etwa gegen 01.10 Uhr) sei, hätte ich keine der genannten/geforderten Rechte. Diese Meinung stellte sich in der Diskussion hier im Forum als Minderheitenmeinung raus, ich glaube dem ist niemand so gefolgt.

Inzwischen hat sich folgendes (nicht) getan, was ich mit Euch teilen möchte.

1. Auf meine E-Mail an den bahn.comfort-Service kam bisher nichts als die Eingangsbestätigung.

2. Mein Kontakt bei der Bahn, den ich im Wesentlichen nach der Hierarchie und eventuellen Vorgesetzten des ServicePoint gefragt hatte, hat dazu nichts gesagt, jedoch meinte er, dass die Transportleitungen über die Ausgabe von Gutscheinen entscheidet und die Kollegen vor Ort (ServicePoint) nichts machen können.

3. Ich habe die Situation am Service Point Hannover Hbf geschildert und nach deren Meinung bzw. Einschätzung der Situation gefragt.
Interessanterweise schloss sich die Mitarbeiterin zunächst nach meiner Schilderung der Aussage aus Hamburg der Meinung an, dass bei Ankunft nach 00.00 Uhr nichts an Rechten zusteht ("Ja, das ist so."). Da mich das verwunderte fragte ich nochmal nach, erklärte nochmal, sodass noch die Frage kam "Und der ausgefallene RE war von der DB?", was ja der Fall war. Da noch einige wenige weitere Reisende in der Schlange warteten, wollte ich auch nicht ewig lange nachfragen, am Ende war dann eher die Aussage, ja klar stehen dann die Rechte zu, "und wir würden ja auch niemanden hier stehen lassen".
Nun bin ich etwas unsicher, da die Mitarbeiterin zunächst so klang, als wäre ihr diese Nach-Miternacht-Regel auch bekannt, und auch wenn es ein sehr freundliches Gespräch war, habe ich so ein ganz klein wenig das Gefühl, als ob sie einfach meine Ansicht bestätigen wollte, bin da aber unschlüssig...

4. Auf den Ratschlag des unter 2. genannten Mitarbeiters habe ich einen dreiseitigen Brief an den Kundendialog (ja, per Post!) geschickt und bin gespannt, wann und was ich von denen höre. Die Idee fand auch die Mitarbeiterin aus 3. gut, fragte aber nochmal nach, ob ich auch geschrieben habe, dass es um den ServicePoint Hamburg geht :-)

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Zudem habe ich mir einige Gedanken gemacht, zumal ich bereits zwei Reisen gebucht habe, bei denen ebenfalls die letzten Züge des Tages genutzt werden und möglicherweise entsprechende Rechte in Anspruch genommen werden müssten, wenn da Ausfälle o.Ä. vorliegen würden.
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5. Auch wenn sie immer separat geführt werden, hatte ich es so gesehen, dass ein Hotel gestellt werden muss, wenn die Taxifahrt zu teuer würde (also ab etwa 80€ Taxikosten), was ja grundsätzlich im Rahmen der Schadenminderungspflicht, die man als Geschädigter hat, durchaus sinnvoll ist und auch dem Reisenden entegegen kommen kann.
Insofern müssten also für Taxi/Hotel die gleichen Voraussetzungen gelten, betreffend Ankunft in der Nacht, Verspätung etc. Leider nennt die Bahn da aber nie einen Zusammenhang...

6. Laut Flyer ist eine Übernachtung zu erstattet, wenn

aufgrund eines Zugausfalls oder einer ­-verspätung eine Übernachtung erforderlich [wird] oder (...) die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar [ist].

Hier lässt sich nun womöglich wieder über Zumutbarkeit und Erforderlichkeit streiten, was wäre etwa, wenn man kurz nach Mitternacht irgendwo verspätet ankommt, und der Anschluss weg ist? Die Weiterfahrt am selben Tag ist dann ja absolut möglich (eventuell nach 6-7 Stunden mit dem ersten Zug des Tages) und auch zumutbar.
Nicht zumutbar finde ich jedoch, den Fahrgast so lange im Bahnhof warten zu lassen, auch unabhängig von eventuellem Frost. Doch das ist meine Meinung, so richtig lese ich da aus den Fahrgastrechten nichts. Schön, wenn wie unter 3. geschrieben der ServicePoint Hannover "niemanden stehen lassen" würde, aber was ist mit unwilligen Städten...?!

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Ich bin gespannt, was zum einen hier an Feedback kommt, und zum anderen auch, welche Reaktionen von den offiziellen Stellen komen werden. Ich halte Euch auf dem Laufenden und bedanke mich für jegliche Beiträge.

Fahrgastrechte: Übernachtung/Taxi - Gedanken und Fragen

brandenburger, Perleberg, Montag, 05.11.2018, 16:57 (vor 1971 Tagen) @ DG

Hier lässt sich nun womöglich wieder über Zumutbarkeit und Erforderlichkeit streiten

Ich denke, wir sind uns über die Unzumutbarkeit, bis 3:00 am Bahnhof herumlungern zu müssen, absolut einig.

Eine Hotelübernachtung hättest du vermutlich spätestens über die Schlichtungsstelle erstattet bekommen. Ich finde es unglaublich die Berechtigung überhaupt in Frage zu stellen.

Für einen sportlichen und gut ausgeruhten jungen Mann in einer lauen Sommernacht kann das noch ganz nett sein, durch das nächtliche Hamburg zu flanieren. Einer Frau oder einem älteren Menschen sollte das niemand zumuten.

FGR

Berlin-Express, nähe BPHD, Montag, 05.11.2018, 16:58 (vor 1971 Tagen) @ DG

Sorry, aber warum schickst du nicht einfach die Hotelrechnung an das ServiceCenter Fahrgastrechte und gut ist?

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[image] #FreeAssange

FGR

falco, Montag, 05.11.2018, 18:25 (vor 1971 Tagen) @ Berlin-Express
bearbeitet von falco, Montag, 05.11.2018, 18:29

Beförderungsbedingungen 9.1.6

"Der Beförderer bietet dem Reisenden die kostenlose Unterbringung in einem Hotel oder einer anderweitigen Unterkunft an, sofern dies praktisch durchführbar ist, wenn er (i) wegen eines Zugausfalls oder einer Verspätung die Fahrt nicht am selben Tag fortsetzen kann oder wenn (ii) für ihn unter den gegebenen Umständen eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist. […]"


Könnten es um das Hervorgehobene gehen? Quasi du strandest um 00:10 Uhr, um 03:00 geht es weiter. Damit wäre dann (i) nicht erfüllt und man kommt überhaupt erst in die Verlegenheit, die Zumutbarkeit (ii) zu diskutieren.

Was das dann aber mit DB-Regio zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Dazu schweigen sich die BB aus


Grüßle

EDIT: Mir hatte man mal erklärt, dass eine Hotelübernachtung gewährt würde, wenn die Ankunft am Zielbahnhof durch Verspätung/Ausfall nach 00:00 Uhr liegen würde. Hatte damit bisher allerdings auch nie Probleme. War bisher davon ausgegangen, dass das so in den BB stehen würde, leider hat es da ja nur die schwammige Formulierung bzgl. der Zumutbarkeit.

Es werden auch weit vor 0 Uhr Hotelgutscheine ausgegeben

Matze86, München, Montag, 05.11.2018, 19:54 (vor 1971 Tagen) @ falco

- kein Text -

Meine Frage war eher: auch danach?

falco, Montag, 05.11.2018, 23:29 (vor 1970 Tagen) @ Matze86
bearbeitet von falco, Montag, 05.11.2018, 23:32

Bei mir wars bisher ausschliesslich der Fall, dass ich am Ankunftsbf nach Billet vor 00:00 Uhr angekommen wäre und dies wg. Ausfall/Verspätung nicht mehr möglich war. Der Hotelgutschein wurde mir deutlich vor 00:00 Uhr ausgehändigt.

Mir wurde am Schalter dann mitgeteilt, dass man in diesem Fall Anspruch auf einen Hotelgutschein hätte.
Deswegen buche ich inzwischen i.d.R. auch nur noch Fahrten, bei denen ich vor 00:00 Uhr am Zielbf ankomme. Jetzt frage ich mich, ob das überhaupt sinnvoll ist, oder ich da nur auf falsche Auskunft vertraut habe.
Würde mich über Aufklärung freuen, falls hier jemand bescheid weiß.

Grüße, Falco

auch danach

Berlin-Express, nähe BPHD, Dienstag, 06.11.2018, 00:05 (vor 1970 Tagen) @ falco
bearbeitet von Berlin-Express, Dienstag, 06.11.2018, 00:05

Bei mir wars bisher ausschliesslich der Fall, dass ich am Ankunftsbf nach Billet vor 00:00 Uhr angekommen wäre und dies wg. Ausfall/Verspätung nicht mehr möglich war. Der Hotelgutschein wurde mir deutlich vor 00:00 Uhr ausgehändigt.

Mir wurde am Schalter dann mitgeteilt, dass man in diesem Fall Anspruch auf einen Hotelgutschein hätte.
Deswegen buche ich inzwischen i.d.R. auch nur noch Fahrten, bei denen ich vor 00:00 Uhr am Zielbf ankomme. Jetzt frage ich mich, ob das überhaupt sinnvoll ist, oder ich da nur auf falsche Auskunft vertraut habe.
Würde mich über Aufklärung freuen, falls hier jemand bescheid weiß.

Grüße, Falco

Ich habe meine Hotelgutscheine bisher ausnahmslos für Fahrten bekommen, bei denen ich planmäßig nach 0 Uhr am Ziel gewesen wäre. Fälle mit planmäßiger Ankunft vor 0 Uhr hatte ich nur einmal, aber da war am Strandungsbahnhof eh kein ServicePoint mehr offen, weshalb ich das Hotel über das SCF abgewickelt habe.

Ich wüsste auch nicht, warum es kein Gutschein geben sollte, wenn die Planankunft nach 0 Uhr erfolgen sollte.

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[image] #FreeAssange

FGR

Giovanni, Montag, 05.11.2018, 19:19 (vor 1971 Tagen) @ Berlin-Express

Sorry, aber warum schickst du nicht einfach die Hotelrechnung an das ServiceCenter Fahrgastrechte und gut ist?

Weil das SC Fahrgastrechte kein Vertragspartner von DB Station und Service ist?

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Matze86, München, Montag, 05.11.2018, 19:53 (vor 1971 Tagen) @ Giovanni

- kein Text -

zu 2.

Action85, Montag, 05.11.2018, 18:27 (vor 1971 Tagen) @ DG

2. Mein Kontakt bei der Bahn, den ich im Wesentlichen nach der Hierarchie und eventuellen Vorgesetzten des ServicePoint gefragt hatte, hat dazu nichts gesagt, jedoch meinte er, dass die Transportleitungen über die Ausgabe von Gutscheinen entscheidet und die Kollegen vor Ort (ServicePoint) nichts machen können.

Das stimmt so nicht. Die Kollegen an der DB Information dürfen Taxi/Hotelgutscheine natürlich auch ohne Zustimmung der TP rausgeben.

Richtig

Matze86, München, Montag, 05.11.2018, 19:55 (vor 1971 Tagen) @ Action85

- kein Text -

Zwischenzeitliche Sammelantwort

DG, Montag, 05.11.2018, 20:09 (vor 1971 Tagen) @ DG

Danke für die zahlreichen Beiträge zu diesem zumindest für mich nicht ganz unemotionalen Thema. Hier meine Antworten:

@brandenburger: Wir beide sind uns sicher einig, die Mitarbeiterinnen aus besagtem 3:20-ICE und die des ServicePoint Hannover hätten uns wohl auch zugestimmt.
Dumm nur, dass die entscheidenden Mitarbeiterinnen das offenbar völlig anders sahen.

@Berlin-Express: Grundsätzlich gute Frage. Wie im damaligen Thread erläutert gibt es keine Rechnung, da zwei besuchte Hotels keine freien Zimmer hatten und besagte Mitarbeiterinnen des ServicePoint ja nicht via Telefon Verfügbarkeiten abfragen wollten. Zudem war die Onlinesuche nicht möglich, da der Von-Tag ja in der Vergangenheit lag (Vortag), was man bei den mir bekannten Suchmaschinen nicht eingeben kann. Insofern: Keine Übernachtung, keine Rechnung.

@falco: Danke für die BB-Stellen.
Genau die aufgeworfene Frage stellt sich. Ist es wirklich ein Unterschied, ob ich um 23:50 oder um 00:10 am ServicePoint vorspreche? Was ist mit Wartezeiten wenn's da voll ist? Und was ist dann zumutbar? Nächster Zug um 03:00 Uhr, um 05:00 Uhr, oder um 06:30? Fragen über Fragen.
Weitere Frage: Woher kommen die Fahrgastrechte? Ist das quasi ein freiwillig diktiertes Angebot der Bahn? Dann kann sie machen, was sie will. Wenn das von außen kommt (Eisenbahn-Bundesamt, EU, ...) hielte ich diese (wohl nicht existente) 00:00-Uhr-Grenze für missbräuchlich.
Der Zusammenhang zu DB-Region könnte (rate ich jetzt in's Blaue) sein, dass der ServicePoint nicht für Zugausfälle etc. von anderen EVUs aufkommen will, nach dem Motto, wenn der Metronom (oder die Nordwestbahn etc.) kaputtgeht, schert das die Bahn nicht...

@Matze: Ja, ich habe auch in anderen Fällen schon Gutscheine erhalten, wobei es sonst auch auf stundenlanges Rumsitzen im nächtlichen Bahnhof hinausgelaufen wäre, was in beiden Fällen noch deutlich unzumutbarer gewesen wäre, als jetzt kürzlich.

@Giovanni/Matze: Den Hinweis verstehe ich auch nicht ganz. Was da jetzt mit DB SuS ist, weiß ich auch nicht genau, ich als Fahrgast sehe die Bahn als großes Ganzes. Interessant könnte eventuell sein, wie es ist, wenn mehrere EVUs beteiligt sind und eben ein anderes die Ursache für Verspätung/Ausfall ist...

@Action85/Matze: Ich schätze den Mann sonst sehr und persönlich auch absolut, aber die Aussage hatte ich auch für Quatsch gehalten, eben da es sich nicht um eine Ermessensentscheidung handeln darf/soll. Was soll denn die Transportleitung auch sagen/machen? Die könnte höchstens den letzten Zug des Tages etwas warten lassen, wenn es sich anbietet.

Zwischenzeitliche Sammelantwort

FrankenBahn111, Montag, 05.11.2018, 20:14 (vor 1971 Tagen) @ DG

(...)
Weitere Frage: Woher kommen die Fahrgastrechte? (...)

Von da kommen die: https://soep-online.de/assets/files/Fahrgastrechte/die%20Verordnung%20(EG)%20Nr.%201371...

Ergänzung zu rechtlichen Bestimmungen

FrankenBahn111, Montag, 05.11.2018, 20:28 (vor 1970 Tagen) @ FrankenBahn111
bearbeitet von FrankenBahn111, Montag, 05.11.2018, 20:29

(...)
Weitere Frage: Woher kommen die Fahrgastrechte? (...)


Von da kommen die: https://soep-online.de/assets/files/Fahrgastrechte/die%20Verordnung%20(EG)%20Nr.%201371...

Ergänzung: Für reinen Nahverkehr gilt §17 Eisenbahnverkehrsordnung http://www.gesetze-im-internet.de/evo/__17.html
Das ist übrigens auch das Gesetz, in dem die "Der-Zugführer-hat-immer-Recht"-Klausel steht (§19):

Meinungsverschiedenheiten unter Reisenden oder zwischen Reisenden und dem Eisenbahnpersonal entscheidet vorläufig auf Bahnhöfen der aufsichtführende Bedienstete, in den Zügen der Zugführer.

Zwischenzeitliche Sammelantwort

sibiminus, Montag, 05.11.2018, 23:28 (vor 1970 Tagen) @ DG

Genau die aufgeworfene Frage stellt sich. Ist es wirklich ein Unterschied, ob ich um 23:50 oder um 00:10 am ServicePoint vorspreche? Was ist mit Wartezeiten wenn's da voll ist? Und was ist dann zumutbar? Nächster Zug um 03:00 Uhr, um 05:00 Uhr, oder um 06:30? Fragen über Fragen.

Nein, macht keinen Unterschied. Der Prozess sagt sehr klar wie eine zumutbare Anschlussverbindung zu ermitteln ist: da geht es um die vorgesehene Ankunft bis 24 Uhr und es gibt noch ein paar Kulanzregelungen. Kann keine zumutbare Verbindung ermittelt werden, sieht der Prozess die Prüfung gegen die FGR vor (die bereits zitierten Regeln, BB 9.1.2). Die Ausgabe in DB-Zügen ist nur in Abstimmung mit der VL bei nicht verfügbarer DB Info vorgesehen.

Weitere Frage: Woher kommen die Fahrgastrechte? Ist das quasi ein freiwillig diktiertes Angebot der Bahn? Dann kann sie machen, was sie will. Wenn das von außen kommt (Eisenbahn-Bundesamt, EU, ...) hielte ich diese (wohl nicht existente) 00:00-Uhr-Grenze für missbräuchlich.
Der Zusammenhang zu DB-Region könnte (rate ich jetzt in's Blaue) sein, dass der ServicePoint nicht für Zugausfälle etc. von anderen EVUs aufkommen will, nach dem Motto, wenn der Metronom (oder die Nordwestbahn etc.) kaputtgeht, schert das die Bahn nicht...

So ist es. Die Taxi-/Hotelgutscheine sind eine Leistung von DB Regio und DB Fernverkehr und dürfen nicht bei Verschulden anderer EVU (Kooperationen ausgenommen) ausgegeben werden. Deswegen sind auch keine anderen Rechnungsempfänger darauf angegeben, bei Gutscheinausgabe ist bereits geklärt, wer den zahlt. Ich weiß nicht ob andere EVU ihrerseits Taxi-/Hotelgutscheine ausgeben bzw. sowas über die Leitstelle (auf Firmenrechnung) buchen, kann aber auch sein. Jedenfalls bedarf das einer (wie auch immer gestalteten) Vereinbarung mit S&S, wenn das an der DB Info gemacht werden soll.

@Giovanni/Matze: Den Hinweis verstehe ich auch nicht ganz. Was da jetzt mit DB SuS ist, weiß ich auch nicht genau, ich als Fahrgast sehe die Bahn als großes Ganzes. Interessant könnte eventuell sein, wie es ist, wenn mehrere EVUs beteiligt sind und eben ein anderes die Ursache für Verspätung/Ausfall ist...

Es war eine vergleichsweise kurze Zeit lang mal auch S&S als Rechnungsempfänger vorgesehen, aber auch nur für Fälle in deren Verantwortung - fast nur bei PRM (Hebebühne defekt usw). Inzwischen aber nicht mehr, S&S ist ja auch nicht Vertragspartner vom Fahrgast.

Zwischenzeitliche Sammelantwort>

falco, Montag, 05.11.2018, 23:39 (vor 1970 Tagen) @ sibiminus

Nein, macht keinen Unterschied. Der Prozess sagt sehr klar wie eine zumutbare Anschlussverbindung zu ermitteln ist: da geht es um die vorgesehene Ankunft bis 24 Uhr und es gibt noch ein paar Kulanzregelungen. Kann keine zumutbare Verbindung ermittelt werden, sieht der Prozess die Prüfung gegen die FGR vor (die bereits zitierten Regeln, BB 9.1.2). Die Ausgabe in DB-Zügen ist nur in Abstimmung mit der VL bei nicht verfügbarer DB Info vorgesehen.

Wie genau sieht der Prozess zur Ermittlung einer zumutbaren Anschlussverbindung denn aus?

Und was hat BB 9.1.2 damit zu tun? Die regelt doch nur das Verfahren zur Weiterfahrt bei PK-C-Fahrkarten.

Zwischenzeitliche Sammelantwort

sibiminus, Dienstag, 06.11.2018, 00:33 (vor 1970 Tagen) @ falco

Wie genau sieht der Prozess zur Ermittlung einer zumutbaren Anschlussverbindung denn aus?

Das ist Teil des Prozesses der Gutscheinausgabe. Darin ist als unzumutbar definiert die Fortsetzung nach 24 Uhr, wenn bis dahin die Ankunft bereits planmäßig vorgesehen wäre. Außerhalb dieser Definition (überschrieben als Kulanz) sind die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. (Witterung, Wartezeiten über 2 Stunden, Verfasstheit des Reisenden u.v.a.m.)
Möglicherweise kam das Gespräch in Hannover so zustande, weil das Flussdiagramm zwei Prüfungen an verschiedenen Stellen vorsieht, die eigentlich zusammen gehören. Ist etwas realitätsfremd gestaltet, aber aus der Beschreibungstabelle geht es klar hervor.

Und was hat BB 9.1.2 damit zu tun?

Nichts. Entschuldigung. Ich meine den kompletten Absatz 9.1 (eben die diesbezüglichen Fahrgastrechte) und frage mich auch wie sich die 2 da hinein geschlichen hat ;)

SC Fahrgastrechte

Giovanni, Montag, 05.11.2018, 23:43 (vor 1970 Tagen) @ DG

@Giovanni/Matze: Den Hinweis verstehe ich auch nicht ganz. Was da jetzt mit DB SuS ist, weiß ich auch nicht genau, ich als Fahrgast sehe die Bahn als großes Ganzes. Interessant könnte eventuell sein, wie es ist, wenn mehrere EVUs beteiligt sind und eben ein anderes die Ursache für Verspätung/Ausfall ist...

Im Sinne der Fahrgastrechteverordnung existiert das Servicecenter Fahrgastrechte gar nicht - verantwortlich sind stattdessen die Bahnunternehmen. Das Servicecenter Fahrgastrechte vertritt nach eigenen Angaben einige ausgewählte Bahnunternehmen (die abseits des S-Bahn-Verkehrs vermutlich zusammen weit über 90% Marktanteil haben), aber eben nicht alle.
Für das Angebot der kostenlosen Übernachtung und Verpflegung wäre in diesem Fall laut Fahrgastrechteverordnung der Bahnhofsbetreiber verantwortlich gewesen - d.h. DB Station und Service. Und dieses Unternehmen gehört zu den zahlreichen Bahnunternehmen, die nach Eigendarstellung des SC Fahrgastrechte nicht von diesem vertreten werden.

Festzustellen ist zudem, dass die gesetzlichen Fahrgastrechte - abgesehen von reinen Nahverkehrsfahrscheinen - gar keine Regelungen zur Erstattung von Auslagen für alternative Beförderungsdienste, Hotel oder Verpflegung enthalten. Weil diese für den Reisenden kostenfrei sein sollten, und dieser nicht durch Vorkassezwang in der Wahrnehmung seiner Rechte eingeschränkt werden sollte.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

SC Fahrgastrechte

Frecciarossa, Dienstag, 06.11.2018, 05:51 (vor 1970 Tagen) @ Giovanni

Für das Angebot der kostenlosen Übernachtung und Verpflegung wäre in diesem Fall laut Fahrgastrechteverordnung der Bahnhofsbetreiber verantwortlich gewesen -

Nein, das steht so nicht in der Verordnung.

SC Fahrgastrechte

Dr. Bahn, Dienstag, 06.11.2018, 10:00 (vor 1970 Tagen) @ Giovanni

Festzustellen ist zudem, dass die gesetzlichen Fahrgastrechte - abgesehen von reinen Nahverkehrsfahrscheinen - gar keine Regelungen zur Erstattung von Auslagen für alternative Beförderungsdienste, Hotel oder Verpflegung enthalten. Weil diese für den Reisenden kostenfrei sein sollten, und dieser nicht durch Vorkassezwang in der Wahrnehmung seiner Rechte eingeschränkt werden sollte.

mööp.

Der Beförderer haftet dem Reisenden für den Schaden, der dadurch entsteht, dass die Reise wegen Ausfall, Verspätung oder Versäumnis des Anschlusses nicht am selben Tag fortgesetzt werden kann oder dass unter den gegebenen Umständen eine Fortsetzung am selben Tag nicht zumutbar ist. Der Schadensersatz umasst die dem Reisenden im Zusammenhang mit der Übernachtung und mit der Benachrichtigung der ihn erwartenden Personen entstandenen angemessenen Kosten.

Zitat aus: Artikel 32, Absatz 1 CIV, der durch Artikel 15 EU-Fahrgastrechteverordnung explizit in die EU-Fahrgastrechte einbezogen wird ("Vorbehaltlich der Bestimmungen dieses Kapitels ist die Haftung der Eisenbahnunternehmen für Verspätungen, verpasste Anschlüsse und Zugausfälle in Anhang I Titel IV Kapitel II geregelt.")

Die Formulierung "selber Tag" ist natürlich in der Tat unschön, war aber bei Dir, wenn ich das richtig verstehe (Ankunft Hamburg nach 0 Uhr, Weiterfahrt ca. 3 Stunden später > Übernachtung im Bahnhof bzw. Zug, sprich Ausfall des Nachtschlafs > Unzumutbarkeit völlig offensichtlich) sogar gegeben.

Ich kann übrigens bestätigen, dass ich (bzw. meine Frau) in solchen Fällen (sogar im "Ausland" - Basel Bad Bf; vorzeitiges ICE-Ende dort; letzter Zug ab Basel SBB unerreichbar, Umstieg laut Plan nach 0 Uhr) schon Hotelgutscheine bzw. direkt Buchungen erhalten habe. ("Geh'n Se mal in das Hotel da hinten am Ende der Straße. Ich sag' Bescheid.")

In Deinem Falle hätte ich einfach ein Hotel gebucht und hätte es zur Erstattung eingereicht. M.E. müßte die Bahn in Messezeiten notfalls auch die Kosten für eine Taxifahrt zu einem etwas außerhalb gelegenen Hotel übernehmen. ("...und die Beförderung zwischen dem Bahnhof und der Unterkunft in Fällen, in denen ein Aufenthalt von einer
oder mehreren Nächten notwendig wird oder ein zusätzlicher Aufenthalt notwendig wird...").

Zur Unmöglichkeit der Hotelbuchung: Tja. Notfalls bei den Buchungsservices anrufen. Oder auf gut Glück ein paar Hotels am Standrand (Motel One, B&B, etc pp) anrufen.
Dass der ServicePoint zur Hilfe verpflichtet gewesen wäre, steht auf einem anderen Blatt; allerdings wird es immer Fälle geben, wo das logistisch nicht möglich ist (großflächige Störungslage etc).

Grüße
Dr. Bahn

Trickreich -- ? Erstattung Verpflegung im Selbstbehelf.

martarosenberg, Dienstag, 06.11.2018, 10:12 (vor 1970 Tagen) @ Giovanni

Im Sinne der Fahrgastrechteverordnung existiert das Servicecenter Fahrgastrechte gar nicht - verantwortlich sind stattdessen die Bahnunternehmen. Das Servicecenter Fahrgastrechte vertritt nach eigenen Angaben einige ausgewählte Bahnunternehmen (die abseits des S-Bahn-Verkehrs vermutlich zusammen weit über 90% Marktanteil haben), aber eben nicht alle.
Für das Angebot der kostenlosen Übernachtung und Verpflegung wäre in diesem Fall laut Fahrgastrechteverordnung der Bahnhofsbetreiber verantwortlich gewesen - d.h. DB Station und Service. Und dieses Unternehmen gehört zu den zahlreichen Bahnunternehmen, die nach Eigendarstellung des SC Fahrgastrechte nicht von diesem vertreten werden.

Oh, darum erstattet das SC FGR auch kein Getränk, die man sich im Selbstbehelf (weil Info und Schalter zu waren) am Bahnhof (also "vernünftigerweise am Bahnhof verfügbar war") geholt hat und es dennoch eine längere Wartezeit bei Rekordhitze gab.

Muss sowas dann also nicht über das FGR-Formular an das SC-FGR eingereicht werden sondern extra an DB Station & Service? Oder doch direkt an das EVU? Oder wie?

2 Euro Gutscheine

Nordy, Dienstag, 06.11.2018, 11:00 (vor 1970 Tagen) @ martarosenberg

Du glaubst doch selbst nicht, dass diese 2 Euro Gutscheine vom Servicepersonal eine keine Aufmerksamkeit der Bahn wäre. Nein das ist die rechtliche Umsetzung dazu, darfst auch noch wie in Hamburg dann rumfragen, wer sie dir abnimmt. Sollen ja wohl an den Türen Aufkleber für die Akzeptanz sein, aber was machst Du z.B. in der Hamburger Wandelhalle?

Wie 2 Euro Gutscheine wenn Servicepoint/ RZ zu?

martarosenberg, Dienstag, 06.11.2018, 14:58 (vor 1970 Tagen) @ Nordy
bearbeitet von martarosenberg, Dienstag, 06.11.2018, 15:00

Du glaubst doch selbst nicht, dass diese 2 Euro Gutscheine vom Servicepersonal eine keine Aufmerksamkeit der Bahn wäre. Nein das ist die rechtliche Umsetzung dazu, darfst auch noch wie in Hamburg dann rumfragen, wer sie dir abnimmt. Sollen ja wohl an den Türen Aufkleber für die Akzeptanz sein, aber was machst Du z.B. in der Hamburger Wandelhalle?

Ähem, da Servicepoint und Schalter geschlossen (kleiner Bahnhof, aber mit Einkaufsmöglichkeit, Wochenende) gab es keinerlei Gutschein.

Und die FGR sagen ja nur was von "vernünftigerweise im Zug oder am Bahnhof lieferbar/beziehbar" oder so ähnlich. Und das war offensichtlich gegeben (-> "Spar Express"-Laden _im_ Bahnhof mit Sonntagsöffnung). Daher sollte mir Verpflegung zustehen, auch wenn niemand zum Ausgeben solcher Gutscheine da ist.

Service-Points Hamburg Hbf

Bruno von Foersterberg, Dienstag, 06.11.2018, 07:26 (vor 1970 Tagen) @ DG
bearbeitet von Bruno von Foersterberg, Dienstag, 06.11.2018, 07:27

Ich hoffe, dass den Verantwortlichen für den Servicepoint in Hamburg Hbf mal aufgezeigt wird, nach welchen Rechtsgrundsätzen sie zu handeln haben, nämlich der EU-VO für die FGR. Dieses Wissen ist in Hamburg stark unterentwickelt oder wird sogar vorsätzlich ignoriert.

Service-Points Hamburg Hbf

VT642, Dienstag, 06.11.2018, 10:31 (vor 1970 Tagen) @ Bruno von Foersterberg

Dem ist nur zuzustimmen. Bin schon häufig am Servicepoint dort abgewiesen worden (insbesondere wenn es um aufzuhebende Zugbindung ging) - kann das Reiszentrum aber uneingeschränkt empfehlen, dort wurde mir immer schnell und kompetent geholfen.

Service-Points Hamburg Hbf

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Dienstag, 06.11.2018, 15:44 (vor 1970 Tagen) @ VT642

Servicepoints sind auch nach meinem Empfinden die schlimmste Institution, der man als Fahrgast persönlich begegnen kann. Ich nenne sie auch nur noch Firewalls.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

ServicePoints sind m.E. auf "Abwimmeln" getrimmt

BahnFanFritzlar, Mittwoch, 07.11.2018, 13:16 (vor 1969 Tagen) @ Alibizugpaar

Deswegen geh ich da auch fast nie hin.
Ich entscheide selbst was ich Verspätungsfall mache.

Zweite Sammelantwort

DG, Dienstag, 06.11.2018, 17:37 (vor 1970 Tagen) @ DG

Vielen Dank auch für die weitere, rege und interessante, Beteiligung.

@FrankenBahn111: Vielen Dank für das Nennen und Verlinken der Regelungen.

@sibiminus: Vielen Dank für die anschauliche Darstellung des Prozesses zur Ermittlung einer 'zumutbaren Verbindung'.

Interessant wird es dann im, wie ich verstehe 'Pflicht-Teil', wenn beim Stranden in einem Bahnhof noch eine längere Verbindung vor einem liegt. Von Hamburg (ab neu etwa 3:20 Uhr) nach Hannover (an plan 01:10 Uhr) wäre der Fall klar. Hätte ich nach München oder Basel fahren wollen, hätte ich meine Reise aber wohl vor der geplanten dortigen Ankunft fortsetzen können. Ja, der Menschenverstand sagt, dass das dann nicht zumutbar sein dürfte und nach Kulanz schreit, doch bin ich skeptisch, ob man das in Hamburg auch so gesehen hätte.

Prozesse sind ja auch immer so eine Sache... Ich bin seit einer Weile bei meinem Arbeitgeber auch 'Prozessmanager' für einen Prozess, der täglich diverse Male durchlaufen wird, und war bei der neuen Konzeption dabei und begleite den Prozess auch in der jetzigen Phase der Anwendung. Dieser ist sicher gut gemeint und formuliert, in der Praxis bin ich aber sicher, dass dieser nicht bei jeder Anwendung exakt geprüft wird, sondern viele so weitermachen 'wie immer'.
Aber schön, jetzt mal darauf hinweisen zu können, wenn es Diskussionen gibt. Inwieweit das die Stimmung aufhellt, sei mal dahingestellt :-)

@sibiminus/Giovanni: Interessant, dass womöglich bei Verursachung des Strandens durch ein Nicht-DB-EVU dieses in der Pflicht ist (eigentlich logisch, okay) und der ServicePoint zu Recht keinen Gutschein ausgibt.
Interessant auch deswegen, da der Marktanteil der DB im Nahverkehr beständig schrumpft. Hier in Hannover fällt mir nur noch der RE Richtung Bremen ein, der von der DB bedient wird, die S-Bahn ausgenommen. Ansonsten tummeln sich hier Westfalenbahn, Metronom, enno (by Metronom) und erixx. Da müsste man mal anfragen, wie es sich in Fällen verhält, in denen auf Grund deren Verspätung/Ausfall eine Übernachtung nötig wird. Einige (Metronom und Westfalenbahn, enno unklar) davon lassen sich wohl über das SSFGR vertreten. Vielleicht frage ich das mal an, wenn ich Zeit und Lust habe. Für mich dürften die aber meist irrelevant sein, da ich hier in Hannover ja am Ende meiner Reise bin, und ursächlich dafür fernere EVUs sein dürften, wenn ich irgendwo strande.

@Dr. Bahn: Nun, meine Ankunft in Hamburg war um 23:25 geplant, durch den Umweg über Altona war sie wahrscheinlich ganz kurz vor Mitternacht. Abfahrt Plan wäre 23.44 Uhr gewesen. Da ich den ServicePoint erst in der Nähe des Reisezentrums gesucht habe und da der Hinweis war, dass der andere SP duchgängig auf hat, war ich an dem geöffneten SP dann wohl kurz nach Mitternacht. Das darf aber doch keinen Unterschied machen, wie hier an sich auch schon bestätigt hatte. Ob ich nun 3:20h oder 3:40h am Bahnhof warten muss, sollte unerheblich sein...

Beim nächsten Mal werde ich dann (sofern das überhaupt nötig wird, ich hoffe nicht) weitere Möglichkeiten der Hotelsuche in Anbetracht ziehen, danke für die Hinweise!

@Alibizugpaar: In meinen bisherigen beiden Fällen, in denen Übernachtungen erforderlich wurden, wurde mir an den ServicePoints Köln Hbf und Leipzig Hbf überaus zufriedenstellend geholfen. Allgemein habe ich mit ServicePoints sonst auch keine schlechten Erfahrungen gemacht, an die ich mich erinnern würde.

Zweite Sammelantwort

brandenburger, Perleberg, Dienstag, 06.11.2018, 18:41 (vor 1970 Tagen) @ DG

Interessant, dass womöglich bei Verursachung des Strandens durch ein Nicht-DB-EVU dieses in der Pflicht ist (eigentlich logisch, okay) und der ServicePoint zu Recht keinen Gutschein ausgibt.
Interessant auch deswegen, da der Marktanteil der DB im Nahverkehr beständig schrumpft.

Hm. Ich habe meinen Fahrschein eigentlich immer von der DB, daher ist die doch mein Vertragspartner. Von wo die sich das Geld für die Übernachtung zurückholt, muss mich doch nicht kümmern?

Zweite Sammelantwort

sibiminus, Dienstag, 06.11.2018, 19:19 (vor 1970 Tagen) @ brandenburger
bearbeitet von sibiminus, Dienstag, 06.11.2018, 19:20

Hm. Ich habe meinen Fahrschein eigentlich immer von der DB, daher ist die doch mein Vertragspartner.

Hinsichtlich des Kaufvertrages, ja. Die Beförderungsverträge kommen aber immer nur mit den Unternehmen des benutzen Verkehrsmittels zustande, ggfs. auch mehrere.

Von wo die sich das Geld für die Übernachtung zurückholt, muss mich doch nicht kümmern?

Richtig, das macht das Servicecenter Fahrgastrechte (bzw bei Nichtmitgliedern das EVU selbst). Ich bin mir sicher die darf man als Erfüllungsgehilfen des EVU ansehen, nicht ohne Grund steht in jedem Schreiben "Im Auftrag [EVU]." Aber es geht ja hier nicht um die Erstattung bei Kostenauslage sondern um Gutscheinausgabe ohne dass der Fahrgast vorschießen muss.

1 Fahrkarte <= # Beförderungsverträge.

martarosenberg, Mittwoch, 07.11.2018, 11:58 (vor 1969 Tagen) @ sibiminus
bearbeitet von martarosenberg, Mittwoch, 07.11.2018, 11:58

Hm. Ich habe meinen Fahrschein eigentlich immer von der DB, daher ist die doch mein Vertragspartner.

Hinsichtlich des Kaufvertrages, ja. Die Beförderungsverträge kommen aber immer nur mit den Unternehmen des benutzen Verkehrsmittels zustande, ggfs. auch mehrere.

Das widerspricht dann aber dem Grundsatz "eine Fahrkarte = ein Beförderungsvertrag", der immer so deutlich beworben wird wenn es um FGR bei gestückelten Fahrkarten geht.

Wenn Du jetzt schreibst, "# Beförderungsverträge >= 1 Fahrkarte", könnten ja auch FGR ausgehebelt werden beim Wechsel zwischen EVU wenn alles auf einer Fahrkarte ist.

Dieses argument umgedreht wäre wieder mal verwendbar wenn man FGR bei gestückelten Fahrkarten gerichtlich durchexerzieren möchte, was ja leider bis jetzt die Bahn verhindert in dem sie dann "aus Kulanz" das fragliche erstattet um der richterlichen Feststellung des Sachverhaltes aus dem Weg zu gehen.

1 Fahrkarte kann mehrere Beförderungsverträge beinhalten!

sibiminus, Mittwoch, 07.11.2018, 12:48 (vor 1969 Tagen) @ martarosenberg
bearbeitet von sibiminus, Mittwoch, 07.11.2018, 12:49

Das widerspricht dann aber dem Grundsatz "eine Fahrkarte = ein Beförderungsvertrag", der immer so deutlich beworben wird wenn es um FGR bei gestückelten Fahrkarten geht.

Nein. Verträge zulasten Dritter sind rechtswidrig. Insofern entsteht mit jedem Beförderer auch ein Vertrag, ...

Wenn Du jetzt schreibst, "# Beförderungsverträge >= 1 Fahrkarte", könnten ja auch FGR ausgehebelt werden beim Wechsel zwischen EVU wenn alles auf einer Fahrkarte ist.

... dessen "Durchgängigkeit" (vgl. Durchgangsfahrkarte in der EG-VO) in einem Dokument verkörpert ist.

Dieses argument umgedreht wäre wieder mal verwendbar wenn man FGR bei gestückelten Fahrkarten gerichtlich durchexerzieren möchte, was ja leider bis jetzt die Bahn verhindert in dem sie dann "aus Kulanz" das fragliche erstattet um der richterlichen Feststellung des Sachverhaltes aus dem Weg zu gehen.

Gerichtlich kann man sicher viel durchexerzieren, nur ist das auch die Auffassung der Aufsichtsbehörde. Daher ist die DB verpflichtet vor Abschluss auf die Vertragspartnerregelung hinzuweisen - eben weil die Sachlage nicht so offensichtlich eindeutig ist. In allen Vertriebswegen: https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/agb/vertragspartner/mdb_217716_150708_aushang...

Zu Enno

Sören Heise, Region Hannover, Dienstag, 06.11.2018, 19:47 (vor 1970 Tagen) @ DG

Moin.

Einige (Metronom und Westfalenbahn, enno unklar) davon lassen sich wohl über das SSFGR vertreten.

Enno ist kein EVU, das ist eine Marke von Metronom. Es tritt zum Beispiel auch die "Die Länderbahn DLB" mit mehreren Marken (Trilex, Waldbahn, Oberpfalzbahn, Vogtlandbahn, Alex) am Markt auf. Den umgekehrten Fall gibt es auch, hinter der Marke "Mitteldeutsche Regiobahn" verbergen sich zwei oder gar drei Unternehmen.

Viele Grüße
Sören

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