Fahrgastrechte Nightjet (Fahrkarten und Angebote)

akbar23, Mittwoch, 24.10.2018, 00:46 (vor 2005 Tagen)

Hallo zusammen!

Ich würde gerne Montag früh um 0.54 mit dem Nightjet von Frankfurt (Süd) nach Berlin fahren. Ich komme hier mit dem RE um 00:40 an. Wie sieht es denn da mit den Fahrgastrechten aus? Es jst ja meines wissens nicht möglich eine zusammenhängende Fahrkarte zu erwerben, gilt dann, dass diese Fahrkarten als eine betrachtet werden? So irgendwie hatte ich das mal gelesen...

Leider keine Antwort ...

Garfield_1905, Mittwoch, 24.10.2018, 05:19 (vor 2005 Tagen) @ akbar23

... weil ich Dir Deine Frage leider nicht beantworten kann. Aber ich werde es wahrscheinlich bis zu meinem Lebensende nicht verstehen, warum sich die Menschen schon um Fahrgastrechte kümmern, bevor sie überhaupt losgefahren sind oder, wie offenbar in diesem Fall, noch nicht mal eine Fahrkarte in den Händen haben. Ist es nicht Zeit sich dann darum zu kümmern, wenn der Fall eingetreten ist ?

Leider keine Antwort ...

Frecciarossa, Mittwoch, 24.10.2018, 05:54 (vor 2005 Tagen) @ Garfield_1905

Nehmen wir mal an, die Fahrkarten kosten 100 Euro. Man muss aber für den Verspätungsfall eine Wahrscheinlichkeit von 20% annehmen und bei Eintritt zusätzliche Kosten von 100 € für ein Hotel und 135 € für eine neue Flexpreisfahrkarte kalkulieren. Das ergibt als Erwartungwert insgesamt 147 € mit dem Risiko, im Maximalfall 335 € bezahlen zu müssen. Das ist doch wohl für die Verkehrsmittelwahl ohne Zweifel entscheidungsrelevant. Oder würdest Du das Risiko einfach ignorieren?

Leider keine Antwort ...

Garfield_1905, Mittwoch, 24.10.2018, 07:37 (vor 2005 Tagen) @ Frecciarossa

Nehmen wir mal an, die Fahrkarten kosten 100 Euro. Man muss aber für den Verspätungsfall eine Wahrscheinlichkeit von 20% annehmen und bei Eintritt zusätzliche Kosten von 100 € für ein Hotel und 135 € für eine neue Flexpreisfahrkarte kalkulieren. Das ergibt als Erwartungwert insgesamt 147 € mit dem Risiko, im Maximalfall 335 € bezahlen zu müssen. Das ist doch wohl für die Verkehrsmittelwahl ohne Zweifel entscheidungsrelevant. Oder würdest Du das Risiko einfach ignorieren?

Ich würde dieses Risiko wahrscheinlich schon deshalb ignorieren, weil ich es inhaltlich gar nicht verstanden habe, zumindest nicht, wie ich das in meine 'Entscheidung' einfließen lassen sollte. Aber das liegt vermutlich eher an mir ... :-)

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Frecciarossa, Mittwoch, 24.10.2018, 08:41 (vor 2005 Tagen) @ Garfield_1905

Das fehlende Verständnis verstehe ich wiederum nicht ;-). Entscheidungsmöglichkeiten? Anderes Verkehrsmittel oder andere Verbindung.

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brandenburger, Perleberg, Donnerstag, 25.10.2018, 13:54 (vor 2003 Tagen) @ Frecciarossa

Man muss aber für den Verspätungsfall eine Wahrscheinlichkeit von 20%

20 %? Für einen Regionalzug um 0:40?

Wohl eher 0,5 %, oder? Bei 5 oder 6 Minuten wäre ich ängstlich, aber 14 Minuten finde ich nicht so riskant.

Wie lange vorher bist du denn im Regionalzug? Falls der wirklich verspätet ist, kann man den Anschluss ja auch (falls ein Kundenbetreuer mitfährt) vormelden lassen.

Und wenn es wirklich schief geht (womit ich wie gesagt nicht rechnen würde), wären die Fahrgastrechte gar nicht mal meine Hauptsorge. Ein Hotel, das um 1:00 noch Gäste aufnimmt, muss man ja erst einmal finden. Hat Frankfurt Hbf eine Bahnhofsmission? Oder geht es gar um Frankfurt Süd?

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Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Mittwoch, 24.10.2018, 05:55 (vor 2005 Tagen) @ Garfield_1905

... weil ich Dir Deine Frage leider nicht beantworten kann. Aber ich werde es wahrscheinlich bis zu meinem Lebensende nicht verstehen, warum sich die Menschen schon um Fahrgastrechte kümmern, bevor sie überhaupt losgefahren sind oder, wie offenbar in diesem Fall, noch nicht mal eine Fahrkarte in den Händen haben. Ist es nicht Zeit sich dann darum zu kümmern, wenn der Fall eingetreten ist ?

Vielleicht weil der Betroffene ungerne die Katze im Sack kauft sondern wissen möchte, ob er im Fall der Fälle abgesichert ist. Bahnverspätungen sollen gerüchteweise mehr als einmal pro Jahrzehnt auftauchen. Vielleicht möchte der Betroffene einfach vermeiden, bei einer Verspätung des RE von 15 Minuten ganze 4 Stunden auf dem wenig einladenden Bahnsteig von FFS rumlungern zu müssen und dann noch für 135 Euro einen Flexpreis kaufen zu müssen, um nach Berlin zu kommen.

Zur eigentlichen Frage des TO: Tatsächlich besteht kein Anspruch auf Fahrgastrechte, da es sich um zwei getrennte Beförderungsverträge handelt. Für die Weiterfahrt ist jedoch über das Agreement of Journey Continuation gesorgt. Du kannst also 4 Stunden später nach Berlin weiter reisen. Angeblich - ich wiederhole: angeblich - sollen in solchen Fällen auch Hotelkosten übernommen werden. Zumindest wurde das so in der Presse mal angekündigt. Ein offizielles Dokument habe ich dazu jedoch noch nicht gesehen. Mithin würde ich mich auf die gewünschte Verbindung nicht verlassen.

--
Für eine DB Lounge in Erfurt!

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Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Mittwoch, 24.10.2018, 10:53 (vor 2005 Tagen) @ Garfield_1905

Nun ja, wenn die Fahrgastrechte gelten, dann bekommt man bei Anschlussverlust ein Hotelzimmer bezahlt.

Wenn man dafür aber selber aufkommen muß, auf 80, 100 oder 120€ sitzen bleibt, dann könnte man doch erwägen deutlich früher den ersten Zug zu nehmen, um dann meinetwegen 1,5 Stunden im Bahnhofsviertel bis zum Nachzug abzuhängen. Das wäre nicht toll, dient aber dem finanziellen Eigeninteresse.

--
Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

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gus78, Mittwoch, 24.10.2018, 14:45 (vor 2004 Tagen) @ Garfield_1905

... Aber ich werde es wahrscheinlich bis zu meinem Lebensende nicht verstehen, warum sich die Menschen schon um Fahrgastrechte kümmern, bevor sie überhaupt losgefahren sind oder, wie offenbar in diesem Fall, noch nicht mal eine Fahrkarte in den Händen haben. Ist es nicht Zeit sich dann darum zu kümmern, wenn der Fall eingetreten ist ?

Nein! Genau richtig. Man kennt ja die DB .... Und wenn man dann im Falle eines Problems (insbesondere in der Nacht) nicht in Frankfurt stranden möchte, sollte man wissen, wie man vorgeht.

Nur mal so als Beispiel: Die Bahn schickt am Freitag Abend bei Anschlussverlust des letzten ICE nach Leipzig in Frankfurt die Leute gerne zunächst mit dem RE nach Bad Hersfeld mit dem Hinweis, dort ein Taxi zu nehmen. Nur gibt es dort keine Taxen für 50 Leute. Hotels ebenso wenig. Insofern wäre ein Taxi ab Frankfurt sinnvoller.

+1

Power132, Mittwoch, 24.10.2018, 15:24 (vor 2004 Tagen) @ Garfield_1905

... weil ich Dir Deine Frage leider nicht beantworten kann. Aber ich werde es wahrscheinlich bis zu meinem Lebensende nicht verstehen, warum sich die Menschen schon um Fahrgastrechte kümmern, bevor sie überhaupt losgefahren sind oder, wie offenbar in diesem Fall, noch nicht mal eine Fahrkarte in den Händen haben. Ist es nicht Zeit sich dann darum zu kümmern, wenn der Fall eingetreten ist ?

Wenn man einen knappen Anschluss hat, der platzen könnte, dann baut man eben eine größere Pufferzeit ein - sprich eine mögliche frühere Verbindung. So kann entspannt und streßfrei gefahren werden.
Da muss sich keiner über FGR den Kopf zerbrechen...

+1

JumpUp, Mittwoch, 24.10.2018, 15:50 (vor 2004 Tagen) @ Power132

... weil ich Dir Deine Frage leider nicht beantworten kann. Aber ich werde es wahrscheinlich bis zu meinem Lebensende nicht verstehen, warum sich die Menschen schon um Fahrgastrechte kümmern, bevor sie überhaupt losgefahren sind oder, wie offenbar in diesem Fall, noch nicht mal eine Fahrkarte in den Händen haben. Ist es nicht Zeit sich dann darum zu kümmern, wenn der Fall eingetreten ist ?


Wenn man einen knappen Anschluss hat, der platzen könnte, dann baut man eben eine größere Pufferzeit ein - sprich eine mögliche frühere Verbindung. So kann entspannt und streßfrei gefahren werden.
Da muss sich keiner über FGR den Kopf zerbrechen...

Und ist damit man ganz schnell 1-2 Stunden früher unterwegs (ggf. sogar zu teureren Fahrkartenpreisen). Das ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders der Eisenbahn - dann lieber kurze Umstiege, sollte es dann dochmal nicht klappen, eben auf die FGR vertrauen

+1

Power132, Mittwoch, 24.10.2018, 15:57 (vor 2004 Tagen) @ JumpUp

... weil ich Dir Deine Frage leider nicht beantworten kann. Aber ich werde es wahrscheinlich bis zu meinem Lebensende nicht verstehen, warum sich die Menschen schon um Fahrgastrechte kümmern, bevor sie überhaupt losgefahren sind oder, wie offenbar in diesem Fall, noch nicht mal eine Fahrkarte in den Händen haben. Ist es nicht Zeit sich dann darum zu kümmern, wenn der Fall eingetreten ist ?


Wenn man einen knappen Anschluss hat, der platzen könnte, dann baut man eben eine größere Pufferzeit ein - sprich eine mögliche frühere Verbindung. So kann entspannt und streßfrei gefahren werden.
Da muss sich keiner über FGR den Kopf zerbrechen...


(ggf. sogar zu teureren Fahrkartenpreisen). Das ist sicherlich nicht im Sinne des Erfinders der Eisenbahn...

Die Eisenbahn soll also immer billig und zum besten Preis sein? Steile These.

Und selbst wenn, hier scheint es dem ersten Lesen nach um keine Terminfahrt zu gehen, sondern um frühes Anommen in Berlin (daher die Fahrt mit dem NJ). Und nach Frankfurt Süd gibts es bestimmt auch Verbindungen, die vor 0:40 ankommen.

+1

Ösi, Mittwoch, 24.10.2018, 20:41 (vor 2004 Tagen) @ Power132

Die Eisenbahn soll also immer billig und zum besten Preis sein? Steile These.

Natürlich soll die Eisenbahn günstig und zuverlässig sein. Was ist daran "steil"?

-1 -- Abwälzen auf Kunden.

martarosenberg, Mittwoch, 24.10.2018, 18:17 (vor 2004 Tagen) @ Power132
bearbeitet von martarosenberg, Mittwoch, 24.10.2018, 18:17

... weil ich Dir Deine Frage leider nicht beantworten kann. Aber ich werde es wahrscheinlich bis zu meinem Lebensende nicht verstehen, warum sich die Menschen schon um Fahrgastrechte kümmern, bevor sie überhaupt losgefahren sind oder, wie offenbar in diesem Fall, noch nicht mal eine Fahrkarte in den Händen haben. Ist es nicht Zeit sich dann darum zu kümmern, wenn der Fall eingetreten ist ?


Wenn man einen knappen Anschluss hat, der platzen könnte, dann baut man eben eine größere Pufferzeit ein - sprich eine mögliche frühere Verbindung. So kann entspannt und streßfrei gefahren werden.
Da muss sich keiner über FGR den Kopf zerbrechen...

Der Umgang mit Schlechtleistungen eines Dienstleisters soll nicht auf den Kunden abgewälzt werden. Oder, wenn man das fordert, bezahlt man den Kunden dafür, in diesem Falle mit einem Stundenlohn entsprechend der früheren Abfahrt.

-1 -- Abwälzen auf Kunden ?

Garfield_1905, Donnerstag, 25.10.2018, 00:27 (vor 2004 Tagen) @ martarosenberg

Der Umgang mit Schlechtleistungen eines Dienstleisters soll nicht auf den Kunden abgewälzt werden. (...)

Sorry, aber so ein Satz ärgert mich maßlos. Es gibt für Verspätungen / Ausfälle '1000' Gründe. Sicher auch genügend, die mit dem EVU und / oder der Infrastruktur zu tun haben. Und bei denen passieren auch Fehler resp. 'Schlechtleistungen', das kann niemand ernsthaft bestreiten. Es gibt aber auch genügend Gründe, die vom EVU und / oder Infrastruktur nicht zu verantworten sind. Ich nenne nur mal als Beispiel Notarzteinsätze am Gleis (= PU's, also auch die in Emmendingen) oder im Zug (kommt gar nicht so selten vor), Kabelklau von geisteskranken Verbrechern oder, oder, oder ..., von Wetterunbilden rede ich dabei nicht mal.

Und es ärgert mich, das gem. FGR hier grundsätzlich 'die Bahn' (= alle EVU's) in Regreß genommen wird, egal ob Schuld oder nicht. Ich hoffe nicht, das ich mit diesem Satz jetzt einen 'Shitstorm' auslöse. Das ist ganz sicher nicht meíne Absicht, sondern es ist halt meine Meinung, das dies anders geregelt sein müßte. Wenn ich mich ins Auto setze und meinen Termin verpasse, weil ich ohne eigenes Verschulden in einen Unfall / Stau komme, kann ich mir das auch nicht vom Betreiber der Strasse ersetzen lassen. Ich bin mir aber darüber im Klaren, das die Wahrscheinlichkeit für andere Regelungen gegen '0' gehen. Und meinetwegen hinken solche Vergleiche auch ... ;-)

Das gilt übrigens auch für die Regelung, das immer das letzte EVU einer Reisekette dafür zuständig ist (und bezahlen muß !), den Reisenden ans Ziel z.B. mit Taxi o.ä. zu bringen oder ggfs. ein Hotel zu besorgen. Recht häufig ist dieses EVU gar nicht Schuld daran, das der Reisene strandet, sondern ein anderes EVU in der Reisekette vorher. Das der Reisende vom Grundsatz her erstmal ans Ziel gebracht werden muß, steht dabei für mich - fast ... - außer Frage, auch wenn ich aus eigener Erfahrung sagen kann, das mitunter (!) Dummheit, Unwissenheit und ..., ja, auch Mutwillen des Reisenden dazu geführt hat, das er nicht wie geplant ans Ziel kommt. Ein Schelm, der Böses dabei denkt ! Es gab in meiner Praxis daher auch schon einige Fälle, in denen ich die Übernahme der Kosten für die Weiterbeförderung bzw. Hotel strikt abgelehnt habe. Mir geht es aber in erster Linie um die Kostenverteilung unter den EVU's. Und diese Kosten sind z.T. nicht unerheblich. Aber vermutlich wäre der Aufwand zu groß, hier unter den EVU's Verrechnungen vorzunehmen, zumal es sicher Fälle gibt, wo auch noch zusätzlich die 'Schuldfrage' strittig ist.

PS. Ich hab' aber auch schon mal Taxis organisiert, wo die Reisenden ganz offensichtlich 'gepennt' haben, weil es mitten in der kalten Nacht war und sie - angeblich ... - nicht genügend Geld hatten. Kann ich's überprüfen ? Also sooo ganz hartherzig bin ich dann doch nicht ! :-)

Ich meine nicht Verspätung sondern Stehenlassen am Bahnsteig

martarosenberg, Donnerstag, 25.10.2018, 10:01 (vor 2004 Tagen) @ Garfield_1905

Ich meine, wegen mangelhaften Rechten in der Weiterbeförderung oder Übernachtunterbringung den Kunden dazu zu drängen, deutlich früher zu fahren und einen langen Aufenthalt unterwegs zu haben, finde ich nicht in Ordnung.

Die "Schlechtleistung" ist hier nicht das die Verspätung die zum Verpassen des Anschlusses führt, sondern der ggf. vorhandene Mangel an Entgegenkommen dem Kunden gegenüber im Falle des Verpassens des Anschlusses, bzw. das Lassen des Kunden im Unklaren darüber.

Im wesentlichen geht es nichtmal (nur) um die Entschädigung, sondern darum, überhaupt die Sicherheit zu haben, eine akzeptable Nachtunterkunft zu haben, oder zurückfahren zu können, oder anders weiterfahren zu können, nach Wahl des Fahrgastes.

Fahrgastrechte Nightjet

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 24.10.2018, 07:43 (vor 2005 Tagen) @ akbar23

Ich würde gerne Montag früh um 0.54 mit dem Nightjet von Frankfurt (Süd) nach Berlin fahren. Ich komme hier mit dem RE um 00:40 an. Wie sieht es denn da mit den Fahrgastrechten aus? Es jst ja meines wissens nicht möglich eine zusammenhängende Fahrkarte zu erwerben, gilt dann, dass diese Fahrkarten als eine betrachtet werden?

Wenn in einem Vorgang gekauft: ja.

--
Weg mit dem 4744!

Fahrgastrechte Nightjet

Breisgau-S-Bahn, Freiburg/Gera, Mittwoch, 24.10.2018, 08:38 (vor 2005 Tagen) @ JeDi


Wenn in einem Vorgang gekauft: ja.

Nach meinem Kenntnisstand schließt die DB das aber zum Beispiel für den Kauf über die internationale Buchungsmaschine explizit per AGB aus.

--
Für eine DB Lounge in Erfurt!

Kulanz

JumpUp, Mittwoch, 24.10.2018, 09:04 (vor 2005 Tagen) @ Breisgau-S-Bahn


Wenn in einem Vorgang gekauft: ja.

Nach meinem Kenntnisstand schließt die DB das aber zum Beispiel für den Kauf über die internationale Buchungsmaschine explizit per AGB aus.

Korrekt, die internationale DB-Seite schließt alle FGR aus, da es sich um "getrennte Verträge" handelt (ob dies vor einem Gericht standhält wäre ja anzuzweifeln). Nichtsdestotrotz gibt es eine Kulanzregelung (intern zwischen europäischen Bahnen und insbesondere zwischen DB/ÖBB) die eine kostenfrei Weiterbeförderung bei getrennten Fahrkarten auch in zwei getrennten Käufen, ermöglicht. Diese Regelung wird jedoch nicht gegenüber den Kunden beworben und ist Bahnintern, Du hast keinen Anspruch drauf.

Kulanz

Dr. Bahn, Mittwoch, 24.10.2018, 10:30 (vor 2005 Tagen) @ JumpUp

Nichtsdestotrotz gibt es eine Kulanzregelung (intern zwischen europäischen Bahnen und insbesondere zwischen DB/ÖBB) die eine kostenfrei Weiterbeförderung bei getrennten Fahrkarten auch in zwei getrennten Käufen, ermöglicht. Diese Regelung wird jedoch nicht gegenüber den Kunden beworben und ist Bahnintern, Du hast keinen Anspruch drauf.

Im Falle des Nightjets gibt es wohl eine solche nicht kommunizierte Kulanzregelung, wenn die Fahrkarten in einem Vorgang gekauft werden:

https://www.presseportal.de/pm/127683/3913329

Kulanz

JumpUp, Mittwoch, 24.10.2018, 10:44 (vor 2005 Tagen) @ Dr. Bahn

Nichtsdestotrotz gibt es eine Kulanzregelung (intern zwischen europäischen Bahnen und insbesondere zwischen DB/ÖBB) die eine kostenfrei Weiterbeförderung bei getrennten Fahrkarten auch in zwei getrennten Käufen, ermöglicht. Diese Regelung wird jedoch nicht gegenüber den Kunden beworben und ist Bahnintern, Du hast keinen Anspruch drauf.


Im Falle des Nightjets gibt es wohl eine solche nicht kommunizierte Kulanzregelung, wenn die Fahrkarten in einem Vorgang gekauft werden:

https://www.presseportal.de/pm/127683/3913329

"Agreement on Journey Connection" nennt sich das - haben alle großen europäischen Bahnen (nur die ehemaligen Staatsbahnen) unterzeichnet. PKP, Eurostar, Thalys und Thello sind jedoch nicht Teil davon!

Und es geht hier "nur" um Weiterbeförderung und ggf. Hotel für die Nacht, nicht um Entschädigung (25 % des Fahrpreises bei Verspätung ab einer Stunde etc.)

Kulanz

Dr. Bahn, Mittwoch, 24.10.2018, 10:57 (vor 2005 Tagen) @ JumpUp

"Agreement on Journey Connection" nennt sich das

Nee - meinem Verständnis nach gibt es den Nightjet eine gesonderte (wohl auch "geheime") Vereinbarung zwischen ÖBB und DB.

Wobei in der Tat zu fragen wäre, wo der Unterschied zum AJC liegt... :-(

Kulanz

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 24.10.2018, 21:00 (vor 2004 Tagen) @ JumpUp

Unsinn, die Kulanzregelung Nightjet hat damit nichts zu tun.

--
Weg mit dem 4744!

Danke für eure Antworten

akbar23, Mittwoch, 24.10.2018, 20:53 (vor 2004 Tagen) @ akbar23

Ich werde mich jetzt wohl dann einfach auf die Pressemitteilung verlassen und das dann so buchen.Ich habe eben diese Verbindung gewählt, weil ich den Sonntag noch auf einem Familientreffen verbringen wollte, sonst käme ich gar nicht auf so eine Verbindung.

In der DB App kann man jedenfalls das nicht so buchen. Würde dann eine Buchung am Schalter eher dem Buchungsvorgang "in einem" entsprechen?

Danke für eure Antworten

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 24.10.2018, 21:41 (vor 2004 Tagen) @ akbar23

Würde dann eine Buchung am Schalter eher dem Buchungsvorgang "in einem" entsprechen?

Ja, da gleiche Auftragsnummer.

--
Weg mit dem 4744!

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