? zu FGR und Umsteigezeiten (Allgemeines Forum)
Guten Morgen Forum,
folgendes Szenario ist mir vor einer Weile passiert und die Fallkonstellation hat mich zum Grübeln gebracht. Bei welchen Verspätungen (wenn überhaupt) greifen FGR und Entschädigung (alternativ die Aufhebung der Zugbindung)?
ICE A kommt planmäßig um 15:00 am Kopfbahnhof an
Der Umstieg beträgt 10 Minuten für den Gleiswechsel von 10 auf 19
RE B fährt um 15:10 ab, RE C um das Ziel zu erreichen eine Stunde später.
10 Minuten sind bei einem Umstieg an einem Kopfbahnhof für Unwissende schon recht knapp, sollte man nicht schon weit vorne bereit stehen. Schlimmstenfalls erstmal 2 ICEs ablaufen, Gleis finden und dort einsteigen stelle ich mir bereits schwer vor. Als geübter Bahnfahrer kennt man aber seine Bahnhöfe und weiß bestenfalls auch, in welchem Wagen gebucht werden muss, um an der Spitze aussteigen zu können.
Ab welchem Punkt zeigt sich die Bahn nun “gnädig”, wenn der Anschluss nicht erreicht wird? In meinem konkreten Szenario kam der ICE mit einer Verspätung von +7min an, das Gleis des REs war doppelt belegt und der gewünschte Zug war natürlich der hintere. Selbst im Sprint durch den Bahnhof, den zahlreichen Fahrgästen ausweichend, über Koffer und Kinderwägen hüpfend fuhr mir der Zug vor der Nase weg.
Ärgerlich, aber passiert immer wieder mal. Der nächste Zug kommt bestimmt. Bei genauerer Betrachtung der Sache stelle ich es mir aber für eine Person mit Koffer schon bei den 10 vollen Minuten als sehr schwer vor, wenn diese unpassend aussteigt und erstmal ein paar Züge entlanglaufen muss + Gleise. Würde man in so einem Fall Recht bekommen und eine Entschädigung? Oder gilt für die Bahn, dass beispielsweise 10 Minuten reichen sollten? Wenn nein, was ist wenn man bei 20 Minuten Umsteigezeit extrem trödelt? Kurz: in wie weit ist man verpflichtet, durch den Bahnhof zu rennen, um seinen Anschluss zu erreichen?