Aus dem Ausland - Fahrgastrechte Brief frankieren? (Allgemeines Forum)

Bluenight1983, Samstag, 16.12.2017, 19:02 (vor 2322 Tagen)

Auf dem Briefumschlag des Fahrgastrechteformulars steht "Bitte freimachen". Muss man das überhaupt? Und wenn man aus Frankreich den Brief verschickt? Ja, der Fahrscheinbesitzer wohnt selbst in Frankreich.

Und wenn man wirklich ausreichend frankieren muss, zahlt die DB dieses Geld dann automatisch mit dem restlichen Geld mit zurück?

Danke.

Aus dem Ausland - Fahrgastrechte Brief frankieren?

ffz, Samstag, 16.12.2017, 19:08 (vor 2322 Tagen) @ Bluenight1983

Du kannst den Brief unfrei(nicht frankiert) in jeden Briefkasten der Deutschen Post werfen, die DB bezahlt das Porto. Aus dem Ausland funktioniert das nicht da die unfreie Beförderung nur bei der Deutschen Post funktioniert. Wenn der Brief in Frankreich in einen Briefkasten geworfen wird ist der Brief unzustellbar, sofern kein Absender auf dem Briefumschlag angegeben ist wird der Brief dann der Vernichtung zugeführt.

Das Porto wird nicht ersetzt, selbst wenn du über die SÖP in die Schlichtung gehst musst du dein Porto und deine Kopiekosten selber tragen.

Aus dem Ausland - Fahrgastrechte Brief frankieren?

musicus, Samstag, 16.12.2017, 19:09 (vor 2322 Tagen) @ Bluenight1983
bearbeitet von musicus, Samstag, 16.12.2017, 19:09

Auf dem Briefumschlag des Fahrgastrechteformulars steht "Bitte freimachen". Muss man das überhaupt?

Im Inland sicher nicht.

Und wenn man aus Frankreich den Brief verschickt? Ja, der Fahrscheinbesitzer wohnt selbst in Frankreich.

Ich würde dringend dazu raten, die (Antwortbrief-)Tarife in In- bzw. Ausland sind verschiedene.

Und wenn man wirklich ausreichend frankieren muss, zahlt die DB dieses Geld dann automatisch mit dem restlichen Geld mit zurück?

Porto habe ich bisher nie erstattet bekommen.

Aus dem Ausland - Fahrgastrechte Brief frankieren?

Michael L., Samstag, 16.12.2017, 23:16 (vor 2322 Tagen) @ musicus

Porto habe ich bisher nie erstattet bekommen.

Also, bei der ÖBB habe ich 2 mal Fahrgastrechte beantragt.

Beide mal habe ich das Porte erstattet bekommen !

Die DB erstattet nicht

musicus, Samstag, 16.12.2017, 23:20 (vor 2322 Tagen) @ Michael L.

- kein Text -

Aus dem Ausland - Fahrgastrechte Brief frankieren?

Yassakka, München, Samstag, 16.12.2017, 19:13 (vor 2322 Tagen) @ Bluenight1983
bearbeitet von Yassakka, Samstag, 16.12.2017, 19:14

Entscheidend ist, ob auf dem Brief das Wort "Antwort" steht.

Normalerweise ist "Bitte freimachen" wirklich als Bitte zu verstehen, das heißt, der Empfänger hofft, dass er Absender was drauf klebt, falls nicht zahlt er es halt. Die Formulierung ist bewusst so, damit eben mehr Leute doch eine Marke drauf kleben,

In meiner alten Firma haben wir regelmäßig Briefe mit "Bitte freimachen" oder "Port zahlt Empfänger" (was eigentlich aufs gleiche rauskommt) verschickt. Falls jemand nichts drauf klebt, mussten wir es dann beim Briefträger bezahlen.

Aufgeklebtes Porto gibt es ziemlich sicher nicht zuruck.

Wird hier ähnlich laufen.

Soweit ich weiß, funktioniert das aber nur Innerdeutsch.
Die französische Post, die deinen Brief ja als erstes in der Hand hat, wird mit dem Vermerk nichts anfangen können und wahrscheinlich die Beförderung verweigern. Wo der Brief dann landet ist Glückssache.

Aus dem Ausland würde ich also immer eine Briefmarke drauf kleben.

Aus dem Ausland - Fahrgastrechte Brief frankieren?

Taurus83, Nürnberg, Samstag, 16.12.2017, 19:16 (vor 2322 Tagen) @ Bluenight1983

Auf dem Briefumschlag des Fahrgastrechteformulars steht "Bitte freimachen". Muss man das überhaupt? Und wenn man aus Frankreich den Brief verschickt? Ja, der Fahrscheinbesitzer wohnt selbst in Frankreich.

Und wenn man wirklich ausreichend frankieren muss, zahlt die DB dieses Geld dann automatisch mit dem restlichen Geld mit zurück?

In Deutschland gilt: Wenn über dem Empfänger das Wort "Antwort" gedruckt ist, muss man keine Briefmarke draufkleben. Insofern ist das "Bitte" wirklich als "Bitte" zu verstehen (wenn man grad Briefmarken rumliegen hat und nicht weiß was man damit anfangen soll).


Viele Grüße,
Bernhard

Aus dem Ausland - Fahrgastrechte Brief frankieren?

Bluenight1983, Samstag, 16.12.2017, 19:27 (vor 2322 Tagen) @ Taurus83

Hmmm ... Die Frage ist dann wirklich ob wir so lange warten sollten bis ich dann den Brief mit nach Deutschland nehmen kann, oder er einfach das Porto bezahlen soll. Ich werde ihn einfach fragen was ihm lieber ist.

Ist aber auch ein Ding das man internationalen Zügen der DB nur Formulare auf Deutsch bekommt. Zumindest Zweisprachige halte ich da schon für sehr angebracht. Also bei Zügen nach Frankreich, Belgien und Niederlande.

Danke Leute. Das hilft schon mal. :)

Aus dem Ausland - Fahrgastrechte Brief frankieren?

EK-Wagendienst, EGST, Samstag, 16.12.2017, 21:49 (vor 2322 Tagen) @ Bluenight1983

Ist aber auch ein Ding das man internationalen Zügen der DB nur Formulare auf Deutsch bekommt. Zumindest Zweisprachige halte ich da schon für sehr angebracht. Also bei Zügen nach Frankreich, Belgien und Niederlande.

In Frankreich bekommt man auch nur französische Vordrucke, aber man kann sich die wohl in mehreren Sprachen selber ausdrucken.

Aus dem Ausland - Fahrgastrechte Brief frankieren?

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 16.12.2017, 23:10 (vor 2322 Tagen) @ Bluenight1983

Ist aber auch ein Ding das man internationalen Zügen der DB nur Formulare auf Deutsch bekommt. Zumindest Zweisprachige halte ich da schon für sehr angebracht. Also bei Zügen nach Frankreich, Belgien und Niederlande.

Die Formulare sind zweisprachig (Deutsch und Englisch). Welche Sprache soll denn als zweites z.B. bei Zügen nach Belgien aufgedruckt werden?

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Weg mit dem 4744!

Wegen 1,08€ so ein Geschiss machen

Höllentalbahn, Sonntag, 17.12.2017, 00:28 (vor 2322 Tagen) @ Bluenight1983

Ich glaube die Zeit um sich damit zu beschäftigen übersteigt bei weitem den eventuellen Nutzen...
(Quelle fürs Porto laposte.fr)

Wegen 1,08€ so ein Geschiss machen

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Sonntag, 17.12.2017, 04:52 (vor 2322 Tagen) @ Höllentalbahn

Ich habe auch direkt gedacht: Soll er das Teil als Flaschenpost in irgend einen Kanal werfen.

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Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Wegen 1,08€ so ein Geschiss machen

Bluenight1983, Sonntag, 17.12.2017, 05:24 (vor 2322 Tagen) @ Höllentalbahn

Man kann da so lange einen Geschiss machen so lange man dem Kunden von Seiten der DB es so schwer macht. Warum kann man nicht einfach über das Internet die Rückerstattung beantragen? Das ist deutlich günstiger. Und schneller. Und in der heutigen Zeit eh ein Unding.

Wegen 1,08€ so ein Geschiss machen

Giovanni, Sonntag, 17.12.2017, 11:40 (vor 2321 Tagen) @ Bluenight1983

Man kann da so lange einen Geschiss machen so lange man dem Kunden von Seiten der DB es so schwer macht. Warum kann man nicht einfach über das Internet die Rückerstattung beantragen? Das ist deutlich günstiger. Und schneller. Und in der heutigen Zeit eh ein Unding.

Selbstverständlich kann und darf man über das Internet beim Bahnunternehmen oder dem Fahrkartenverkäufer eine Rückerstattung beantragen. Einige Unternehmen kümmern sich dann schnell um die Bearbeitung - andere hingegen langsam bzw ohne mehrfaches "nachtreten" gar nicht.

Eine Vorschrift, nach der der Fahrgast das SC Fahrgastrechte kontaktieren müsste, existiert nicht.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

+1

MFBM, Mannheim, Sonntag, 17.12.2017, 21:47 (vor 2321 Tagen) @ Bluenight1983
bearbeitet von MFBM, Sonntag, 17.12.2017, 21:48

Deutschland möchte die Digitalisierung vorantreiben, schafft es bei SC Fahrgastrechte nicht einmal eine E-Mailadresse einzurichten.
Das ist der IT-Standard 20.17 im Internet-"Entwicklungsland" Deutschland

Fahrgastrechtecenter - keine E-Mail

idle2, BDK, DN, BHDF, Montag, 18.12.2017, 10:05 (vor 2321 Tagen) @ MFBM
bearbeitet von idle2, Montag, 18.12.2017, 10:06

Die E-Mail Adresse des Fahrgastrechtecenters ist das wohl am besten gehütete Geheimnis der DB.

Dass die Anträge nicht online eingereicht werden können, ist gewollt. - Man will es dem Kunden möglichst umständlich machen seine Forderungen anzubringen.

Jetzt kommt mir bitte nicht mit "Fahrgastrechtecenter hat nichts mit DB zu tun" - das entspricht nicht der Wahrheit.

Ich habe mich mit meiner (hier im Forum schon mal erwähnten) Angelegenheit an die DB gewendet - welche dann offensichtlich doch Einfluss auf das Fahrgastrechtecenters ausüben konnte.

Wenn das so ein Geschiss ist, warum verzichtet die Post ...

br752, Sonntag, 17.12.2017, 06:22 (vor 2322 Tagen) @ Höllentalbahn

... nicht auf den Euro?

Scheint ja wohl eine relevante Groesse zu sein?

Hat schon mal jemand mit 19 Pfennig versucht ein Telefonat zu fuehren.
Ok Uebersetzung fuers Publikum:
Schon mal versucht mit Handytelefonat zu fuehren, wenn man einen Cent unter dem Cut-Off Level ist?

Es bleibt dabei, dass man wegen dem "Schiss eines einzigen Cents" schon mal auf die Fr***e fliegen kann.

Um beim Bahnbezug zu bleiben: Schon mal mit 2,69 Euro ein ein VRR A Ticket fuer 2,70 am Automaten oder sogar am Schalter gekauft? Geschweigen denn wenn 1,08 Euro fehlen.


BR752

Wenn das so ein Geschiss ist, warum verzichtet die Post ...

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Sonntag, 17.12.2017, 07:37 (vor 2322 Tagen) @ br752

Ja und nun? Soll die Menschheit für die fehlende Briefmarke jetzt etwa ein weltweites Crowdfunding starten?

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Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Wenn das so ein Geschiss ist, warum verzichtet die Post ...

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 17.12.2017, 07:51 (vor 2322 Tagen) @ br752

Es bleibt dabei, dass man wegen dem "Schiss eines einzigen Cents" schon mal auf die Fr***e fliegen kann.

Ist in deinen Fällen denn eindeutig geregelt, dass Auslagen wie Porto gegenseitig nicht ersetzt werden? Bei den Fahrgastrechten ist es.

Alternativ bliebe natürlich auch die Abgabe am Schalter der französischen Bahn.

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Weg mit dem 4744!

Wegen 1,08€ so ein Geschiss machen

Zugschlus, RSIG, Sonntag, 17.12.2017, 09:19 (vor 2322 Tagen) @ Höllentalbahn

Ich glaube die Zeit um sich damit zu beschäftigen übersteigt bei weitem den eventuellen Nutzen...
(Quelle fürs Porto laposte.fr)

Das Servicecenter Fahrgastrechte erwartet jetzt von mir wegen +60 auf einer Fahrt nach Chur das zweite Mal Unterlagen nachzureichen. Bei einer erwarteten Erstattung von unter zehn Euro sind wir somit bei 20 % der zu erwartenden Erstattung für Porto.

Das fällt durchaus so ins Gewicht, dass ich darüber nachdenke, keine FGR-Formulare mehr auszufüllen, das rentiert als BC100-Träger einfach nicht.

Das macht auf mich fast den Eindruck, dass das Servicecenter versucht, die Statistiken zu fälschen in dem man die Kunden so zermürbt dass sie ihre berechtigten Ansprüchen nicht mehr geltend machen.

Grüße
Marc

Habe bei einem aktuellen Fall auch Portokosten von ca. 10€

musicus, Sonntag, 17.12.2017, 09:32 (vor 2322 Tagen) @ Zugschlus

Das macht auf mich fast den Eindruck, dass das Servicecenter versucht, die Statistiken zu fälschen in dem man die Kunden so zermürbt dass sie ihre berechtigten Ansprüchen nicht mehr geltend machen.

Den zermürbenden Eindruck teile ich vollkommen, wenngleich ich nicht weiß, ob er aus Vorsatz, Unvermögen oder anderen Fehlern entsteht. Die letzten vier Erstattungsbescheide musste ich sämtlich reklamieren, weil jeder einzelne schlicht fehlerhaft war und mir somit Geld entgangen ist.

Tipp: Vom Personal oder Infoschalter FGR-Formulare in rauhen Mengen hamstern - denen liegt ja immer ein portofreier Antwort-Umschlag bei. Den nicht benötigten Formularvordruck kann man ja wegwerfen.

Wegen 1,08€ so ein Geschiss machen

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 17.12.2017, 10:46 (vor 2321 Tagen) @ Zugschlus

Das fällt durchaus so ins Gewicht, dass ich darüber nachdenke, keine FGR-Formulare mehr auszufüllen, das rentiert als BC100-Träger einfach nicht.

Grade da würde ich einfach hin und wieder formlos einreichen ;-)

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Weg mit dem 4744!

Mittelalter

Celestar, Sonntag, 17.12.2017, 18:07 (vor 2321 Tagen) @ Bluenight1983

Ist schon echt rückständig, dass man für Kommunikation mit Firmen oder Behörden noch Papier einsetzen muss. Wieso geht das nicht ohne Bäume Fällen?

Celestar

Mittelalter

ffz, Sonntag, 17.12.2017, 18:18 (vor 2321 Tagen) @ Celestar

Ganz einfach weil für die Rechtsverbindlichkeit in Deutschland die Handschriftliche Unterschrift entscheidend ist und jusristisch nur ein Brief oder ein Fax als rechtsverbindlich gilt. Eine E-Mail ist nicht Rechtsverbindlich und hat vor Gericht bei einem Rechtsstreit keine juristische Relevanz.

Mittelalter

Celestar, Sonntag, 17.12.2017, 18:27 (vor 2321 Tagen) @ ffz

Das ist mir schon klar, Unsinn ist das im 21. Jahrhundert trotzdem und richtig ist es auch nicht. Es gibt qualifizierte digitale Signaturen, die erstens die Schriftform schon heute ersetzen, und zweites um ein vielfaches sicherer sind als ein blöder Zettel.
Und Faxe sind eigentlich etwas fürs Technikmuseum, irgendwo zwischen analogen Telefonleitungen und Telex.

Celestar

Quatsch!

Ösi, Sonntag, 17.12.2017, 18:44 (vor 2321 Tagen) @ ffz

Grundsätzlich gilt das Prinzip der Formfreiheit. Erklärungen können in Schriftform, in Textform (das wäre z.B. eine E-Mail) oder mündlich abgegeben werden und sind deswegen nicht anders wirksam. Nur die Beweisbarkeit ist unterschiedlich (Unterschrift: graphologischer Sachverständiger; E-Mail: IT-Sachverständiger; mündliche Erklärung: Zeugen).

Es gibt nur einige wenige Rechtsgeschäfte, bei denen die Schriftform vorgeschrieben ist, dann funktioniert eine einfache E-Mail nicht. Fahrgastrechte gehören nicht dazu, das ist nur Schikane der DB.

Quatsch!

JumpUp, Sonntag, 17.12.2017, 18:54 (vor 2321 Tagen) @ Ösi

Selbst Verträge für Versicherungen lassen sich ohne Probleme am Telefon oder per Formular online schließen. Da sollte doch so etwas wie FGR online alles kein Problem sein.

Quatsch!

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Sonntag, 17.12.2017, 19:18 (vor 2321 Tagen) @ JumpUp

Fahrkarten kannst Du auch online kaufen, kein Unterschied also. Aber versuche von der Versicherung im Schadensfall Geld zu bekommen, da biste dann schnell wieder an dem Punkt, was hier als Mittelalter bezeichnet wird.

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Gruß, Olaf

"Die Reise gleicht einem Spiel; es ist immer Gewinn und Verlust dabei und meist von der unerwarteten Seite."

Goethe an Schiller 1797

Quatsch!

Celestar, Sonntag, 17.12.2017, 19:28 (vor 2321 Tagen) @ Alibizugpaar
bearbeitet von Celestar, Sonntag, 17.12.2017, 19:29

Es gibt Versicherungen, wo man im Schadensfall keinen Papierkram ausfüllen muss. Ist noch selten, aber vielleicht sollte man die papierlose Behörde mal zum Gesetz machen, dann würden die bei Banken, Versicherungen und Anwälten vielleicht mal nachziehen und nicht ein Fax als modernes Kommunkationsmittel betrachten.

Celestar

Mittelalter

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 17.12.2017, 21:08 (vor 2321 Tagen) @ Celestar

Ist schon echt rückständig, dass man für Kommunikation mit Firmen oder Behörden noch Papier einsetzen muss. Wieso geht das nicht ohne Bäume Fällen?

Die Fahrgastrechteformulare und -Umschläge werden auf Recyclingpapier gedruckt.

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Weg mit dem 4744!

Das macht's nicht besser

Celestar, Montag, 18.12.2017, 09:07 (vor 2321 Tagen) @ JeDi

- kein Text -

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