BVerwG Leipzig liest DB u. EBA die Leviten - S-Bahn Nürnberg (Allgemeines Forum)

MF_5289, Samstag, 11.11.2017, 16:04 (vor 2319 Tagen)

Hallo

die DB und das EBA haben vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eine empfindliche Niederlage erlebt.

Planfeststellungsbeschluß für S-Bahn Nürnberg rechtswidrig und nicht nachvollziehbar

"Die Klagen hatten Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hat Verstöße gegen zwingende Rechtsvorschriften festgestellt und aus einer Reihe von Gründen auch die Abwägung der beiden Trassenalternativen beanstandet. Der Planfeststellungsbeschluss verstößt gegen Naturschutzrecht. Die für den Verlust von Brutrevieren des stark gefährdeten Kiebitzes vorgesehenen Ausgleichsflächen sind – wie die Anhörung der Sachverständigen in der mündlichen Verhandlung ergeben hat - wegen ihrer Nähe zu den Verkehrswegen zu einem großen Teil für den Kiebitz nicht geeignet. Eine signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos für Fledermäuse mit S-Bahnen und Güterzügen kann im Bereich der Gründlachniederung nicht unter Verweis auf die nur auf der östlichen Gleisseite vorgesehene Lärmschutzwand ausgeschlossen werden. Ob eine Ausgleichsfläche für Zauneidechsen weiterhin geeignet ist, obwohl sie nach einer Planänderung zugleich der Hochwasserrückhaltung dienen soll, wurde im Planfeststellungsverfahren nicht näher geprüft. Ein Grund dafür, die Wertigkeit der für die S-Bahn-Trasse benötigten Ackerflächen bei der Berechnung des naturschutzrechtlichen Ausgleichsbedarfs geringer zu bewerten als in einer Vereinbarung für das gesamte VDE Nr. 8 und im Umwelt-Leitfaden des EBA vorgesehen, ist nicht ersichtlich. Zudem hätten auch indirekte Beeinträchtigungen der Ackerflächen z.B. durch Trennwirkungen und Verlärmung berücksichtigt werden müssen; die Ackerflächen werden insbesondere von Vögeln der offenen Feldflur als Brut- und Nahrungshabitat genutzt. In wasserrechtlicher Hinsicht hätte in der Zone III des Wasserschutzgebiets der Trinkwassergewinnungsanlage Knoblauchsland nicht die Verwendung von Dammschüttmaterial der Schadstoffklasse Z 1.1 (LAGA M 20), sondern nur der Klasse Z 0 zugelassen werden dürfen. Zudem fehlen Angaben, auf deren Grundlage die Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Vorschriften zum Schutz der Oberflächen- und der Grundwasserkörper nicht nur grob abgeschätzt, sondern belastbar festgestellt werden könnte."

BVerwG Leipzig liest DB u. EBA die Leviten - S-Bahn Nürnberg

arno50, Sonntag, 12.11.2017, 13:53 (vor 2319 Tagen) @ MF_5289

gut, dass der Kibitz geschützt wird.

BVerwG Leipzig liest DB u. EBA die Leviten - S-Bahn Nürnberg

sb, Sonntag, 12.11.2017, 18:06 (vor 2318 Tagen) @ MF_5289
bearbeitet von sb, Sonntag, 12.11.2017, 18:07

Anders als es die BVerwG-Pressemitteilung vom 09.11.2017 suggerieren mag, waren essentielle Fragen der Nachfrageprognosen (Güterzugzahlen) und des Eisenbahnbetriebs (Leistungsfähigkeit) für das BVerwG ebenfalls bis zur Hauptverhandlung von Interesse; hierzu mussten DB/EBA jedoch schon bei Kernfragen des Eilverfahrens (2014) Federn lassen, womit aus Sicht des BVerwG einem vorläufigen Baustopp* nichts Blockierendes im Wege stand.

* Anders als die meisten anderen Planfeststellungsverfahren unterliegen die VDE (Verkehrsprojekte Deutsche Einheit) einem beschleunigten Verfahren, bei dem die erste (und letzte) Instanz das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) ist und zudem bereits ein Planfeststellungsbeschluss ein Beginn der Bauarbeiten ermöglicht anstatt ein Abwarten auf dessen juristische Prüfung. Der im Eilverfahren durch Kläger erzielte Baustopp entspricht daher "nur" einer Abkehr von einer Ausnahme maßgeblich zu Gunsten des Vorhabensträgers und einer Zuwendung hin zu einem Vorgehen wie bei anderen Planfeststellungsverfahren.

Im konkreten Fall (Fürth) will die Klägerseite übrigens ebenfalls einen vergleichbaren Streckenausbau, nur in einer anderen Variante – einfach gesagt soll die S-Bahn auch künftig (wie bisher) an der Wohnsiedlung Vach statt (gemäß bisheriger Projektplanung) im Gewerbegebiet Stadlau halten.


Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Bundesverwaltungsgerichtsbarkeit (inzwischen) nicht mehr von einer "Unbedenklichkeit" von (DB-)Planungen per se ausgeht, sondern aufgrund von Erfahrungen und öffentlichen Debatten zu solchen Projekten sowie anlässlich fundierter Analysen diverser Kläger in verschiedenen Verfahren sich einer sachlichen Überprüfung nicht mehr verwehrt.

Die Genehmigungsplanung künftiger Projektvorhaben sollte daher noch deutlich transparenter und auch ergebnisoffener erfolgen als bisher, jedoch ebenfalls fachlichen Aspekte des Bahnwesens wieder mehr Bedeutung zukommen lassen.

Gleichwohl wäre vernünftigerweise zu überlegen, ob naturschutzrechtlichen Fragen nicht etwas zu große Bedeutung zukommt – die Situation eines verzögerten oder verhinderten Bahnprojekt müsste logischerweise ebenso ökologisch berücksichtigt werden – und stattdessen Kernfragen eines Bahnprojekts (Netzkonzept, Betriebskonzept, Infrastrukturplanung) sowie der Raum- und Siedlungsplanung deren eigentliche Bedeutung wieder erkannt würde...?

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