? Ermittlung Anspruch nach FGR (Fahrkarten und Angebote)

wachtberghöhle, Mittwoch, 13.09.2017, 08:38 (vor 2389 Tagen)

Hallo Wissende!

Bevor ich das Servicecenter wieder kontaktiere, hier erstmal die Suche nach Argumentationshilfe ;-)

Beträge gerundet:

Am Zielort hatte ich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten, also 25% Erstattung. Die Frage bezieht sich darauf: Von welchem Betrag werden die 25% ermittelt?

40,00€ Fahrkarte für 2 Personen
20,00€ Übergang 1. Klasse als UPGRADE-Angebot per Email angenommen.

Also 25% von 40,00€ oder von 60,00€ ?

Wenn ja, warum nicht?

Gruß

Wachtberghöhle

? Ermittlung Anspruch nach FGR

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 13.09.2017, 08:42 (vor 2389 Tagen) @ wachtberghöhle

Am Zielort hatte ich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten, also 25% Erstattung. Die Frage bezieht sich darauf: Von welchem Betrag werden die 25% ermittelt?

Wo ist die Verspätung entstanden?

--
Weg mit dem 4744!

? Ermittlung Anspruch nach FGR

Hansjörg, Mittwoch, 13.09.2017, 08:44 (vor 2389 Tagen) @ JeDi

Wofür ist das bei den gegebenen Angaben wichtig?

? Ermittlung Anspruch nach FGR

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 13.09.2017, 09:28 (vor 2389 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von JeDi, Mittwoch, 13.09.2017, 09:29

Wofür ist das bei den gegebenen Angaben wichtig?

Weil die E-Mail-Upgrades unter Umständen nur für Teilstrecken gelten.

--
Weg mit dem 4744!

Welche Info fehlt Dir noch?

wachtberghöhle, Mittwoch, 13.09.2017, 13:39 (vor 2389 Tagen) @ JeDi

- kein Text -

? Ermittlung Anspruch nach FGR

wachtberghöhle, Mittwoch, 13.09.2017, 08:45 (vor 2389 Tagen) @ JeDi

Am Zielort hatte ich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten, also 25% Erstattung. Die Frage bezieht sich darauf: Von welchem Betrag werden die 25% ermittelt?


Wo ist die Verspätung entstanden?

Im Tunnel ;-)

Das Servicecenter hat ja bereits erstattet, aber eben nur die Ursprungsfahrkarte berücksichtigt und den Übergang komplett ignoriert.

? Ermittlung Anspruch nach FGR

JeDi, überall und nirgendwo, Mittwoch, 13.09.2017, 09:29 (vor 2389 Tagen) @ wachtberghöhle

Im Tunnel ;-)

Du möchtest die Frage also nicht beantwortet haben. Auch gut.

--
Weg mit dem 4744!

? Ermittlung Anspruch nach FGR

wachtberghöhle, Mittwoch, 13.09.2017, 09:45 (vor 2389 Tagen) @ JeDi

Im Tunnel ;-)


Du möchtest die Frage also nicht beantwortet haben. Auch gut.

Ok. Deutlicher: Zwischen Rastatt und Baden-Baden.

? Ermittlung Anspruch nach FGR

ffz, Mittwoch, 13.09.2017, 13:45 (vor 2389 Tagen) @ wachtberghöhle

Es kommt drauf an, wann du das E-Mail Upgrade angenommen hast, wenn das vor der entstehung des Lochs war sind die 60€ zu Grunde, war das nach bekannt werden der Sperrung dann sind die 40€ zu Grunde zu legen, da die Verspätung vor Antritt der Reise bekannt war.

? Ermittlung Anspruch nach FGR

wachtberghöhle, Mittwoch, 13.09.2017, 14:03 (vor 2389 Tagen) @ ffz

Es kommt drauf an, wann du das E-Mail Upgrade angenommen hast, wenn das vor der entstehung des Lochs war sind die 60€ zu Grunde, war das nach bekannt werden der Sperrung dann sind die 40€ zu Grunde zu legen, da die Verspätung vor Antritt der Reise bekannt war.

Ich bin mir sicher, dass ich im Verlauf des Buchungsprozess (Die betreffende Reise war zufällig am Folgetag des Unglücks) nicht über etwaige Einschränkungen bei der Verbindung informiert wurde.

Ob das jetzt vor oder nach meinem Blick auf mein favorisiertes Nachrichtenportal gewesen ist, weiß ich nicht mehr.

Upgrade/Fahrkarte

sflori, Mittwoch, 13.09.2017, 16:35 (vor 2389 Tagen) @ ffz
bearbeitet von sflori, Mittwoch, 13.09.2017, 16:37

Es kommt drauf an, wann du das E-Mail Upgrade angenommen hast,

Hier wäre festzustellen, ob das Upgrade eine eigenständige Fahrkarte darstellt. Falls ja, würde die Argumentation passen.

Stellt das Upgrade jedoch nur eine "Verbesserung" der Fahrkarte dar, passt die Argumentation nicht. Dann kauft der Kunde ja keine neue Fahrkarte, sondern der Leistungsumfang der ursprünglichen Fahrkarte wird gegen eine Änderung des Preises der ursprünglichen Fahrkarte erweitert.

Ich meine, dass aus dem Begriff "Upgrade" abzuleiten ist, dass eben keine neue Fahrkarte gekauft wird. Oder steht auf dem zusätzlichen Dokument irgendwo der Begriff "Fahrkarte" drauf?


Bye. Flo.

? Ermittlung Anspruch nach FGR

wachtberghöhle, Donnerstag, 19.10.2017, 09:03 (vor 2353 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von wachtberghöhle, Donnerstag, 19.10.2017, 09:03

Im Tunnel ;-)


Du möchtest die Frage also nicht beantwortet haben. Auch gut.

Auch Rückfragen reagierst Du auch nicht?
Auch gut.

? Ermittlung Anspruch nach FGR

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 19.10.2017, 09:29 (vor 2353 Tagen) @ wachtberghöhle

Im Tunnel ;-)


Du möchtest die Frage also nicht beantwortet haben. Auch gut.


Auch Rückfragen reagierst Du auch nicht?

Ist doch ganz einfach (und wird hierzuforum auch immer wieder gesagt): Um Fragen beantworten zu können, braucht man meistens genauere Angaben - in diesem Fall hatte ich sogar schon Begründet warum (Upgrade ggf. nur auf Teilstrecke nötig). Da helfen Flapsige Antworten nicht wirklich weiter, und steigern nicht grade die Motivation, sich mit dem Fall auseinanderzusetzen.

--
Weg mit dem 4744!

! Ermittlung Anspruch nach FGR

sflori, Mittwoch, 13.09.2017, 08:54 (vor 2389 Tagen) @ wachtberghöhle

Von welchem Betrag werden die 25% ermittelt?

Vom Fahrpreis. Der betrug 60 €.


Bye. Flo.

? Ermittlung Anspruch nach FGR

Berlin-Express, nähe BPHD, Mittwoch, 13.09.2017, 14:09 (vor 2389 Tagen) @ wachtberghöhle

Mir wurde letzt auch nur der Anteil für den ursprünglichen Fahrschein erstattet, nicht für das Upgrade, ohne dass es näher begründet wurde. Mal schauen was beim Widerspruch rauskommt.

--
[image] #FreeAssange

Ergänzung - Travelzoo Tickets

Artur Donar, Mittwoch, 13.09.2017, 15:36 (vor 2389 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von Artur Donar, Mittwoch, 13.09.2017, 15:38

Hallo,

wie ist es denn, wenn man ein Travelzoo Ticket einschickt?

Offiziell stehen da 0,00 Euro als Fahrpreis aufgedruckt, dennoch hat man rd. 17 Euro pro Fahrt gezahlt. Oder eben bei Fahrtabbruch, da müsste ja alles erstattet werden.
Dennoch würde ich vermuten, dass das SC nichts erstatten wird, weil auf dem Ticket nicht der gezahlte Preis steht (was auch komisch ist).

Beim Lidl Ticket im letzten Jahr war das auch schon so, dass auf dem Ticket selbst nur 0,00 Euro aufgedruckt war (oder 5 Euro, wenn mit Nahverkehr gebucht). Ich meine, hier hat man definitiv das Ticket gekauft zu einem Nennwert. Bei den Lidl-Fahrscheinheften (oder Saturn, Tchibo etc.) stand auch immer ein Preis pro Fahrt abgedruckt. Ob das alles so zulässig ist....

Bei Maxdome wäre es vllt noch verständlich, weil es hier offiziell eine Zugabe zu einem Film-Abo ist.

A.D.

Ergänzung - Travelzoo Tickets

Tino, Mittwoch, 13.09.2017, 16:28 (vor 2389 Tagen) @ Artur Donar

Hallo,

wie ist es denn, wenn man ein Travelzoo Ticket einschickt?

Offiziell stehen da 0,00 Euro als Fahrpreis aufgedruckt, dennoch hat man rd. 17 Euro pro Fahrt gezahlt. Oder eben bei Fahrtabbruch, da müsste ja alles erstattet werden.
Dennoch würde ich vermuten, dass das SC nichts erstatten wird, weil auf dem Ticket nicht der gezahlte Preis steht (was auch komisch ist).

Beim Lidl Ticket im letzten Jahr war das auch schon so, dass auf dem Ticket selbst nur 0,00 Euro aufgedruckt war (oder 5 Euro, wenn mit Nahverkehr gebucht). Ich meine, hier hat man definitiv das Ticket gekauft zu einem Nennwert. Bei den Lidl-Fahrscheinheften (oder Saturn, Tchibo etc.) stand auch immer ein Preis pro Fahrt abgedruckt. Ob das alles so zulässig ist....

Bei Maxdome wäre es vllt noch verständlich, weil es hier offiziell eine Zugabe zu einem Film-Abo ist.

A.D.

Wieso sollten da keine Fahrgastrechte gelten. Intern ist der Preis ja bekannt und demnach gibt es auch 25% bzw. 50% des gezahlten Gutscheinwertes. Der Betrag von 0,00 € ist hierbei irrrlevant.

Ergänzung - Travelzoo Tickets

ICE4711, Mittwoch, 13.09.2017, 23:51 (vor 2388 Tagen) @ Artur Donar

Der Ausweis von 0,00 Euro ist lediglich ein steuerliches Thema. Der eigentliche Kaufpreis wird ja an gesonderter Stelle ausgewiesen. Bei den Lidl Tickets war das zum Beispiel auf den Kaufbelegen.

Ergebnis Anspruch nach FGR

wachtberghöhle, Donnerstag, 19.10.2017, 09:02 (vor 2353 Tagen) @ wachtberghöhle

Hallo Wissende!

Bevor ich das Servicecenter wieder kontaktiere, hier erstmal die Suche nach Argumentationshilfe ;-)

Beträge gerundet:

Am Zielort hatte ich eine Verspätung von mehr als 60 Minuten, also 25% Erstattung. Die Frage bezieht sich darauf: Von welchem Betrag werden die 25% ermittelt?

40,00€ Fahrkarte für 2 Personen
20,00€ Übergang 1. Klasse als UPGRADE-Angebot per Email angenommen.

Also 25% von 40,00€ oder von 60,00€ ?

Das Upgrade wurde in meinem Fall dem Fahrschein zugerechnet, also gerundet 5€ zusätzlich erstattet.

Als Fahrpreis wurde also 60,00€ angerechnet. Nicht automatisch, sondern nach Widerspruch...

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