Fahrgastrechte auch bei Fahrplanänderung? (Allgemeines Forum)

grasi, Montag, 17.07.2017, 07:26 (vor 2467 Tagen)

Ich habe ein Ticket von A nach B gebucht, Reisezeit 4 Stunden.
Nun gibt es eine kurzfristige Baustelle und die Reisezeit beträgt weit über 5 Stunden.

Stehen mir in diesem Fall die Fahrgastrechte (Verspätung > 60 Min.) zu oder gilt der Baustellenfahrplan als regulär?

Ja

Paudi, Montag, 17.07.2017, 07:33 (vor 2467 Tagen) @ grasi

Natürlich greifen dann auch die Fahrgastrechte.

auch bei früherer Verbindung?

grasi, Montag, 17.07.2017, 07:39 (vor 2467 Tagen) @ Paudi
bearbeitet von grasi, Montag, 17.07.2017, 07:40

Und auch, wenn ich dementsprechend früher losgefahren bin und dadurch im Endeffekt nicht später angekommen bin?

auch bei früherer Verbindung?

Tino, Montag, 17.07.2017, 07:54 (vor 2467 Tagen) @ grasi

Und auch, wenn ich dementsprechend früher losgefahren bin und dadurch im Endeffekt nicht später angekommen bin?

Wieso sollten Sie Dir dann zustehen? Entscheidend ist die Ankunft am Zielbahnhof. Daher lässt man es Dir ja offen: früher losfahren und pünktlich ankommen oder zur gleichen Zeit fahren und später ankommen und bei einer Verspätung ab 60 min. 25% ab 120 min. 50% erhalten.

warum nicht?

grasi, Montag, 17.07.2017, 08:06 (vor 2467 Tagen) @ Tino
bearbeitet von grasi, Montag, 17.07.2017, 08:07

Weil mir auch hier durch eine Verspätung oder einen Ausfall Unannehmlichkeiten entstanden sind, d.h. 100 Minuten längere Reisezeit statt der gebuchten Reisezeit.

warum nicht?

ICE4711, Montag, 17.07.2017, 08:08 (vor 2467 Tagen) @ grasi

Fahrgastrechte regeln die Verspätung am Ziel Ort und keine Unannehmlichkeiten.

Verspätung ist immer gegeben

grasi, Montag, 17.07.2017, 08:11 (vor 2467 Tagen) @ ICE4711
bearbeitet von grasi, Montag, 17.07.2017, 08:11

Die Verspätung am Zielort von 100 Minuten kommt mit jedem Zug zustande, da kurzfristige Bauarbeiten.

P.S.:
Das mit den Unannehmlichkeiten ist der Wortlaut auf dem Fahrgastrechte-Formular.

Verspätung ist immer gegeben

ICE2020, Montag, 17.07.2017, 08:52 (vor 2467 Tagen) @ grasi

Die Verspätung am Zielort von 100 Minuten kommt mit jedem Zug zustande, da kurzfristige Bauarbeiten.

Die Verspätung, die für die FGR relevant ist, bezieht sich aber auf Deine ursprünglich gebuchte Verbindung (ich gehe davon aus, dass Du Zugbindung hast). Wenn Du also von der Aufhebung der Zugbindung profitierst, eine frühere Verbindung wählst und dann vor der ursprünglich gebuchten Ankunftszeit (bzw. wenigstens nicht mehr als 60 Minuten später ankommst), erhältst Du nicht zusätzlich noch eine Entschädigung nach FGR. Du könntest den Bahn-Service anschreiben, ob es von dort eine zusätzliche Entschädigung aus Kulanz gibt (längere Fahrzeit), ein Anspruch nach FGR besteht in dem Fall mE aber nicht.

danke

grasi, Montag, 17.07.2017, 09:00 (vor 2467 Tagen) @ ICE2020

Danke für die ausführliche Erläuterung :-)

Skandalös!

Blaschke, Montag, 17.07.2017, 21:00 (vor 2467 Tagen) @ ICE2020

Hallo.

Wenn Du also von der Aufhebung der Zugbindung profitierst, eine frühere Verbindung wählst und dann vor der ursprünglich gebuchten Ankunftszeit (bzw. wenigstens nicht mehr als 60 Minuten später ankommst), erhältst Du nicht zusätzlich noch eine Entschädigung nach FGR. Du könntest den Bahn-Service anschreiben, ob es von dort eine zusätzliche Entschädigung aus Kulanz gibt (längere Fahrzeit), ein Anspruch nach FGR besteht in dem Fall mE aber nicht.

Was allerdings skandalös ist! Nur weil ich die Verspätung nach vorne schiebe und quasi eine private Verfrühung bzgl des Fahrtbeginns mache und dann leer auszugehe, ist eine Frechheit. Natürlich gehört auch dann finanziell entschädigt! Denn meine Reisezeitverlängerung bleibt ja!

Angesäuerte Grüße von

jörg

Skandalös!

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 18.07.2017, 09:20 (vor 2466 Tagen) @ Blaschke

Was allerdings skandalös ist! Nur weil ich die Verspätung nach vorne schiebe und quasi eine private Verfrühung bzgl des Fahrtbeginns mache und dann leer auszugehe, ist eine Frechheit. Natürlich gehört auch dann finanziell entschädigt! Denn meine Reisezeitverlängerung bleibt ja!

Zugegeben, mir schmeckt das auch nicht. Hätte ich eine Fahrkarte ohne Zugbindung, könnte man nicht mal argumentieren, daß man ja als "Geschenk" die Aufhebung der Zugbindung bekommt. Meines Erachtens sollten (Konjunktiv, ich zweifle nicht den Ist-Zustand, der hier beschrieben wurde, an) die Regeln nicht auf Verspätung, sondern auf Reisezeitverlängerung >= 60 Minuten gegenüber der Verbindung zum Buchungszeitpunkt greifen.

Mitsäuernde Grüße,
der Colaholiker

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Skandalös!

musicus, Dienstag, 18.07.2017, 09:29 (vor 2466 Tagen) @ Colaholiker
bearbeitet von musicus, Dienstag, 18.07.2017, 09:30

Was allerdings skandalös ist! Nur weil ich die Verspätung nach vorne schiebe und quasi eine private Verfrühung bzgl des Fahrtbeginns mache und dann leer auszugehe, ist eine Frechheit. Natürlich gehört auch dann finanziell entschädigt! Denn meine Reisezeitverlängerung bleibt ja!

Zugegeben, mir schmeckt das auch nicht. Hätte ich eine Fahrkarte ohne Zugbindung, könnte man nicht mal argumentieren, daß man ja als "Geschenk" die Aufhebung der Zugbindung bekommt. Meines Erachtens sollten (Konjunktiv, ich zweifle nicht den Ist-Zustand, der hier beschrieben wurde, an) die Regeln nicht auf Verspätung, sondern auf Reisezeitverlängerung >= 60 Minuten gegenüber der Verbindung zum Buchungszeitpunkt greifen.

Selbst das finde ich noch zu wenig! Meines Erachtens sollte ein Tarifsystem der Zukunft auch die Gesamtreisezeit zur Preisbildung mit heranziehen. Dann dürfte es ganz flott nicht mehr im Interesse der DB sein, Baustellenfahrpläne mit Reisezeitverlängerung im Stundenbereich zu stricken oder Übergangszeiten von um und bei 30-40 Minuten einzuplanen. Und falls doch, so schlägt bei mir als Kunde immerhin nicht der volle (womöglich noch "differenzierte") Flexpreis zu Buche. Zusammen mit einem Vorverkaufsbeginn, zu dem alle geplanten Baustellen an der Strecke bereits feststehen müssen und in die Fahrplanauskunft eingepflegt sind, könnten wir uns dann endlich wieder wirklich auf die Verspätung am Zielort beschränken.

Skandalös!

ICE2020, Dienstag, 18.07.2017, 10:17 (vor 2466 Tagen) @ musicus

Zusammen mit einem Vorverkaufsbeginn, zu dem alle geplanten Baustellen an der Strecke bereits feststehen müssen […]

Ich glaube, das spielt die Komplexität des Systems doch arg herunter. Natürlich sollte man Baustellen frühzeitig planen (tut man ja auch), aber was ist mit Schäden, die kurzfristig auftreten? Dann wird die Strecke stillgelegt, weil man die nötigen Arbeiten nicht vor Vorverkaufsbeginn hat planen können? Zudem bei allem Verständnis, dass eine längere Fahrtzeit ärgerlich ist: Man plant auf vielen Strecken – so mein Gefühl – derzeit sehr lange Baustellenpuffer mit ein, was natürlich den Vorteil hat (hier vielfach gefordert), dass dann Anschlüsse relativ sicher sein (derzeit bei Hannover–Berlin immer wieder Ankünfte mit -20 und mehr). Plant man da jetzt knapper, sieht erst einmal die Fahrtzeit besser aus, dann geht aber doch wieder der Anschluss verloren, wenn's mal nicht ganz rund läuft. Schließlich: Gerade kürzlich wurden hier massive Investitionen gefordert (zu Recht), das zieht dann aber eben naturgemäß Baustellen nach sich.

Skandalös!

musicus, Dienstag, 18.07.2017, 10:45 (vor 2466 Tagen) @ ICE2020

Zusammen mit einem Vorverkaufsbeginn, zu dem alle geplanten Baustellen an der Strecke bereits feststehen müssen […]

Ich glaube, das spielt die Komplexität des Systems doch arg herunter.

Verstehe ich nicht.

Natürlich sollte man Baustellen frühzeitig planen (tut man ja auch), aber was ist mit Schäden, die kurzfristig auftreten?

Die meinte ich mit der Ausdrucksweise "geplant" ausdrücklich nicht! Ich denke nicht, dass das Gros der Baustellen wegen akuter, nicht absehbarer Schäden eingerichtet wird.

Zudem bei allem Verständnis, dass eine längere Fahrtzeit ärgerlich ist: Man plant auf vielen Strecken – so mein Gefühl – derzeit sehr lange Baustellenpuffer mit ein, was natürlich den Vorteil hat (hier vielfach gefordert), dass dann Anschlüsse relativ sicher sein (derzeit bei Hannover–Berlin immer wieder Ankünfte mit -20 und mehr).

Siehe Parallelpost: Hier scheint wohl viel subjektive Erfahrungssache zu sein. Gegenbeispiel L25 München-Kassel: Abfahrt (wg. Baustelle Nürnberg-Würzburg) 35 Minuten früher als im "eigentlichen" Fahrplan vorgesehen, Ankunft +15. Der Baustellenfahrplan sah eine Fahrtverlängerung von 18% vor, tatsächlich wurden es 25%.

Schließlich: Gerade kürzlich wurden hier massive Investitionen gefordert (zu Recht), das zieht dann aber eben naturgemäß Baustellen nach sich.

Dagegen spricht ja prinzipiell nichts, nur hat der Fahrgast nichts davon, wenn man durch leichtsinnig verlängerte Vorverkaufsfristen Unsicherheit und potentielle Verärgerung der Kunden steigert. Um bei der L25 zu bleiben: Auch hier stehen für den herbst schon wieder Baustellenfahpläne online, wo es vor ein paar Wochen in der Fahrplanauskunft noch völlig normal aussah. Das ist vermeidlich.

Zusatzfrage: Verspätung ist immer gegeben

julius, Sonntag, 23.07.2017, 20:36 (vor 2461 Tagen) @ ICE2020

Ist es dann so, dass eine (baustellenbedingte) verfrühte Abfahrt eines FV-Zuges am Startbahnhof bei einem Sparpreis-Ticket automatisch zur Aufhebung der Zugbindung führt ?

Es gäbe dann die Möglichkeit: früher losfahren und pünktlich ankommen, später losfahren über andere Route und auch pünktlich ankommen. Es geht mir jetzt nicht um eine eventuelle Entschädigung wegen Ankunft > 60min, sondern nur um die Aufehbung der Zugbindung.

Zusatzfrage: Verspätung ist immer gegeben

Nordy, Sonntag, 23.07.2017, 21:20 (vor 2461 Tagen) @ julius

Aufhebung gibt es, wenn Du gegenüber deiner Abfahrtszeit/Verbindung im Inland nun mit mehr als 20 Min Verspätung den Zielort erreichen würdest.

Zusatzfrage: Verspätung ist immer gegeben

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 25.07.2017, 10:18 (vor 2459 Tagen) @ Nordy

Wenn der Zug früher als bei der Buchung angegeben fährt, kann man vom Fahrgast nicht erwarten, daß er die Zugbindung einhält. Es hat ja oftmals seine Gründe, wieso man genau diese Abfahrt gebucht hat, und keine ehere. Wenn ich nach Feierabend eine Bahnfahrt buche, und die auf einmal ne Viertelstunde früher fährt, könnte ich den Zug ja gar nicht mehr erreichen...

Meine Arbeitszeiten nicht an plötzlich geänderte Fahrpläne anpassen könnende Grüße,
der Colaholiker

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!auch bei früherer Verbindung

wachtberghöhle, Montag, 17.07.2017, 09:00 (vor 2467 Tagen) @ grasi

Und auch, wenn ich dementsprechend früher losgefahren bin und dadurch im Endeffekt nicht später angekommen bin?

Die Fahrgastrechte regeln auch, dass bei Fahrplanänderungen etwaige Zugbindungen aufgehoben sind.

Du kannst also ohne Aufpreis andere Verbindungen wählen (abhängig vom gebuchten Tarif)

Fahre also früher und komme "pünktlich" an.
Oder fahre planmässig los, verspäte Dich und reiche Anspruch auf Erstattung gemäss FGR ein.

!auch bei früherer Verbindung

ICE2020, Montag, 17.07.2017, 09:13 (vor 2467 Tagen) @ wachtberghöhle

Fahre also früher und komme "pünktlich" an.
Oder fahre planmässig los, verspäte Dich und reiche Anspruch auf Erstattung gemäss FGR ein.

Genau, aber es ist entweder früher losfahren und pünktlich ankommen oder planmässig loskommen und sich verspäten. Der Threadersteller fragte, ob er früher loskommen kann und trotzdem Ansprüche wegen Verspätung geltend machen kann.

!auch bei früherer Verbindung

Tino, Montag, 17.07.2017, 10:10 (vor 2467 Tagen) @ ICE2020

Fahre also früher und komme "pünktlich" an.
Oder fahre planmässig los, verspäte Dich und reiche Anspruch auf Erstattung gemäss FGR ein.


Genau, aber es ist entweder früher losfahren und pünktlich ankommen oder planmässig loskommen und sich verspäten. Der Threadersteller fragte, ob er früher loskommen kann und trotzdem Ansprüche wegen Verspätung geltend machen kann.

Und das haben wir mehrmals mit NEIN beantwortet.

"falsche" Antwort

VT_601, Montag, 17.07.2017, 21:31 (vor 2467 Tagen) @ Tino

Fahre also früher und komme "pünktlich" an.
Oder fahre planmässig los, verspäte Dich und reiche Anspruch auf Erstattung gemäss FGR ein.


Genau, aber es ist entweder früher losfahren und pünktlich ankommen oder planmässig loskommen und sich verspäten. Der Threadersteller fragte, ob er früher loskommen kann und trotzdem Ansprüche wegen Verspätung geltend machen kann.


Und das haben wir mehrmals mit NEIN beantwortet.


Die Antwort mag zwar sachlich korrekt sein, aber einem Kunden der pünktlich ankommen will und dafür bzw. deswegen eine längere Reisezeit als normal hat, deswegen eine Entschädigung vorzuenthalten finde ich total falsch.

Das wäre ein Fall wo FGR Regeln dringend überarbeitet werden müssten. Oder sie gehören gedehnt bis zum Anschlag.

Offiziell ist ja auch der Verspätungsfall von geplanten Zwischenaufenthalten von A nach C mit 2 Stunden Aufenthalt in B nicht abgedeckt. Aber auch da habe ich einen Weg gefunden mir das Geld zurück zu holen wenn der Aufenthalt von 2:00 auf 1:30 oder noch weniger zusammen geschrumpft ist.

"ganz falsche" Antwort

Berlin-Express, nähe BPHD, Montag, 17.07.2017, 21:42 (vor 2467 Tagen) @ VT_601

Aber auch da habe ich einen Weg gefunden mir das Geld zurück zu holen wenn der Aufenthalt von 2:00 auf 1:30 oder noch weniger zusammen geschrumpft ist.

Achso.

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[image] #FreeAssange

"falsche" Antwort

ICE2020, Dienstag, 18.07.2017, 09:12 (vor 2466 Tagen) @ VT_601

Die Antwort mag zwar sachlich korrekt sein, aber einem Kunden der pünktlich ankommen will und dafür bzw. deswegen eine längere Reisezeit als normal hat, deswegen eine Entschädigung vorzuenthalten finde ich total falsch.

Wie bereits mehrfach dargestellt, hat man ja bereits einen Vorteil, aus dem Sparpreis ist nämlich soeben ein Flexpreis geworden, inklusive der Möglichkeit – wo das der Fall ist – höherwertige Züge zu nutzen. Darüber hinaus zeigt sich die Bahn in solchen Fällen meines Erachtens überaus kulant. Man mag ja darüber diskutieren, die FGR zu erweitern, sollte aber wieder einmal vergessen, dass es bei keinen Verkehrsträger überhaupt so kundenfreundliche Regelungen gibt.

Aber auch da habe ich einen Weg gefunden mir das Geld zurück zu holen wenn der Aufenthalt von 2:00 auf 1:30 oder noch weniger zusammen geschrumpft ist.

Herzlichen Glückwunsch!

"falsche" Antwort

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Dienstag, 18.07.2017, 09:21 (vor 2466 Tagen) @ ICE2020

Wie bereits mehrfach dargestellt, hat man ja bereits einen Vorteil, aus dem Sparpreis ist nämlich soeben ein Flexpreis geworden

Und wie argumentierst Du die Fahrzeitverlängerung für Flexpreisinhaber schön?

Gespannte Grüße,
der Colaholiker

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"falsche" Antwort

ICE2020, Dienstag, 18.07.2017, 09:36 (vor 2466 Tagen) @ Colaholiker

Und wie argumentierst Du die Fahrzeitverlängerung für Flexpreisinhaber schön?

Mir geht es gar nicht darum, etwas schön zu interpretieren. Aber ich finde, gerade wenn man so einen fordernden Tonfall wie VT_601 anschlägt, ist es nicht schlecht darauf hinzuweisen, dass die Aufhebung der Zugbindung durchaus ein Vorteil ist, und dass eben die Bahn das einzige Verkehrsmittel überhaupt ist, wo es überhaupt eine so kundenfreundliche Regelung der FGR gibt. Für Inhaber von Flexpreisen sollte eine Mail an den Service Wunder wirken. Das ist dann zwar Kulanz und kein Anspruch, aber zumindest in solchen Fällen muss ja auch nicht immer alles in Stein gemeißelt sein, damit man man dann sagen kann: "Ich bekomme jetzt das! Sofort!".

Ansonsten kann man über eine Ausweitung der FGR ja durchaus diskutieren, bei dem vorigen Beitrag hat mich vor allem der Ton gestört. Schließlich muss man auch sehen, dass die Thematik auch ein Stück weiter der verlängerten Vorverkaufsfrist von sechs Monaten geschuldet ist. Ich habe dadurch auch schon so einige Tickets gehabt, die dann zu Flexpreisen wurden (was ich sehr angenehm finde). Wenn damit jetzt noch finanzielle Entschädigungen verbunden wären, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass man mit der Vorverkaufsfrist wieder runtergeht. Das wäre dann auch nicht unbedingt ein Gewinn.

"falsche" Antwort

musicus, Dienstag, 18.07.2017, 09:42 (vor 2466 Tagen) @ ICE2020
bearbeitet von musicus, Dienstag, 18.07.2017, 09:43

Schließlich muss man auch sehen, dass die Thematik auch ein Stück weiter der verlängerten Vorverkaufsfrist von sechs Monaten geschuldet ist. Ich habe dadurch auch schon so einige Tickets gehabt, die dann zu Flexpreisen wurden (was ich sehr angenehm finde). Wenn damit jetzt noch finanzielle Entschädigungen verbunden wären, könnte ich mir durchaus vorstellen, dass man mit der Vorverkaufsfrist wieder runtergeht. Das wäre dann auch nicht unbedingt ein Gewinn.

Doch. Das wäre ein Gewinn. Ein großer Gewinn sogar! Denn aktuell werden auf Basis eines de facto lediglich virtuellen Fahrplans Verbindungen verkauft, von denen man nicht wissen kann, ob sie auch nutzbar sein werden. Und wenn die Eingriffe durch Fahrplanänderungen derartige Ausmaße annehmen, dass wir uns im FGR-relevanten Bereich wiederfinden, fände ich es in der Tat angebracht entweder analog zu den bestehenden Regelungen zu kompensieren oder die Vorverkaufsfrist auf ein Maß zu senken, das für den Großteil der Fälle auch noch eine entsprechende Baustellenplanung zulässt.

"falsche" Antwort

ICE2020, Dienstag, 18.07.2017, 10:23 (vor 2466 Tagen) @ musicus

Doch. Das wäre ein Gewinn. Ein großer Gewinn sogar! Denn aktuell werden auf Basis eines de facto lediglich virtuellen Fahrplans Verbindungen verkauft, von denen man nicht wissen kann, ob sie auch nutzbar sein werden.

Das halte ich für maßlos übertrieben. Ein de facto virtueller Fahrplan? Ohne konkrete Zahlen zu kennen: Die allermeisten Verbindungen werden mE fahrplanmässig gefahren.

"falsche" Antwort

musicus, Dienstag, 18.07.2017, 10:30 (vor 2466 Tagen) @ ICE2020

Doch. Das wäre ein Gewinn. Ein großer Gewinn sogar! Denn aktuell werden auf Basis eines de facto lediglich virtuellen Fahrplans Verbindungen verkauft, von denen man nicht wissen kann, ob sie auch nutzbar sein werden.

Das halte ich für maßlos übertrieben. Ein de facto virtueller Fahrplan? Ohne konkrete Zahlen zu kennen: Die allermeisten Verbindungen werden mE fahrplanmässig gefahren.

Nach dem Fahrplan mit Stand von....?
Aber gut - mag sein dass ich mit "meinen" Linien 25/28/41 da nicht ganz so repräsentative Erfahrungen mache, die den Vorschlag als nicht ansatzweise übertrieben erscheinen lassen.

"falsche" Antwort

agw, NRW, Dienstag, 18.07.2017, 14:12 (vor 2466 Tagen) @ ICE2020

Doch. Das wäre ein Gewinn. Ein großer Gewinn sogar! Denn aktuell werden auf Basis eines de facto lediglich virtuellen Fahrplans Verbindungen verkauft, von denen man nicht wissen kann, ob sie auch nutzbar sein werden.


Das halte ich für maßlos übertrieben. Ein de facto virtueller Fahrplan? Ohne konkrete Zahlen zu kennen: Die allermeisten Verbindungen werden mE fahrplanmässig gefahren.

Wenn es sich nur um ein ganz kleines Randproblem handelt, wäre es ja ein einfaches für die DB, die FGR entsprechend einseitig auszuweiten.

Das ganze ist halt im Moment einseitig zum Nachteil des Kunden:
Er bucht das Ticket zu einem virtuellen Fahrplan (von dem die DB oft intern schon weiß, dass er so zu 99% nicht gefahren wird), streckt das Geld für bis zu 6 Monate vor, hat kein kostenloses Rückgaberecht, bekommt von der DB aktiv keine Benachrichtigung über eine Fahrplanänderung und kriegt dann morgens um 5 Uhr am Reisetag eine Email, dass der Fahrgast heute eine Stunde früher aufstehen muss, um pünktlich zu sein, ohne Anspruch auf irgendeine Entschädigung, also zu einem Zeitpunkt, an dem die meisten Alternativen ebenfalls teurer oder zu teuer sind.

Klar, der Experte bucht 6 Monate absichtlich eine supergünstige Verbindung, die zwar langsam ist, aber eh nicht gefahren werden kann und freut sich über ein 99%iges Flexticket zu 14.90 Euro, bei dem er eine Stunde länger schlafen kann und trotzdem noch (über die schnelle Alternativverbindung) pünktlich am Ziel ist. Aber wie hoch ist da der Anteil?
Der Standard (den man ja selber zumindest aus dem Bekanntenkreis und hier im Forum) immer wieder mitbekommt ist aber, dass man extra eine teure, aber schnelle Verbindung bucht, um dann am Tag vorher festzustellen, dass man einen Umwegfahren muss, der viel länger dauert und obendrein noch viel günstiger gewesen wäre. Bei einem festen Termin muss man also nicht gezwungener Maßen den gebuchten Zug nehmen, sondern sogar gezwungenermaßen einen früheren. Tolle "Flexibilität". Oft liest man ja hier auch, dass man bei der ersten oder letzten Verbindung dabei echte Probleme bekommt und meist keine sinnvolle Alternative gegeben ist.

Falls du mal sehen willst, wie "selten" sowas ist: Gucke 6 Monate vor einer Ferienzeit nach Verbindungen über die bekannten Baukorridore und halte nach dem Ausrufezeichen aus, hinter dem dann Sätze stehen wie "kann xx Minuten früher/später fahren", "Halt kann entfallen", etc. In den speziellen Korridoren sind das dann nicht wenige Verbindungen, wenn nicht sogar die meisten.

Vorteil Flexpreis bei FGR

Co_Tabara-98, Hannover, Dienstag, 18.07.2017, 10:14 (vor 2466 Tagen) @ Colaholiker

Wie bereits mehrfach dargestellt, hat man ja bereits einen Vorteil, aus dem Sparpreis ist nämlich soeben ein Flexpreis geworden


Und wie argumentierst Du die Fahrzeitverlängerung für Flexpreisinhaber schön?

Wenn in diesem Fall ein Flexpreis-Fahrer den Zug um 10 Uhr nimmt statt den um 12 Uhr, um seinen Termin rechtzeitig zu erreichen, so trägt er auf dem FGR-Formular als geplante Reisezeit die Abfahrt um 10 Uhr ein und auch diese Fahrt verlängert sich gegenüber dem ursprünglichen Fahrplan. An der Erstattung ändert sich nichts im Vergleich zu der Abfahrt um 12 Uhr.

Falls die Baustelle sich nicht so gravierend auswirkt und nur einzelne Züge länger brauchen oder ausfallen, zieht dieses Argument natürlich nicht - wenn also z.B. der 10-Uhr-Zug nach normalem Fahrplan fährt, aber für den Fahrgast dennoch persönliche Unannehmlichkeiten entstehen.

nur Kulanz

mdst, Berlin, Dienstag, 18.07.2017, 13:37 (vor 2466 Tagen) @ Tino
bearbeitet von mdst, Dienstag, 18.07.2017, 13:38


Genau, aber es ist entweder früher losfahren und pünktlich ankommen oder planmässig loskommen und sich verspäten. Der Threadersteller fragte, ob er früher loskommen kann und trotzdem Ansprüche wegen Verspätung geltend machen kann.


Und das haben wir mehrmals mit NEIN beantwortet.

In der Fahrgastzeitschrift "Signal" werden ja immer aktuelle Fälle von der SÖP geschildert. In der Ausgabe 2/2017 gab es genau einen solchen Fall. Das FGR hat eine Entschädigung wegen "frühem Losfahren, um pünktlich anzukommen" (ich glaube, über 2 Stunden) abgelehnt. Die SÖP hat dem FGR auch Recht gegeben, da die rechtliche Lage (wie hier ja auch diskutiert schon wurde) eindeutig ist. Allerdings hat die SÖP eine Entschädigung von 10 EUR aus Kulanz empfohlen, was die Bahn dann auch gemacht hat.

Nein

markw, Dienstag, 18.07.2017, 19:41 (vor 2466 Tagen) @ grasi

Ich habe ein Ticket von A nach B gebucht, Reisezeit 4 Stunden.
Nun gibt es eine kurzfristige Baustelle und die Reisezeit beträgt weit über 5 Stunden.

Stehen mir in diesem Fall die Fahrgastrechte (Verspätung > 60 Min.) zu oder gilt der Baustellenfahrplan als regulär?

Formal gesehen, gelten die Fahrgastrechte nur für kurzfristige Änderungen, die kürzer als 48 Stunden vorher dem Fahrgast bekannt gemacht werden. In der Praxis handelt das die Fahrgastrechte-Stelle, wenn man später ankommt dennoch anders. Aber das ist Kulanz und nicht zwingend.

Nein

agw, NRW, Mittwoch, 19.07.2017, 00:33 (vor 2465 Tagen) @ markw

Ich habe ein Ticket von A nach B gebucht, Reisezeit 4 Stunden.
Nun gibt es eine kurzfristige Baustelle und die Reisezeit beträgt weit über 5 Stunden.

Stehen mir in diesem Fall die Fahrgastrechte (Verspätung > 60 Min.) zu oder gilt der Baustellenfahrplan als regulär?

Formal gesehen, gelten die Fahrgastrechte nur für kurzfristige Änderungen, die kürzer als 48 Stunden vorher dem Fahrgast bekannt gemacht werden. In der Praxis handelt das die Fahrgastrechte-Stelle, wenn man später ankommt dennoch anders. Aber das ist Kulanz und nicht zwingend.

Da hätte ich gerne mal den Paragraphen zu. Ich glaube das nämlich nicht.

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