Zugbindung - früher losfahren, um pünktlich anzukommen? (Fahrkarten und Angebote)

mdst, Berlin, Freitag, 10.03.2017, 13:12 (vor 2596 Tagen)

Moin,

ich habe vor längerer Zeit eine Sparpreis-Verbindung (Sparpreis Dänemark) gebucht, auf der es jetzt Bauarbeiten mit SEV (und zwar auf dem dänischen Abschnitt, zwischen Flensburg und Tinglev, am 16.4.) gibt. Dadurch verspätet sich die planmäßige Ankunft in Aarhus um 48 Minuten.

Darf ich dann trotz Zugbindung am Startbahnhof in D eine Stunde früher losfahren, damit ich trotz SEV noch pünktlich am Zielort ankomme? Reicht dafür ein Ausdruck der neuen Reiseverbindung, aus der die Verspätung durch SEV hervorgeht (der zum Zeitpunkt des Kaufes gültige Fahrplan ist ja auf dem Online-Tickte abgedruckt) oder muss ich das vorher irgendwie von der DB freigeben lassen?

Zusatzfrage: krieg ich 25% des Fahrpreises erstattet, weil ich am Startbahnhof genau 60 Minuten früher losfahren musste, um die lt. Beförderungsvertrag angegebene ursprüngliche Ankunftszeit am Zielort einzuhalten? Kundenfreundlich wäre es auf jeden Fall, denn die Gesamtfahrzeit hat sich ja um 60 Minuten verlängert (ob ich 60 Min. später ankomme oder 60 Min. früher losfahre ist dafür ja unerheblich).
Und wie wäre es, wenn die erwartete Verspätung am Zielort nicht 48 Minuten, sondern >= 60 Minuten betragen würde? Würde das etwas ändern?

LG
Markus

Keine Fahrgastrechte!

Nordy, Freitag, 10.03.2017, 13:22 (vor 2596 Tagen) @ mdst

Die Regelung der Aufhebung der Zugbindung ist erst im internationalen Verkehr ab 60 Minuten zu erwartender Verspätung am Zielbahnhof, kannst also nur auf Kulanz hoffen.

Zugbindung aufgehoben, da es die Züge gar nicht mehr gibt?

JumpUp, Freitag, 10.03.2017, 14:48 (vor 2596 Tagen) @ Nordy

Die Zugbindung ist ja dahingehend gar nicht möglich einzuhalten, da es die genannten Züge in der Auskunft gar nicht mehr gibt, bzw. sie durch SEV ersetzt sind.

20 / 60 Minuten zu erwartende Verspätung?

mdst, Berlin, Freitag, 10.03.2017, 18:02 (vor 2596 Tagen) @ Nordy

Die Regelung der Aufhebung der Zugbindung ist erst im internationalen Verkehr ab 60 Minuten zu erwartender Verspätung am Zielbahnhof, kannst also nur auf Kulanz hoffen.

Das hab ich so noch nie irgendwo gelesen, ich kenne nur die 20-Minuten-Regelung. Wo steht das denn, dass das im internationalen Verkehr erst ab 60 Minuten gilt?

20 / 60 Minuten zu erwartende Verspätung?

musicus, Freitag, 10.03.2017, 18:19 (vor 2596 Tagen) @ mdst

Die Regelung der Aufhebung der Zugbindung ist erst im internationalen Verkehr ab 60 Minuten zu erwartender Verspätung am Zielbahnhof, kannst also nur auf Kulanz hoffen.


Das hab ich so noch nie irgendwo gelesen, ich kenne nur die 20-Minuten-Regelung. Wo steht das denn, dass das im internationalen Verkehr erst ab 60 Minuten gilt?

Die Beförderungsbedingungen seien immer wieder zur Lektüre empfohlen. Die 20-Minuten-Regel taucht dort in den nationalen BB auf, in den internationalen BB jedoch nicht - dort wird bezüglich der FGR die VO EG 1371/2007 zitiert, die mit der 60-Minuten-Regel operiert.
Wenn man ganz sicher gehen will: Zugbindung per Stempel aufheben lassen unter Verweis auf den Ausfall des Zuges.

20 / 60 Minuten zu erwartende Verspätung?

mdst, Berlin, Freitag, 10.03.2017, 23:48 (vor 2596 Tagen) @ musicus

Die Beförderungsbedingungen seien immer wieder zur Lektüre empfohlen. Die 20-Minuten-Regel taucht dort in den nationalen BB auf, in den internationalen BB jedoch nicht - dort wird bezüglich der FGR die VO EG 1371/2007 zitiert, die mit der 60-Minuten-Regel operiert.
Wenn man ganz sicher gehen will: Zugbindung per Stempel aufheben lassen unter Verweis auf den Ausfall des Zuges.

Ah, danke für den Hinweis. Ist die 20-Minuten-Regelung der Bahn dann also eine freiwillige "Zusatzleistung" der Bahn, die über die gesetzlich geforderte 60-Minuten-Regelung hinausgeht?

20 / 60 Minuten zu erwartende Verspätung?

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 11.03.2017, 02:40 (vor 2596 Tagen) @ mdst

Ah, danke für den Hinweis. Ist die 20-Minuten-Regelung der Bahn dann also eine freiwillige "Zusatzleistung" der Bahn, die über die gesetzlich geforderte 60-Minuten-Regelung hinausgeht?

Im Fernverkehr ja, im Nahverkehr ist Rechtsgrundlage nicht die 1371, sondern die EVO.

Zu vor-EU-Fahrgastrechte-Zeiten gabs übrigens für alle Fahrscheine gar keine "Mindestverspätung" lt. BBPV.

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Weg mit dem 4744!

Zugbindung - früher losfahren, um pünktlich anzukommen?

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 10.03.2017, 14:52 (vor 2596 Tagen) @ mdst

Darf ich dann trotz Zugbindung am Startbahnhof in D eine Stunde früher losfahren, damit ich trotz SEV noch pünktlich am Zielort ankomme?

Klar. Musst du da nicht sogar 2 Stunden eher los?

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Weg mit dem 4744!

Zugbindung - früher losfahren, um pünktlich anzukommen?

mdst, Berlin, Freitag, 10.03.2017, 18:04 (vor 2596 Tagen) @ JeDi

Darf ich dann trotz Zugbindung am Startbahnhof in D eine Stunde früher losfahren, damit ich trotz SEV noch pünktlich am Zielort ankomme?


Klar. Musst du da nicht sogar 2 Stunden eher los?

nein, eine Stunde reicht. Bis Flensburg gibt es ja stündliche Züge der DB. Und interessanterweise wird der SEV Flensburg-Tinglev stündlich angeboten, obwohl die grenzüberschreitenden Züge (DSB-ICs) sonst immer nur alle 2 Stunden fahren.

Zugbindung - früher losfahren, um pünktlich anzukommen?

Southwest Chief, Samstag, 11.03.2017, 00:07 (vor 2596 Tagen) @ mdst

Im nationalen Verkehr (Start und Ziel in Deutschland) hat man mir das am Info-Schalter im Bahnhof verweigert.

Zugbindung - früher losfahren, um pünktlich anzukommen?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Samstag, 11.03.2017, 03:44 (vor 2596 Tagen) @ Southwest Chief

Die Info-Points verweigern einem leider recht viel. Eine leicht pampig bis unmöglich empfundene Verhaltensweise der Reisenden gegenüber dem Point-Personal züchtet sich die DB teils selber heran. Sehr bedauerlich, daß einem nicht selten nur dann Unterstützung zuteil wird, wenn man unangenehm penetrant auf Abhilfe besteht. Was kann der Reisende dafür, daß der Schaltermensch dann abends total geschafft nach Hause geht...

Gruß
Olaf

Verhaltensweisen

Alter Köpenicker, BSPF, Samstag, 11.03.2017, 08:44 (vor 2596 Tagen) @ Alibizugpaar

Eine leicht pampig bis unmöglich empfundene Verhaltensweise der Reisenden gegenüber dem Point-Personal züchtet sich die DB teils selber heran.

Umgekehrt (also "eine leicht pampig bis unmöglich empfundene Verhaltensweise" des Point-Personals gegenüber dem Reisenden) trifft das offenbar ebenso zu. Es kommt, meiner Erfahrung nach, sehr darauf an, mit was für einem Fahrschein man unterwegs ist. Während einer kleinen Abenteuerfahrt, zu dritt mit einem SWT von Basel nach Berlin, wurden wir, mit einer Ausnahme, stets sehr herablassend behandelt. Daß die Fahrkarte für unseren Zweck überhaupt nicht gedacht sei, sondern lediglich für kurze Familienausflüge, war noch die harmloseste Aussage, mit der man uns die Schuld für das Dilemma in die Schuhe schieben wollte.

Verhaltensweisen

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 12.03.2017, 20:11 (vor 2594 Tagen) @ Alter Köpenicker
bearbeitet von JeDi, Sonntag, 12.03.2017, 20:11

Umgekehrt (also "eine leicht pampig bis unmöglich empfundene Verhaltensweise" des Point-Personals gegenüber dem Reisenden) trifft das offenbar ebenso zu.

Solange man dort Aussagen erhält wie "Das ist ja eine Privatbahn - wir sind hier die DB Information" (das ist ja richtig, die Privatbahn ist aber genau wie die DB-Konzern-EVU auch euer Kunde) wundert mich da gar nix.

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Weg mit dem 4744!

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