ICE 71 ab Hannover 3 Minuten später als gebucht (Allgemeines Forum)

markman, Freitag, 13.01.2017, 13:13 (vor 2650 Tagen)

Moin,

eher durch Zufall sehe ich, dass ICE 71 morgen statt 7:41 nun um 7:44 Uhr abfährt. Frage: Ist das vorübergehend oder dauerhaft, oder? Gebucht sind alles Tickets für Jan und Feb um 7:41...


Gruß,
Markman

steht teilw. schon seit längerer Zeit fest

Proeter, Freitag, 13.01.2017, 14:11 (vor 2650 Tagen) @ markman
bearbeitet von Proeter, Freitag, 13.01.2017, 14:12

eher durch Zufall sehe ich, dass ICE 71 morgen statt 7:41 nun um 7:44 Uhr abfährt. Frage: Ist das vorübergehend oder dauerhaft, oder?

Das gilt nur für den 14., 15., 21. und 22. Januar. An allen anderen Tagen ist die Abfahrt um 7:41.

Die beiden erstgenannten Termine standen bereits bei Fahrplanwechsel statt.
Die anderen beiden kamen erst später hinzu.

steht teilw. schon seit längerer Zeit fest

markman, Freitag, 13.01.2017, 14:38 (vor 2650 Tagen) @ Proeter

eher durch Zufall sehe ich, dass ICE 71 morgen statt 7:41 nun um 7:44 Uhr abfährt. Frage: Ist das vorübergehend oder dauerhaft, oder?


Das gilt nur für den 14., 15., 21. und 22. Januar. An allen anderen Tagen ist die Abfahrt um 7:41.

Die beiden erstgenannten Termine standen bereits bei Fahrplanwechsel statt.
Die anderen beiden kamen erst später hinzu.

danke, da hatte ich wohl recht früh gebucht. die 3 Minuten passen für den Samstag, denn dann kann ich getrost mit einem Bus später zum Bahnhof,

Gruß,
Markman

steht teilw. schon seit längerer Zeit fest

brandenburger, Perleberg, Freitag, 13.01.2017, 20:26 (vor 2650 Tagen) @ markman

danke, da hatte ich wohl recht früh gebucht. die 3 Minuten passen für den Samstag, denn dann kann ich getrost mit einem Bus später zum Bahnhof,

Aber besser nicht zu knapp!! Denn wenn der Bus zu spät kommt, ist das nicht unbedingt ein Grund, die Zugbindung aufheben zu lassen.

Aufhebung der Zugbindung bei Verspätung des ÖPNV Zubringers?

unternehmenzukunft, Samstag, 14.01.2017, 09:28 (vor 2649 Tagen) @ brandenburger

Wie sieht es denn aktuell mit der Handhabung bezüglich der Aufhebung der Zugbindung aus, wenn der ÖPNV Zubringer zum Bahnhof verspätet ist? Immerhin hat dies der Fahrgast nicht zu vertreten und als Bahnfahrer bin ich letzendlich auf die Nutzung des ÖPNV zumindest am Zielort angewiesen, da ich ja eben nicht mit dem eigenen Auto angereist bin. Im Sinne der Kundenorientierung müsste ja bei Verspätungen des ÖPNV-Zubringers hier große Kulanz vorhanden sein, denn sonst würde man dem Kunden die Probleme, die aus der Nutzung der Bahn entstehen, auf das Auge drücken, weshalb dieser dann bei der nächsten Reise lieber gleich das Auto nimmt.

Aufhebung der Zugbindung bei Verspätung des ÖPNV Zubringers?

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 14.01.2017, 09:58 (vor 2649 Tagen) @ unternehmenzukunft

Hab ich schon so und so erlebt. Inzwischen fahre ich mit der S-Bahn zum Fernbahnhof, da gelten natürlich die üblichen Fahrgastrechte ;-)

--
Weg mit dem 4744!

Ausgeschlossen.

musicus, Samstag, 14.01.2017, 10:05 (vor 2649 Tagen) @ unternehmenzukunft

Wie sieht es denn aktuell mit der Handhabung bezüglich der Aufhebung der Zugbindung aus, wenn der ÖPNV Zubringer zum Bahnhof verspätet ist?

Die Aufhebung der Zugbindung ist in solchen Fällen nicht vorgesehen.

Immerhin hat dies der Fahrgast nicht zu vertreten
Die DB hat diese Verspätungen auch nicht zu vertreten, i.d.R. liegen sie auch gar nicht in deren Einflussbereich. Sogar ich als Kunde würde es der DB gegenüber als unbillig empfinden, sie für Szenarien, denen sie ohnmächtig gegenübersteht, regresspflichtig machen zu können.
und als Bahnfahrer bin ich letzendlich auf die Nutzung des ÖPNV zumindest am Zielort angewiesen, da ich ja eben nicht mit dem eigenen Auto angereist bin.

Der ÖPNV am Zielort unterliegt keiner Zugbindung.
Sollte der (exotische) Fall eintreten, dass das +city-Ticket abgelaufen sein sollte, wird (aus eigener Erfahrung) eine ÖPNV-Einzelfahrt zum eigentlichen Zielort der Reise anstandslos erstattet. Kunden ohne BC bzw. bei Reisen unter 100km haben die +city-Option ohnehin nicht auf dem Fahrausweis abgedruckt und reisen somit ohne jeden Zweifel mit getrennten Fahrscheinen. Abhilfe würde hier nur ein bundeseinheitliches Tarif- und Fahrgastrechteregelwerk schaffen, dass die Haftbarkeit aller öffentlichen Verkehrsdienstleister für alle verkehrlichen Imponderabilien aller Verkehrsunternehmen, natürlich einschließlich der Konkurrenz, explizit vorsieht.

Im Sinne der Kundenorientierung müsste ja bei Verspätungen des ÖPNV-Zubringers hier große Kulanz vorhanden sein

Das ist Vollkaskowunschdenken, das die Realität von Zugbindung und ökonomischen Zielen der EVU komplett ignoriert.

denn sonst würde man dem Kunden die Probleme, die aus der Nutzung der Bahn entstehen, auf das Auge drücken weshalb dieser dann bei der nächsten Reise lieber gleich das Auto nimmt.

Natürlich! Die autospezifischen Probleme trägt ja auch der Autofahrer - ohne dass er bei irgendjemandem um "Kulanz" werben könnte, oder gar beim nächsten Mal lieber gleich die Bahn nimmt

Ausgeschlossen.

musicus, Samstag, 14.01.2017, 10:15 (vor 2649 Tagen) @ musicus

Immerhin hat dies der Fahrgast nicht zu vertreten

Die DB hat diese Verspätungen auch nicht zu vertreten, i.d.R. liegen sie auch gar nicht in deren Einflussbereich. Sogar ich als Kunde würde es der DB gegenüber als unbillig empfinden, sie für Szenarien, denen sie ohnmächtig gegenübersteht, regresspflichtig machen zu können.

So war das natürlich gemeint. Leider sind beim Bahnfahren die Funklöcher (zeitlich) ausgedehnter als die Beitragsbearbeitungsfrist hier im Forum.

Ausgeschlossen.

brandenburger, Perleberg, Samstag, 14.01.2017, 15:13 (vor 2649 Tagen) @ musicus

Die DB hat diese Verspätungen auch nicht zu vertreten, i.d.R. liegen sie auch gar nicht in deren Einflussbereich. Sogar ich als Kunde würde es der DB gegenüber als unbillig empfinden, sie für Szenarien, denen sie ohnmächtig gegenübersteht, regresspflichtig machen zu können.

Die Aufhebung der Zugbindung kostet die DB aber auch nichts, im Gegensatz zu einer Entschädigungszahlung oder der Erstattung einer Übernachtung. Von daher wäre Kulanz hier nichts Unverschämtes. Ich setze voraus, dass der Kunde es auch nicht darauf anlegt und er in der Regel spätestens den Bus oder die Straßenbahn benutzt, die offiziell in der Fahrplanauskunft angegeben waren.

Meinetwegen "Vollkaskomentalität". Ich möchte davon ausgehen können, dass meine Verbindung von der Einstiegshaltestelle aus funktioniert.

Naja...

JumpUp, Samstag, 14.01.2017, 16:06 (vor 2649 Tagen) @ musicus

Immerhin hat dies der Fahrgast nicht zu vertreten

Die DB hat diese Verspätungen auch nicht zu vertreten, i.d.R. liegen sie auch gar nicht in deren Einflussbereich. Sogar ich als Kunde würde es der DB gegenüber als unbillig empfinden, sie für Szenarien, denen sie ohnmächtig gegenübersteht, regresspflichtig machen zu können.

So war das natürlich gemeint. Leider sind beim Bahnfahren die Funklöcher (zeitlich) ausgedehnter als die Beitragsbearbeitungsfrist hier im Forum.

Es liegt auch nicht im Einflussbereich der DB, wenn Meridian, Vlexx oder die ODEG aufgrund interner Probleme einen Zugausfall haben.
Nichtsdestotrotz wird die Zugbindung aufgehoben und (bei durchgehender Reisekette) auch die Entschädigung bezahlt.

Dann muss aber auch der „Verursacher" blechen...

Höllentalbahn, Samstag, 14.01.2017, 16:39 (vor 2649 Tagen) @ JumpUp

- kein Text -

Deswegen wird es Zeit für ÖPNV-übergreifende Tickets.

ICETreffErfurt, Eisenach, Samstag, 14.01.2017, 16:43 (vor 2649 Tagen) @ Höllentalbahn

- kein Text -

Fahrgast muss zum Ziel befördert werden

Giovanni, Samstag, 14.01.2017, 10:54 (vor 2649 Tagen) @ musicus

Wie sieht es denn aktuell mit der Handhabung bezüglich der Aufhebung der Zugbindung aus, wenn der ÖPNV Zubringer zum Bahnhof verspätet ist?

Die Aufhebung der Zugbindung ist in solchen Fällen nicht vorgesehen.

Immerhin hat dies der Fahrgast nicht zu vertreten

Sofern der ÖPNV-Zubringer Teil der Fahrkarte ist, muss das Verkehrsunternehmen trotzdem den Beförderungsvertrag erfüllen. Die Zugbindung muss also aufgehoben werden.

Fraglich ist jedoch, ob auch höherwertige Züge oder Züge anderer Unternehmen benutzt werden dürfen. Ebenso dürften Taxi-, Hotel- oder Verspätungserstattung in diesem Fall ausgeschlossen sein, da die Verspätungsursache nicht im Bereich des Bahnbetriebes liegt.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Ausgeschlossen.

unternehmenzukunft, Samstag, 14.01.2017, 12:36 (vor 2649 Tagen) @ musicus

Mir ist das schon klar, dass es rechtlich keinen Anspruch auf Aufhebung der Zugbindung gibt.

Warum hier großzügige Kulanz wünschenswert wäre seitens der DB ist, dass das Problem des ÖPNV-Zubringers nur deswegen existiert, eben weil ich mit der DB fahre. Würde ich die gesamte Strecke mit dem Auto zurücklegen, dann habe ich nicht das Problem wegen einer verspäteten ÖPNV-Leistung ein komplett neues Ticket zum Flexpreis kaufen zu müssen. Natürlich habe ich das Problem auch, wenn ich mit dem Auto zum Bahnhof fahre, dort bin ich aber flexibler und kann 10 Minuten eher losfahren. Außerdem sollte doch der autofreie Verkehr gefördert werden von der DB, denn die Personen, die kein Auto haben, sind doch primär Kunden der DB. Also wäre es hier im eigenen Interesse der DB sinnvoll, die Zugbindung aus Kulanz bei einem verspäteten ÖPNV-Zubringers aufzugeben.
(Natürlich wäre eine fahrgastfreundliche Gesetzgebung über den gesamten ÖV inklusive Wettbewerber wünschenswerter...)

Ausgeschlossen.

gnampf, Samstag, 14.01.2017, 13:21 (vor 2649 Tagen) @ unternehmenzukunft

Warum hier großzügige Kulanz wünschenswert wäre seitens der DB ist, dass das Problem des ÖPNV-Zubringers nur deswegen existiert, eben weil ich mit der DB fahre. Würde ich die gesamte Strecke mit dem Auto zurücklegen, dann habe ich nicht das Problem wegen einer verspäteten ÖPNV-Leistung ein komplett neues Ticket zum Flexpreis kaufen zu müssen.

Wünschenswert ist vieles, wünschenswert wäre auch das ich den nächsen Lotto-Jackpot abräume ;-)
Aber auch dein Flieger wartet nicht auf dich oder läßt dich einfach mal so umbuchen wenn du es nicht rechtzeitig zu ihm hin schaffst. Warum auch, weder Flugzeug noch Bahn können etwas dafür das deine Vorleistung ihr Versprechen nicht eingehalten hat, egal ob die Vorleistung Bahn, Flugzeug, Auto, Füße oder sonstwas waren. Wenn dann muß der Erbringer der Vorleistung also für seine Schlechtleistung gerade stehen und deinen Schaden ersetzen. Ansonsten kannst du auch gleich fordern das die Bahn gefälligst die Zugbindung aufheben muß wenn du mit dem Auto im Stau standest.

Natürlich habe ich das Problem auch, wenn ich mit dem Auto zum Bahnhof fahre, dort bin ich aber flexibler und kann 10 Minuten eher losfahren.

und dafür 20 Minuten länger im Stau stehen. Und hast noch weniger Überblick wie die Situation auf den Straßen bis zum Ziel ist.

Außerdem sollte doch der autofreie Verkehr gefördert werden von der DB, denn die Personen, die kein Auto haben, sind doch primär Kunden der DB.

Die Personen, die kein Auto haben, werden wohl auch kaum wegen verspäteten ÖPNV dann aufs Auto ausweichen. Das kann maximal die Gruppe, die eben doch ein Auto hat.

Also wäre es hier im eigenen Interesse der DB sinnvoll, die Zugbindung aus Kulanz bei einem verspäteten ÖPNV-Zubringers aufzugeben.

Dann könnte die DB die Zugbindung einfach gleich sein lassen, denn schon mit dem Nachweis der Verspätung beim ÖPNV hast du ein Problem. Eine Bescheinigung wirst du im ÖPNV nicht bekommen, und der Zub wird es elektronisch nicht überprüfen können.

(Natürlich wäre eine fahrgastfreundliche Gesetzgebung über den gesamten ÖV inklusive Wettbewerber wünschenswerter...)

Es wäre das einzig sinnvolle, dann haftet nämlich auch der Verursacher dafür, im dem Fall der Zubringer. Die DB, HKX, Lufthansa,... würde dann einfach weiter berechnen wie bisher, und du kannst dir das Geld dann über die Fahrgastrechte vom Zubringer wiederholen, der dnan auch wissen muß das er zu spät war.

Verspätung des ÖPNV-Zubringers -> so sollte man sich verhalt

ICETreffErfurt, Eisenach, Samstag, 14.01.2017, 15:14 (vor 2649 Tagen) @ unternehmenzukunft
bearbeitet von ICETreffErfurt, Samstag, 14.01.2017, 15:17

Wenn du willst, dass du nicht auf den Kosten sitzen bleibst, lass dir vom Busfahrer oder Straßenbahnfahrer die Verspätung und den Grund der Verspätung schriftlich bescheinigen.

Damit dann zum Reisezentrum oder DB Information und höflich und freundlich den Fall schildern und um Aufhebung der Zugbindung bitten. Wenn das nicht funktioniert, weil die Mitarbeiter nicht der Meinung sind, dass dies möglich ist, das gleiche Spiel noch mal beim Zugpersonal.

Wenn auch das Zugpersonal die Aufhebung verweigert, dann nicht nachzahlen sondern sich eine Fahrpreisnacherhebung (Erhöhtes Beförderungsentgelt / EBE) ausstellen lassen und darauf achten, dass als Grund die fehlende Zugbindung angegeben wird.

Damit dann zur Service-Stelle des jeweiligen EVU, also hier der DB Fernverkehr und den Fall schriftlich mit Kopie des Reiseplans (inklusive ÖPNV) und Kopie der Verspätungsbescheinigung vom ÖPNV einreichen.

Die Wahrscheinlichkeit ist dann recht hoch, dass auf das Eintreiben des EBE verzichtet wird. Sollte auch das nicht klappen... dann ist das wohl ein Fall für unsere Justiz. Zumindest würde ich dann aber das EBE an das Unternehmen weiter reichen, dass für den verspäteten oder ausgefallenen ÖPNV verantwortlich ist.

Verspätung des ÖPNV-Zubringers -> so sollte man sich verhalt

ICE2020, Samstag, 14.01.2017, 15:55 (vor 2649 Tagen) @ ICETreffErfurt

Wenn du willst, dass du nicht auf den Kosten sitzen bleibst, lass dir vom Busfahrer oder Straßenbahnfahrer die Verspätung und den Grund der Verspätung schriftlich bescheinigen.

Ich verstehe nicht, warum jemand davon ausgehen könnte, dass die DB dafür Verantwortung tragen sollte, wenn – zum Beispiel – die BVG Mist baut und der Bus zu spät kommt. Oder lässt man sich dann auch vom Taxifahrer bescheinigen "Stau" und erwartet, dass die DB dies zum Anlass nimmt, sich kulant zu verhalten? Ganz abgesehen davon: Wie soll das irgendein Busfahrer bescheinigen? Auf ein Ticket kritzeln kann jeder etwas, und soweit ich weß, haben Busfahrer keine offiziellen Stempel oder ähnliches, ganz abgesehen davon, dass sie möglicherweise nicht befugt sind, Verspätungen zu bescheinigen. Mit dieser Vorgehensweise wäre dem Betrug also Tür und Tor geöffnet. Wenn jemand in der Verantwortung steht – und das müsste man sich dann eben juristisch anschauen – dann ja wohl – in meinem Beispiel – die BVG, man müsste also dort das Geld für das neue Ticket verlangen.

Verspätung des ÖPNV-Zubringers -> so sollte man sich verhalt

ICETreffErfurt, Eisenach, Samstag, 14.01.2017, 16:35 (vor 2649 Tagen) @ ICE2020

ÖPNV ist ja nicht nur Stadtverkehr. Es gibt ja auch Überlandbusse, die teilweise nur im 4-Stunden-Takt fahren und bei denen es Fahrzeiten über 1 Stunde gibt. Gerade dort macht es schon Sinn, sich den Grund der Verspätung bescheinigen lassen.

Ich habe selbst schon den Fall gehabt, dass nach einer Straßensperrung infolge eines Verkehrsunfalles mein Bus mit 50 Minuten Verspätung in Fulda eingetroffen ist.
Zum Glück habe ich eine Bahncard und bin so nicht auf die Zugbindungstickets angewiesen. Aber ich hätte wegen dieses Vorfalles ganz sicher kein neues Ticket gekauft und einen ICE-Takt später genommen. Schlimm genug, dass man dadurch seine Anschlüsse verpasst und 120 min zu spät am Ziel ankommt.

Und für die DB entstehen keine Mehrkosten bei der Aufhebung einer Zugbindung. Schaden wäre erst entstanden, wenn ich durch den Vorfall von der Reise zurückgetreten wäre und mir den Ticketpreis hätte erstatten lassen.

Verspätung des ÖPNV-Zubringers -> so sollte man sich verhalt

brandenburger, Perleberg, Samstag, 14.01.2017, 17:52 (vor 2649 Tagen) @ ICETreffErfurt

Und für die DB entstehen keine Mehrkosten bei der Aufhebung einer Zugbindung. Schaden wäre erst entstanden, wenn ich durch den Vorfall von der Reise zurückgetreten wäre und mir den Ticketpreis hätte erstatten lassen.

Welcher Schaden? Dem entgangenen Ticketpreis steht dann auch keine Dienstleistung gegenüber, die Lage ist dann so als hätte man nie eine Fahrkarte gekauft.

Und die allermeisten beabsichtigtigten Fahrten werden irgendwann nachgeholt.

Verspätung des ÖPNV-Zubringers -> so sollte man sich verhalt

ICETreffErfurt, Eisenach, Samstag, 14.01.2017, 18:55 (vor 2649 Tagen) @ brandenburger

Und für die DB entstehen keine Mehrkosten bei der Aufhebung einer Zugbindung. Schaden wäre erst entstanden, wenn ich durch den Vorfall von der Reise zurückgetreten wäre und mir den Ticketpreis hätte erstatten lassen.


Welcher Schaden?

Fehlende Einnahmen. Die Züge fahren ja so oder so.

Verspätung des ÖPNV-Zubringers -> so sollte man sich verhalt

ICETreffErfurt, Eisenach, Samstag, 14.01.2017, 16:37 (vor 2649 Tagen) @ ICE2020

Wenn du willst, dass du nicht auf den Kosten sitzen bleibst, lass dir vom Busfahrer oder Straßenbahnfahrer die Verspätung und den Grund der Verspätung schriftlich bescheinigen.


Ich verstehe nicht, warum jemand davon ausgehen könnte, dass die DB dafür Verantwortung tragen sollte, wenn – zum Beispiel – die BVG Mist baut und der Bus zu spät kommt.

Der Fahrgast trägt die Verantwortung genauso wenig. Schlimm genug, dass er in dem Fall nicht mal auf die Fahrgastrechte zurückgreifen kann, wäre es ein ziemliches Unrecht ihm die Mehrkosten aufzubürden.

Verspätung des ÖPNV-Zubringers -> so sollte man sich verhalt

brandenburger, Perleberg, Samstag, 14.01.2017, 20:42 (vor 2649 Tagen) @ ICETreffErfurt

Wenn du willst, dass du nicht auf den Kosten sitzen bleibst, lass dir vom Busfahrer oder Straßenbahnfahrer die Verspätung und den Grund der Verspätung schriftlich bescheinigen.

Na dann viel Vergnügen! Kein Busfahrer wird gerne bereit sein, etwas auf deine Fahrkarte zu schreiben, wenn er sowieso schon zu spät ist.

Ich habe aber auch noch nicht erlebt, dass mir ein Mitarbeiter beim Service Point oder im Zug eine Verspätung nicht geglaubt hat.

Ähm... ist das nicht total egal?

Alibizugpaar, Köln (im Herzen immer noch Göttinger), Samstag, 14.01.2017, 16:04 (vor 2649 Tagen) @ markman

Da legt der Tf ein paar zusätzliche Akkus ein und dann stimmen die Zeiten ab Göttingen wieder. Oder was ist an den 3 Minuten jetzt so spannend?

fragt
Olaf

Ähm... nein?! Dem Kollegen jedenfalls ist's nicht egal!

Blaschke, Samstag, 14.01.2017, 17:19 (vor 2649 Tagen) @ Alibizugpaar

Huhu Olaf!

Steht im 2. Beitrag von ihm: Er kann jetzt einen Bus später zum Bahnhof nehmen.

Und in der dadurch gewonnenen Lebenszeit eben viel sinnvollere Dinge tun, als sinnlos am Bahnhof zu warten!


Schöne Grüße von

jörg

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