Flexpreis Frankreich: Entwertung notwendig? (Fahrkarten und Angebote)

Thomas, Sonntag, 01.01.2017, 21:36 (vor 2643 Tagen)

Hallo,

müssen Flexpreise, die bei der Deutschen Bahn für Frankreich gekauft worden sind, entwertet werden? Also Fahrkarten für die TER-Züge, nicht für Globalpreise TGV (die dürften eh entwertet sein).

In den BB finde ich dazu leider nichts - folglich werden diese nicht entwertet? Trifft dies zu oder habe ich etwas übersehen?

Die Frage taucht hin und wieder auf und zwar, wenn man bei einer internationalen Fahrkarte die Reise unterbricht und wiederaufnimmt - und wenn man bei der DB eine innerfranzösische Fahrkarte erwirbt.

Danke bereits für eure Infos.

Flexpreis Frankreich: Entwertung notwendig?

EK-Wagendienst, EGST, Sonntag, 01.01.2017, 23:49 (vor 2643 Tagen) @ Thomas

Hallo,

müssen Flexpreise, die bei der Deutschen Bahn für Frankreich gekauft worden sind, entwertet werden? Also Fahrkarten für die TER-Züge, nicht für Globalpreise TGV (die dürften eh entwertet sein).

In den BB finde ich dazu leider nichts - folglich werden diese nicht entwertet? Trifft dies zu oder habe ich etwas übersehen?

Die Frage taucht hin und wieder auf und zwar, wenn man bei einer internationalen Fahrkarte die Reise unterbricht und wiederaufnimmt - und wenn man bei der DB eine innerfranzösische Fahrkarte erwirbt.

Danke bereits für eure Infos.

Nur französische Fahrkarten der SNCF müssen entwertet werden, ausländische aber nicht,
die Fahrkarten der DB gehen z.T. auch nicht zu entwerten. Bei einer Unterbrechung kann es aber schwierig werden es zu beweisen, und mancher macht dann auch nur ein Loch in die Fahrkarte, was ja dann nur aussagt das sie genutzt wurde. Was gar nicht erlaubt ist mit französischen Fahrkarten zu stückeln, oder die in einem anderen Bahnhof abzustempeln.
das beste ist sich gleich zu melden, beim Kontrollgang des ZUB, wenn der überhaupt im Nahverkehr stattfindet.
Gibt es denn überhaupt noch Fahrkarten die länger Gültig sind, die Zeiten sind ja wohl vorbei.

Flexpreis Frankreich: Entwertung notwendig?

Alter Köpenicker, BSPF, Montag, 02.01.2017, 07:54 (vor 2643 Tagen) @ EK-Wagendienst

Was gar nicht erlaubt ist mit französischen Fahrkarten zu stückeln, oder die in einem anderen Bahnhof abzustempeln.

Das wurde bei mir nicht beanstandet. Es wurde lediglich darauf geachtet, ob die Fahrkarte entwertet wurde.

Konkret ging es um eine Fahrt von Basel nach Nîmes. Da ich eine Fahrkarte "TriRegio mini", gültig bis Bartenheim besaß, löste ich bei der SNCF eine TGV-Fahrkarte Bartenheim - Nîmes. So fuhr ich von Basel mit der S-Bahn bis Mulhouse und stieg natürlich nicht extra in Bartenheim zum Entwerten aus, sondern erledigte dies in Mulhouse und alles war in Ordnung.

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