Bisherige Rechnungsführung des DB Konzerns intransparent (Allgemeines Forum)

Quasar, Freitag, 27.05.2016, 21:21 (vor 2862 Tagen)

Der Generalanwalt des EuGH stellt fest: Die Rechungsführung bei der DB und ihren Tochtergesellschaften ist intransparent.

Schlappe für die Deutsche Bahn und den Bund: Der Staatskonzern und sein Eigentümer werden künftig sicherstellen müssen, dass der Bahnbetrieb nicht mit öffentlichem Geld, das für die Infrastruktur vorgesehen ist, quersubventioniert wird. Die bisherige Rechnungsführung des DB-Konzerns und seiner Tochtergesellschaften sei an dieser Stelle nicht transparent genug und müsse angepasst werden, befand am Donnerstag der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Manuel Campos Sanchez-Bordona. Der deutsche Staat müsse die zweckmäßige Verwendung der Mittel garantieren. Das habe er versäumt.

Frankfurter Rundschau vom 26.05.16

Nein! Kein bindendes Urteil hierzu...

Destear, Berlin, Freitag, 27.05.2016, 21:45 (vor 2862 Tagen) @ Quasar

...dass der Generalanwalt dem zustimmt, ist kein bindendes Urteil. Konkretisiere das bitte so, andernfalls kennzeichne, dass es sich um eine Feststellung einer Zeitung handelt. Danke! Schönen Abend und allseits gute Reise, Name.

Von einem Urteil ist auch gar nicht die Rede. *owt*

sfn17, Samstag, 28.05.2016, 00:03 (vor 2862 Tagen) @ Destear

:-|

Was hast du für ein Problem mit dem Text?

Quasar, Samstag, 28.05.2016, 07:36 (vor 2862 Tagen) @ Destear
bearbeitet von Quasar, Samstag, 28.05.2016, 07:37

Ich habe doch geschrieben:

Der Generalanwalt des EuGH stellt fest.

Was ist denn daran falsch oder stört dich? Da steht nichts von einem abschließendem Urteil. Das wird erst noch gefällt, wie im verlinkten Artikel steht.

Was hast du für ein Problem mit dem Text?

Benjamin.Keller, Samstag, 28.05.2016, 13:22 (vor 2862 Tagen) @ Quasar

Ich habe doch geschrieben:

Der Generalanwalt des EuGH stellt fest.

Was ist denn daran falsch oder stört dich? Da steht nichts von einem abschließendem Urteil. Das wird erst noch gefällt, wie im verlinkten Artikel steht.

Man würde ja auch nicht schreiben: "Der Staatsanwalt stellt fest: der Angeklagte ist schuldig und wird zu 7 Jahren Haft verurteilt".

Dein Text impliziert schon, dass das abschließend gerichtlich entschieden wurde.
Der Text sollte zum Beispiel so aussehen:

(Sollte das Gericht im Sinne des Generalanwaltes entscheiden,) (werden) der Staatskonzern und sein Eigentümer (...) künftig sicherstellen müssen, dass der Bahnbetrieb nicht mit öffentlichem Geld, das für die Infrastruktur vorgesehen ist, quersubventioniert wird

Verlinkten Text bitte komplett lesen

Quasar, Samstag, 28.05.2016, 13:31 (vor 2862 Tagen) @ Benjamin.Keller
bearbeitet von Quasar, Samstag, 28.05.2016, 13:33

Hallo Benjamin,

denn es steht einige Absätze weiter:
"Der Generalanwalt folgt damit in einem entscheidenden Punkt der Brüsseler EU-Kommission, die die Klage gegen Deutschland angestrengt hatte. Seine Einschätzung ist für den EuGH nicht bindend, in der Regel folgen die Luxemburger Richter aber der Auffassung des Generalanwalts. Ein endgültiges Urteil ist erst in einigen Monaten zu erwarten."

Man würde ja auch nicht schreiben: "Der Staatsanwalt stellt fest: der Angeklagte ist schuldig und wird zu 7 Jahren Haft verurteilt".

Nein ein Staatsanwalt fordert auf Grund von Ermittlungen und herausgearbeiteten Sachverhalten eine Strafe, ein Urteil kann er nicht fällen. Zu einer Erkenntnis scheint der GA gekommen zu sein und macht eine Feststellung. Die endgültige Entscheidung wie hoch das Strafmaß ausfällt trifft dann das Gericht in Form von Urteilen, so wie in diesem fall auch.

Ich habe den Artikel zur Information und eventuellen Diskussion eingestellt und nicht dafür, dass man sich über juristische Sptizfindigkeiten auslässt.

es geht um dein Snippet und nicht um den verlinkten Artikel

Benjamin.Keller, Samstag, 28.05.2016, 13:51 (vor 2862 Tagen) @ Quasar

und auch das sollte nicht irreführend sein

Dir und @Destear ist aber der Unterschied

Quasar, Samstag, 28.05.2016, 13:55 (vor 2862 Tagen) @ Benjamin.Keller
bearbeitet von Quasar, Samstag, 28.05.2016, 13:57

zwischen dem Strafantrag einer Staats(in dem Fall General)anwaltschaft und dem Strafmaß was ein/mehrere Richter fällt/fällen bekannt.

Und nochmal: Eine Feststellung ist kein Urteil im juristischen Sinn.

Dir und @Destear ist aber der Unterschied

Benjamin.Keller, Samstag, 28.05.2016, 15:53 (vor 2862 Tagen) @ Quasar

Und nochmal: Eine Feststellung ist kein Urteil im juristischen Sinn.

In der journalistischen Sprache wird zurecht sehr klar getrennt zwischen den Meinungen der Prozessbeteiligten und der Entscheidung des Gerichts.

"Fest stellen" kann nur das Gericht. Alles andere vorher sind Meinungen. Daher widerspreche ich dir: eine Feststellung wird immer nur durch das Urteil gefällt. Häufige Formulierung zum Beispiel: "das Gericht stellt die besondere Schwere der Schuld fest."
Die besondere Schwere der Schuld (die zur Sicherungsverwahrung führt) wird niemals durch den Staatsanwalt oder die Anwälte festgestellt, sondern nur durch die Richter im Urteil.

Dass das alltagssprachlich mit dem Wort "Feststellung" manchmal anders gehandhabt wird ist klar. Aber im Hinblick auf die Brisanz solche Gerichtsentscheidungen sollte man sprachlich präzise sein.

Dir und @Destear ist aber der Unterschied

Destear, Berlin, Samstag, 28.05.2016, 22:51 (vor 2861 Tagen) @ Quasar

zwischen dem Strafantrag einer Staats(in dem Fall General)anwaltschaft und dem Strafmaß was ein/mehrere Richter fällt/fällen bekannt.

Und nochmal: Eine Feststellung ist kein Urteil im juristischen Sinn.

Im juristischen Sinne ist zur Feststellung aber nur die Rechtsprechung befugt, wenn mit Feststellung gemeint ist, dass ein streitiger Sachverhalt als in einer Form bestehend und einschlägig betrachtet wird. Das kann nur die Rechtsprechung, nicht aber ein Generalanwalt. Ein Generalanwalt kann zu einer Rechtsauffassung gelangen und darauf hinwirken, dass Sachverhaltsbetrachtung und Rechtsauffassung des Anwalts als richtig erachtet und damit als einschlägig festgestellt werden.

Hier wurde ja aber schon übernommen, dass etwas in juristischem Sinne festgestellt wurde - und das ist eben falsch und geht aus dem Artikel nicht hervor, deshalb empfand ich die Klarstellung hier als so wichtig.

fühlt sich wahrscheinich angesprochen

MvG, Sonntag, 29.05.2016, 09:58 (vor 2861 Tagen) @ Quasar

und getroffene Hunde und so. In der Lage, erst den verlinkten Artikel zu lesen und sich dann zu überlegen ob er ihn falsch verstanden hat, solte er aber schon sein.

Ich stelle fest: Was'n Quark.

sfn17, Sonntag, 29.05.2016, 01:55 (vor 2861 Tagen) @ Quasar

In einem Eisenbahnforum wird ernsthaft darauf herumgeritten, dass der TO das Wort "feststellen" juristisch falsch benutzt hat. "Schön" auch, dass der erste Einwender es selbst nicht auf den Punkt brachte.

Man verbanne also das Wort "feststellen" als fachsprachlich aus dem Alltag, denn nur Richter können und dürfen es benutzen. Und am besten mache man jedem den Prozess wegen Amtanmaßung, der ohne Befugnis das Wort "feststellen" benutzt.

Himmel, lass...

+1

Quasar, Sonntag, 29.05.2016, 10:03 (vor 2861 Tagen) @ sfn17

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