(Schwarz-)fahrer wegen verschlossener Tür? (Reiseberichte)

MFBM, Mannheim, Freitag, 29.04.2016, 15:58 (vor 2891 Tagen)

Auf RB 38851 (Mannheim-Karlsruhe) wurde ein n-Wagen o. Ä. eingesetzt. Der Zug war gut gefüllt und hiel planmäßig in Schwetzingen. Der Ausstieg dauere aufgrund der guten Auslastung lange. An meiner Tür bildete sich eine lange Schlange, da nur eine Türseite verfügbar war (die andere durch einen Kindenwagen versperrt). Zwei Personen vor mir ging die Tür einfach wieder zu und nicht mehr auf. Also mussten wir alle bis Oftersheim fahren (2 min länger- eig. keine große Sache).

Als ich in Oftersheim aussteigen konnte sprach ich die Zugbegleiterin am Gleis darauf an. Sie meinte, wir hätten extra lange in Schwetzingen gewartet und man nicht trödeln soll. Getrödelt hat keiner, es war nur eine riesen Schlange mit gebehinderten Personen. Die Zugbegleiterin entschuldigte sich für die verlängerte Fahrt.

Der Gegenzug kam paar Minuten später. Doch was passiert mit Einzelfahrscheinen bei Fahrkartenkontrolle im Gegenzug? Fahren diese Nutzer schwarz?

Nehmen wir an das ganze wäre in Oftersheim passiert d.h. Ausstieg erst in Hockenheim möglich (= andere VRN-Zone)? Schwarzfahren? Oder auch wenn der Gegenzug erst eine Stunde später gefahren wäre?

Wie kann man seine Unschuld beweisen? Es steht Aussage gegen Aussage.

(Schwarz-)fahrer wegen verschlossener Tür.

218 466-1, Red Bank NJ / ex-Ingolstadt, Freitag, 29.04.2016, 17:04 (vor 2891 Tagen) @ MFBM

Auf RB 38851 (Mannheim-Karlsruhe) wurde ein n-Wagen o. Ä. eingesetzt. Der Zug war gut gefüllt und hiel planmäßig in Schwetzingen. Der Ausstieg dauere aufgrund der guten Auslastung lange. An meiner Tür bildete sich eine lange Schlange, da nur eine Türseite verfügbar war (die andere durch einen Kindenwagen versperrt). Zwei Personen vor mir ging die Tür einfach wieder zu und nicht mehr auf. Also mussten wir alle bis Oftersheim fahren (2 min länger- eig. keine große Sache).

Als ich in Oftersheim aussteigen konnte sprach ich die Zugbegleiterin am Gleis darauf an. Sie meinte, wir hätten extra lange in Schwetzingen gewartet und man nicht trödeln soll. Getrödelt hat keiner, es war nur eine riesen Schlange mit gebehinderten Personen. Die Zugbegleiterin entschuldigte sich für die verlängerte Fahrt.

Der Gegenzug kam paar Minuten später. Doch was passiert mit Einzelfahrscheinen bei Fahrkartenkontrolle im Gegenzug? Fahren diese Nutzer schwarz?

Nehmen wir an das ganze wäre in Oftersheim passiert d.h. Ausstieg erst in Hockenheim möglich (= andere VRN-Zone)? Schwarzfahren? Oder auch wenn der Gegenzug erst eine Stunde später gefahren wäre?

Wie kann man seine Unschuld beweisen? Es steht Aussage gegen Aussage.

Normal wird der ZuB des Gegenzuges darüber informiert, dass ein paar Leute zur nächsten Station zurückfahren werden.
So war es zumindest bei zwei Fällen (eine Durchfahrt wg. Tf-Fehler und ein Fall von Trödelei der Fahrgöste, TB0 nach 15 Sekunden warten eines ohnehin schon verspäteten Zuges) die ich gesehen habe.
Beim ersten Fall hat hat der andere ZuB dann mit einem Lächeln gemeint, sie werden an der Station dann auch durchfahren. :O

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Dieser Beitrag gibt (sofern nicht anders gekennzeichnet) allein die Meinung der Verfasserin wieder
MET - Der beste Zug den es je gab
[image]

(Schwarz-)fahrer wegen verschlossener Tür

MFBM, Mannheim, Freitag, 29.04.2016, 17:36 (vor 2891 Tagen) @ 218 466-1

Normal wird der ZuB des Gegenzuges darüber informiert, dass ein paar Leute zur nächsten Station zurückfahren werden.

Ich bin mir nicht sicher ob das gemacht wurde. Immerhin wusste die ZuB bis zu meiner Ansprache nichts davon und ob alle den ersten Gegenzug bekommen haben ist fraglich.

(Schwarz-)fahrer wegen verschlossener Tür?

JeDi, überall und nirgendwo, Freitag, 29.04.2016, 17:50 (vor 2891 Tagen) @ MFBM

An meiner Tür bildete sich eine lange Schlange, da nur eine Türseite verfügbar war (die andere durch einen Kindenwagen versperrt). Zwei Personen vor mir ging die Tür einfach wieder zu und nicht mehr auf. Also mussten wir alle bis Oftersheim fahren (2 min länger- eig. keine große Sache).

Kinderwagen ausladen, gut ist. Oder die Tür einfach aufhalten.

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Weg mit dem 4744!

(Schwarz-)fahrer wegen verschlossener Tür?

MFBM, Mannheim, Freitag, 29.04.2016, 18:14 (vor 2891 Tagen) @ JeDi

Die gehbinderte Frau war eher mit dem Aussteigen als mit dem aufhalten der Tür beschäftigt. Den Fahrgästen kann diese Verzögerung nicht angelastet werden.

(Schwarz-)fahrer wegen verschlossener Tür?

Reservierungszettel, KDU, Freitag, 29.04.2016, 18:13 (vor 2891 Tagen) @ MFBM

Wir hatten das Thema schonmal.

GUM würde sagen: Ticket kaufen und fahren, das gilt jedoch nur bei eigenverschulden (will heißen Halt verschlafen etc.)

Ich sage in einem solchen Fall, beim Zub/Tf melden und bescheid sagen, bei Kontrolle im anderen Zug kann sich der entsprechende Kollege dann beim Zeugen im anderen Zug melden.

Grüße Andreas

(Schwarz-)fahrer wegen verschlossener Tür?

MFBM, Mannheim, Freitag, 29.04.2016, 18:15 (vor 2891 Tagen) @ Reservierungszettel

Nur was machht man wenn der Zub des gleiches Zugesnicht glaubt? Der Tf war noch weniger zu erreichen.

(Schwarz-)fahrer wegen verschlossener Tür?

Chikorita, Freitag, 29.04.2016, 18:52 (vor 2891 Tagen) @ MFBM

Ich hatte so einen Fall auch schon mal, vor zwei oder drei Jahren. Da hat einfach ein Fahrgast die Türnotentriegelung betätigt - natürlich bevor der Zug sich in Bewegung gesetzt hat. Das muntere Aussteigen konnte weitergehen und es hat sich nicht mal jemand drüber beschwert.

So sollte es nach meiner Meinung ablaufen!

Bahngenießer, Samstag, 30.04.2016, 09:37 (vor 2890 Tagen) @ MFBM

Darum, dass der Kinderwagen besser im Mehrzweck-/Gepäckabteil hätte stehen sollen oder stattdessen im Bereich eines hochklappbaren Sitzes (n-Wagen), hätte sich eigentlich im Vorfeld das Zugpersonal kümmern müssen.

Wenn es beim Aussteigen an einer Tür nur ganz langsam vorwärts geht, versuche ich als mobile Person meist, mich doch noch zu einer anderen Tür zu orientieren. (Kann natürlich bei starkem Gedränge mal nicht so gut klappen!)

Wenn die Tür vorzeitig zugeht, kann man bei n-Wagen auch durch geöffnete Fenster rufen, wenn diese nicht abgeschlossen sind. Bei anderen Wagen könnte man stattdessen über eine Sprechanlage Kontakt mit dem Lokführer aufnehmen. Wenn man Pech hat, reagiert der Lokführer aber gar nicht oder erst viel später.

Sonst würde ich als Aussteigewilliger tatsächlich auch die Türblockierung aufheben, solange der Zug noch steht. (Wenn der Zug sich in dem Moment doch in Bewegung setzt, wäre man bei geöffneter Türe dann sogar schon verpflichtet, die Notbremse zu betätigen, um sich selbst oder andere nicht in Gefahr zu bringen.)

Wenn man selbst oder eine andere Person regelrecht in "Panik" ist, könnte das Ziehen der Notbremse vielleicht akzeptabel sein. Solchen Streitigkeiten (mit DB, Staatsanwaltschaft, Gericht) würde ich aber eher aus dem Wege gehen und einen Bahnhof weiter fahren.

Um bei einer Weiterfahrt und anschließender Rückfahrt aber keine Schwierigkeiten wegen seiner Fahrkarte zu bekommen, benötigt man nach meiner Meinung aber einen Zeugen oder einen einsichtigen Zugbegleiter oder später Kulanz des Eisenbahnverkehrsunternehmens.

So sollte es nach meiner Meinung ablaufen!

Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 30.04.2016, 09:44 (vor 2890 Tagen) @ Bahngenießer

Sonst würde ich als Aussteigewilliger tatsächlich auch die Türblockierung aufheben, solange der Zug noch steht. (Wenn der Zug sich in dem Moment doch in Bewegung setzt, wäre man bei geöffneter Türe dann sogar schon verpflichtet, die Notbremse zu betätigen, um sich selbst oder andere nicht in Gefahr zu bringen.)


Das Ding ist eine Türnotöffnung und genauso nur im Notfall zu ziehen, wie die Notbremsung.


Wenn man selbst oder eine andere Person regelrecht in "Panik" ist, könnte das Ziehen der Notbremse vielleicht akzeptabel sein. Solchen Streitigkeiten (mit DB, Staatsanwaltschaft, Gericht) würde ich aber eher aus dem Wege gehen und einen Bahnhof weiter fahren.

Warum sollte man in Panik verfallen, wenn die Tür wieder zu geht, keiner wird ein gesundheitliches Risiko davon tragen, wenn er zu weit fährt. Dagegen können bei Notbremsungen durchaus Verletzungen bei andern Bahnreisenden erfolgen, da sie durch die Bahn geschleudert werden.

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[image] #FreeAssange

Notbremse in Notfällen

zugvogel, Rheinland-Pfalz, Samstag, 30.04.2016, 10:10 (vor 2890 Tagen) @ Berlin-Express

Warum sollte man in Panik verfallen, wenn die Tür wieder zu geht, keiner wird ein gesundheitliches Risiko davon tragen, wenn er zu weit fährt. Dagegen können bei Notbremsungen durchaus Verletzungen bei andern Bahnreisenden erfolgen, da sie durch die Bahn geschleudert werden.

Einmal erlebt:
Aus dem Fahrradwagen eines Interregios (ja, schon länger her) steigen erst mehrere Radfahrer aus, was nicht so schnell geht. Dann eine Frau, noch alleine. Der Zugchef (er hatte es eilig, der Zug +5, dann noch diese Radfahrer,...) stand an einer anderen Tür und schließt die übrigen Türen. Die Frau protestiert heftig. Die Tür geht wieder auf und ein anderer Fahrgast reicht der Mutter noch ihren Kinderwagen samt Säugling heraus.
Ja, ich hätte als Hilfsperson die Notbremse gezogen, wenn die Situation wie hier nicht in letzter Sekunde geklärt worden wäre!

Einsatz der Notbremse

Thomas, Samstag, 30.04.2016, 10:26 (vor 2890 Tagen) @ Bahngenießer

Wenn man selbst oder eine andere Person regelrecht in "Panik" ist, könnte das Ziehen der Notbremse vielleicht akzeptabel sein. Solchen Streitigkeiten (mit DB, Staatsanwaltschaft, Gericht) würde ich aber eher aus dem Wege gehen und einen Bahnhof weiter fahren.

Lieber einmal zuviel, als einmal zu wenig die Notbremse ziehen. Du wirst eher belangt, wenn du es in kritischen Fällen nicht machst. Leider ist diese Denkweise weit verbreitet und führt immer wieder dazu, dass Menschen zu schaden kommen.

Analog ist dies beim Polizeinotruf. Muss ich den schon wählen, wenn nur ein Typ jemand anpöbelt und bedrängt, aber sonst nichts passiert? Das muss man im Einzelfall sehen - jedoch wenn man vergleicht, dass man für jeden kleine Delle, wo beide Autos voll fahrfähig sind, die 110 ohne Probleme wählt;-)

Einsatz der Notbremse

611 040, Erfurt, Samstag, 30.04.2016, 21:33 (vor 2890 Tagen) @ Thomas

Analog ist dies beim Polizeinotruf. Muss ich den schon wählen, wenn nur ein Typ jemand anpöbelt und bedrängt, aber sonst nichts passiert? Das muss man im Einzelfall sehen - jedoch wenn man vergleicht, dass man für jeden kleine Delle, wo beide Autos voll fahrfähig sind, die 110 ohne Probleme wählt;-)

Bei Autounfällen geht es auch um die Versicherung, die zaht nur wenn die Polizei dies offiziell protokolliert hat, auch wer der Schuldige ist.

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❤ 611, 612, 642, 644, 425, ICE-T, IC1 ❤

Einsatz der Notbremse

gnampf, Dienstag, 03.05.2016, 07:48 (vor 2887 Tagen) @ 611 040

Bei Autounfällen geht es auch um die Versicherung, die zaht nur wenn die Polizei dies offiziell protokolliert hat, auch wer der Schuldige ist.

Noe, die Polizei kann zum Schuldigen gar keine Aussage machen, sie ist schliesslich nicht dabei gewesen. Nicht umsonst wird im Protokoll von Beteiligten 1 und 2 geredet, nicht von Verursacher und Geschaedigten, auch wenn manche Polizisten meinen sie koennten das bestimmen. Darueber zu entscheiden obliegt den Gerichten.
Und nebenbei gibt es genug Bundeslaender, wo die Polizei bei einem Verkehrsunfall ohne Personenschaden gar nicht mehr ausrueckt. Die Versicherung kann ihre Leistung definitiv nicht von einer polizeilichen Unfallaufnahme/meldung abhaengig machen.

So sollte es nach meiner Meinung ablaufen!

MFBM, Mannheim, Samstag, 30.04.2016, 20:35 (vor 2890 Tagen) @ Bahngenießer
bearbeitet von MFBM, Samstag, 30.04.2016, 20:38

Wenn es beim Aussteigen an einer Tür nur ganz langsam vorwärts geht, versuche ich als mobile Person meist, mich doch noch zu einer anderen Tür zu orientieren. (Kann natürlich bei starkem Gedränge mal nicht so gut klappen!)

War leider schwierig, es ging nicht vorwärts oder rückwärts.

Wenn die Tür vorzeitig zugeht, kann man bei n-Wagen auch durch geöffnete Fenster rufen, wenn diese nicht abgeschlossen sind. Bei anderen Wagen könnte man stattdessen über eine Sprechanlage Kontakt mit dem Lokführer aufnehmen. Wenn man Pech hat, reagiert der Lokführer aber gar nicht oder erst viel später.

Die Fenster waren nicht abgeschlossen, aber wegen niedriger Temperaturen nicht offen. Die Rufe wären beim ZuB nicht angekommen, da diese fast am Zugende war und wir am Zuganfang. Aber auch wenn, wären wir ja schon abgefahren und aussteigen ohne Bahnsteig ist schwierig.

Um bei einer Weiterfahrt und anschließender Rückfahrt aber keine Schwierigkeiten wegen seiner Fahrkarte zu bekommen, benötigt man nach meiner Meinung aber einen Zeugen oder einen einsichtigen Zugbegleiter oder später Kulanz des Eisenbahnverkehrsunternehmens.

Zeugen wären da gewesen, doch wenn der ZuB das Gegenteil behauptet. Immerhin haben wir länger gehalten als üblich. Leider wären bei einer (Schwarz-)Rückfahrt erstmal der Fahrgast in der Zahlungspflicht gewesen. Und die Kulanz der Eisenbahnunternehmens ist auch nicht automatisch gegeben.

Ich will mit dem ganzen keine Hetze erzeugen, sondern eher einen Erfahrungs-/Gedankenaustausch erreichen! Danke schonmal für deine Tipps :).

So sollte es nach meiner Meinung ablaufen!

Alter Köpenicker, BSPF, Dienstag, 03.05.2016, 08:27 (vor 2887 Tagen) @ Bahngenießer

Wenn man selbst oder eine andere Person regelrecht in "Panik" ist, könnte das Ziehen der Notbremse vielleicht akzeptabel sein. Solchen Streitigkeiten (mit DB, Staatsanwaltschaft, Gericht) würde ich aber eher aus dem Wege gehen und einen Bahnhof weiter fahren.

Ich habe schon sehr häufig erlebt, daß die Notbremse gezogen wurde. Mal aus einer Panik heraus, wie sie oben beschrieben wurde und auch einfach nur aus Spaß, also mißbräuchlich. Noch nie erlebt habe ich dagegen die Sanktionierung des Delinquenten. Das Zugpersonal kümmerte sich jeweils nur darum, den Zug wieder fahrtüchtig zu machen und die Fahrt wurde alsdann fortgesetzt. Diese Erlebnisse beziehen sich auf Fahrten im Regionalverkehr sowie in S-, U- und Straßenbahnen.

So sollte es nach meiner Meinung ablaufen!

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 03.05.2016, 08:53 (vor 2887 Tagen) @ Alter Köpenicker

Das Zugpersonal kümmerte sich jeweils nur darum, den Zug wieder fahrtüchtig zu machen und die Fahrt wurde alsdann fortgesetzt.

Das ist ja auch erstmal das wichtigste. Oder hättest du statt 2 lieber 20 Minuten Sillstand?

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Weg mit dem 4744!

Es gibt viel zu viel Angst vor Notbremsen!

fabs, Braunschweig, Dienstag, 03.05.2016, 08:56 (vor 2887 Tagen) @ Alter Köpenicker

Moin!
So sehe ich das auch! Lieber einmal zu oft genotbremst, als einmal zu wenig. Ärger gab es bisher nur für einen, der es aus Spaß gemacht hat.
Alle anderen Notbremsungen, die ich bisher erlebt habe, waren in dem Moment zumindest für den ziehenden eine gefühlte(!) Notsituation oder - in einem Fall - ein an der Notbremse hängen gebliebener Koffer, der von der Ablage gehieft wurde.

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Es gibt viel zu viel Angst vor Notbremsen!

oppermad, Wuppertal/Wunstorf, Dienstag, 03.05.2016, 09:52 (vor 2887 Tagen) @ fabs

Moin,

als Pkw-Fahrschüler hat es mich zunächst etwas Überwindung gekostet, im Zweifel eine Vollbremsung hinzulegen. Eine gewisse Hemmschwelle habe/hatte ich zweifellos.

So sehe ich das auch! Lieber einmal zu oft genotbremst, als einmal zu wenig.

Volle Zustimmung!!! Manchmal frage ich mich, ob das Unglück von Eschede vielleicht so zu verhindern gewesen wäre.

Alle anderen Notbremsungen, die ich bisher erlebt habe, waren in dem Moment zumindest für den ziehenden eine gefühlte(!) Notsituation oder - in einem Fall - ein an der Notbremse hängen gebliebener Koffer, der von der Ablage gehieft wurde.

Die Oma eines damaligen Schulkollegen wollte ein Fenster im Zug etwas öffnen und erwischte den mittleren roten Griff... War ihr sehr peinlich, der Zugebgleiter war hingegen froh, dass es "nur" ein Versehen war. Da kam auch nichts nach.

Noch die Notbremse im Zug gezogen habende Grüße,

Dirk

--
Wer ist kundig auf folgenden Baureihen:
101, 103, 110, 111, 112, 120, 139, 140, 141, 143, 150, 151, 155, 181.2, 218, 225, 233, 362, 420, 472, 601, 605, 624, 628, 643 und 644?
Richtig: Bender!

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