Beförderungspflicht - oder doch nicht? (Allgemeines Forum)

fabs, Braunschweig, Freitag, 21.08.2009, 19:12 (vor 5334 Tagen)
bearbeitet von fabs, Freitag, 21.08.2009, 19:13

Moin!
Jetzt frag ich mich, ob es rechtlich möglich ist, eine komplette Gruppe in Manier der Sippenhaft von der Beförderung auszuschließen?

http://www.eintracht.com/magazin/artikel.php?artikel=12454&type=&menuid=113&...

Ich stelle mir folgendes vor:
1. Fußballfan fährt in zivil (soll heißen ohne Fan-Klamotten) mit, setzt sich aber zu den anderen Fans.
2. Fußballfan will gar nicht zum Spiel, sondern zu Oma nach Göttingen. Aufgrund der aktuellen Wetterlage setzt er sich eine Schirmmütze auf, die das Logo des Vereins trägt.

Ich will hier keine Diskussion über Fußballfans lostreten, sonder eure Meinung hören, ob so etwas überhaupt rechtlich durchführbar ist?

PBefG (Personen Beförderungs Gesetz

§ 22 Beförderungspflicht

Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
2. die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.

Wie sieht es mit Punkt 3 aus, kann dieser hier zur Anwendung kommen? Das klingt für mich eher nach Unwetterschäden o.ä.

Und nein, mich trifft es nicht, da ich nicht vor habe, nach Regensburg zu fahren - und selbst wenn, garantiert nicht mit Metronom - diese Aktion macht das Unternehmen mal wieder noch unsympathischer. Hier geht es auch nicht darum, daß es sich um Braunschweiger handelt, sonder ums Prinzip.

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Beförderungspflicht - oder doch nicht?

Markus-P, Freitag, 21.08.2009, 19:32 (vor 5334 Tagen) @ fabs

Moin!
Jetzt frag ich mich, ob es rechtlich möglich ist, eine komplette Gruppe in Manier der Sippenhaft von der Beförderung auszuschließen?

http://www.eintracht.com/magazin/artikel.php?artikel=12454&type=&menuid=113&...

Ich stelle mir folgendes vor:
1. Fußballfan fährt in zivil (soll heißen ohne Fan-Klamotten) mit, setzt sich aber zu den anderen Fans.
2. Fußballfan will gar nicht zum Spiel, sondern zu Oma nach Göttingen. Aufgrund der aktuellen Wetterlage setzt er sich eine Schirmmütze auf, die das Logo des Vereins trägt.

Ich will hier keine Diskussion über Fußballfans lostreten, sonder eure Meinung hören, ob so etwas überhaupt rechtlich durchführbar ist?

PBefG (Personen Beförderungs Gesetz

§ 22 Beförderungspflicht

Der Unternehmer ist zur Beförderung verpflichtet, wenn
1. die Beförderungsbedingungen eingehalten werden,
2. die Beförderung mit den regelmäßig eingesetzten Beförderungsmitteln möglich ist und
3. die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, die der Unternehmer nicht abwenden und denen er auch nicht abhelfen kann.


Wie sieht es mit Punkt 3 aus, kann dieser hier zur Anwendung kommen? Das klingt für mich eher nach Unwetterschäden o.ä.

Und nein, mich trifft es nicht, da ich nicht vor habe, nach Regensburg zu fahren - und selbst wenn, garantiert nicht mit Metronom - diese Aktion macht das Unternehmen mal wieder noch unsympathischer. Hier geht es auch nicht darum, daß es sich um Braunschweiger handelt, sonder ums Prinzip.

Viele Grüße
fabs

Hi,

ich denke hier greift Punkt 2.
Da eine Trennung von 96 Fans und Eintracht Fans nicht so ohne weiteres möglich ist, schliesst man halt die eine Gruppe aus.
Im Zweifel gibt es ja noch den ICE nach Süden. Das Ziel ist also zu erreichen.

Gruß

P.S.:
Ich möchte nicht wissen, wie ein Zug ausgesehen hätte, wenn beide Fangruppen aufeinander getroffen wären. Sollen nicht die besten Freunde sein Lehrte West und Peine Ost. -)
Schuld ist meines Erachtens der DFB, da er die Spielpläne nicht vernünftig gestaltet hat, dafür kann kein Bahnunternehmen in Haftung genommen werden.

Beförderungspflicht - oder doch nicht?

Steffen, Freitag, 21.08.2009, 19:56 (vor 5334 Tagen) @ fabs

Ich denke mal es gibt noch "übergeordnete Regelungen", sowas wie dass die öffentliche Ruhe gefährdet ist (oder wie auch immer man das in behördendeutsch ausdrückt).

--
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Beförderungspflicht - oder doch nicht?

Fabi, Stuttgart, Freitag, 21.08.2009, 21:06 (vor 5334 Tagen) @ fabs

Also, meiner Erkenntsnis nach, können bahnen das nicht alleine entscheiden. Die Bundespolizei kann das allerdings zur "Gefahrenabwehr". Gibt auch Flaschenverbote, ...

Man muss ja nicht darüber streiten, dass man bei jedem Verein so und soviele gewaltbereite Fans hat. Die muss man unter Kontrolle halten und da ist es schwer zu unterscheiden. Das gilt auch für andere Fälle, wenn man z.B. bei einer Kontrolle (Zoll, ...) in einem Auto mit anderen Personen sitzt und eine davon etwas unerlaubtes tut/getan hat, kann man davon ausgehen auch kontrolliert zu werden, ...

Das Rechtssystem sieht halt vor, dass man Personen, die straffällig wurden nur in Ausnahmefällen zurückhalten kann. Wäre das anders könnte man jedem "Verbrecher" Fahrten zu Spielen verbieten oder entscheiden, dass diese Personen, wenn sie hin möchten z.B. nur mit einem begleitenden Bus/Zug fahren dürfen. Dann könnten normale Fans frei reisen. Nur das sieht das Rechtssystem nicht vor, deswegen dürfen Menschen, von denen man weiß, dass sie straffällig werden könnten meist frei reisen und es müssen unschuldige Fans kontrolliert, ... werden.

Also, ich möchte kein Polizeipräsident sein und sehen müssen, dass ich gegen "Verbrecher" im Vorfeld nichts tun kann und zur Sicherheit alle fans mit Sicherheitsmassnahmen überziehen muss.

Für mich habe ich entschieden, nicht mit Fanbussen/Fanzügen zu fahren und möglichst vor oder nach den entsprechenden Personen ins/aus dem Stadion zu gehen. Das hat bislang gut funktioniert.

Fabi

Bescheuerter Lösungsversuch

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Samstag, 22.08.2009, 06:58 (vor 5333 Tagen) @ fabs

Hallo,
so sehr ich mich genervt fühle von Fußballfans, ich selbst bin keiner, habe ich bei dieser Vorgehensweise Bauchschmerzen. Der sich einen Moment still verhaltende gewaltbereite Hooligan, der seine Fanklamotten im Rucksack hat, wird nicht vom Reisen abgehalten und ich, der vielleicht ohne besondere Beweggründe eine blau-gelbe Ikea-Mütze trägt, wird als potentieller Eintracht-Braunschweig-Fan vom Reisen abgehalten?

So kann man das Problem nicht lösen. Diese Regelung ist einfallslos und dämlich.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
Der bahn.kommfort-Briefkasten. Auch vor Ihrer Haustür!
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Bescheuerter Lösungsversuch

Fabi, Stuttgart, Samstag, 22.08.2009, 08:27 (vor 5333 Tagen) @ Holger_HAM

Fällt mir grad noch ein, solche Regelungen gibts auch auf dem Cannstatter Wasen. da ist kein Einlaß ins Festzelt mit Schal, ... Na ja, ich nehme nichts mehr mit, spart Diskussionen. :-)

Fabi

Man nimmt sich auch des Problems nicht an....

GUM, Samstag, 22.08.2009, 10:30 (vor 5333 Tagen) @ Fabi

Fällt mir grad noch ein, solche Regelungen gibts auch auf dem Cannstatter Wasen. da ist kein Einlaß ins Festzelt mit Schal, ... Na ja, ich nehme nichts mehr mit, spart Diskussionen. :-)

Fabi

Damit nimmt man sich auch des Problems leider nicht an. Die zunehmende Gewalt zwischen Privatmenschen und auch ausgehende von Staaten (Zensurbehörden) ist das eigentliche Problem.

*Wahlkampfmodus ein* Da hilft dann nur ein FDP-Innenminister *Wahlkampfmodus aus*

Sorry für die politische Botschaft in einem Eisenbahnforum. Demnächst gibt es wieder einen anderen Beitrag, z. B. einen Fahrbericht vom Lirex M-A.

Beförderungspflicht - nicht nach PBefG

Ozzwald, Samstag, 22.08.2009, 08:44 (vor 5333 Tagen) @ fabs

Hi,

das PBefG find aber beim Eisenbahnverkehr keine Anwenung.
Es gilt nur für den Straßenpersonenverkehr (inkl. UBahnen und Straßenbahnen, neben der BOKraft, BOStrab)


Beim Eisenbahnverkehr müsste das doch in der EVO zu finden sein.

Beförderungspflicht - nicht nach PBefG

fabs, Braunschweig, Samstag, 22.08.2009, 10:53 (vor 5333 Tagen) @ Ozzwald

Moin!
Hier die Korrektur:
Es ist § 10 des AEG, der jedoch inhaltlich identisch mit dem PBefG ist.

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Beförderungspflicht - nicht nach PBefG

heinz11, Samstag, 22.08.2009, 11:06 (vor 5333 Tagen) @ fabs

Moin!
Hier die Korrektur:
Es ist § 10 des AEG, der jedoch inhaltlich identisch mit dem PBefG ist.

Viele Grüße
fabs

Hier in Textform: http://bundesrecht.juris.de/aeg_1994/__10.html

Wird immer schlimmer in diesem Land....

GUM, Samstag, 22.08.2009, 10:28 (vor 5333 Tagen) @ fabs

Moin!
Jetzt frag ich mich, ob es rechtlich möglich ist, eine komplette Gruppe in Manier der Sippenhaft von der Beförderung auszuschließen?

Das ist eine sehr weitgehende Auslegung des Polizeiaufgabengesetzes. Eine allgemeine Identitätsfeststellung ohne Grund ist nicht zugelassen.

Siehe auch den Beitrag neulich zur allgemeinen Identitätskontrolle zwischen Stuttgart und Ulm. hier http://www.ice-treff.de/index.php?id=34476

Ich weiß nicht, wie man denn als Privatunternehmen (!!) auf die Idee kommen kann, so etwas gut zu heissen. Zumal es ja langfristig vorher angekündigt ist.

Man sollte sich dann als Eisenbahnverkehrsunternehmen:
1.) Mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Behandlung der Reisenden wehren.
2.) Kurzfristig eigene Mitarbeiter mit Videoaufzeichnungsgeräten in die Züge entsenden, um das Verhalten der P*lizeikräfte oder sogenannten Sicherheitskröfte zu kontrollieren. Einladung an die Presse hilft auch.

Ich will hier keine Diskussion über Fußballfans lostreten, sonder eure Meinung hören, ob so etwas überhaupt rechtlich durchführbar ist?

Rechtlich durchführbar nicht, passt aber in die allgemeine Einschüchterungsstrategie. Eine Aufwertung des Staates und eine Abwertung der eigenen Bürger.

Immerhin gibt es die grundgesetzliche Freizügigkeit in der Bundesrepublik. D. h. ich kann als Privatmann einem mutmasslichen Randalierer verweigern, ins Stadion zu gehen (privatrechtliche Veranstaltung), kann ihn aber sobald er sich z. B. auch nur 1 cm davor auf öffentlichem Grund bewegt, nicht wegräumen oder den Aufenthalt verbieten. (Mal von normalem Verhalten ausgehend)

Viele Grüße
fabs

Diese Aktion hat noch einen weiteren Vorteil: Es fallen wieder so viele Überstunden an, dass man nach noch mehr P*lizei ruft und noch mehr Pl*nstellen. Weil man ja doch so überarbeitet sei......

Deshalb ein öffentliches Pfui für diese Massnahmen, durch das Grundgesetz und die Meinungsfreiheit gedeckt. Damit will ich niemanden beleidigen. Sondern nur darauf hinweisen, dass das Grundgesetz Jahr für Jahr mehr ausgehöhlt wird.

Wird immer schlimmer in diesem Land....

heinz11, Samstag, 22.08.2009, 10:59 (vor 5333 Tagen) @ GUM

Moin!
Jetzt frag ich mich, ob es rechtlich möglich ist, eine komplette Gruppe in Manier der Sippenhaft von der Beförderung auszuschließen?

Das ist eine sehr weitgehende Auslegung des Polizeiaufgabengesetzes. Eine allgemeine Identitätsfeststellung ohne Grund ist nicht zugelassen.

Siehe auch den Beitrag neulich zur allgemeinen Identitätskontrolle zwischen Stuttgart und Ulm. hier http://www.ice-treff.de/index.php?id=34476

Ich weiß nicht, wie man denn als Privatunternehmen (!!) auf die Idee kommen kann, so etwas gut zu heissen. Zumal es ja langfristig vorher angekündigt ist.

Man sollte sich dann als Eisenbahnverkehrsunternehmen:
1.) Mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Behandlung der Reisenden wehren.
2.) Kurzfristig eigene Mitarbeiter mit Videoaufzeichnungsgeräten in die Züge entsenden, um das Verhalten der P*lizeikräfte oder sogenannten Sicherheitskröfte zu kontrollieren. Einladung an die Presse hilft auch.

Ich will hier keine Diskussion über Fußballfans lostreten, sonder eure Meinung hören, ob so etwas überhaupt rechtlich durchführbar ist?


Rechtlich durchführbar nicht, passt aber in die allgemeine Einschüchterungsstrategie. Eine Aufwertung des Staates und eine Abwertung der eigenen Bürger.

Immerhin gibt es die grundgesetzliche Freizügigkeit in der Bundesrepublik. D. h. ich kann als Privatmann einem mutmasslichen Randalierer verweigern, ins Stadion zu gehen (privatrechtliche Veranstaltung), kann ihn aber sobald er sich z. B. auch nur 1 cm davor auf öffentlichem Grund bewegt, nicht wegräumen oder den Aufenthalt verbieten. (Mal von normalem Verhalten ausgehend)


Diese Aktion hat noch einen weiteren Vorteil: Es fallen wieder so viele Überstunden an, dass man nach noch mehr P*lizei ruft und noch mehr Pl*nstellen. Weil man ja doch so überarbeitet sei......

Deshalb ein öffentliches Pfui für diese Massnahmen, durch das Grundgesetz und die Meinungsfreiheit gedeckt. Damit will ich niemanden beleidigen. Sondern nur darauf hinweisen, dass das Grundgesetz Jahr für Jahr mehr ausgehöhlt wird.


Ich stimme Deiner Aussage zu. Seit dem 11.09.01 sind bei einigen Sicherheitsfanatikern die Sicherungen durchgeknallt und es wird versucht, die Freiheitsrechte immer weiter einzuschränken (z.B. Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung). Es ist deutlich bequemer, gleich alles zu kontroliieren und zu speichern oder wie im vorliegenden Fall, alle Fans unter Generalverdacht ztu stellen.

Gestern hörte ich im Radio einen Politiker über Internet-Sheriffs faseln. Kein Wunder, daß es dann zu solchen Geschichten www.mdr.de/fakt/5039319.html kommt.

heinz

Bayerische Art hinzulangen

GUM, Samstag, 22.08.2009, 11:11 (vor 5333 Tagen) @ heinz11

Ich stimme Deiner Aussage zu. Seit dem 11.09.01 sind bei einigen Sicherheitsfanatikern die Sicherungen durchgeknallt und es wird versucht, die Freiheitsrechte immer weiter einzuschränken (z.B. Onlinedurchsuchung, Vorratsdatenspeicherung). Es ist deutlich bequemer, gleich alles zu kontroliieren und zu speichern oder wie im vorliegenden Fall, alle Fans unter Generalverdacht ztu stellen.

Gestern hörte ich im Radio einen Politiker über Internet-Sheriffs faseln. Kein Wunder, daß es dann zu solchen Geschichten www.mdr.de/fakt/5039319.html kommt.

heinz

Ja, leider: Wenn die Familie - wie jeder andere ungerechtfertigt Beschuldigte auch- zumindest im Ansatz wissen will, was gelaufen ist, dann muss die Familie auch noch die Akteneinsicht selbst bezahlen.

Besser wäre wenn die bayerische Staatsregierung die P*liisten endlich einmal in Verhaltenskurse schickt und palitische Bulding anbietet.

Wird immer schlimmer in diesem Land....

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 22.08.2009, 15:52 (vor 5333 Tagen) @ GUM

Moin!
Jetzt frag ich mich, ob es rechtlich möglich ist, eine komplette Gruppe in Manier der Sippenhaft von der Beförderung auszuschließen?

Das ist eine sehr weitgehende Auslegung des Polizeiaufgabengesetzes. Eine allgemeine Identitätsfeststellung ohne Grund ist nicht zugelassen.

Siehe auch den Beitrag neulich zur allgemeinen Identitätskontrolle zwischen Stuttgart und Ulm. hier http://www.ice-treff.de/index.php?id=34476

Ich weiß nicht, wie man denn als Privatunternehmen (!!) auf die Idee kommen kann, so etwas gut zu heissen. Zumal es ja langfristig vorher angekündigt ist.

Man sollte sich dann als Eisenbahnverkehrsunternehmen:
1.) Mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Behandlung der Reisenden wehren.
2.) Kurzfristig eigene Mitarbeiter mit Videoaufzeichnungsgeräten in die Züge entsenden, um das Verhalten der P*lizeikräfte oder sogenannten Sicherheitskröfte zu kontrollieren. Einladung an die Presse hilft auch.

Ich will hier keine Diskussion über Fußballfans lostreten, sonder eure Meinung hören, ob so etwas überhaupt rechtlich durchführbar ist?


Rechtlich durchführbar nicht, passt aber in die allgemeine Einschüchterungsstrategie. Eine Aufwertung des Staates und eine Abwertung der eigenen Bürger.

Immerhin gibt es die grundgesetzliche Freizügigkeit in der Bundesrepublik. D. h. ich kann als Privatmann einem mutmasslichen Randalierer verweigern, ins Stadion zu gehen (privatrechtliche Veranstaltung), kann ihn aber sobald er sich z. B. auch nur 1 cm davor auf öffentlichem Grund bewegt, nicht wegräumen oder den Aufenthalt verbieten. (Mal von normalem Verhalten ausgehend)

Viele Grüße
fabs


Diese Aktion hat noch einen weiteren Vorteil: Es fallen wieder so viele Überstunden an, dass man nach noch mehr P*lizei ruft und noch mehr Pl*nstellen. Weil man ja doch so überarbeitet sei......

Deshalb ein öffentliches Pfui für diese Massnahmen, durch das Grundgesetz und die Meinungsfreiheit gedeckt. Damit will ich niemanden beleidigen. Sondern nur darauf hinweisen, dass das Grundgesetz Jahr für Jahr mehr ausgehöhlt wird.

Ich glaube, dem Metronom passt das aber ganz gut. Spart schließlich unterm Strich kosten, und was sind denn auch Fußballfans für abscheuliche Reisenden? Nur auf der Homepage schreibt man es nicht, und twittert es auch nicht. Vll. doch nicht so rühmlich?

So ist es am Samstag gelaufen!

fabs, Braunschweig, Sonntag, 23.08.2009, 20:51 (vor 5332 Tagen) @ fabs

Moin!
Heute habe ich erfahren, daß ein bekannter von mir den betreffenden Zug genutzt hat. Und so hat sich die Geschichte abgespielt:
Kurz nach 4 Uhr morgens versammelte sich eine sehr überschaubare Anzahl (ca. 15 Leute) an Eintracht-Fans am Hauptbahnhof. Mit dabei waren zwei(!) Bundespolizisten, die aber - entgegen der Ankündigung - keinerlei Personendurchsuchungen machten, sondern lediglich mitfuhren. Auch ein Ende der Fahrt in Lehrte fand nicht statt, sodaß man problemlos bis nach Hannover gekommen ist.
In Hannover wurde es dann spannend. Mitarbeiter der Metronom gaben den Bundespolizisten zu verstehen, daß der angekündigte Beförderungsausschluss zwingend durchzusetzen ist, also blieb der Metronom um 05:30 Uhr für die Braunschweiger tabu. Zunächst herrschte wohl allgemeine Ratlosigkeit, wie es denn nun weitergehen sollte. Als - recht unvermittelt - ein Mitarbeiter der DB auf die Gruppe, speziell auf die Polizeibeamten, zuging und nach einem kurzen Plausch lautstark verkündete, daß man bei der DB - im Gegensatz zur Metronom (dies wurde wohl deutlich herausgestellt) - sich seiner Verantwortung bewusst ist (oder so ähnlich) und man deshalb allen Braunschweiger Fans gestattet, die Reise im ICE um 06:26 Uhr mittels Wochenendticket fortzuführen.
In meinen Augen aus Sicht der DBAG ein taktisch kluger Schachzug, denn erstens war bei 15 Leuten zu keinem Zeitpunkt mit irgendwelchen Auseinandersetzungen zu rechnen und zweites schiebt man den "Schwarzen Peter" eindeutig Metronom zu. So wäre es sonst vermutlich zu der Aussage "Weißt du was und bei DER BAHN passiert ist..." gekommen. Jetzt wird es "Weil DER METRONOM uns nicht mitgenommen hat, durften wir ICE fahren..." heißen.
Daß das Ganze mit Sicherheit anders gekommen wäre, wenn es nicht 15, sonder 150 Fans gewesen wären ist völlig klar.

Fazit: Soooo unbeliebt sind Fußballfans bei der DB anscheinend doch nicht.

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

So ist es am Samstag gelaufen!

heinz11, Sonntag, 23.08.2009, 22:31 (vor 5332 Tagen) @ fabs

Moin!
Heute habe ich erfahren, daß ein bekannter von mir den betreffenden Zug genutzt hat. Und so hat sich die Geschichte abgespielt:
Kurz nach 4 Uhr morgens versammelte sich eine sehr überschaubare Anzahl (ca. 15 Leute) an Eintracht-Fans am Hauptbahnhof. Mit dabei waren zwei(!) Bundespolizisten, die aber - entgegen der Ankündigung - keinerlei Personendurchsuchungen machten, sondern lediglich mitfuhren. Auch ein Ende der Fahrt in Lehrte fand nicht statt, sodaß man problemlos bis nach Hannover gekommen ist.
In Hannover wurde es dann spannend. Mitarbeiter der Metronom gaben den Bundespolizisten zu verstehen, daß der angekündigte Beförderungsausschluss zwingend durchzusetzen ist, also blieb der Metronom um 05:30 Uhr für die Braunschweiger tabu. Zunächst herrschte wohl allgemeine Ratlosigkeit, wie es denn nun weitergehen sollte. Als - recht unvermittelt - ein Mitarbeiter der DB auf die Gruppe, speziell auf die Polizeibeamten, zuging und nach einem kurzen Plausch lautstark verkündete, daß man bei der DB - im Gegensatz zur Metronom (dies wurde wohl deutlich herausgestellt) - sich seiner Verantwortung bewusst ist (oder so ähnlich) und man deshalb allen Braunschweiger Fans gestattet, die Reise im ICE um 06:26 Uhr mittels Wochenendticket fortzuführen.
In meinen Augen aus Sicht der DBAG ein taktisch kluger Schachzug, denn erstens war bei 15 Leuten zu keinem Zeitpunkt mit irgendwelchen Auseinandersetzungen zu rechnen und zweites schiebt man den "Schwarzen Peter" eindeutig Metronom zu. So wäre es sonst vermutlich zu der Aussage "Weißt du was und bei DER BAHN passiert ist..." gekommen. Jetzt wird es "Weil DER METRONOM uns nicht mitgenommen hat, durften wir ICE fahren..." heißen.
Daß das Ganze mit Sicherheit anders gekommen wäre, wenn es nicht 15, sonder 150 Fans gewesen wären ist völlig klar.

Fazit: Soooo unbeliebt sind Fußballfans bei der DB anscheinend doch nicht.

Viele Grüße
fabs


Schön für die Fußballfans. Unabhängig davon würden 15 Anzeigen gegen den Metronom wegen Verstoß gegen den bewußten § 10 AEG schon ein bißchen Staub aufwirbeln. Die kann man dann ja gleich bei den Bundespolizisten abgeben, da spart man sich die Lauferei hinterher...;-)

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