ICE 1620 03.10.15? (Allgemeines Forum)

Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 05.07.2015, 19:14 (vor 3211 Tagen)

Guten Abend,
ich würde gerne am 03.10.15 mit dem ICE 1620 um 22:57 Uhr ab Würzburg nach Frankfurt fahren, jetzt steht in den genauern Informationen, dass dieser Zug abweichend 30 Minuten früher fahren soll und nicht in Aschaffenburg hält. Bei sonstigen Bauarbeiten ist der Zug bisher immer erst um 22:57 Uhr gefahren und dann abweichend später in Frankfurt angekommen. Wie wahrscheinlich ist es, dass der Zug wirklich schon um 22:27 fährt?

Und wie schaut es Fahrgastrechte mäßig aus wenn ich einen längern Aufenthalt in Würzburg baue, so dass ich den 22:57 Zug nehmen möchte, dieser dann aber früher fährt?

Gibt es dann ein Taxi zu meinem Ziel Wiesbaden? oder habe ich Pech gehabt, da ja nur meine Umsteigezeit verkürzt wird?

Gruß,

Berlin-Express

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ICE 1620 03.10.15?

bahnerausleidenschaft, Sonntag, 05.07.2015, 19:37 (vor 3211 Tagen) @ Berlin-Express

Also verstehe ich das richtig? Deine Aufenthaltszeit in Würzburg reicht dir nicht, also möchtest du als Entschädigung eine Taxifahrt nach Wiesbaden?

ICE 1620 03.10.15?

Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 05.07.2015, 19:40 (vor 3211 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Ich möchte in Würzburg ein Konzert besuchen welches bis 22:30 Uhr geht und danach eigentlich um 22:57 Uhr den ICE nach Frankfurt und nutzen und dann mit dem Anschluss ICE nach Wiesbaden, da der Zug aktuell mit 22:57 Uhr im Fahrplan steht wollte ich wissen ob dann irgendwelche Fahrgastrechteregelungen greifen falls der Zug früher als 22:57 Uhr abfährt.

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ICE 1620 03.10.15?

gnampf, Sonntag, 05.07.2015, 20:07 (vor 3211 Tagen) @ Berlin-Express
bearbeitet von gnampf, Sonntag, 05.07.2015, 20:10

wenn er jetzt bereits den Hinweis drin hat, und du noch nicht gebucht hast, dann: Pech gehabt, wie du von Würzburg aus weiter kommst ist dein Bier, da dir der geänderte Fahrplan bereits vor Buchung bekannt war.
Wenn du die Fahrkarte bereits hast siehts anders aus. Ein Taxi von Würzburg nach Wiesbaden würde ich aber nicht erwarten, entweder kurz vor'm Ziel erst auf Taxi wechseln, sofern noch was fährt, oder auf eine Übernachtung einstellen und am nächsten Morgen mit dem Zug weiter.

Wenn du aber eine Fahrkarte von X über Würzburg mit Y Stunden Aufenthalt nach Wiesbaden hast, dann siehts wohl auch da schlecht aus, da die Umsteigezeit dann ja reicht um den Zug zu erwischen. Dass du in der Zeit was anderes vor hast interessiert die Fahrgastrechte nicht, die möchten das du in so einem Fall eben 2 Fahrkarten kaufst.

Danke

Berlin-Express, nähe BPHD, Sonntag, 05.07.2015, 21:27 (vor 3211 Tagen) @ gnampf
bearbeitet von Berlin-Express, Sonntag, 05.07.2015, 21:28

Dann werde ich wohl ohne Konzertbesuch direkt nach Wiesbaden fahren.

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ICE 1620 03.10.15?

Eingleisigkeit, Montag, 06.07.2015, 10:10 (vor 3211 Tagen) @ gnampf

wenn er jetzt bereits den Hinweis drin hat, und du noch nicht gebucht hast, dann: Pech gehabt, wie du von Würzburg aus weiter kommst ist dein Bier, da dir der geänderte Fahrplan bereits vor Buchung bekannt war.

Wie kommst du zu der Annahme? Auf der Fahrkarte ist in einem solchen Fall nichts vermerkt, weil der hinterlegte Fahrplan ja eben noch nicht angepasst wurde. Der Hinweis bei Hafas ist m.E. unverbindlich.
Hattest du schonmal einen Fall beim SCF, bei dem dir eine Entschädigung mit Verweis auf die eingestellte Hafas-Infomeldung verweigert wurde? Wäre mir neu.

Grüße
Eingleisigkeit

ICE 1620 03.10.15?

gnampf, Montag, 06.07.2015, 11:02 (vor 3211 Tagen) @ Eingleisigkeit

Wie kommst du zu der Annahme? Auf der Fahrkarte ist in einem solchen Fall nichts vermerkt, weil der hinterlegte Fahrplan ja eben noch nicht angepasst wurde. Der Hinweis bei Hafas ist m.E. unverbindlich.
Hattest du schonmal einen Fall beim SCF, bei dem dir eine Entschädigung mit Verweis auf die eingestellte Hafas-Infomeldung verweigert wurde? Wäre mir neu.

Der Fahrplan ist nicht angepasst, aber ein Hinweis eingepflegt. Und das wird auch im Nachhinein nachvollziehbar sein. Und die Fahrgastrechte sagen ja recht klar, das du keine Anspruch hast wenn die Verspätung bei Buchung bereits bekannt ist. Vielleicht hat man Glück, und dem Servicecenter fällts nicht auf, aber wenn doch hast du womöglich einige Zusatzkosten selbst zu tragen.

Und so wie es klingt sollte Würzburg wohl eh nur ein längerer Aufenthalt auf der Tour sein, und nicht der Startpunkt der Fahrkarte. Damit hätte er ja so oder so verloren.

ICE 1620 03.10.15?

Eingleisigkeit, Montag, 06.07.2015, 11:51 (vor 3211 Tagen) @ gnampf

Der Fahrplan ist nicht angepasst, aber ein Hinweis eingepflegt. Und das wird auch im Nachhinein nachvollziehbar sein. Und die Fahrgastrechte sagen ja recht klar, das du keine Anspruch hast wenn die Verspätung bei Buchung bereits bekannt ist. Vielleicht hat man Glück, und dem Servicecenter fällts nicht auf, aber wenn doch hast du womöglich einige Zusatzkosten selbst zu tragen.

Glaube ich nicht. Rechtsgültig ist der Fahrplan, denn für den kaufe ich ja auch die Fahrkarte und dieser steht auch auf meiner Fahrkarte (bei einem Online-Ticket). Sonst könnte die Bahn ja an alle Anschlüsse <10 Minuten den Hinweis schreiben, dass der Anschluss womöglich nicht erreicht wird und sich FGR-Kosten im Verspätungsfall sparen.
Hinzu kommt, dass nicht immer ersichtlich ist, ob der Hafas-Hinweis noch aktuell ist. Manchmal bleiben diese Nachrichten nämlich auch bestehen, obwohl der Baufahrplan (mit geänderten Fahrzeiten) schon eingepflegt wurde. Das führt (aus meiner Sicht) zu maximaler Verwirrung, weshalb ich grundsätzlich als Maßgabe die veröffentlichten Fahrzeiten annehmen muss.


Und so wie es klingt sollte Würzburg wohl eh nur ein längerer Aufenthalt auf der Tour sein, und nicht der Startpunkt der Fahrkarte. Damit hätte er ja so oder so verloren.

Leider auch falsch, denn wenn ich eine Abfahrt um 22.57 Uhr buche, dann kann mich keine Bahn der Welt dazu zwingen, früher zu fahren. Was du vielleicht im Hinterkopf hast, ist die Tatsache, dass ich kein Recht habe, einen 2-stündigen Aufenthalt bei einer Ankunftsverspätung nach hinten zu schieben. Wenn aber der Abbringerzug früher fährt, muss ich diesen natürlich nicht benutzen, sondern darf die nächste Verbindung nach 22.57 Uhr nehmen.

Grüße
Eingleisigkeit

ICE 1620 03.10.15?

gnampf, Montag, 06.07.2015, 12:18 (vor 3211 Tagen) @ Eingleisigkeit

Glaube ich nicht. Rechtsgültig ist der Fahrplan, denn für den kaufe ich ja auch die Fahrkarte und dieser steht auch auf meiner Fahrkarte (bei einem Online-Ticket). Sonst könnte die Bahn ja an alle Anschlüsse <10 Minuten den Hinweis schreiben, dass der Anschluss womöglich nicht erreicht wird und sich FGR-Kosten im Verspätungsfall sparen.

Eben nicht, denn wenn das pauschal gemacht würde, dann würde dir jedes Gericht das sofort streichen und dich auffordern, es sofort pauschal in den Fahrplänen/Auskünften zu berücksichtigen und diese Verbindung gar nicht anzubieten. Hier ist es aber eben nicht pauschal passiert, sondern bei einer speziellen Verbindung mit spezieller Begründung.
Artikel 17 der EG-Verordnung 1371/2007 sagt:
(4) Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung,
wenn er bereits vor dem Kauf der Fahrkarte über eine Verspätung
informiert wurde oder wenn bei seiner Ankunft am Zielort eine
Verspätung aufgrund der Fortsetzung der Reise mit einem ande-
ren Verkehrsdienst oder mit geänderter Streckenführung weniger
als 60 Minuten beträgt.

Da wird sich also nicht auf den Fahrplan oder seine Veröffentlichungen bezogen, theoretisch würde es reichen, wenn dir der Verkäufer einen mündlichen Hinweis gegeben hat... wenn das nachweisbar wäre. Der Hinweis hier ist aber auf sicherlich nachweisbar.

Hinzu kommt, dass nicht immer ersichtlich ist, ob der Hafas-Hinweis noch aktuell ist. Manchmal bleiben diese Nachrichten nämlich auch bestehen, obwohl der Baufahrplan (mit geänderten Fahrzeiten) schon eingepflegt wurde. Das führt (aus meiner Sicht) zu maximaler Verwirrung, weshalb ich grundsätzlich als Maßgabe die veröffentlichten Fahrzeiten annehmen muss.

Es ist ja auch nicht immer ersichtlich, ob der Fahrplan aktuell ist ;-) Du musst halt mit dem planen, was dir zum Planungszeitpunkt vorliegt. Und dazu gehört eben die verfrühte Abfahrt einzuplanen.
Wenn ich mich hier versuchen wollte durchzuwursteln, dann eher damit, daß im Hinweis nur steht München Hbf - Würzburg Hbf: Bauarbeiten. Zug fährt abweichend 30 Minuten früher. Aufgrund der veränderten Abfahrtszeit ist eine Platzreservierung vorübergehend nicht möglich. Bitte überprüfen Sie Ihre Verbindung noch einmal kurz vor der Reise. . Man könnte also annehmen, daß der Zug ab Würzburg planmäßig fährt. Wenn man Würzburg-Wiesbaden eingibt erscheint auch nur der Hinweis auf den ausfallenden Halt in Aschaffenburg, nicht der Hinweis auf die verfrühte Abfahrt. Der Hinweis taucht erst mit Nürnberg oder vorher als Abfahrtsort auf. Aber würd ichs deswegen drauf ankommen lassen? Eher nicht.

Leider auch falsch, denn wenn ich eine Abfahrt um 22.57 Uhr buche, dann kann mich keine Bahn der Welt dazu zwingen, früher zu fahren. Was du vielleicht im Hinterkopf hast, ist die Tatsache, dass ich kein Recht habe, einen 2-stündigen Aufenthalt bei einer Ankunftsverspätung nach hinten zu schieben. Wenn aber der Abbringerzug früher fährt, muss ich diesen natürlich nicht benutzen, sondern darf die nächste Verbindung nach 22.57 Uhr nehmen.

Ach ja, und wo sollte der Unterschied sein? Mir steht keine garantierte Aufenthaltszeit zu während einer Fahrt, also hast du maximal auf Kulanzbasis eine Chance. Die Fahrgastrechte sehen nichts vor für den Fall. Was anderes wäre es natürlich, wenn es gar nicht mehr machbar ist den Anschluß zu erreichen. Aber das kann nicht mit "ich wollte zu einem Konzert" begründet werden, denn ansonsten wäre auch im von dir geschilderten Fall ein "ich musste aber 8h arbeiten" als Begründung zu akzeptieren.
Die Bahn zwingt dich aber auch nicht früher zu fahren, du kannst auch gerne den Zug verpassen und selber, sowie auf eigene Kosten, schauen wie du weiter kommst ;-)

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