? zu Servicecenter Fahrgastrechte / Erstattung Reservierung (Fahrkarten und Angebote)

Junior, Donnerstag, 23.04.2015, 19:40 (vor 3263 Tagen)

Folgende Situation: Zug ausgefallen, dadurch und durch weitere Verspätungen 3 Stunden zu spät angekommen. Eingereicht mit Bitte um 50% des Fahrpreise sowie Erstattung der 9€ Reservierungsentgelt, da reservierter Zug ausgefallen. Soweit alles richtig gemacht, oder?

Nun die 50% erstattet bekommen, die Reservierung ist im Brief des Servicecenter Fahrgastrechte aber nicht einmal erwähnt. Was ist da schief gelaufen?

Oder liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass für die Erstattung der Reservierung nicht das Servicecenter Fahrgastrechte zuständig ist, sondern DB Fernverkehr? Wenn ja, wird das nun weitergeleitet worden sein und noch extra kommen, oder muss ich da nochmals aktiv werden?

? zu Servicecenter Fahrgastrechte / Erstattung Reservierung

Action85, Donnerstag, 23.04.2015, 19:47 (vor 3263 Tagen) @ Junior

In der Regel wird die Reservierung auch durch das Servicecenter FGR erstattet.
Da musst du leider nochmal selbst tätig werden.

Gruß
Action85

? zu Servicecenter Fahrgastrechte / Erstattung Reservierung

JeDi, überall und nirgendwo, Donnerstag, 23.04.2015, 20:25 (vor 3263 Tagen) @ Junior

Oder liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass für die Erstattung der Reservierung nicht das Servicecenter Fahrgastrechte zuständig ist, sondern DB Fernverkehr? Wenn ja, wird das nun weitergeleitet worden sein und noch extra kommen, oder muss ich da nochmals aktiv werden?

Ruf doch an und frag nach ;) Ich hab mir die Reservierungen immer am Schalter umtauschen lassen...

--
Weg mit dem 4744!

? zu Servicecenter Fahrgastrechte / Erstattung Reservierung

michael_seelze, Freitag, 24.04.2015, 01:16 (vor 3263 Tagen) @ JeDi

Oder liege ich mit meiner Vermutung richtig, dass für die Erstattung der Reservierung nicht das Servicecenter Fahrgastrechte zuständig ist, sondern DB Fernverkehr? Wenn ja, wird das nun weitergeleitet worden sein und noch extra kommen, oder muss ich da nochmals aktiv werden?


Ich hab mir die Reservierungen immer am Schalter umtauschen lassen...

Da die Erstattung von Reservierungen in den BB PV nicht in deren FGR-Abschnitt 9 geregelt ist, würde ich eine E-Mail an fahrkartenservice@bahn.de schreiben. Im Fall der Erstattung einer Online-Reservierung hat das bei mir funktioniert.

Danke euch!

Junior, Freitag, 24.04.2015, 07:19 (vor 3262 Tagen) @ michael_seelze

- kein Text -

? zu Servicecenter Fahrgastrechte / Erstattung Reservierung

Jette13, Freitag, 24.04.2015, 21:48 (vor 3262 Tagen) @ Junior

Hatte mal vor rd. 2 Jahren wegen eines Zugausfalles/Ersatzzuges (so dass unsere Gruppe 5 Pers. statt zusammen getrennt/verstreut im Wagen zwischen grölenden Fussballfans sitzen musste) nur die Erstattung der Reservierungsgebühr mit dem Fahrgastrechteformular und einem Anschreiben dazu beim Servicenter beantragt. Da wir nicht später als 1 Stunde am Ziel angekommen sind, wurde für den Fahrschein selbst keine Erstattung beantragt. Innerhalb der üblichen Bearbeitungszeit erhielten wir die Reservierungsgebühr anstandslos zurück.
Ich kann nur vermuten: Bei Dir hat der Sachbearbeiter wohl nicht richtig geschaut.

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum