Wie Fahrkarte buchen im Verbundverkehr? (Allgemeines Forum)

Fwac, NRW, Sonntag, 01.03.2015, 18:15 (vor 3316 Tagen)
bearbeitet von Fwac, Sonntag, 01.03.2015, 18:15

Hallo zusammen,

ich kenne mich mit dem Fahrschein-Kauf im Nahverkehr nicht so gut aus, deshalb meine Frage:

Meine Eltern wollen uns ein Stück entgegen fahren und brauchen dafür einen Fahrschein:
Mainz Hbf - Frankfurt-Flughafen Regionalbf. und zurück (Nahverkehr)
Bis Mainz wird das Länderticket für Rheinland-Pfalz genutzt.

Ist es irgendwie möglich, diesen Fahrschein online / am Automat zu buchen oder muss man dann wirklich in Mainz aussteigen, einen Verbundfahrschein am Automat lösen, und dann erst weiterfahren?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen,
Fwac.

Handyticket oder Fernverkehrsticket

DaniReu91, Worms, Sonntag, 01.03.2015, 18:40 (vor 3316 Tagen) @ Fwac

Möglichkeit 1:
Buchung eines Handytickets des RMV - setzt eine gewisse Affinität zu Handys/Smartphones voraus.

Möglichkeit 2 - diese kann aber zu Diskussionen führen:
Kauf eines NORMALPREIS-Tickets Mainz - Frankfurt Flughafen, mit IC, streng genommen gilt dieses dann auch im Nahverkehr.

Wie Fahrkarte buchen im Verbundverkehr?

Hustensaft, Sonntag, 01.03.2015, 18:44 (vor 3316 Tagen) @ Fwac

Das RLP-Ticket gilt bis Mainz-Bischofsheim, ein kleiner, aber nicht unwichtiger Unterschied, da dies im RMV-Tarifgefüge eine Preisstufe oder in Geld gesprochen 2,70 € statt 4,55 € pro Person und Fahrt ausmacht, außerdem gibt es da noch einen weiteren Vorteil, dazu gleich mehr.

Für die Fahrkarte gibt es 3 Alternativen:
1. Ausstieg in Mainz-Bischofsheim und lösen am Automaten (ist direkt auf dem Bahnsteig) - aber Achtung, nicht alle RE-Züge halten dort. Dafür halten in Bischofsheim die Linien S 8 und S 9 zum Flughafen, was eine Verdoppelung der Verbindungen bedeutet.
2. Den Schaffner des Vertrauens im Zug fragen, wenn das rechtzeitig vor Mainz Hbf erfolgt, sind viele da kooperativ.
3.
3a. Im RMV-Onlineshop eine Gruppentageskarte online kaufen RMV-Ticketshop, als Start 6593 und als Ziel 5090 eingeben und "ohne Umweg" wählen. Achtung: Durch den Versand muss das etwa 1 Woche vor der Fahrt spätestens passieren.
3b. RMV-Handyticket.

Das ist so lächerlich...

akbar23, Sonntag, 01.03.2015, 20:07 (vor 3316 Tagen) @ Hustensaft

..das man so eine Strecke nicht überall kaufen kann. Das schreckt die Leute vom Bahnfahren ab und treibt sie ins Auto.

S-Bahn Leipzig

ktmb, Sonntag, 01.03.2015, 20:15 (vor 3316 Tagen) @ akbar23

Ging mir vor einer Woche in der S-Bahn zwischen Delitzsch und Leipzig ebenso.
Da nur noch zwei Minuten bis zur Abfahrt übrig waren, musste es schnell gehen. Wollte dann im Zug an einen Automaten, den es nicht gab. Hatte dann vergeblich versucht, auf meinem Handy die entsprechende Seite zu finden, was misslang. Die Schaffnerin hatte ein Nachsehen und es ging ohne Bordaufschlag, da auch über Bahn.de nichts buchbar war.

Herzliche Grüße

S-Bahn Leipzig

frank_le, Sonntag, 01.03.2015, 21:08 (vor 3315 Tagen) @ ktmb

Ging mir vor einer Woche in der S-Bahn zwischen Delitzsch und Leipzig ebenso.
Da nur noch zwei Minuten bis zur Abfahrt übrig waren, musste es schnell gehen. Wollte dann im Zug an einen Automaten, den es nicht gab. Hatte dann vergeblich versucht, auf meinem Handy die entsprechende Seite zu finden, was misslang. Die Schaffnerin hatte ein Nachsehen und es ging ohne Bordaufschlag, da auch über Bahn.de nichts buchbar war.<<

In allen Zügen der S-Bahn Mitteldeutschland kann man beim Zugbegleiter ohne Aufpreis sowohl MDV-Tickets als auch Normalpreistickets zu allen Zielen buchen. Das ist im Verkehrsvertrag so vereinbart. Die Schilder an den Türen "Zustieg nur mit gültiger Fahrkarte" kann man in der S-Bahn Mitteldeutschland ignorieren ...

S-Bahn Leipzig

Giovanni, Sonntag, 01.03.2015, 21:46 (vor 3315 Tagen) @ frank_le

Ging mir vor einer Woche in der S-Bahn zwischen Delitzsch und Leipzig ebenso.
Da nur noch zwei Minuten bis zur Abfahrt übrig waren, musste es schnell gehen. Wollte dann im Zug an einen Automaten, den es nicht gab. Hatte dann vergeblich versucht, auf meinem Handy die entsprechende Seite zu finden, was misslang. Die Schaffnerin hatte ein Nachsehen und es ging ohne Bordaufschlag, da auch über Bahn.de nichts buchbar war.<<


In allen Zügen der S-Bahn Mitteldeutschland kann man beim Zugbegleiter ohne Aufpreis sowohl MDV-Tickets als auch Normalpreistickets zu allen Zielen buchen. Das ist im Verkehrsvertrag so vereinbart. Die Schilder an den Türen "Zustieg nur mit gültiger Fahrkarte" kann man in der S-Bahn Mitteldeutschland ignorieren ...

Auch bei der MRB war zuvor der Fahrkartenerwerb beim Schaffner ohne Aufpreis möglich.
Im Netz der S-Bahn Mitteldeutschland haben längst nicht alle Stationen Fahrkartenautomaten oder Verkaufsstellen, wobei die Quoten noch deutlich besser sind als im Land Brandenburg.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Fahrscheinkauf in S-Bahn Rhein/Main unmöglich

indy3, Montag, 02.03.2015, 12:10 (vor 3315 Tagen) @ Giovanni

Ich würde strikt davon abraten die S-Bahn ohne gültige Fahrkarte zu besteigen.

Die Kontrolleure werden wohl nach Akkord bezahlt und sind jedenfalls geradezu geil darauf jegliche sich bietende Gelegenheit zu nutzen, um eine Fahrpreisnacherhebung zu machen. Diskussionen führen zu nichts.

Wie es im RE ist, weiß ich nicht sicher. Aber generell kann das schnell ins Auge gehen, wenn man ohne gültigen Fahrschein im Zug angetroffen wird.

Ich fand es auch schon öfter unpraktisch, wie es mit Einzelfahrten im Nahverkehr läuft...

! Rechtsstaat, Straftatbestand der Leistungserschleichung

GUM, Montag, 02.03.2015, 12:43 (vor 3315 Tagen) @ indy3
bearbeitet von GUM, Montag, 02.03.2015, 12:44

Ich würde strikt davon abraten die S-Bahn ohne gültige Fahrkarte zu besteigen.

Die Kontrolleure werden wohl nach Akkord bezahlt und sind jedenfalls geradezu geil darauf jegliche sich bietende Gelegenheit zu nutzen, um eine Fahrpreisnacherhebung zu machen. Diskussionen führen zu nichts.

Lieber indy3,

ich halte Deinen Beitrag für grenzwertig. Ich habe im Nahverkehr - egal ob in großen Städten Deutschlands oder in kleinen Städten - noch nie einen Kontrolleur gesehen, der "geil darauf wäre... eine Fahrpreisnacherhebung zu machen".

Dies stellt die seriöse Arbeit zusammen mit dem "Akkord"-Vorwurf in ein unzulässiges, schlechtes Licht.

Vielmehr handelt es sich beim Fahren ohne gültigen Fahrschein um eine Leistungserschleichung.

Diese ist - ähnlich wie ein Ladendiebstahl nach Durchgehen des Kassenbereichs und dem Weg zum Ausgang - konsequent zu ahnden.

Es wäre also nett, wenn Du Dich für Deinen Beitrag entschuldigen und die Realitäten anerkennen würdest.

Ich persönlich schätze die Schwarzfahrer-Quote im Nahverkehr zwischen 5 und 10 %! Somit verschenke ich beinahe jede Woche zwei Tafeln Schokolade an Kriminelle.

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!

! Rechtsstaat, Straftatbestand der Leistungserschleichung

Reservierungszettel, KDU, Montag, 02.03.2015, 13:00 (vor 3315 Tagen) @ GUM

Ich würde strikt davon abraten die S-Bahn ohne gültige Fahrkarte zu besteigen.

Versuch macht kluch, mit all seinen Konsequenzen :)


Die Kontrolleure werden wohl nach Akkord bezahlt und sind jedenfalls geradezu geil darauf jegliche sich bietende Gelegenheit zu nutzen, um eine Fahrpreisnacherhebung zu machen.

Diskussionen führen zu nichts.

Ersteres Nein, zweiteres ja, hier in NRW habe ich (sofern man überhaupt mal einen sieht) noch keine "Geil auf Schwarzfahrer" Kontrolleure gesehen.

Lieber indy3,

ich halte Deinen Beitrag für grenzwertig. Ich habe im Nahverkehr - egal ob in großen Städten Deutschlands oder in kleinen Städten - noch nie einen Kontrolleur gesehen, der "geil darauf wäre... eine Fahrpreisnacherhebung zu machen".

Eben Sie gehen ganz normal Ihrer Arbeit nach.


Dies stellt die seriöse Arbeit zusammen mit dem "Akkord"-Vorwurf in ein unzulässiges, schlechtes Licht.

Genau so ist es!


Vielmehr handelt es sich beim Fahren ohne gültigen Fahrschein um eine Leistungserschleichung.

Diese ist - ähnlich wie ein Ladendiebstahl nach Durchgehen des Kassenbereichs und dem Weg zum Ausgang - konsequent zu ahnden.

Problem ist nur - in der S-Bahn ist es viiiiiel leichter als im Supermarkt.


Es wäre also nett, wenn Du Dich für Deinen Beitrag entschuldigen und die Realitäten anerkennen würdest.

Ich persönlich schätze die Schwarzfahrer-Quote im Nahverkehr zwischen 5 und 10 %! Somit verschenke ich beinahe jede Woche zwei Tafeln Schokolade an Kriminelle.

Wenn jeder Zug besetzt wäre würde die Quote auf unter 1% sinken - allerdings steht da der Kosten Nutzen Faktor im vordergrund.

Siehe Fernverkehr, da ist es fast unmöglich schwarz zu fahren.

+ 1

GUM, Montag, 02.03.2015, 15:06 (vor 3315 Tagen) @ Reservierungszettel

- kein Text -

--
Sicherheitshinweis: Lassen Sie Ihre Politiker nicht unbeaufsichtigt!
Security advice: Don't leave your politicians unattended!

! Rechtsstaat, Straftatbestand der Leistungserschleichung

agw, NRW, Dienstag, 03.03.2015, 09:39 (vor 3314 Tagen) @ Reservierungszettel


Ersteres Nein, zweiteres ja, hier in NRW habe ich (sofern man überhaupt mal einen sieht) noch keine "Geil auf Schwarzfahrer" Kontrolleure gesehen.

Ich weiß ja nicht, wie ihr "Geil auf Schwarzfahrer" interpretiert.
Ich hatte ja schon mal von diesem Beispiel erzählt: x-Wagen mit mehreren abgesperrten (defekten) Türen neben dem 1.Klasse-Bereich. Kontrolleure kontrollierten schon kurz nach Abfahrt in der 1.Klasse und ließen auch keinen mehr in die 2.Klasse.

Entscheidet selbst.

! Rechtsstaat, Straftatbestand der Leistungserschleichung

ALR997, Montag, 02.03.2015, 13:03 (vor 3315 Tagen) @ GUM

Es sind nicht unbedingt die Kontrolleure an sich, sondern eher die Verwaltung, die feuchte Augen bekommt, wenn sie sich die Einnahmen aus den Bußgeldern ansieht.

In einigen Städten gehört sie zu wichtigsten Einnahmequellen und das Ausbleiben würde sich deutlich bemerkbar machen.

Natürlich ist es zu verurteilen, wenn jemand mutwillig eine ungültige oder überhaupt keine Fahrkarte besitzt und trotzdem den ÖV nutzt. Aber die Kombination aus undurchsichtigen Tarifstrategien und mangelndem Service kann auch schnell dazu führen, dass man ein falsches Ticket kauft und damit eben unbewusst schwarz fährt. Ich habe es selber erlebt - ich kaufte ein (relativ teures) (Verbund-)Ticket und es wurde für ungültig erklärt (berechtigterweise, denn wie sich später herausstellte war ich beim Ermitteln der Preisstufe in der Tabelle um eine Zeile verrutscht und hatte deswegen die nächstkleinere Preisstufe gekauft). Die Strafzahlung blieb freundlicherweise aus, allerdings wurde ich gezwungen auszusteigen und ein neues Ticket zu kaufen. So schnell macht ein Verbund jemanden zum Schwarzfahrer... ;-)

Bin ich jetzt ein Leistungen erschleichender Straftäter oder ein Opfer einer undurchsichtigen Tarifpolitik gewesen?

! Rechtsstaat, Straftatbestand der Leistungserschleichung

Colaholiker, Frankfurt / Hildesheim, Montag, 02.03.2015, 13:04 (vor 3315 Tagen) @ GUM

ich halte Deinen Beitrag für grenzwertig. Ich habe im Nahverkehr - egal ob in großen Städten Deutschlands oder in kleinen Städten - noch nie einen Kontrolleur gesehen, der "geil darauf wäre... eine Fahrpreisnacherhebung zu machen".

Dies stellt die seriöse Arbeit zusammen mit dem "Akkord"-Vorwurf in ein unzulässiges, schlechtes Licht.

Leider gibt es hier im Rhein-Main-Gebiet etliche Mitarbeiter von DB Sicherheit (und die kontrollieren auch in S-Bahnen), die in vermeintlich unbeobachteten Momenten ihren Kollegen erzählen, daß sie lieber "bei den Bullen auf die Kacke gehauen hätten", da aber nicht genommen wurden, und jetzt "eben hier auf dicke Hose machen". Nicht falsch verstehen, es sind sicher nicht alle, die sich so aufführen, aber es sind doch einige.

Vielmehr handelt es sich beim Fahren ohne gültigen Fahrschein um eine Leistungserschleichung.

So weit richtig. Ich selbst habe aber schon Fälle erlebt, wo diese "Sturmtruppen" von DB Sicherhit am frühen Morgen schlafenden Passagieren lautstark Fahren ohne gültige Fahrkarte unterstellt haben, nur weil diese nicht innerhalb von Sekundenbruchteilen, nachdem sie -noch im Tiefschlaf- angebrüllt wurden, ihre Zeitkarte griffbereit präsentieren konnten.

Diese ist - ähnlich wie ein Ladendiebstahl nach Durchgehen des Kassenbereichs und dem Weg zum Ausgang - konsequent zu ahnden.

Das setzt aber voraus, daß wirklich keine Fahrkarte vorhanden ist. Und so, wie manche dort kontrollieren, setzen sie das grundsätzlich voraus.

Es wäre also nett, wenn Du Dich für Deinen Beitrag entschuldigen und die Realitäten anerkennen würdest.

Es wäre also nett von Dir, wenn Du Dir hier selbst mal ein Bild machen würdest - umfassend ist dies aber nur als regelmäßiger Pendler möglich.

Ich persönlich schätze die Schwarzfahrer-Quote im Nahverkehr zwischen 5 und 10 %! Somit verschenke ich beinahe jede Woche zwei Tafeln Schokolade an Kriminelle.

Ich heiße Schwarzfahren beileibe nicht gut, aber an ihrem Auftreten könnten so manche Kontrolleure hier wirklich noch ein wenig feilen. Ich habe schon Fahrkartenkontrollen der DB Sicherheit erlebt, wo deren Auftreten durchaus in einer gewissen Phase der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts von uniformierten Truppen auf der Jagd nach anderen Personengruppen hätte sein können. :-( Es ist sogar schon vorgekommen, daß der Tf einer Privatbahn kraft seines Hausrechts die im Auftrag des RMV kontrollierenden Mitarbeiter von DB Sicherheit aus dem Zug geworfen hat, weil sie sich den Fahrgästen gegenüber unmöglich aufgeführt haben.
Leider ziehen solche Gestalten das Ansehen der anständigen Kollegen mit in den Schmutz.

Daher die Aussage verstehen könnende Grüße,
der Colaholiker

+1 *owt*

heinz11, Montag, 02.03.2015, 19:57 (vor 3315 Tagen) @ Colaholiker

NIX

! Rechtsstaat, Straftatbestand der Leistungserschleichung

L.Willms, Montag, 02.03.2015, 13:52 (vor 3315 Tagen) @ GUM

Die Kontrolleure werden wohl nach Akkord bezahlt

ich halte Deinen Beitrag für grenzwertig. Ich habe im Nahverkehr - egal ob in großen Städten Deutschlands oder in kleinen Städten - noch nie einen Kontrolleur gesehen, der "geil darauf wäre... eine Fahrpreisnacherhebung zu machen".

Viele Verkehrsbetriebe haben die Controllettis outgesourced, und manchen haben dann Verträge auf Erfolgsbasis -- d.h. der "Dienstleister" (d.h. der Unternehmer, der die Kontrollettis mit miesen Löhnen und kurzen Verträgen einstellt) kriegt mehr Geld, wenn seine Leute mehr EBEs eintreiben. Und das wird bis zur Basis durchgestochen. Bei der BVG (Berlin) soll das so gewesen sein. Die Kontrollen in den Bussen und Bahnen der VGF in Frankfurt werden ausschließlich von dem Konzern des Claus Wisser (Wisag bei de.Wikipedia)

Dies stellt die seriöse Arbeit zusammen mit dem "Akkord"-Vorwurf in ein unzulässiges, schlechtes Licht.

Das ist auch berechtigt. Es gibt einen erheblichen Unterschied zwischen einem Schaffner (bürokratisch "Zugbegleiter" genannt), der für den Dienst am Fahrgast eingestellt ist, und den "Sicherheits"-leutchen und Kontrollettis deren einziger Zweck ist, gegen die Fahrgäste vorzugehen, ihnen etwas aufzuzwingen, was sie nicht haben wollen.

Vielmehr handelt es sich beim Fahren ohne gültigen Fahrschein um eine Leistungserschleichung.

Ich bin für den Nulltarif in ÖPNV.

Diese ist - ähnlich wie ein Ladendiebstahl nach Durchgehen des Kassenbereichs und dem Weg zum Ausgang - konsequent zu ahnden.

... da wird man wegen einem zurückgelassenen Flaschenpfand vor Gericht gezerrt, aber der Millionenbetrüger im Vorstand der Aktiengesellschaft kriegt noch eine Millionenabfindung.

! Rechtsstaat, Straftatbestand der Leistungserschleichung

L.Willms, Montag, 02.03.2015, 14:03 (vor 3315 Tagen) @ L.Willms

... da wird man wegen einem zurückgelassenen Flaschenpfand vor Gericht gezerrt, aber der Millionenbetrüger im Vorstand der Aktiengesellschaft kriegt noch eine Millionenabfindung.


Nachtrag:
Es kommt ja selten vor, aber heute steht in Augsburg mit dem früheren CSU-Fraktionsvorsitzenden Schmid wegen Sozialbetrug vor Gericht -- " Er soll als Abgeordneter seine Ehefrau knapp 22 Jahre als Scheinselbstständige beschäftigt und so die Sozialkassen um 340.000 Euro betrogen zu haben." (Nachricht im Deutschlandfunk). Gleichzeitig geht die verlogene reaktionäre Hetze von Schmids Parteifreunden weiter (man erinnert sich daran, daß die CSU nichts dagegen hatte, daß Rumänen und Bulgaren als Scheinselbständige oder als Leihsklaven eines Gauners aus ihrem Heimatland in Deutschland arbeiteten, aber als sie dann richtige Arbeitsverträge eingehen durften, mit Einzahlung in die Sozialkassen und gewerkschaftlichen Rechten, da stieg aus dem bajuwarischen Stammtischedunst das Protestgeheul der CSU hervor.

und das berechtigt zum Schwarzfahren?

andy24b, Montag, 02.03.2015, 14:07 (vor 3315 Tagen) @ L.Willms
bearbeitet von andy24b, Montag, 02.03.2015, 14:11

Sorry, aber es gilt der Grundsatz: Es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht.

Deine Äußerungen zu potentiellen Politikerstraftaten (er ist noch nicht verurteilt) gehören an den Stammtisch, nicht hierher.

und das berechtigt zum Schwarzfahren?

L.Willms, Montag, 02.03.2015, 14:17 (vor 3315 Tagen) @ andy24b

Sorry, aber es gilt der Grundsatz: Es gibt kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht.

Deine Äußerungen zu potentiellen Politikerstraftaten (er ist noch nicht verurteilt) gehören an den Stammtisch, nicht hierher.

umgekehrt wird ein Schuh draus. Diese künstliche Empörung über Schwarzfahrer ist ein typisches Stammtischthema.

! Rechtsstaat, Straftatbestand der Leistungserschleichung

bahnerausleidenschaft, Montag, 02.03.2015, 14:11 (vor 3315 Tagen) @ L.Willms

Und wie soll der ÖPNV finanziert werden?

Ehrenamt

andy24b, Montag, 02.03.2015, 14:15 (vor 3315 Tagen) @ bahnerausleidenschaft
bearbeitet von andy24b, Montag, 02.03.2015, 14:17

Liebe Bahner (ob aus Leidenschaft oder sonst wie)

ihre seid künftig ehrenamtlich unterwegs. Nur von dir so eifrig angepriesenen Reservierungsgelder könnt ihr euch ab und zu eine Cola im Bordrestaurant leisten.

Andere träumen doch auch von steuerfinanzierter Bahn. Das ist m. E. weder sinnvoll noch wünschenswert.

! Rechtsstaat, Straftatbestand der Leistungserschleichung

L.Willms, Montag, 02.03.2015, 14:18 (vor 3315 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

Und wie soll der ÖPNV finanziert werden?

Den gesamten Bundeswehretat für den Aufbau von produktiver Infrastruktur umwidmen anstatt für zerstörerische Zwecke.

! Rechtsstaat, Straftatbestand der Leistungserschleichung

bahnerausleidenschaft, Montag, 02.03.2015, 14:20 (vor 3315 Tagen) @ L.Willms

Und du meinst das reicht um einen vernünftigen ÖPNV zu finanzieren?

und noch viel mehr

andy24b, Montag, 02.03.2015, 14:23 (vor 3315 Tagen) @ bahnerausleidenschaft

es gibt da noch Forderungen nach kostenlosen Bädern, Verwaltungsdienstleistungen, Theatern, Museen, kostenlosen Straßen (also weg mit den Treibstoffsteuern), Kindergärten .... (Liste ist unendlich fortsetzbar)

! Rechtsstaat, Straftatbestand der Leistungserschleichung

Thomas, Montag, 02.03.2015, 20:20 (vor 3314 Tagen) @ L.Willms

das gabs im Saarland auch. Die KiNs wurden auch zusätzlich nach Erfolg bezahlt, was in den Regionalbahnen zwischen Saarbrücken, Homburg, Neunkirchen und Merzig an manchen Tagen zu regelrechten Fahrgastjagden führte. Ich sah mehr als einmal einen Fahrgast aufgrund des aggressiven Verhaltens des KiNs heulen.

Ich bin froh, dass diese Zeiten vorbei sind.

! Rechtsstaat, Straftatbestand der Leistungserschleichung

heinz11, Montag, 02.03.2015, 20:05 (vor 3315 Tagen) @ GUM

Ich würde strikt davon abraten die S-Bahn ohne gültige Fahrkarte zu besteigen.

Die Kontrolleure werden wohl nach Akkord bezahlt und sind jedenfalls geradezu geil darauf jegliche sich bietende Gelegenheit zu nutzen, um eine Fahrpreisnacherhebung zu machen. Diskussionen führen zu nichts.

Lieber indy3,

ich halte Deinen Beitrag für grenzwertig. Ich habe im Nahverkehr - egal ob in großen Städten Deutschlands oder in kleinen Städten - noch nie einen Kontrolleur gesehen, der "geil darauf wäre... eine Fahrpreisnacherhebung zu machen".

Dies stellt die seriöse Arbeit zusammen mit dem "Akkord"-Vorwurf in ein unzulässiges, schlechtes Licht.

Vielmehr handelt es sich beim Fahren ohne gültigen Fahrschein um eine Leistungserschleichung.

Diese ist - ähnlich wie ein Ladendiebstahl nach Durchgehen des Kassenbereichs und dem Weg zum Ausgang - konsequent zu ahnden.

Es wäre also nett, wenn Du Dich für Deinen Beitrag entschuldigen und die Realitäten anerkennen würdest.

Ich persönlich schätze die Schwarzfahrer-Quote im Nahverkehr zwischen 5 und 10 %! Somit verschenke ich beinahe jede Woche zwei Tafeln Schokolade an Kriminelle.


Lieber GUM,

Dein Beitrag ist auch grenzwertig und erinnert mich schon an Forenpolizei. Vor allem die Aufforderung, sich für den Beitrag zu entschuldigen. Wenn sein Empfinden so ist wie von ihm beschrieben, kannst Du nicht verlangen, daß er ein politisch-korrektes, Dir genehmes niederschreibt, nur weil es Dir nicht paßt.

Unzulässige Empfindungen gibt es nämlich nicht und eine Beleidigung vermag ich nicht erkennen.

Fahrscheinkauf in S-Bahn Rhein/Main unmöglich

frank_le, Montag, 02.03.2015, 12:55 (vor 3315 Tagen) @ indy3

Ich würde strikt davon abraten die S-Bahn ohne gültige Fahrkarte zu besteigen.

Die Kontrolleure werden wohl nach Akkord bezahlt und sind jedenfalls geradezu geil darauf jegliche sich bietende Gelegenheit zu nutzen, um eine Fahrpreisnacherhebung zu machen. Diskussionen führen zu nichts.

Wie es im RE ist, weiß ich nicht sicher. Aber generell kann das schnell ins Auge gehen, wenn man ohne gültigen Fahrschein im Zug angetroffen wird.

Ich fand es auch schon öfter unpraktisch, wie es mit Einzelfahrten im Nahverkehr läuft...

Jeder Zug der S-Bahn Mitteldeutschland ist mit Zugbegleiter (oft sogar jeder Triebwagen!) besetzt. Sehr selten ist zusätzlich Kontrollpersonal an Bord - dann jedoch zur Unterstützung der Zugbegleiter). Auch hier einfach melden - die holen dann einen Zugbegleiter zum nachlösen ... .

Da 100% Zugbeleiterquote und kostenfreier Fahrscheinkauf im Fahrzeug im Verkehrsvertrag stehen einfach reinsetzen und abwarten.

Das ist so lächerlich...

Fwac, NRW, Sonntag, 01.03.2015, 20:16 (vor 3316 Tagen) @ akbar23

..das man so eine Strecke nicht überall kaufen kann. Das schreckt die Leute vom Bahnfahren ab und treibt sie ins Auto.

Ja, das dachte ich eben auch.
Wenn meine Eltern extra für den Fahrschein aussteigen müssen oder auf den guten Willen des Zubs angewiesen sind, kann ich mir vorstellen, dass sie stattdessen lieber das Auto nehmen. Schade ...

Das ist so lächerlich...

Hustensaft, Sonntag, 01.03.2015, 20:18 (vor 3316 Tagen) @ Fwac

Müssen Sie ja nicht, dafür gibt es die beschriebenen Varianten 3a und 3b - damit ist alles problemlos (und nebenbei günstig).

Das ist so lächerlich...

Fwac, NRW, Sonntag, 01.03.2015, 20:21 (vor 3315 Tagen) @ Hustensaft

Müssen Sie ja nicht, dafür gibt es die beschriebenen Varianten 3a und 3b - damit ist alles problemlos (und nebenbei günstig).

Die Fahrt soll aber am nächsten Freitag stattfinden und meine Eltern besitzen kein Smartphone ...

Das ist so lächerlich... ja, aber bundesweit üblich.

Hustensaft, Sonntag, 01.03.2015, 20:17 (vor 3316 Tagen) @ akbar23

Inhaltlich stimme ich zu, aber ich kenne keinen Verbund, bei dem das anders wäre. Die Alternative des Fernzug-Tickets, also IC-Preis für Nahverkehr, besteht schon, ist aber unangemessen teuer.

Warum hat man sonst wohl auch das "+City" kreiert bzw. kann auch der Nicht-BC-Inhaber die Verbundweiterfahrt in vielen Städten buchen?

"Fahrkarte Weiterfahrt"?

Bahngenießer, Sonntag, 01.03.2015, 20:53 (vor 3315 Tagen) @ Hustensaft
bearbeitet von Bahngenießer, Sonntag, 01.03.2015, 20:54

An den DB-Fahrkartenautomaten in Nordrhein-Westfalen gibt es für Anschluss-Strecken nicht nur einen Menüpunkt "NRW AnschlussTicket", sondern für landesexterne Anschluss-Strecken noch den Menüpunkt "Fahrkarte Weiterfahrt" oder ähnlich.

Wenn ich am Kölner Hauptbahnhof diesen Menüpunkt "Fahrkarte Weiterfahrt" anklicke und zum Beispiel als Start Mainz Hbf. und als Ziel Frankfurt-Flughafen eingebe, will mir der Automat (wenn ich mich nicht irre) eine DB-Regio-Fahrkarte von Mainz nach Frankfurt-Flughafen verkaufen!

Aber Vorsicht! Mir ist mal aufgefallen: Wenn man sich vom Fahrkartenautomaten weitere Informationen hierzu geben lässt, erhält man eine Auflistung von Verkehrsverbünden, zu deren Zeitkarten man eine "Fahrkarte Weiterfahrt" als Anschluss-Ticket hinzulösen darf. Die "Fahrkarte Weiterfahrt" darf man also nicht zu allen Arten von Fahrkarten als Anschluss hinzulösen!

Das ist so lächerlich...

L.Willms, Sonntag, 01.03.2015, 23:01 (vor 3315 Tagen) @ akbar23

..das man so eine Strecke nicht überall kaufen kann. Das schreckt die Leute vom Bahnfahren ab und treibt sie ins Auto.

Man kann von überall her eine Fahrkarte zum Flughafen Frankfurt kaufen.

Wenn man aber die Fahrkarte stückeln will, und sich erst eine Fahrkarte kaufen möchte, die nur bis Mainz gilt, dann muß man eben für das zweite Stückerl den Fahrschein da kaufen, wo es ihn gibt. Dafür kann man am Frankfurter Flughafen auch keine Länderticket RLP erwerben oder zumindest nicht am Automaten ziehen.

Von wo aus soll die Reise denn überhaupt losgehen?

Ich vermute irgend einen Ort an der Nahestrecke (Bad Kreuznach, Idar Oberstein etc), von wegen Scheu vor Aussteigen in Mainz.

Das ist so lächerlich...

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 01.03.2015, 23:10 (vor 3315 Tagen) @ L.Willms

Dafür kann man am Frankfurter Flughafen auch keine Länderticket RLP erwerben oder zumindest nicht am Automaten ziehen.

Natürlich kann man das.

--
Weg mit dem 4744!

Das ist so lächerlich...

Fwac, NRW, Montag, 02.03.2015, 15:15 (vor 3315 Tagen) @ L.Willms

Ich vermute irgend einen Ort an der Nahestrecke (Bad Kreuznach, Idar Oberstein etc), von wegen Scheu vor Aussteigen in Mainz.

Das "von wegen Scheu vor Aussteigen in Mainz" verstehe ich nicht!?

Umsteigen in Mainz vermeiden?

L.Willms, Montag, 02.03.2015, 19:25 (vor 3315 Tagen) @ Fwac
bearbeitet von L.Willms, Montag, 02.03.2015, 19:26

Ich vermute irgend einen Ort an der Nahestrecke (Bad Kreuznach, Idar Oberstein etc), von wegen Scheu vor Aussteigen in Mainz.


Das "von wegen Scheu vor Aussteigen in Mainz" verstehe ich nicht!?

Im Eingangsbeitrag vom 01.03.2015 um 18:15 schrieb "Fwac":

Ist es irgendwie möglich, diesen Fahrschein online / am Automat zu buchen oder muss man dann wirklich in Mainz aussteigen, einen Verbundfahrschein am Automat lösen, und dann erst weiterfahren?

Wie ich schon schrieb: wer billig fahren will, muß Zeit mitbringen.
Oder, in der bekannteren Form: Zeit ist Geld.

Umsteigen in Mainz ist machbar, und nicht so schlimm

L.Willms, Montag, 02.03.2015, 21:24 (vor 3314 Tagen) @ Fwac
bearbeitet von L.Willms, Montag, 02.03.2015, 21:25

Ich vermute irgend einen Ort an der Nahestrecke (Bad Kreuznach, Idar Oberstein etc), von wegen Scheu vor Aussteigen in Mainz.


Das "von wegen Scheu vor Aussteigen in Mainz" verstehe ich nicht!?

Ich spielte damit darauf an, daß es diesen RE zwischen Saarbrücken und Frankfurt gibt, der zweistündlich über die Nahestrecke (Türkismühle, Idar Oberstein, Bad Kreuznach) verkehrt, und damit auch über Mainz und den Flughafen. Und den möchte man natürlich nicht in Mainz verlassen, um einen Fahrschein für das letzte Stück der Reise zu kaufen.

Dieser RE kommt normalerweise zur Minute 58 in Mainz an, und fünf Minuten später fährt eine S8 ab Richtung Frankfurt über Rüsselsheim und Flughafen. Da ist natürlich knapp.


Aber in den Stunden dazwischen endet der RE in Mainz, und hat 10 Minute später Anschluß an die Regionalbahn aus Koblenz zur Weiterfahrt nach Frankfurt-Flughafen und Frankfurt Hbf.

Danke!

Fwac, NRW, Sonntag, 01.03.2015, 20:41 (vor 3315 Tagen) @ Hustensaft

Das RLP-Ticket gilt bis Mainz-Bischofsheim, ein kleiner, aber nicht unwichtiger Unterschied, da dies im RMV-Tarifgefüge eine Preisstufe oder in Geld gesprochen 2,70 € statt 4,55 € pro Person und Fahrt ausmacht, außerdem gibt es da noch einen weiteren Vorteil, dazu gleich mehr.

Für die Fahrkarte gibt es 3 Alternativen:
1. Ausstieg in Mainz-Bischofsheim und lösen am Automaten (ist direkt auf dem Bahnsteig) - aber Achtung, nicht alle RE-Züge halten dort. Dafür halten in Bischofsheim die Linien S 8 und S 9 zum Flughafen, was eine Verdoppelung der Verbindungen bedeutet.
2. Den Schaffner des Vertrauens im Zug fragen, wenn das rechtzeitig vor Mainz Hbf erfolgt, sind viele da kooperativ.
3.
3a. Im RMV-Onlineshop eine Gruppentageskarte online kaufen RMV-Ticketshop, als Start 6593 und als Ziel 5090 eingeben und "ohne Umweg" wählen. Achtung: Durch den Versand muss das etwa 1 Woche vor der Fahrt spätestens passieren.
3b. RMV-Handyticket.

Vielen Dank für Deine Tipps!
Da die Reise am Freitag stattfinden wird und meine Eltern kein Smartphone besitzen, werde ich versuchen, von Punkt 2 oder 1 zu überzeugen.

Viele Grüße und schönen Abend,
Fwac

Wieso RLP-Ticket bis Mainz-Bischofsheim?

Obitwo, Trier / Braunschweig, Montag, 02.03.2015, 12:23 (vor 3315 Tagen) @ Hustensaft

Hallo Hustensaft,

ich habe mal versucht zu ermitteln, warum das RLP-Ticket bis Mainz-Bischofsheim gilt, habe aber nichts gefunden, weder bei Bahn.de, beim RMV noch beim Rheinland-Pfalz-Takt.
Da ich dort auch gelegentlich fahre, wo kann ich das nachlesen?

Danke und Gruß

Wie Fahrkarte buchen im Verbundverkehr?

L.Willms, Montag, 02.03.2015, 14:16 (vor 3315 Tagen) @ Hustensaft

Das RLP-Ticket gilt bis Mainz-Bischofsheim,

Der Ort Mainz-Bischofsheim hat zwar "Mainz" als Vorname, liegt aber in Hessen und gehört nicht zu Mainz. Genauso wie Mainz-Gustavsburg und Mainz-Kastel.

Das geht zurück auf die Besatzungszeit, wo die Besatzungsmächte den Rhein als Zonengrenze festgelegt hatten, so daß diese drei früheren Stadtteile von Mainz zur US-Besatzungszone geschlagen wurden und damit zum Land Hessen kamen.

Nun wäre es sicherlich schön, wenn das Länderticket RLP auch an der Mainspitz gelten würde, aber in den Bedingungen las ich davon nichts. Und die PDF "Geltungsbereich", die man auf der Infoseite Länderticket RLP bei bahn.de runterladen kann, erwähnt in Hessen nur Zugfahrten nach Limburg und Wiesbaden, sowie den Stadtverkehr Wiesbaden, der ja mit der Stadt Mainz zusammen ein Tarifgebiet bildet (auch im RMV).

Die beiden früheren Mainzer Stadtteile südlich des Mainz gehören nicht dazu.

Wie Fahrkarte buchen im Verbundverkehr?

L.Willms, Montag, 02.03.2015, 21:06 (vor 3314 Tagen) @ L.Willms

Die beiden früheren Mainzer Stadtteile südlich des Mainz gehören nicht dazu.

Der Wiederholungszwang ... "südlich des Mains" war natürlich gemeint. ts, ts, ts!

Wo geht denn die Reise los? ggf. gibts ja andere Lösungen...

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 01.03.2015, 22:00 (vor 3315 Tagen) @ Fwac

- kein Text -

--
Weg mit dem 4744!

Wo geht denn die Reise los? ggf. gibts ja andere Lösungen...

L.Willms, Sonntag, 01.03.2015, 23:06 (vor 3315 Tagen) @ JeDi

Es gibt ja auch Anschlußtarifgebiete zum RMV in Rheinland-Pfalz, und sicherlich auch umgekehrt Anschlußtarifgebiete zum RNN in Hessen. Hm, das ist aber nur die Stadt Wiesbaden.

Wo geht denn die Reise los!

Fwac, NRW, Montag, 02.03.2015, 09:02 (vor 3315 Tagen) @ JeDi

Es geht los in Saarbrücken Hbf.

Wo geht denn die Reise los!

L.Willms, Montag, 02.03.2015, 10:45 (vor 3315 Tagen) @ Fwac

Es geht los in Saarbrücken Hbf.

Tja, dann wird wohl nichts andres übrig bleiben, als die Abfahrt zur ungeraden Stunde zu nehmen (z.B. 09:51, 11:51 etc statt 10:51, 12:51 etc), d.h. mit dem Umstieg in Mainz, wo man dann planmäßig 11 Minuten Zeit hat, um sich einen RMV-Fahrschein zu kaufen, bzw. derer 2.

Werktags ist die früheste Abfahrt sowieso die um 09:51, weil das Länderticket RLP erst ab 9 Uhr gilt.

Da das Übergangsgebiet des RMV sehr weit nach Rheinland-Pfalz hineinreicht, muß man eine Fahrkarte mindestens ab Fischbach-Weierbach kaufen, um eine Fahrkarte nach dem DB-Tarif C zu kriegen, und die kostet pro Person 23,50 €.

Wer billig reisen will, muß Zeit mitbringen.

Wo geht denn die Reise los!

JeDi, überall und nirgendwo, Montag, 02.03.2015, 11:27 (vor 3315 Tagen) @ Fwac

Es geht los in Saarbrücken Hbf.

Wie wäre es mit einem Sparpreis (29€ ohne Bahncard für beide zusammen)? Dürfte sogar günstiger kommen, als RLP-Ticket+RMV-Anschlussfahrt...

--
Weg mit dem 4744!

Wo geht denn die Reise los!

Fwac, NRW, Montag, 02.03.2015, 12:42 (vor 3315 Tagen) @ JeDi

Es geht los in Saarbrücken Hbf.


Wie wäre es mit einem Sparpreis (29€ ohne Bahncard für beide zusammen)? Dürfte sogar günstiger kommen, als RLP-Ticket+RMV-Anschlussfahrt...

Gute Idee, aber meine Eltern fahren dann zusammen mit meiner Frau zurück, dann ist das RLP-Ticket doch günstiger.

Viele Grüße,
Fwac

Wo geht denn die Reise los!

JeDi, überall und nirgendwo, Dienstag, 03.03.2015, 00:35 (vor 3314 Tagen) @ Fwac

Gute Idee, aber meine Eltern fahren dann zusammen mit meiner Frau zurück, dann ist das RLP-Ticket doch günstiger.

Okay, dann ist klar.

--
Weg mit dem 4744!

RSS-Feed dieser Diskussion
powered by my little forum