Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte (Fahrkarten und Angebote)

Thomas, Samstag, 18.10.2014, 17:13 (vor 3450 Tagen)

Hallo,

ich habe eine Frage zu den Fahrgastrechten, wenn ein Ersatzfahrplan veröffentlicht wurde.

Es geht dabei um eine Fahrt heute am späten Abend. Auf der entsprechenden Nahverkehrsstrecke verkehren seit heute Nachmittag keine Züge mehr. Kann ich mir am Automaten nun also eine Fahrkarte kaufen und dann direkt ein Taxi rufen, sofern die Kosten 80 Euro nicht überschreiten und ich auf der betreffenden Strecke kein einziger Zug mehr fährt?

Ist der Ersatzfahrplan also ein offizieller Fahrplan nach Fahrgastrechten, so dass die "Taxi-Regelung" nur mit Fahrkarten gültig ist, die vor Veröffentlichung des Ersatzfahrplanes gekauft wurden? Wenn ja, wann ist ein Ersatzfahrplan gültig - gibs da Veröffentlichungsformalia, an die sich die Bahn halten muss?

Danke!

Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

Berlin-Express, nähe BPHD, Samstag, 18.10.2014, 17:14 (vor 3450 Tagen) @ Thomas

Wenn du Taxi fahren willst, dann zahle es bitte selber !

Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 18.10.2014, 17:25 (vor 3450 Tagen) @ Thomas

Es geht dabei um eine Fahrt heute am späten Abend. Auf der entsprechenden Nahverkehrsstrecke verkehren seit heute Nachmittag keine Züge mehr. Kann ich mir am Automaten nun also eine Fahrkarte kaufen und dann direkt ein Taxi rufen, sofern die Kosten 80 Euro nicht überschreiten und ich auf der betreffenden Strecke kein einziger Zug mehr fährt?
Ist der Ersatzfahrplan also ein offizieller Fahrplan nach Fahrgastrechten, so dass die "Taxi-Regelung" nur mit Fahrkarten gültig ist, die vor Veröffentlichung des Ersatzfahrplanes gekauft wurden? Wenn ja, wann ist ein Ersatzfahrplan gültig - gibs da Veröffentlichungsformalia, an die sich die Bahn halten muss?

Es gibt Formalia - nämlich die Veröffentlichung in der Fahrplanauskunft. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Fahrgastrechteleistungen, wenn die Verspätung beim Kauf der Fahrkarte bereits bekannt ist, das ist sie, wenn du am Automaten kaufst definitiv (die Zugsausfälle werden ja angezeigt).

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Weg mit dem 4744!

Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

Thomas, Samstag, 18.10.2014, 17:46 (vor 3450 Tagen) @ JeDi

d.h. wenn ich bereits eine Fahrkarte besitze (z. B. Semesterticket) kann ich mir ein Taxi nehmen und die Kosten einreichen? Voraussetzung ist, dass die Reiseabsicht vor Veröffentlichung des Ersatzfahrplanes gefasst wurde?

Ist obiges korrekt?

Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 18.10.2014, 18:19 (vor 3450 Tagen) @ Thomas

d.h. wenn ich bereits eine Fahrkarte besitze (z. B. Semesterticket) kann ich mir ein Taxi nehmen und die Kosten einreichen? Voraussetzung ist, dass die Reiseabsicht vor Veröffentlichung des Ersatzfahrplanes gefasst wurde?

Ist obiges korrekt?

Nein.

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Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

Thomas, Samstag, 18.10.2014, 20:37 (vor 3449 Tagen) @ JeDi

wieso nicht?

Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 18.10.2014, 21:57 (vor 3449 Tagen) @ Thomas
bearbeitet von JeDi, Samstag, 18.10.2014, 21:57

wieso nicht?

Es zählt einzig und allein der Kaufzeitpunkt der Fahrkarte. Hatte ich ja auch schon geschrieben.

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Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

frank_le, Samstag, 18.10.2014, 20:30 (vor 3449 Tagen) @ JeDi

Es geht dabei um eine Fahrt heute am späten Abend. Auf der entsprechenden Nahverkehrsstrecke verkehren seit heute Nachmittag keine Züge mehr. Kann ich mir am Automaten nun also eine Fahrkarte kaufen und dann direkt ein Taxi rufen, sofern die Kosten 80 Euro nicht überschreiten und ich auf der betreffenden Strecke kein einziger Zug mehr fährt?
Ist der Ersatzfahrplan also ein offizieller Fahrplan nach Fahrgastrechten, so dass die "Taxi-Regelung" nur mit Fahrkarten gültig ist, die vor Veröffentlichung des Ersatzfahrplanes gekauft wurden? Wenn ja, wann ist ein Ersatzfahrplan gültig - gibs da Veröffentlichungsformalia, an die sich die Bahn halten muss?


Es gibt Formalia - nämlich die Veröffentlichung in der Fahrplanauskunft. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Fahrgastrechteleistungen, wenn die Verspätung beim Kauf der Fahrkarte bereits bekannt ist, das ist sie, wenn du am Automaten kaufst definitiv (die Zugsausfälle werden ja angezeigt).


Es gilt der Normalfahrplan als Basis!

Mittwoch bin ich auch mit dem Taxi von Hannover nach Leipzig gefahren. Einfach mit dem Ticket zur DB Information und Taxi Gutschein ausstellen lassen. Das Ticket habe ich wie immer kurz vorher Online gekauft.

Danke und Zusatzfrage: "Taxi-Auslastung"

Thomas, Samstag, 18.10.2014, 20:52 (vor 3449 Tagen) @ frank_le

vielleicht weißt Du oder jemand anderes zufällig, wie stark die DB-Information ein Fernstrecken-Taxi auslastet?

Auf einer langen Strecke mit fünf Personen (inkl. Fahrer) im Taxi zu sitzen stelle ich mir sehr unbequem vor. Gibt es da eine Richtlinie, z. B. dass maximal nur drei Personen einem Taxi zugewiesen werden?

Danke und Zusatzfrage: "Taxi-Auslastung"

GibmirZucker, Samstag, 18.10.2014, 20:54 (vor 3449 Tagen) @ Thomas

Auf einer langen Strecke mit fünf Personen (inkl. Fahrer) im Taxi zu sitzen stelle ich mir sehr unbequem vor. Gibt es da eine Richtlinie, z. B. dass maximal nur drei Personen einem Taxi zugewiesen werden?

In der Regel drei Personen. Ein Taxifahrer beschwerte sich mal, als wir zu viert zugestiegen sind und empfahl allen Ernstes, dass jemand an den Servicepoint zurück geht und sich einen neuen Gutschein holt.

Bestrebungen, dass aus Kostengründen in erster Linie Großraumtaxis genommen werden, konnte ich ebenfalls nie erkennen. Die DB hält sich von der Taxiorganisation absolut fern und verteilt nur Gutscheine. Ich denke, dass mit Optimierungen (z.B. Anforderung eines Großraumtaxis) sicher Geld zu sparen wäre...

Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 18.10.2014, 21:33 (vor 3449 Tagen) @ frank_le

Es gilt der Normalfahrplan als Basis!

Mittwoch bin ich auch mit dem Taxi von Hannover nach Leipzig gefahren. Einfach mit dem Ticket zur DB Information und Taxi Gutschein ausstellen lassen. Das Ticket habe ich wie immer kurz vorher Online gekauft.

Glück gehabt! Wenn im Online-System der Zug schon als "Zug fällt aus" gekennzeichnet war, hättest du keinen Anspruch auf einen Taxigutschein gehabt.

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Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

Thomas, Samstag, 18.10.2014, 21:37 (vor 3449 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Thomas, Samstag, 18.10.2014, 21:40

sofern der Automat, ein Aushang oder eine elektronische Anzeigetafel auf dem Bahnhof dies anzeigt um genauer zu sein. Beim Normalpreis kauft man ja keine Verbindung, sondern nur eine Strecke innerhalb eines Zeitraumes.

Da hat JeDi schon Recht, so würde ich das auch beim Nachlesen in der Verordnung interpretieren.

Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

frank_le, Samstag, 18.10.2014, 21:46 (vor 3449 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von frank_le, Samstag, 18.10.2014, 21:47

Es gilt der Normalfahrplan als Basis!

Mittwoch bin ich auch mit dem Taxi von Hannover nach Leipzig gefahren. Einfach mit dem Ticket zur DB Information und Taxi Gutschein ausstellen lassen. Das Ticket habe ich wie immer kurz vorher Online gekauft.


Glück gehabt! Wenn im Online-System der Zug schon als "Zug fällt aus" gekennzeichnet war, hättest du keinen Anspruch auf einen Taxigutschein gehabt.

Doch - ich reise mit Normalpreis ohne Zugbindung und BC Business.

Kurzfristige Ausfälle in RIS sind egal - es gilt der veröffentlichte Fahrplan.

Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

GibmirZucker, Samstag, 18.10.2014, 21:50 (vor 3449 Tagen) @ frank_le

Kurzfristige Ausfälle in RIS sind egal - es gilt der veröffentlichte Fahrplan.

Was ist der "veröffentlichte Fahrplan"? Gibt es eine Klausel, dass der was anderes ist, als der zum Zeitpunkt des Fahrkartenkaufs abrufbare Fahrplan (online u. Automat) der "veröffentlichte Fahrplan" ist?

Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 18.10.2014, 21:56 (vor 3449 Tagen) @ frank_le

Kurzfristige Ausfälle in RIS sind egal - es gilt der veröffentlichte Fahrplan.

Falsch. Man beachte hierzu Artikel 17(4) der VO 1371:

"Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er bereits vor dem Kauf der Fahrkarte über eine Verspätung informiert wurde"

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Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

Thomas, Samstag, 18.10.2014, 22:04 (vor 3449 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von Thomas, Samstag, 18.10.2014, 22:06

in der Praxis ists dann vermutlich empfehlenswert den Normalpreis vor der Veröffentlichung des Ersatzfahrplanes zu kaufen. Am besten schon mit 1. Gültigkeitstag am Vortag und geplante Reise am 2. Gültigkeitstag bei Ü100-Kilometer.

Aber dann muss man auch wissen, dass mein reist. Spontanfahrer haben wie schon erwähnt das Nachsehen...

Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 18.10.2014, 22:30 (vor 3449 Tagen) @ Thomas

Aber dann muss man auch wissen, dass mein reist. Spontanfahrer haben wie schon erwähnt das Nachsehen...

Nein, warum? Die wissen ja, dass nichts fährt, und sind daher nicht auf irgendwelche Unterstützungsleistungen oder Entschädigungen angewiesen.

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Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

frank_le, Samstag, 18.10.2014, 22:48 (vor 3449 Tagen) @ JeDi

Aber dann muss man auch wissen, dass mein reist. Spontanfahrer haben wie schon erwähnt das Nachsehen...


Nein, warum? Die wissen ja, dass nichts fährt, und sind daher nicht auf irgendwelche Unterstützungsleistungen oder Entschädigungen angewiesen.

Schon mal auf die Idee gekommen dass man sich spontan entscheiden muss. Wenn ich von Köln nach Leipzig fahre kann ich erst kurz vorher buchen. Ich kann entweder über Frankfurt oder Hannover fahren - Je nach Verspätung entscheide ich mich spontan. Es gibt (mit Ausnahme der BC100) kein Ticket weche beide Wege ermöglicht. Da ich mit BC Business und Firmenrabatt güstiger als mit Sparpreisen fahre. Alternativ buche ich manchmal beide Verkehrswege und storniere das falsche kostenfrei wenn ich im Zug sitze.

Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 18.10.2014, 22:50 (vor 3449 Tagen) @ frank_le

Ich kann entweder über Frankfurt oder Hannover fahren - Je nach Verspätung entscheide ich mich spontan. Es gibt (mit Ausnahme der BC100) kein Ticket weche beide Wege ermöglicht.

Umwegkarten sind erfunden.

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Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

frank_le, Samstag, 18.10.2014, 22:54 (vor 3449 Tagen) @ JeDi

Ich kann entweder über Frankfurt oder Hannover fahren - Je nach Verspätung entscheide ich mich spontan. Es gibt (mit Ausnahme der BC100) kein Ticket weche beide Wege ermöglicht.

Umwegkarten sind erfunden.

Mit Bordpreis und extra Beleg - das erhöht die Prozesskosten bei der Reisekostenabrechnung und kostet mich Zeit und Geld. Warum soll ich mir das antun nur weil die Bahn kein Ticket ausstellen kann?

Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 18.10.2014, 23:07 (vor 3449 Tagen) @ frank_le

Warum soll ich mir das antun nur weil die Bahn kein Ticket ausstellen kann?

Kann sie doch. Wenn du den teureren Weg nimmst, gibts den Umweg sogar gegen 0 Euro. Nur bist du damit offenbar nicht einverstanden. Einen Tod musst du sterben.

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Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

Giovanni, Samstag, 18.10.2014, 22:46 (vor 3449 Tagen) @ JeDi

Kurzfristige Ausfälle in RIS sind egal - es gilt der veröffentlichte Fahrplan.


Falsch. Man beachte hierzu Artikel 17(4) der VO 1371:

"Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er bereits vor dem Kauf der Fahrkarte über eine Verspätung informiert wurde"

Eine Warnung an Touch&Travel-Nutzer:
Da der tatsächliche Fahrkartenkauf erst am Ziel erfolgt und zu diesem Zeitpunkt der Fahrgast von der Verspätung Kenntnis hat besteht zumindest kein gesetzlicher Anspruch auf Fahrgastrechte oder Erstattung.
Bislang bietet die Bahn jedoch aus Kulanz diesen trotzdem an - fraglich ist nur: Wie lange noch?

Ob die Bahn die Fahrgastrechteverordnung durch fehlende stationäre Automaten/Verkaufsstellen tatsächlich wirksam aushebeln kann wäre zu prüfen.

--
Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Nein!

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Sonntag, 19.10.2014, 00:20 (vor 3449 Tagen) @ JeDi

Es gibt Formalia - nämlich die Veröffentlichung in der Fahrplanauskunft. Ansonsten entfällt der Anspruch auf Fahrgastrechteleistungen, wenn die Verspätung beim Kauf der Fahrkarte bereits bekannt ist, das ist sie, wenn du am Automaten kaufst definitiv (die Zugsausfälle werden ja angezeigt).

Wenn der Dienstleister, trotz ihm bekannter Hinderungsgründe, mit mir trotz alledem einen Beförderungsvertrag eingeht hat er Pech, warum er das gemacht hat ist sein Problem, es sei denn es liegt ein offensichtlicher Irrtum vor, den man verneinen kann wenn die DB trotz Streik Fahrkarten verkauft.

Das geht nicht unter die FGR sondern ist ein ganz normaler zivilrechtlicher Anspruch.
Wie die Bahn ihre Automaten davon überzeugt ist auch alleine ihr Problem, nicht meines, wer per unkontrolliertem Automat verkauft hat eben notfalls doppelt Pech.
Die Aufstellung des Automaten und die Annahme des Vertrages durch diesen an ihrer statt ist ausreichend, man könnte diese auch abschalten.

--
Ich würde es nicht machen, aber das heißt nicht, das ganz D so denkt.
Ich benutze "mein" hier allgemeinverbindlich anstatt "jedermann".

Nein!

GibmirZucker, Sonntag, 19.10.2014, 00:38 (vor 3449 Tagen) @ kimba2k

Wenn der Dienstleister, trotz ihm bekannter Hinderungsgründe, mit mir trotz alledem einen Beförderungsvertrag eingeht hat er Pech, warum er das gemacht hat ist sein Problem, es sei denn es liegt ein offensichtlicher Irrtum vor, den man verneinen kann wenn die DB trotz Streik Fahrkarten verkauft.

Das kommt aber nur zum Tragen, wenn der Beförderungsvertrag überhaupt nicht eingehalten wird. Sparpreise werden da eh gecancelt an den Streiktagen (ausgenommen die bereits gekauften), d.h. es werden nur Fahrkarten ohne Zugbindung verkauft. Du kaufst also einen Anspruch, im Gültigkeitszeitraum der Fahrkarte von A nach B zu kommen, nicht mit dem ICE um 11:11, sondern vielleicht mit dem nur verkehrenden ICE um 15:55 mit zweimaligen Umsteigen. Sofern in der Verbindungsauskunft am Automaten der Zug bereits als Ausfall vermerkt ist, ergibt sich kein Anspruch, virtuell einen bestimmten nicht verkehrenden Zug zu benutzen und FGR in Anspruch zu nehmen. Ich kann da ja ein Gegenbeispiel anbringen: Auch außerhalb von Streiktagen fährt der letzte Zug aus Beispielstadt nach Musterdorf um 21 Uhr. Wenn du um 21:30 eine Fahrkarte nach Musterdorf kaufst, verfällt diese. Du hast keinen Anspruch, dass dir die Bahn ein Taxi bezahlt. Es wird ja angekündigt, dass kein Zug fährt. Jeder Richter wird dich auslachen, wenn nun die Bahn verklagst, dass sie um 21:30 Fahrkarten verkauft, obwohl an diesem Tag kein Zug mehr fährt. Selbst schuld eben.

Nein!

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Montag, 20.10.2014, 22:42 (vor 3447 Tagen) @ GibmirZucker

Wenn der Dienstleister, trotz ihm bekannter Hinderungsgründe, mit mir trotz alledem einen Beförderungsvertrag eingeht hat er Pech, warum er das gemacht hat ist sein Problem, es sei denn es liegt ein offensichtlicher Irrtum vor, den man verneinen kann wenn die DB trotz Streik Fahrkarten verkauft.


Das kommt aber nur zum Tragen, wenn der Beförderungsvertrag überhaupt nicht eingehalten wird. Sparpreise werden da eh gecancelt an den Streiktagen (ausgenommen die bereits gekauften).

Exakt, wenn ich am Streiktag so etwas kaufen KANN, ist das Pech für den Verkäufer, da er zustimmt.

Nein!

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 19.10.2014, 01:13 (vor 3449 Tagen) @ kimba2k

Wenn der Dienstleister, trotz ihm bekannter Hinderungsgründe, mit mir trotz alledem einen Beförderungsvertrag eingeht hat er Pech

Tut er ja nicht. Der Beförderungsvertrag entsteht nach gängiger Rechtsmeinung nicht mit dem Kauf einer Fahrkarte, sondern mit Betreten des Fahrzeugs.

--
Weg mit dem 4744!

Nein!!!!!

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Montag, 20.10.2014, 22:44 (vor 3447 Tagen) @ JeDi

Wenn der Dienstleister, trotz ihm bekannter Hinderungsgründe, mit mir trotz alledem einen Beförderungsvertrag eingeht hat er Pech


Tut er ja nicht. Der Beförderungsvertrag entsteht nach gängiger Rechtsmeinung nicht mit dem Kauf einer Fahrkarte, sondern mit Betreten des Fahrzeugs.

Nein mit beidseitiger Willensbekundung, wie überall anders auch. Aus diesem Grund, siehe BGH Urteil, muss die DB bei höherer Gewalt zahlen, nicht wegen der FGR, sondern weil sie den Vertrag nicht einhält.

Nein!!!!!

Silver, Montag, 20.10.2014, 22:55 (vor 3447 Tagen) @ kimba2k


Aus diesem Grund, siehe BGH Urteil, muss die DB bei höherer Gewalt zahlen, nicht wegen der FGR, sondern weil sie den Vertrag nicht einhält.

Das ist Unsinn. Nach normalem Schuldrecht muss die DB bei objektiver Unmöglichkeit (höhere Gewalt) nur den Fahrpreis erstatten. Weitergehende Ansprüche (Hotel, Taxi) ergeben sich ausschließlich aus den Fahrgastrechten.

krank!!! owT

wachtberghöhle, Samstag, 18.10.2014, 17:40 (vor 3450 Tagen) @ Thomas

- kein Text -

krank!!! owT

RB18901, Samstag, 18.10.2014, 17:52 (vor 3450 Tagen) @ wachtberghöhle

Wo ist das Problem dabei?

Es wird durch die Deutsche Bahn keine Leistung erbracht und man muss ja irgendwie nach Hause kommen, deswegen finde ich die Frage legitim auf Kosten der Bahn ein Taxi zu nehmen.
Ich persönlich würde nicht anders handeln.
Die Gründe warum die Bahn keine Leistung erbringt, sind zu vernachlässigen - egal ob Streik oder Unwetter - man will nach Hause und wenn nichts fährt, dann halt auf die eigenen Rechte beruhen und Taxi nehmen (nicht auf eigene Kosten).

Wenn alternativ zu später Stunde noch eine Busverbindung oder ähnliches besteht - das weiß ich in diesem Fall nur nicht - ist dieser natürlich zu bevorzugen.

krank!!! owT

wachtberghöhle, Samstag, 18.10.2014, 21:25 (vor 3449 Tagen) @ RB18901

Wo ist das Problem dabei?

Es wird durch die Deutsche Bahn keine Leistung erbracht und man muss ja irgendwie nach Hause kommen, deswegen finde ich die Frage legitim auf Kosten der Bahn ein Taxi zu nehmen.

Wenn die Fahrt geplant ist, mag das ja so sein.

Ich persönlich würde nicht anders handeln.

Aber doch nicht in der Situation, nur diese Fahrt unternehmen zu wollen, weil gerade gestreikt wird...

Die Gründe warum die Bahn keine Leistung erbringt, sind zu vernachlässigen - egal ob Streik oder Unwetter - man will nach Hause und wenn nichts fährt, dann halt auf die eigenen Rechte beruhen und Taxi nehmen (nicht auf eigene Kosten).

Aber die Gründe, warum die Fahrt plötzlich notwendig ist, ist bei diesem Thread zu beachten.

krank!!! owT

Thomas, Samstag, 18.10.2014, 21:33 (vor 3449 Tagen) @ wachtberghöhle

@wachtberghöhle:

Gründe, warum eine Fahrt notwendig sind, spielen nie eine Rolle. Entweder ist eine Fahrt geplant oder sie ist nicht geplant.

Ich habe heute Abend noch eine Fahrt vor. Dies ist der praktische Teil der Frage. Zwischenzeitlich habe ich noch theoretisch nachgefragt.

Unterstellungen sind destruktiv und haben hier nichts verloren.

krank!!! owT

Thomas, Samstag, 18.10.2014, 17:54 (vor 3450 Tagen) @ wachtberghöhle

krank ist höchstens, dass die Reisenden mit Zeitkarten und Tickets, die sie vor dem Streik gekauft haben nun im Vorteil sind und sich problemlos ein Taxi rufen können.

Spontanfahrer stehen da und kommen nicht mehr weiter, da die Bahn kurzfristig Fahrpläne ändern kann und damit Fahrgastrechte für alle Spontan-Fahrkartenkäufer aushebelt.

krank!!! owT

JeDi, überall und nirgendwo, Samstag, 18.10.2014, 18:21 (vor 3450 Tagen) @ Thomas

Spontanfahrer stehen da und kommen nicht mehr weiter, da die Bahn kurzfristig Fahrpläne ändern kann und damit Fahrgastrechte für alle Spontan-Fahrkartenkäufer aushebelt.

Spontanfahrer wissen, auf was sie sich dann einlassen? Du kaufst ja auch keinen als defekt angepriesenen Laptop und beschwerst dich dann, dass er nicht funktioniert?

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krank!!! owT

kimba2k, Wuppertal-Frankfurt am Main, Sonntag, 19.10.2014, 00:26 (vor 3449 Tagen) @ JeDi
bearbeitet von kimba2k, Sonntag, 19.10.2014, 00:31

Spontanfahrer wissen, auf was sie sich dann einlassen? Du kaufst ja auch keinen als defekt angepriesenen Laptop und beschwerst dich dann, dass er nicht funktioniert?

Doch, wenn im Kaufvertrag das Wort "defekt" nicht vorkommt schon! Nur weil in der Computerbild steht das JeDi´s Laptop defekt ist, hat das noch lange keinen Einfluss auf den Vertrag zwischen JeDi und Kimba2k, wenn er denn geschlossen wird.

Ich muss die Computerbild nicht lesen, sondern darf mich nach Treu und Glauben auf deine vertraglichen Angaben verlassen und erst recht, wenn diese nach dem "defekt" so verfasst wurden, dann hättest Du ein Problem nicht ich.

krank!!! owT

JeDi, überall und nirgendwo, Sonntag, 19.10.2014, 01:14 (vor 3449 Tagen) @ kimba2k

Doch, wenn im Kaufvertrag das Wort "defekt" nicht vorkommt schon! Nur weil in der Computerbild steht das JeDi´s Laptop defekt ist, hat das noch lange keinen Einfluss auf den Vertrag zwischen JeDi und Kimba2k, wenn er denn geschlossen wird.

Ich muss die Computerbild nicht lesen, sondern darf mich nach Treu und Glauben auf deine vertraglichen Angaben verlassen und erst recht, wenn diese nach dem "defekt" so verfasst wurden, dann hättest Du ein Problem nicht ich.

Der Automat zeigt an "Zug fällt aus" - bietet dir aber trotzdem eine Fahrkarte an. Du kaufst.

Mein Angebot sagt klar "Laptop, defekt" - so biete ich ihn dir zum Verkauf an. Du kaufst.

Unterschied?

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krank!!! owT

Giovanni, Sonntag, 19.10.2014, 09:44 (vor 3449 Tagen) @ JeDi

Doch, wenn im Kaufvertrag das Wort "defekt" nicht vorkommt schon! Nur weil in der Computerbild steht das JeDi´s Laptop defekt ist, hat das noch lange keinen Einfluss auf den Vertrag zwischen JeDi und Kimba2k, wenn er denn geschlossen wird.

Ich muss die Computerbild nicht lesen, sondern darf mich nach Treu und Glauben auf deine vertraglichen Angaben verlassen und erst recht, wenn diese nach dem "defekt" so verfasst wurden, dann hättest Du ein Problem nicht ich.


Der Automat zeigt an "Zug fällt aus" - bietet dir aber trotzdem eine Fahrkarte an. Du kaufst.

Die Voraussetzungen:
- der Automat muss Online sein, sonst hat er keine aktuellen Betriebsinfos
- es muss ein NTA mit passender Software sein, sonst hat er keine Verbindungsdaten
- die Ausfälle/Verspätungen müssen Online korrekt hinterlegt sein
- das Ziel muss im DB-Tarif erreichbar sein, da im Verbundmodus i.d.R. keine Verbindungsdaten angezeigt werden

Ich bin mir nicht sicher ob der NTA im Expressverkauf überhaupt Abweichungen vom "Regelfahrplan" berücksichtigt.
Zeigt der Automat bei Ausfällen selbstständig Alternativvorschläge an (wie die Live-Suche) oder gibt er bei Umsteigeverbindungen gar nichts brauchbares mehr aus? Schließlich wäre dann nicht erkennbar, ob auch die Folgetakte der Anschlusslinie ausfallen.

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)

Ersatzfahrplan und Fahrgastrechte

RB18901, Samstag, 18.10.2014, 18:28 (vor 3450 Tagen) @ Thomas

Kauf dir ne Karte - wenn deine Bahn, die nach 24 Uhr ankommen sollte, ausfällt, so ruf dir ein Taxi, leg die Kosten aus und reich es per Formular beim Servicecenter Fahrgastrechte ein. Du tust ja nichts illegales - du kommst nicht mehr nach Hause, also muss es bezahlt werden.

Zusatzfrage Fernbus

GibmirZucker, Samstag, 18.10.2014, 20:46 (vor 3449 Tagen) @ Thomas

Akut wurde es mir mal nicht bei Streik, sondern normalen Anschlussbruch, könnte aber für Streibetroffene eine Rolle spielen:

1. Gibt es explizit eine Anweisung an die Mitarbeiter im Zug und am Servicepoint, dass bei Zugausfall/Anschlussbruch nie ein privater Fernbus als alternative Beförderungsmöglichkeit offeriert wird?

2. Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn ich auf den Taxigutschein verzichte und statt Taxi den Bus nehmen, auf den Buskosten sitzen bleibe? Immerhin offeriert in dem Fall mir die Bahn eine alternative Beförderungsmöglichkeit, ich kann also nach den FGR nicht eigenmächtig diese ausschlagen und Erstattung für ein anderes Verkehrsmittel (Bus) verlangen.

Ich fand das mal kurios, dass der Mitarbeiter mich belehrte, dass die Übernahme der Kosten/Buchung im Namen der Fahrgäste o.ä. für einen Fernbus explizit nicht vorgesehen sei und man lieber 6 Taxis statt 20 Fahrscheine für den Fernbus bezahlt (im konkreten Fall hatte der Fernbus noch 35 freie Plätze und etwa 20 Fahrgäste hatten das gleiche Reiseziel).

FGR: Selbständige Übernachtung o.Nutzung alt. Beförd.-mittel

michael_seelze, Montag, 20.10.2014, 23:29 (vor 3447 Tagen) @ GibmirZucker

Akut wurde es mir mal nicht bei Streik, sondern normalen Anschlussbruch, könnte aber für Streikbetroffene eine Rolle spielen:
[...]
2. Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn ich auf den Taxigutschein verzichte und statt Taxi den Bus nehmen, auf den Buskosten sitzen bleibe? Immerhin offeriert in dem Fall mir die Bahn eine alternative Beförderungsmöglichkeit, ich kann also nach den FGR nicht eigenmächtig diese ausschlagen und Erstattung für ein anderes Verkehrsmittel (Bus) verlangen.

Ich kann in den FGR und BB PV der DB keine Regelung finden, die den Reisenden zur Annahme des Angebotes des Beförderes der Weiterfahrt mit einem alternativen Verkehrsmittel oder zur Übernachtung in einer Unterkunft verpflichtet.

Wenn planmäßige Ankunft zwischen 0:00 Uhr und 5:00 Uhr und vernünftigerweise von +60 am Zielort ausgegangen werden muss,
oder Ausfall des Zuges der letzen fahrplanmäßigen Verbindung des Tages und Zielbahnhof vernünftigerweise ankunft am Zielbahnhof nicht bis um 24:00 Uhr möglich
--> Ersatz von Aufwendungen bis max. 80 € für alternatives Beförderungsmittel

Fortsetzung d. Fahrt wg. Zugausfall/-verspätung am selben Tag nicht möglich oder nicht zumutbar,
--> Ersatz der angemessenen Kosten für Übernachtung und Benachrichtigung der den Reisenden erwartenden Personen oder für alternatives Beförderungsmittel, wenn letzteres preisgünstiger ist.

FGR: Selbständige Übernachtung o.Nutzung alt. Beförd.-mittel

GibmirZucker, Montag, 20.10.2014, 23:58 (vor 3447 Tagen) @ michael_seelze

Ich kann in den FGR und BB PV der DB keine Regelung finden, die den Reisenden zur Annahme des Angebotes des Beförderes der Weiterfahrt mit einem alternativen Verkehrsmittel oder zur Übernachtung in einer Unterkunft verpflichtet.

Und dieser Satz:

"Stellt die Eisenbahn dem Fahrgast das andere Verkehrsmittel bzw. eine erforderliche Übernachtung unentgeltlich zur Verfügung, hat dies grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen."

FGR: Selbständige Übernachtung o.Nutzung alt. Beförd.-mittel

michael_seelze, Dienstag, 21.10.2014, 00:17 (vor 3447 Tagen) @ GibmirZucker

Ich kann in den FGR und BB PV der DB keine Regelung finden, die den Reisenden zur Annahme des Angebotes des Beförderes der Weiterfahrt mit einem alternativen Verkehrsmittel oder zur Übernachtung in einer Unterkunft verpflichtet.


Und dieser Satz:

"Stellt die Eisenbahn dem Fahrgast das andere Verkehrsmittel bzw. eine erforderliche Übernachtung unentgeltlich zur Verfügung, hat dies grundsätzlich Vorrang vor selbst organisierten Alternativen."

Woher stammt der Satz? Aus dem dem Abschluss des Beförderungsvertrages zugrundeliegenden Tarif? Aus der EG-VO zu den Fahrgastrechten?

Oder handelt es sich vielmehr um eine unverbindliche Information (und Wunschvorstellung) einer Vereinigung von Beförderern, des Tarifverbandes der Bundeseigenen und
Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland?

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