Verspätungsgutscheine BC100 (Allgemeines Forum)

tom66, Donnerstag, 18.06.2009, 07:15 (vor 5416 Tagen)

Hallo,

ich habe noch 2 Gutscheine über je 10 Euro die im nächsten Monat verfallen.

Nun bin ich am Überlegen wie ich diese Gutscheine sinnvoll nutzen kann, da ich selbst eine BC100 habe und darum keine Fahrkarten brauche.

Kann man ein Upgrade in die 1. Klasse eingentlich auch kaufen oder geht das nur über das Prämienprogramm der BC?`

Gruss Thomas

Verspätungsgutscheine BC100

Burkhard, Donnerstag, 18.06.2009, 07:24 (vor 5416 Tagen) @ tom66

Kann man ein Upgrade in die 1. Klasse eingentlich auch kaufen oder geht das nur über das Prämienprogramm der BC?`

Das geht.

Du kannst Dir sonst aber auch einfach online ein Normalpreis-Ticket irgendwann für die nächsten Tage kaufen und das dann wieder zurück geben. Über den Gutschein-Wert erhältst Du dann einen neuen Gutschein-Code, der wieder ein Jahr gültig ist.
Oder Du kaufst im Reisezentrum einen Geschenkgutschein über 30 Euro und lässt die 20 Euro anrechnen.

Verspätungsgutscheine BC100

tom66, Donnerstag, 18.06.2009, 07:30 (vor 5416 Tagen) @ Burkhard

Hallo,

danke für die Tips. Leider steht nur auf einem Gutschein ein Code drauf, der andere ist noch ohne Online-Code.

Was kostet eigentlich das Upgrade für die 1. Klasse bei der BC100?
Oder muss ich das nur für eine bestimmte Strecke kaufen die ich vorher festlegen muss?

Gruss Thomas

1. Klasse-Aufpreis bei BC100

mrhuss, FKON, Donnerstag, 18.06.2009, 08:22 (vor 5416 Tagen) @ tom66

Was kostet eigentlich das Upgrade für die 1. Klasse bei der BC100?

Du bezahlst die Differenz zwischen dem vollen Normalpreis 2. Klasse und dem vollen Normalpreis 1. Klasse.

Da ein 1. Klasse-Ticket das 1,6-fache eines 2. Klasse-Tickets kostet entspricht das also 60% des 2. Klasse-Preises.

1. Klasse-Aufpreis bei BC100

tom66, Donnerstag, 18.06.2009, 13:12 (vor 5416 Tagen) @ mrhuss

Hallo,

danke für die vielen Antworten.

Es scheint mit dem Tauschen und Rückgabe von Fahrkarten ja doch etwas schwieriger zu sein.

Darum werde ich wohl ein Upgrade in die 1. Klasse vorziehen.

Leider habe ich noch keine Info darüber, ob man es genau für eine Strecke kaufen muss oder es ein Pauschalupgrade für einen Tag ist.

Ich hatte beim EM Gewinnspiel 2008 mal einen Gutschein für die 1. Klasse gewonnen, da standen dann auf der Fahrkarte nach Umtausch des Gutscheines 2 aufeinandere folgende Tage drauf. Damit bin ich dann ein ganzes Wochenende (Sa/So) nur 1. Klasse gefahren mit meiner BC100.

Gruss Thomas

1. Klasse-Aufpreis bei BC100 geht nur für eine Strecke...

liebe70, Donnerstag, 18.06.2009, 14:47 (vor 5416 Tagen) @ tom66

... ein Upgrade, was einen ganzen Tag lang gilt, gibt es nicht zu kaufen.

Gruß, Ralf

Verspätungsgutscheine BC100

Burkhard, Donnerstag, 18.06.2009, 11:53 (vor 5416 Tagen) @ tom66

danke für die Tips. Leider steht nur auf einem Gutschein ein Code drauf, der andere ist noch ohne Online-Code.

Alternativ: Am Schalter eine Fahrkarte für ein Kind mit BC50 von Harra nach Harra Nord (oder ähnliches kaufen). Kostet ca 30 Cent und Du bekommst einen Restwert-Gutschein, der wieder ein Jahr gültig ist ;)

Verspätungsgutscheine BC100

JanKrohn, Vaals (NL), Donnerstag, 18.06.2009, 09:24 (vor 5416 Tagen) @ Burkhard

Du kannst Dir sonst aber auch einfach online ein Normalpreis-Ticket irgendwann für die nächsten Tage kaufen und das dann wieder zurück geben. Über den Gutschein-Wert erhältst Du dann einen neuen Gutschein-Code, der wieder ein Jahr gültig ist.

Da habe ich aber andere Erfahrung gemacht... Auf dem Normalpreis-Ticket steht dann NE für "nicht erstattbar" drauf.

Evtl. war es dann ja nur Interpretationssache des Schaltermenschen, der dann meinte, dass solch ein Ticket gegen nichts und gar nichts mehr eingetauscht werden kann...

(Eine Beschwerde beim Kundendialog brachte dann aber einen Gutschein in doppelter Höhe ein...)

Gruß,
Jan

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Verspätungsgutscheine BC100

Fabian318, Münster i. W., Donnerstag, 18.06.2009, 10:25 (vor 5416 Tagen) @ JanKrohn

Da habe ich aber andere Erfahrung gemacht... Auf dem Normalpreis-Ticket steht dann NE für "nicht erstattbar" drauf.

Das ist falsch, es sollte auf jeden Fall einen Gutschein zurückgeben statt Geld.

Grundlage?

Tommyboy, OWL, Donnerstag, 18.06.2009, 12:44 (vor 5416 Tagen) @ Fabian318

Da habe ich aber andere Erfahrung gemacht... Auf dem Normalpreis-Ticket steht dann NE für "nicht erstattbar" drauf.


Das ist falsch, es sollte auf jeden Fall einen Gutschein zurückgeben statt Geld.

Hallo,

genau das gleiche Problem hatte ich auch. Ich war erst am 5. Schalter erfolgreich und auch nur deshalb, weil die Frau wohl selbst wissen wollte, ob eine Rücknahme funktioniert und ob man über den NE-Betrag einen neuen Gutschein ausstellen kann. Technisch war es jedenfalls möglich, wie sich herausstellte. Von daher würde mich interessieren, ob man sich auf etwas berufen kann, wenn wieder ein Schaltermensch unwillig ist?

Denn im Umkehrschluss hieße es ja sonst, dass der Gutschein in jedem Fall verfallen würde, wenn man die NP-Fahrkarte vor dem 1. Gültigkeitstag zurückgeben würde. Oder hat die DB Angst vor Betrug und weist deshalb die Mitarbeiter an, keinesfalls neue Gutscheine zu erstellen?

Ach übrigens, können auch Agenturen FK mit einem NE-Betrag zurücknehmen und neue Gutscheine darüber erstellen?

Gruß,
Tommyboy

Grundlage?

SuperMazza, Donnerstag, 18.06.2009, 12:53 (vor 5416 Tagen) @ Tommyboy

Ach übrigens, können auch Agenturen FK mit einem NE-Betrag zurücknehmen und neue Gutscheine darüber erstellen?

Ja, das geht. Das System ist eng an das in den RZ angelehnt. Lediglich bahn-bonus-Prämien auf Gutschein, wie z. B. Freifahrt und freischreiben von Fahrkarten mit Zugbindung sind nicht erlaubt bzw. möglich.

Mfg,
Matthias

Agentur

wachtberghöhle, Donnerstag, 18.06.2009, 15:26 (vor 5416 Tagen) @ SuperMazza

Ach übrigens, können auch Agenturen FK mit einem NE-Betrag zurücknehmen und neue Gutscheine darüber erstellen?


Ja, das geht. Das System ist eng an das in den RZ angelehnt. Lediglich bahn-bonus-Prämien auf Gutschein, wie z. B. Freifahrt und

Eine Agentur lebt von den Provisionen und ein Freifahrt ergibt keine Provision. Eine Agentur will demnach keine Freifahrt ausstellen.

freischreiben von Fahrkarten mit Zugbindung sind nicht erlaubt bzw. möglich.

Unter welchen Szenarien schreibt denn ein Reisezentrum eine Fahrkarte frei?

Agentur

Matze86, München, Donnerstag, 18.06.2009, 15:33 (vor 5416 Tagen) @ wachtberghöhle
bearbeitet von Matze86, Donnerstag, 18.06.2009, 15:34

Unter welchen Szenarien schreibt denn ein Reisezentrum eine Fahrkarte frei?

z.B. nach Anschlussverlust oder bei hoher zu erwartender Verspätung,...

Agentur

wachtberghöhle, Donnerstag, 18.06.2009, 15:59 (vor 5416 Tagen) @ Matze86

Unter welchen Szenarien schreibt denn ein Reisezentrum eine Fahrkarte frei?


z.B. nach Anschlussverlust oder bei hoher zu erwartender Verspätung,...

Das ist natürlich oft ein Problem an Stationen, an denen ohnehin keine Agentur zu finden ist, sondern eben ein Reisezentrum.

Weiterhin gilt mein Fahrschein bei Anschlussverlust in anderen Zügen wegen 9.1.1 der BBP und nicht wegen irgend ein "Freischreiben". Dieses Wort finde ich in keiner Publikation der Bahn.

Agentur

Matze86, München, Donnerstag, 18.06.2009, 16:05 (vor 5416 Tagen) @ wachtberghöhle

Weiterhin gilt mein Fahrschein bei Anschlussverlust in anderen Zügen wegen 9.1.1 der BBP und nicht wegen irgend ein "Freischreiben". Dieses Wort finde ich in keiner Publikation der Bahn.

Das ist ja auch dazu da, um dem Zugpersonal Arbeit zu ersparen...

"Freischreiben"

wachtberghöhle, Donnerstag, 18.06.2009, 16:17 (vor 5416 Tagen) @ Matze86

Weiterhin gilt mein Fahrschein bei Anschlussverlust in anderen Zügen wegen 9.1.1 der BBP und nicht wegen irgend ein "Freischreiben". Dieses Wort finde ich in keiner Publikation der Bahn.


Das ist ja auch dazu da, um dem Zugpersonal Arbeit zu ersparen...

Welche Arbeit erspare ich dem Zugpersonal, wenn ich auf ein Anstehen im Reisezentrum verzichte und stattdessen die neu gewonnen Zeit bei Cafe oder Bier verbringe?

"Freischreiben"

Alexander, Donnerstag, 18.06.2009, 16:23 (vor 5416 Tagen) @ wachtberghöhle

Hi,

woher soll das Zugbegleitpersonal wissen ob ein Zug in deinem Zulauf Verspätung hatte?
Außerdem hat man sich ein Hintertürchen freigehalten bei der Freigabe von Zügen, den die Weiterbeförderung in einem höherwertigen Zug kann jederzeit untersagt werden...

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)

"Freischreiben"

wachtberghöhle, Donnerstag, 18.06.2009, 16:43 (vor 5416 Tagen) @ Alexander

Hi,

woher soll das Zugbegleitpersonal wissen ob ein Zug in deinem Zulauf Verspätung hatte?

Es kann mir glauben und gut ist. Wenn nicht, ist das nicht mein Problem. Ich sässe liebend gern im richtigen Zug...

Außerdem hat man sich ein Hintertürchen freigehalten bei der Freigabe von Zügen, den die Weiterbeförderung in einem höherwertigen Zug kann jederzeit untersagt werden...

Klar. Die Gruppe Fussballfans kann man betrieblich nicht im ICE unterbringen. Aber einem Einzelreisenden? Auch kann das RZ diese Entscheidung kaum davon abhängig machen, ob der Eine die Verspätung schon im Zug sich hat bescheinigen lassen oder nicht.

"Freischreiben"

fabs, Braunschweig, Donnerstag, 18.06.2009, 16:59 (vor 5416 Tagen) @ wachtberghöhle

Klar. Die Gruppe Fussballfans kann man betrieblich nicht im ICE unterbringen. Aber einem Einzelreisenden? Auch kann das RZ diese Entscheidung kaum davon abhängig machen, ob der Eine die Verspätung schon im Zug sich hat bescheinigen lassen oder nicht.

Kann man nicht?
Dann frage ich mich, womit HSV-Fans (Hamburg) zum Auswärtsspiel beim FC Bayern (München) fahren? Wohl kaum mit SWT?!

Selbst schon mal mit Eintracht (Braunschweig) erlebt, daß wir - schätzungsweise ca. 70 - 80 Mann wegen Anschlussverlust im Nahverkehr in Bielefeld in den ICE bis Dotmund "umgebucht" wurden.

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

"Freischreiben"

wachtberghöhle, Donnerstag, 18.06.2009, 18:07 (vor 5416 Tagen) @ fabs

Klar. Die Gruppe Fussballfans kann man betrieblich nicht im ICE unterbringen. Aber einem Einzelreisenden? Auch kann das RZ diese Entscheidung kaum davon abhängig machen, ob der Eine die Verspätung schon im Zug sich hat bescheinigen lassen oder nicht.


Kann man nicht?

Im Zug ist der Käs gegessen. Am Bahnsteig kann aber die Bahn eben mit Verweis auf die Einschränkung im 9.1.1 (Verweigerung wegen betrieblicher Gründe) den Zustieg verhindern ohne sich mit diesem Passus ggf. vor Schadenersatzansprüchen schützen.

Dann frage ich mich, womit HSV-Fans (Hamburg) zum Auswärtsspiel beim FC Bayern (München) fahren? Wohl kaum mit SWT?!

Das Gros der HSV-Fans im ICE haben für genau diesen ICE einen Gruppenfahrschein.
War der Zug denn übervoll? Nein? Dann gab es ja auch keine betrieblichen Gründe, die Mitfahrt zu verbieten...


Selbst schon mal mit Eintracht (Braunschweig) erlebt, daß wir - schätzungsweise ca. 70 - 80 Mann wegen Anschlussverlust im Nahverkehr in Bielefeld in den ICE bis Dotmund "umgebucht" wurden.

Natürlich geht das. Ich schrieb nicht, dass die Bahn das nicht macht.

"Freischreiben"

Matze86, München, Donnerstag, 18.06.2009, 18:14 (vor 5416 Tagen) @ wachtberghöhle

Hi,

woher soll das Zugbegleitpersonal wissen ob ein Zug in deinem Zulauf Verspätung hatte?


Es kann mir glauben und gut ist. Wenn nicht, ist das nicht mein Problem. Ich sässe liebend gern im richtigen Zug...

Tja... Woher will das Personal denn wissen, ob der Anschlussverlust wirklich der Bahn zu verschulden ist? Denn wenn du eine Zubindung für einen Zug hast, den du gar nicht wolltest (damit meine ich, du hast ein günstiges Ticket für einen früheren Zug bekommen, willst aber eigentlich später fahren) und den Zug einfach sausen lässt, einen später nimmst und du dann sagst: "Ich sässe liebend gern im richtigen Zug..."

"Freischreiben"

wachtberghöhle, Donnerstag, 18.06.2009, 18:22 (vor 5416 Tagen) @ Matze86

Tja... Woher will das Personal denn wissen, ob der Anschlussverlust wirklich der Bahn zu verschulden ist? Denn wenn du eine Zubindung für einen Zug hast, den du gar nicht wolltest (damit meine ich, du hast ein günstiges Ticket für einen früheren Zug bekommen, willst aber eigentlich später fahren) und den Zug einfach sausen lässt, einen später nimmst und du dann sagst: "Ich sässe liebend gern im richtigen Zug..."

Wenn die Bahn soviel seinen Kunden unterstellt, wundert mich gar nichts über die nächste Bespitzelaffäre gegenüber den eigenen Mitarbeitern.

Sorry, aber unlautere Motive, lasse ich mir nicht unterstellen.

"Freischreiben"

Matze86, München, Donnerstag, 18.06.2009, 18:48 (vor 5416 Tagen) @ wachtberghöhle

Wenn die Bahn soviel seinen Kunden unterstellt, wundert mich gar nichts über die nächste Bespitzelaffäre gegenüber den eigenen Mitarbeitern.

Sorry, aber unlautere Motive, lasse ich mir nicht unterstellen.

Ich unterstelle dir gar nichts, doch leider ist die Menschheit heutzutage sehr dreist :(

"Freischreiben"

wachtberghöhle, Donnerstag, 18.06.2009, 19:07 (vor 5416 Tagen) @ Matze86

Wenn die Bahn soviel seinen Kunden unterstellt, wundert mich gar nichts über die nächste Bespitzelaffäre gegenüber den eigenen Mitarbeitern.

Sorry, aber unlautere Motive, lasse ich mir nicht unterstellen.


Ich unterstelle dir gar nichts, doch leider ist die Menschheit heutzutage sehr dreist :(

Das mag leider zutreffen, nur kann ich da keine "Bringschuld" der Bahn gegenüber bei deren Versagen erkennen.

"Freischreiben"

Holger2, Samstag, 20.06.2009, 20:32 (vor 5414 Tagen) @ Matze86

Wenn die Bahn soviel seinen Kunden unterstellt, wundert mich gar nichts über die nächste Bespitzelaffäre gegenüber den eigenen Mitarbeitern.

Sorry, aber unlautere Motive, lasse ich mir nicht unterstellen.


Ich unterstelle dir gar nichts, doch leider ist die Menschheit heutzutage sehr dreist :(

Nein, heutzutage besitzt jeder Mensch im Schnitt zwei Handys, somit ist es auch dem Zugbegleitpersonal möglich, jede Aussage bezüglich Zugverspätung nachzukontrollieren. Wenn das Zugbegleitpersonal nicht kann, ist das sicher nicht das Versagen des FahrGASTES. Und auch hier gilt immer noch: Im Zweifel für die Sache.

Das Verhalten ist doch sonnenklar:
Sollte der Anschlusszug nicht mehr erreicht werden, sollte man sich an das Bahnhofspersonal wenden bzw. soweit möglich direkt an das Zugpersonal des verspäteten Zuges.
Meistens ist in solchen Fällen das Bahnhofspersonal jedoch überlastet. Und dann gilt: In den nächstmöglichen (auch höherwertigen) Zug einsteigen. Eine zusätzliche Verspätung aufgrund von Verwaltungsaufwand kann niemandem zugemutet werden.
Bei Nahverkehrstickets gilt: Nur dann in einen IC(E) einsteigen, wenn das Fahrziel nicht innerhalb einer zumutbaren Verspätung mit Nahverkehr erreicht werden kann und der IC(E) einen signifikanten Zeitvorteil bietet - bei Verbundtickets ist der IC(E) pohen Genehmigung ganz tabu.

Holger

"Freischreiben"

Ozzwald, Samstag, 20.06.2009, 23:20 (vor 5414 Tagen) @ Holger2

Deine Grundidee ist korrekt.

"Es kann keinem zugemutet werden, noch mehr Verspätung zu kassieren [... durch "Gültigschreiben" am Point].


Das Einsteigen, ohne "Gültigschreiben" (sodass der Zub es prüfen muss) sollte eine Ausnahme sein!

Bei einer Großstörung weiß eh jeder Bescheid.

"Freischreiben"

Alexander, Samstag, 20.06.2009, 23:31 (vor 5414 Tagen) @ Holger2

Hi,

tja bald heißt es (leider), Nahverkehrszug oder IC verspätet: ICE Fahrkarte kaufen und erst dann mit dem nächsten Zug weiterfahren. Hinterher sich die Mehrkosten erstatten lassen...
So will es zumindestens unsere Bundesregierung in ihrem Gesetz zur Umsetzung der Fahrgastrechte.

Wie es dann wirklich (auf Kulanzbasis, freigabe des nächsten Zuges) aussieht werden wir im August sehen.

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)

"Freischreiben"

liebe70, Sonntag, 21.06.2009, 16:01 (vor 5413 Tagen) @ Holger2

Wenn die Bahn soviel seinen Kunden unterstellt, wundert mich gar nichts über die nächste Bespitzelaffäre gegenüber den eigenen Mitarbeitern.

Sorry, aber unlautere Motive, lasse ich mir nicht unterstellen.


Ich unterstelle dir gar nichts, doch leider ist die Menschheit heutzutage sehr dreist :(


Nein, heutzutage besitzt jeder Mensch im Schnitt zwei Handys, somit ist es auch dem Zugbegleitpersonal möglich, jede Aussage bezüglich Zugverspätung nachzukontrollieren.

Das halte ich für ein Gerücht. Es soll auch Zub geben, die kein Handy haben. Wenn nun jemand vier Handys hat und ein anderer gar kein Handy - dann hat trotzdem jeder durchschnittlich zwei Handys. Soviel also zur Mathematik.

Weiterhin: Auch wenn ein Zub ein privates Handy besitzt, heißt das noch lange nicht, daß er es auch während des Dienstes mit sich führt.

Falls doch, stellt sich die Frage ob es eingeschaltet ist bzw. ob der Akku geladen ist. Ein ausgeschaltetes Handy bzw. ein Handy mit einem leeren Akku sind nutzlos.

Wenn der Zub ein privates Handy hat, warum sollte er dann Dienstgespräche damit führen? Der AG (hier die DB) ersetzt dem Mitarbeiter diese Auslagen nicht. Außerdem ist auch noch ungeklärt, ob der DB-Mitarbeiter die Telefonnummern hat, um die Verspätung nachzuprüfen. Schlußendlich: Jeder einzelne DB-Mitarbeiter hat einen fest beschriebenen Aufgabenbereich. Bei normalen Zub gehört das Überprüfen einer Verspätung gewiß nicht dazu.

Wie soll es ihm also möglich sein, die Verspätung zu kontrollieren?

Wenn das Zugbegleitpersonal nicht kann, ist das sicher nicht das Versagen des FahrGASTES.

Aber auch nicht des Zub. Wer ist denn nun der Böse?

...Und auch hier gilt immer noch: Im Zweifel für die Sache.

Nö. Matze86 stellt hier auch regelmäßig Ersatzzüge ein, teilweise auch mit Verspätungen. Nun liest das zufällig ein Reisender - und sucht sich seinen Vorteil.

Das Verhalten ist doch sonnenklar:
Sollte der Anschlusszug nicht mehr erreicht werden, sollte man sich an das Bahnhofspersonal wenden bzw. soweit möglich direkt an das Zugpersonal des verspäteten Zuges.

Das ist korrekt.

Meistens ist in solchen Fällen das Bahnhofspersonal jedoch überlastet. Und dann gilt: In den nächstmöglichen (auch höherwertigen) Zug einsteigen. Eine zusätzliche Verspätung aufgrund von Verwaltungsaufwand kann niemandem zugemutet werden.

Es kann niemandem der erhöhte Verwaltungsaufwand zugemutet werden? Komisch, denn haargenau das mutest Du dem Zub zu! Oder habe ich den Smiley übersehen? Warum soll ein Zub von seinem privaten Handy Diensttelefonate auf eigne Kosten machen, nur um herauszubekommen, ob der vom Reisende angegebene Zug Verspätung hatte? Warum soll der Zub den Reisenden "einfach so" mitfahren lassen? Leider gibt es viel zu viele Reisende, die sich gnadenlos und unberechtigt persönliche Vorteile verschaffen, indem sie es mit der Wahrheit nicht genau nehmen! Jeder Zub ist auf sowas schon reingefallen. Da soll es verwunderlich sein, wenn der Zub mißtrauisch reagiert und aufgrund seiner negativen Erfahrungen entsprechende Vermutungen anstellt?

Bei Nahverkehrstickets gilt: Nur dann in einen IC(E) einsteigen, wenn das Fahrziel nicht innerhalb einer zumutbaren Verspätung mit Nahverkehr erreicht werden kann und der IC(E) einen signifikanten Zeitvorteil bietet

So? Das Fahrtziel soll ereicht werden? Und wie sieht es mit Teilstrecken aus? Wie würdest Du folgendes Problem lösen:

Ein Reisender hat ein Dauerspezial mit Vorlauf Nahverkehr. Er soll aus Richtung Letmathe kommend, in Hagen in den RE nach Münster umsteigen, um in Hamm erneut umzusteigen, und zwar in den RE nach Minden. In Minden soll er in den IC in Richtung Berlin umsteigen. Nun ist leider der RE nach Münster verspätet, so daß bei einer Mitfahrt in diesem Zug seine komplette Reiseverbindung flöten geht. Genau gegenüber steht der ICE nach Berlin, der in Hamm u.a. den RE nach Minden überholt.

Frage 1: Wie soll der Reisende reagieren?
Frage 2: Wie sollte ggf. der Zub vom Fernverkehr reagieren?
Frage 3: Wie weit würdest Du persönlich ggf. im ICE fahren?

- bei Verbundtickets ist der IC(E) pohen Genehmigung ganz tabu.

Na, wenigstens was.

Gruß, Ralf

"Freischreiben"

Holger2, Montag, 22.06.2009, 22:57 (vor 5412 Tagen) @ liebe70


Das halte ich für ein Gerücht. Es soll auch Zub geben, die kein Handy haben. Wenn nun jemand vier Handys hat und ein anderer gar kein Handy - dann hat trotzdem jeder durchschnittlich zwei Handys. Soviel also zur Mathematik.

Weiterhin: Auch wenn ein Zub ein privates Handy besitzt, heißt das noch lange nicht, daß er es auch während des Dienstes mit sich führt.

Das ist ein vollkommen willkürlicher Fall. Während des Dienstes darf der Zub sein Privathandy gar nicht benutzen. Steht dem Zub keine Möglichkeit zur Verfügung sich zu informieren, ist dies Versagen seines Arbeitgebers und nicht dem Fahrgast anzulasten.


Falls doch, stellt sich die Frage ob es eingeschaltet ist bzw. ob der Akku geladen ist. Ein ausgeschaltetes Handy bzw. ein Handy mit einem leeren Akku sind nutzlos.

Falls das Diensthandy nicht geladen ist, liegt ein Versagen des Zub vor, dies ist nicht dem Fahrgast anzulasten.


Wenn der Zub ein privates Handy hat, warum sollte er dann Dienstgespräche damit führen? Der AG (hier die DB) ersetzt dem Mitarbeiter diese Auslagen nicht.

s.o.

Wie soll es ihm also möglich sein, die Verspätung zu kontrollieren?

Das ist mir ehrlich gesagt ziemlich egal. Von mir aus kann der Zub auch am nächsten Signal anhalten lassen und seine Vorgestzten über Bahnfunk befragen...oder Buschtrommeln benutzen, wie gesagt, vollkommen ihm überlassen.

Wenn das Zugbegleitpersonal nicht kann, ist das sicher nicht das Versagen des FahrGASTES.


Aber auch nicht des Zub. Wer ist denn nun der Böse?

Es geht nicht um Gut und Böse. Im vorliegenden Fall hat der Zub das Nachsehen, da er den ehrlichen Fahrgast sonst ohne Grund kriminalisieren würde - so ist das eben in Deutschland.

...Und auch hier gilt immer noch: Im Zweifel für die Sache.


Nö. Matze86 stellt hier auch regelmäßig Ersatzzüge ein, teilweise auch mit Verspätungen. Nun liest das zufällig ein Reisender - und sucht sich seinen Vorteil.

Ja, so ist das eben.

Das Verhalten ist doch sonnenklar:
Sollte der Anschlusszug nicht mehr erreicht werden, sollte man sich an das Bahnhofspersonal wenden bzw. soweit möglich direkt an das Zugpersonal des verspäteten Zuges.


Das ist korrekt.

Meistens ist in solchen Fällen das Bahnhofspersonal jedoch überlastet. Und dann gilt: In den nächstmöglichen (auch höherwertigen) Zug einsteigen. Eine zusätzliche Verspätung aufgrund von Verwaltungsaufwand kann niemandem zugemutet werden.


Es kann niemandem der erhöhte Verwaltungsaufwand zugemutet werden? Komisch, denn haargenau das mutest Du dem Zub zu! Oder habe ich den Smiley übersehen?

Ganz einfach, der Zub wird für seine Tätigkeit bezahlt.

Warum soll ein Zub von seinem privaten Handy Diensttelefonate auf eigne Kosten machen, nur um herauszubekommen, ob der vom Reisende angegebene Zug Verspätung hatte?

s.o.

Warum soll der Zub den Reisenden "einfach so" mitfahren lassen? Leider gibt es viel zu viele Reisende, die sich gnadenlos und unberechtigt persönliche Vorteile verschaffen, indem sie es mit der Wahrheit nicht genau nehmen! Jeder Zub ist auf sowas schon reingefallen. Da soll es verwunderlich sein, wenn der Zub mißtrauisch reagiert und aufgrund seiner negativen Erfahrungen entsprechende Vermutungen anstellt?

Vermutungen sind Sache des Zub, solange er sie für sich behält.

Bei Nahverkehrstickets gilt: Nur dann in einen IC(E) einsteigen, wenn das Fahrziel nicht innerhalb einer zumutbaren Verspätung mit Nahverkehr erreicht werden kann und der IC(E) einen signifikanten Zeitvorteil bietet


So? Das Fahrtziel soll ereicht werden? Und wie sieht es mit Teilstrecken aus? Wie würdest Du folgendes Problem lösen:

Ein Reisender hat ein Dauerspezial mit Vorlauf Nahverkehr. Er soll aus Richtung Letmathe kommend, in Hagen in den RE nach Münster umsteigen, um in Hamm erneut umzusteigen, und zwar in den RE nach Minden. In Minden soll er in den IC in Richtung Berlin umsteigen. Nun ist leider der RE nach Münster verspätet, so daß bei einer Mitfahrt in diesem Zug seine komplette Reiseverbindung flöten geht. Genau gegenüber steht der ICE nach Berlin, der in Hamm u.a. den RE nach Minden überholt.

Frage 1: Wie soll der Reisende reagieren?
Frage 2: Wie sollte ggf. der Zub vom Fernverkehr reagieren?
Frage 3: Wie weit würdest Du persönlich ggf. im ICE fahren?

Ganz einfach: Wenn die Bahn solche unnötig komplexen Verbindungen verkauft, ist sie erst einmal selber schuld.
1. Soweit vorhanden, den Zub im RE vorab ansprechen und dann in den ICE einsteigen, denn der Fahrgast hat das Recht darauf, dass sein Schaden (Zeitverlust) durch den Reiseveranstalter (die Bahn) minimiert wird.
2. Der Zub sollte im Zweifelsfall eine Information von der Transportleitung einholen, ob der Vorgängerzug wirklich verspätet war - und dies möglichst diskret, denn kein Fahrgast mag es, wenn er verdächtigt wird. Kann er dies nicht, muss er die Einlassung des Fahrgastes akzeptieren.
3. Im Prinzip: Bis ich meine Verspätung wieder eingeholt habe. Ich gehe allerdings aus, dass mir die Bahn (in personam Zugbegleiter) mir genehmigt, den Zug bis zu meinem Fahrziel zu benutzen, da mir durch die ganze Aufregung ohnehin schon zu viel zugemutet worden ist. Lieber ein glücklicher Fahrgast, als ein gestresster Fahrgast.

"Freischreiben"

Alexander, Dienstag, 23.06.2009, 00:07 (vor 5412 Tagen) @ Holger2

Hi,

ich stimme dir ja zu, aber hier ging es teilweise (aus meiner Sicht) gegen die Zugbegleiter und diese können sehr wenig dafür das der Arbeitgeber von ihnen Dinge verlangt welche gar nicht möglich sind. (Sprichwort Zugschaffner im Fernverkehr haben kein Diensthandy).

Aber wie schon an anderer Stelle geschrieben die Bundesregierung hat eine Lösung für dieses Problem geliefert...

Ab 29.Juli heißt es nicht mehr, bei Verspätung mit dem nächsten Zug weiterfahren, dann heißt es:
Du hast wegen Verspätung deinen Anschlusszug verpasst? Dann kaufe dir eine neue Fahrkarte und steige in den nächsten Zug ein. Später kannst du dir dann deine Aufwendungen erstatten lassen...

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)

"Freischreiben"

fabs, Braunschweig, Donnerstag, 18.06.2009, 16:51 (vor 5416 Tagen) @ Alexander

Hi,

woher soll das Zugbegleitpersonal wissen ob ein Zug in deinem Zulauf Verspätung hatte?
Außerdem hat man sich ein Hintertürchen freigehalten bei der Freigabe von Zügen, den die Weiterbeförderung in einem höherwertigen Zug kann jederzeit untersagt werden...

Viele Grüße

Moin!
Klar hat man das, aber wenn ich einfach einsteige, ohne mir irgend ein "Freischreiben" geholt zu haben, kann ich trotzdem mitfahren. Denn: Wenn ich nicht frage, verbietet es in aller Regel auch keiner. (Punkt 9.2)
Ausnahme: Vor Abfahrt wird gesagt, daß bestimmte Fahrscheine nicht gelten.

Die aus Kundensicht günstigste Vorgehensweise:
- Informieren, wo der nächste Zug in die passende Richtung fährt.
- Einsteigen
- Bei der Kontrolle die Fahrkarte vorzeigen und den Sachverhalt schildern. Dabei ggf. auf 9.2 verweisen.
- An der nächsten Möglichkeit, an der der verpasste Zug wieder erreicht wird aussteigen.

Ich kann doch nichts dafür, daß die Bahn ihr Angebot nicht halten kann. Zur Strafe soll ich dann auch noch irgendwelche Stempel (oder ähnlich) abholen und dadurch den nächsten Zug auch noch verpassen?
Man bedenke, daß es bei solchen Situationen in den meisten Fälle zum Stau an der Stempelausgebenden Stelle kommt.

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

"Freischreiben" - analog Gültigschreiben

SuperMazza, Donnerstag, 18.06.2009, 16:59 (vor 5416 Tagen) @ fabs

So will es die Bahn: Zitat aus der Info für DB-Agenturen:

Grundsätze
--------------------------------------------------------------------------------

Über Ausfall, Teilausfall, Verspätung von Zügen oder Anschlussversäumnis, werden auf Wunsch des Reisenden durch die DB Bescheinigungen ausgestellt.

Bescheinigungen werden möglichst auf der Fahrkarte ggf. aber auch auf einem besonderem Blatt oder speziellem Vordruck erteilt.

Bescheinigungen sowie das Gültigschreiben von Fahrkarten werden nur durch Mitarbeiter der DB vorgenommen und sind immer mit Tagesstempel oder Zangenabdruck und Unterschrift versehen.

Gültigschreiben von Fahrkarten / Verlängerung der Geltungsdauer
--------------------------------------------------------------------------------

Folgende Änderungen von Fahrkarten sind nur durch Mitarbeiter der DB zugelassen:

Gültigschreiben für einen anderen Weg/Grenzübergang im In- und Ausland

Verlängerung der Geltungsdauer

Aufhebung der Zugbindung bei kontingentierten Fahrkarten

Ggf. kostenlose Ausgabe von Fahrkarten für Globalpreiszüge

Es steht hier nicht, dass man verpflichtet ist. Abgesehen davon hat soweit ich weiß jeder Zugbegleiter die Möglichkeit zu sehen / zu erfahren, ob der vorher genutzte Zug tatsächlich Verspätung hatte und wieviel.

"Freischreiben" - analog Gültigschreiben

wachtberghöhle, Donnerstag, 18.06.2009, 18:09 (vor 5416 Tagen) @ SuperMazza

So will es die Bahn: Zitat aus der Info für DB-Agenturen:

Grundsätze

Ich habe einen Grund gefunden, der mich überzeugt, dass die bahn nur "eigenen" Quellen vertraut. Die Bestätigung des Ausfalls bewirkt ja ggf. Entschädigungen nach Kundencharta. Und da will die Bahn wohl nicht, dass zu viele Stellen authorisiert werden, diese Ansprüche auch durchsetzbar zu machen.

"Freischreiben"

Alexander, Donnerstag, 18.06.2009, 17:00 (vor 5416 Tagen) @ fabs

Hi,

Da stimme ich euch beiden vollkommen über ein.
Deshalb gehe ich (falls jemand mit mir fährt) immer zum ServicePoint oder lasse mir gleich vom Zugbegleiter eine Bestätigung über die Verspätung geben - für eine Freigabe frage ich gar nicht erst.

Aber es hilft den Zugbegleitern im nächsten Zug sehr und ich brauche mich für nix rechtfertigen.
Zu der Aussage man soll es einfach glaube:

Wenn man den Fahrgästen alles glaube würde, braucht man auch gar keine Leute mehr die die Fahrkarten kontrollieren - es gibt viele die Erzählen einen sonst was, dass ist wie bei Politessen, man kennt mittlerweile fast jede Ausrede (auch wenn einige wenige es wirklich so widerfahren sein sollte).

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)

"Freischreiben"

wachtberghöhle, Donnerstag, 18.06.2009, 18:13 (vor 5416 Tagen) @ Alexander

Hi,

Da stimme ich euch beiden vollkommen über ein.
Deshalb gehe ich (falls jemand mit mir fährt) immer zum ServicePoint oder lasse mir gleich vom Zugbegleiter eine Bestätigung über die Verspätung geben - für eine Freigabe frage ich gar nicht erst.

Natürlcih lasse ich mir vom Kontrollierenden die Verspätung quittieren. Ich mache aber keine Verrenkungen, die auch zu bekommen, da gerade bei Anschlussverlusten die erste Frage im Raume steht, wie komme ich mit möglichst geringer Verspätung an mein Ziel!

Aber es hilft den Zugbegleitern im nächsten Zug sehr und ich brauche mich für nix rechtfertigen.

Ich brauche mich auch nicht rechtfertigen. Das musss die Bahn dann schon tun ;-)

Zu der Aussage man soll es einfach glaube:

Wenn man den Fahrgästen alles glaube würde, braucht man auch gar keine Leute mehr die die Fahrkarten kontrollieren - es gibt viele die Erzählen einen sonst was, dass ist wie bei Politessen, man kennt mittlerweile fast jede Ausrede (auch wenn einige wenige es wirklich so widerfahren sein sollte).

Viele Grüße

Es geht hier um Fälle, in denen man evtl einen Takt später als gebucht im Zug sitzt. Da sollte das ZUB das schon einfach mal glauben. Das Missbrauchpotential ist gering und das Gros der Fahrgäste hat passende Fahrschein. Da gibt es nichts, was anzuzweifeln ist.

Im übrigen wüsste ich da was, wie die Bahn dem Problem entkommen könnte...

"Freischreiben"

Matze86, München, Donnerstag, 18.06.2009, 18:16 (vor 5416 Tagen) @ wachtberghöhle

Es geht hier um Fälle, in denen man evtl einen Takt später als gebucht im Zug sitzt. Da sollte das ZUB das schon einfach mal glauben. Das Missbrauchpotential ist gering und das Gros der Fahrgäste hat passende Fahrschein. Da gibt es nichts, was anzuzweifeln ist.

Ach ja? -> http://ice-fanforum.de/index.php?id=31494 ;)

Im übrigen wüsste ich da was, wie die Bahn dem Problem entkommen könnte...

Dann erzähl doch mal.

"Freischreiben"

wachtberghöhle, Donnerstag, 18.06.2009, 18:25 (vor 5416 Tagen) @ Matze86

Es geht hier um Fälle, in denen man evtl einen Takt später als gebucht im Zug sitzt. Da sollte das ZUB das schon einfach mal glauben. Das Missbrauchpotential ist gering und das Gros der Fahrgäste hat passende Fahrschein. Da gibt es nichts, was anzuzweifeln ist.


Ach ja? -> http://ice-fanforum.de/index.php?id=31494 ;)

Im übrigen wüsste ich da was, wie die Bahn dem Problem entkommen könnte...


Dann erzähl doch mal.

1.) Pünktlichkeit erhöhen, damit ich Freitags gen Norden nicht pauschal eine Stunde später als geplant ankomme

2.) Abschaffung des ganzen IRGENDWASSpezial-Geraffels

3.) Senkung der Normalpreise in der 2.Klasse nebst Erhöhung desselben für die 1.Klasse

Dann gibt es keine Zugbindung mehr und die Diskussion ist Geschichte...

Punkt 1.) gefiele mir persönlich am besten!

"Freischreiben"

Matze86, München, Donnerstag, 18.06.2009, 18:51 (vor 5416 Tagen) @ wachtberghöhle

1.) Pünktlichkeit erhöhen, damit ich Freitags gen Norden nicht pauschal eine Stunde später als geplant ankomme

Ah ja, pauschal, alles klar. Ich fahre auch oft freitags Richtung Norden und habe äußerst selten eine Stunde Verspätung.

2.) Abschaffung des ganzen IRGENDWASSpezial-Geraffels

3.) Senkung der Normalpreise in der 2.Klasse nebst Erhöhung desselben für die 1.Klasse

Und Senkung der BC-Preise, bla bla bla. Alles nix Neues...

"Freischreiben"

wachtberghöhle, Donnerstag, 18.06.2009, 19:05 (vor 5416 Tagen) @ Matze86

1.) Pünktlichkeit erhöhen, damit ich Freitags gen Norden nicht pauschal eine Stunde später als geplant ankomme


Ah ja, pauschal, alles klar. Ich fahre auch oft freitags Richtung Norden und habe äußerst selten eine Stunde Verspätung.

Wenn Du nur bis zu einem IC(E)-Halt fährst, ist es in der Tat schwer, eine Stunde Verspätung zu haben.

Meine Reisekette ist leider RE-(IC)-IC-RE.

Der Abellio kommt fast immer pünktlich in Hagen an, doch dann fängt das Drama an. Der Übergang in Bremen zum Metronom in Richtung Buchholz ist reine Glückssache. Meine persönliche Statistik liegt da bei knapp 66%. Das ist eindeutig zu wenig, da es immer 1 Stunde kostet. Aber 2 Stunden sind auch drin, wenn noch ein Umstieg in DO dabei ist...

Und ich freue mich immer wieder über die nette Antwort von Bahnens wegen meiner Anfrage nach Entschädigung: Leider nur im Fernverkehr und so weiter bla, bla, bla..., manchmal kommt aus Kulanz etwas...

2.) Abschaffung des ganzen IRGENDWASSpezial-Geraffels

3.) Senkung der Normalpreise in der 2.Klasse nebst Erhöhung desselben für die 1.Klasse


Und Senkung der BC-Preise, bla bla bla. Alles nix Neues...

Habe ich behauptet, Neues verraten zu können?

"Gültigschreiben"

Ozzwald, Samstag, 20.06.2009, 13:54 (vor 5414 Tagen) @ wachtberghöhle

Hi,
ich will auch mal meinen Senf dazu geben:

Der Rsd muss nicht zwangsläufig zum ServicePoint gehen, bei Verspätungen und Anschlussverlust.
Im Idealfall schreibt der Zub einen Vermerk auf die FK.

Wenn nicht, und es ist noch Zeit bis zum nächsten Zug, ist es einfacher für ALLE Beteiligten (Rsd und Mitarbeiter) sich die FK gültigschreiben zu lassen.

Warum?

Der Zub kann zwar in Erfahrung bringen, ob der Rsd verspätung hatte, oder nicht.
Doch das kostet Zeit. Wenn er bei meinetwegen 50 Rsd im Zug die alle mit unterschiedlichen Verspätungen ankommen, bei jedem einzelnen rauszufinden ob das so stimmt.
Von daher, zum Point, zur Aufsicht, zum Servicemitarbeiter gehen, sich das bestätigen lassen. Das ist am Bahnsteig bei den Mitarbeitern ne Sache von nicht mal 2 Minuten !

"Gültigschreiben"

Holger2, Samstag, 20.06.2009, 20:43 (vor 5414 Tagen) @ Ozzwald

Der Zub kann zwar in Erfahrung bringen, ob der Rsd verspätung hatte, oder nicht.
Doch das kostet Zeit. Wenn er bei meinetwegen 50 Rsd im Zug die alle mit unterschiedlichen Verspätungen ankommen, bei jedem einzelnen rauszufinden ob das so stimmt.

Der Zub hat doch die Möglichkeit, sich einfach mal pauschal über vorangegangene Verspätung zu erkundigen. Und noch etwas: Wenn 50 Reisende mit Verspätung in einem Zug sitzen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass alle aus dem gleichen verspäteten Zug kommen, da braucht man ohnehin nur einmal nachzufragen.

Ich gehe sogar noch weiter: Der ZUB hat die Aufgabe, sich um die verspäteteen FahrGÄSTE besonders zu kümmern, da diese FahrGÄSTE besondere Unannehmlichkeiten erfahren mussten. Das kann bei o.g. 50 Fahrgästen auch bedeuten, dass Du eben 50 Fahrgästen Auskünfte über Ihre neuen Anschlüsse geben musst.

Solltest mir der ZUB in einem Verspätungsfall eine Fahrpreisnacherhebung schreiben, weil er zu träge war, sich um den Sachverhalt zu kümmern, kann er mit einer gesalzenen Beschwerde bei seinem Arbeitgeber rechnen.

Holger

"Gültigschreiben"

Ozzwald, Samstag, 20.06.2009, 23:03 (vor 5414 Tagen) @ Holger2

Ich habe extra übertrieben:

50 Rsd mit unterschiedlichen Gründen.

Das kommt vor, wenn auch selten.

Bei Großstörungen wenn wirklich z.B. 50 Rsd in einen nachfolgenden Zug einsteigen wollen, erübribgt sich das "gültigschreiben", da das dann bereits über die TP geklärt ist.

Das war nur ein Beispiel, was ich genannt habe, und es war übertrieben. Aber es kommt vor, das mehrere Rsd in den selben Zug "verfrachtet" werden, die schon Pech gehabt haben. Und nicht alle von denen haben den selben Hintergrund.

"Gültigschreiben"

liebe70, Sonntag, 21.06.2009, 16:28 (vor 5413 Tagen) @ Holger2

Der Zub hat doch die Möglichkeit, sich einfach mal pauschal über vorangegangene Verspätung zu erkundigen.

Frage Nr. 1: Wer ist mit "der Zub" gemeint? Der Schaffner im Fernverkehrszug? Wenn ja, wie, wenn er kein Diensthandy hat? Auf eigne Kosten? Das wird ausfallen, und zwar zu 100%.

Frage Nr. 2: Bei wem soll sich der Zub erkundigen?

Frage Nr. 3: Wie stellst Du Dir diese "pauschale Erkundigung" über die Verspätung konkret vor? Soll das Zub etwa bei der TP anrufen? "Hallo, hier ist das Zub vom 549. Könnt Ihr mir freundlicherweise mitteilen, welche Züge in Hannover seit Mitternacht verspätet ankamen? Es könnte sein, daß Reisende hier im Zug sitzen werden, die davon betroffen waren." - Das machst Du als Zub nur einmal.

Und noch etwas: Wenn 50 Reisende mit Verspätung in einem Zug sitzen, ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass alle aus dem gleichen verspäteten Zug kommen, da braucht man ohnehin nur einmal nachzufragen.

Auch das ist unwahrscheinlich. Letzte Woche hatte ich Reisende im Zug, die in Hannover aus mehreren verspäteten Zügen aus Richtung Göttingen, Hamburg, Bremen und anderen Nahverkehrsregionen kamen. Insgesamt waren es wohl tatsächlich um die 50 Reisenden, wovon etwa 20 im 20er Teil des ICE nach Berlin und die übrigen in den 30er Teil einstiegen. Wir zählten sieben oder acht verschiedene Zangenabdrücke der verspäteten Züge. 50 aus dem gleichen Zug - Eher selten.

Ich gehe sogar noch weiter: Der ZUB hat die Aufgabe, sich um die verspäteteen FahrGÄSTE besonders zu kümmern, da diese FahrGÄSTE besondere Unannehmlichkeiten erfahren mussten.

Und die anderen FahrGÄSTE? Die fallen plötzlich hinten runter? Sind ja unbedeutend, weil ihr Zug pünktlich war bzw. noch ist... Oder wie? Vorstellungen hast Du...

Das kann bei o.g. 50 Fahrgästen auch bedeuten, dass Du eben 50 Fahrgästen Auskünfte über Ihre neuen Anschlüsse geben musst.

Dafür gibt es Lautsprecheransagen.

Solltest mir der ZUB in einem Verspätungsfall eine Fahrpreisnacherhebung schreiben, weil er zu träge war, sich um den Sachverhalt zu kümmern, kann er mit einer gesalzenen Beschwerde bei seinem Arbeitgeber rechnen.

*LOL* DAS möchte ich erleben. Der letzte eisende, der sich über mich beschweren wollte, fragte tatsächlich nach der Adresse meines Chefs.

Welche hätte er denn gern?

Die Dienstadresse, die private Adresse, die meiner Personalabteilung, die meiner Einsatzstelle, meines Regionalbereiches oder welche? - Er hat die Adresse vom Kundendialog bekommen...

Gruß, Ralf

"Gültigschreiben"

Holger2, Montag, 22.06.2009, 22:30 (vor 5412 Tagen) @ liebe70

Frage Nr. 1: Wer ist mit "der Zub" gemeint? Der Schaffner im Fernverkehrszug? Wenn ja, wie, wenn er kein Diensthandy hat? Auf eigne Kosten? Das wird ausfallen, und zwar zu 100%.

Wenne r kein Handy hat, ist das Versagen der Bahn.


Frage Nr. 2: Bei wem soll sich der Zub erkundigen?

Frage Nr. 3: Wie stellst Du Dir diese "pauschale Erkundigung" über die Verspätung konkret vor? Soll das Zub etwa bei der TP anrufen? "Hallo, hier ist das Zub vom 549. Könnt Ihr mir freundlicherweise mitteilen, welche Züge in Hannover seit Mitternacht verspätet ankamen? Es könnte sein, daß Reisende hier im Zug sitzen werden, die davon betroffen waren." - Das machst Du als Zub nur einmal.

Das ist mir volllkommen egal, denn darum hat sich die Bahn zu kümmern.

Ich gehe sogar noch weiter: Der ZUB hat die Aufgabe, sich um die verspäteteen FahrGÄSTE besonders zu kümmern, da diese FahrGÄSTE besondere Unannehmlichkeiten erfahren mussten.


Und die anderen FahrGÄSTE? Die fallen plötzlich hinten runter? Sind ja unbedeutend, weil ihr Zug pünktlich war bzw. noch ist... Oder wie? Vorstellungen hast Du...

Wenn ein gestrandeter Fahrgast eine Frage hat, wird diese beantwortet und ihm weitergeholfen, und nicht zuerst die Fahrkarten kontrolliert, ganz einfach.

Das kann bei o.g. 50 Fahrgästen auch bedeuten, dass Du eben 50 Fahrgästen Auskünfte über Ihre neuen Anschlüsse geben musst.


Dafür gibt es Lautsprecheransagen.

Klar und wenn ich aufgrund Bahnverschuldens um 23:00 Uhr in Ulm ankomme und der Zug nach Obertupfing leider schon weg ist, was soll ich machen?

Solltest mir der ZUB in einem Verspätungsfall eine Fahrpreisnacherhebung schreiben, weil er zu träge war, sich um den Sachverhalt zu kümmern, kann er mit einer gesalzenen Beschwerde bei seinem Arbeitgeber rechnen.


*LOL* DAS möchte ich erleben. Der letzte eisende, der sich über mich beschweren wollte, fragte tatsächlich nach der Adresse meines Chefs.

Welche hätte er denn gern?

Die Dienstadresse, die private Adresse, die meiner Personalabteilung, die meiner Einsatzstelle, meines Regionalbereiches oder welche? - Er hat die Adresse vom Kundendialog bekommen...

Das ist ja o.k., nur muss ich Dir sagen, letztendlich repräsentiert sich die Bahn durch die Mitarbeiter vor Ort. Wenn ich vorher über 30 Minuten vergeblich am Bahnhof auf eine freie Mitarbeiterin gewartet habe und dann in den nächsten Zug einsteige und dann kommt ein arroganter Schaffner daher, der meint, mir eine Fahrpreisnacherhebung ausstellen zu müssen, bin ich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das letzte Mal im Zug gesessen.

Holger

Verspätungsgutscheine BC100

wachtberghöhle, Donnerstag, 18.06.2009, 08:38 (vor 5416 Tagen) @ tom66

Hallo,

ich habe noch 2 Gutscheine über je 10 Euro die im nächsten Monat verfallen.

Nun bin ich am Überlegen wie ich diese Gutscheine sinnvoll nutzen kann, da ich selbst eine BC100 habe und darum keine Fahrkarten brauche.

Den nächsten Tagesausflug verlängern und die Liege/Bett damit an/bezahlen.

Verspätungsgutscheine BC100

icedieler, Donnerstag, 18.06.2009, 09:50 (vor 5416 Tagen) @ tom66

Du kannst dir die Gutscheine auch mit dem Preis für die BC100 verrechnen lassen. Durch das ICE-T-Achsproblem hatte ich bis März 8 Gutscheine angesammelt und dann einfach mal beim Bahncard-Service angerufen. Ich habe die Gutscheine dann dort hingeschickt und die 80 Euro wurden mir in zwei Raten a 40 Euro mit dem monatlichen Preis der BC100 verrechnet bzw. zurückerstattet.

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