Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn (Allgemeines Forum)

Matze86, München, Samstag, 25.04.2009, 09:55 (vor 5452 Tagen)
bearbeitet von Matze86, Samstag, 25.04.2009, 09:56

Hallo,

nochmal zum Nachlesen, was hier schon erwähnt wurde: Neue Regelungen bei Verspätung


Bahn will Mehdorn 4,9 Millionen Abfindung zahlen


Ein schönes Wochenende wünsche ich euch.

Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn

Steffen, Samstag, 25.04.2009, 10:17 (vor 5452 Tagen) @ Matze86

nochmal zum Nachlesen, was hier schon erwähnt wurde: Neue Regelungen bei Verspätung

Leider steht da noch immer "mehr als 60 Minuten" und nicht "ab 60 Minuten". Denn ob der Folgezug +0 oder +1 hat ist eher Zufall (und lt. Bahn noch pünktlich - zurecht), sodass der Anspruch mehr oder weniger auch vom Zufall abhängt.

Einen echten Fortschritt finde ich, dass man sich zukünftig das Geld auch in Bar auszahlen lassen kann.

Bahn will Mehdorn 4,9 Millionen Abfindung zahlen

Das habe ich ehrlich gesagt nicht anders erwartet und ist auch nichts ungewöhnliches.

Ein schönes Wochenende wünsche ich euch.

Dem schliesse ich mich uneingeschränkt an :)

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Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn

Matze86, München, Samstag, 25.04.2009, 10:38 (vor 5452 Tagen) @ Steffen

Einen echten Fortschritt finde ich, dass man sich zukünftig das Geld auch in Bar auszahlen lassen kann.

Weiterer Fortschritt: Die Verspätung wird auch bei Verpassen des Anschlusszuges weitergerechnet.

Bahn will Mehdorn 4,9 Millionen Abfindung zahlen


Das habe ich ehrlich gesagt nicht anders erwartet und ist auch nichts ungewöhnliches.

Hat aber auch Bahnbezug und wollte euch das nicht vorenthalten ;)

Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn

Steffen, Samstag, 25.04.2009, 11:07 (vor 5452 Tagen) @ Matze86

Einen echten Fortschritt finde ich, dass man sich zukünftig das Geld auch in Bar auszahlen lassen kann.


Weiterer Fortschritt: Die Verspätung wird auch bei Verpassen des Anschlusszuges weitergerechnet.

War das bisher nicht? Dann ist das der wohl hilfreichste Fortschritt. Ob es wohl ein Umdenken beim Warten von Anschlusszügen gibt? (ggf. auch, dass die Zeit, dass ein Zug als Anschluss gilt, auf 10 Minuten heraufgesetzt wird o.ä.)

Bahn will Mehdorn 4,9 Millionen Abfindung zahlen


Das habe ich ehrlich gesagt nicht anders erwartet und ist auch nichts ungewöhnliches.


Hat aber auch Bahnbezug und wollte euch das nicht vorenthalten ;)

Ja, natürlich! Brauchst Dich nicht rechtfertigen für die Info ;)

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Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn

Matze86, München, Samstag, 25.04.2009, 11:49 (vor 5452 Tagen) @ Steffen

War das bisher nicht?

Nur bei Anschlüssen innerhalb des FV.

Ah, Danke! *OwT*

Steffen, Samstag, 25.04.2009, 12:00 (vor 5452 Tagen) @ Matze86

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Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn

Garfield_1905, Samstag, 25.04.2009, 11:19 (vor 5452 Tagen) @ Steffen

Leider steht da noch immer "mehr als 60 Minuten" und nicht "ab 60 Minuten". Denn ob der Folgezug +0 oder +1 hat ist eher Zufall (und lt. Bahn noch pünktlich - zurecht), sodass der Anspruch mehr oder weniger auch vom Zufall abhängt.


Na ja, dieses Problem hast Du natürlich bei jeder Zeitbegrenzung, denn bei einer Formulierung 'ab 60 Minuten' hätten diejenigen die 'Ar....karte', deren Zug 59 Minuten verspätet wären, usw. usw. ... !

Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn

Steffen, Samstag, 25.04.2009, 11:28 (vor 5452 Tagen) @ Garfield_1905

Leider steht da noch immer "mehr als 60 Minuten" und nicht "ab 60 Minuten". Denn ob der Folgezug +0 oder +1 hat ist eher Zufall (und lt. Bahn noch pünktlich - zurecht), sodass der Anspruch mehr oder weniger auch vom Zufall abhängt.

Na ja, dieses Problem hast Du natürlich bei jeder Zeitbegrenzung, denn bei einer Formulierung 'ab 60 Minuten' hätten diejenigen die 'Ar....karte', deren Zug 59 Minuten verspätet wären, usw. usw. ... !

Nein, nicht ganz: Da die Reisekette zählt und nicht der einzelne Zug bekommt man bei Anschlussverlust nur dann eine Entschädigung, wenn der Anschlusszug (der meistens genau 60 Minuten später fährt) auch mindestens eine Minute Verspätung hat.

Für Fälle, wo man keinen Anschlussverlust hatte, hast Du natürlich recht. Aber die meinte ich hier nicht.

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Unsaubere Takt

fabs, Braunschweig, Samstag, 25.04.2009, 11:33 (vor 5452 Tagen) @ Garfield_1905

Moin!
Ein unsauberer Takt kann da für die Fahrgäst von Vorteil sein. Beispiel: Dortmund Hbf -> Braunschweig Hbf
11:48 Uhr ab Dortmund Hbf
13:28 Uhr an Hannover Hbf
ICE 547

13:36 Uhr ab Hannover Hbf
14:08 Uhr an Braunschweig Hbf
IC 2039

Durch die obligatorische Verspätung auf der Linie wird in Hannover der Anschluss IC und auch der RE verpasst.
Der nächste IC ist der 2049. Abfahrt in Hannover Hbf 14:36, Ankunft in Braunschweig Hbf aber erst um 15:09 Uhr.

Viele Grüße
fabs

--
Es gibt Dinge im Leben, die dich schnell aus der Bahn werfen können!
Zugbegleiter zum Beispiel...

Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn

JanKrohn, Aschaffenburg, Samstag, 25.04.2009, 18:00 (vor 5452 Tagen) @ Matze86

nochmal zum Nachlesen, was hier schon erwähnt wurde: Neue Regelungen bei Verspätung

Einerseits sehr gut. Andererseits sind Preiserhöhungen mal wieder vorprogrammiert...

Bahn will Mehdorn 4,9 Millionen Abfindung zahlen

4,9 Millionen Zimbabwe-Dollar? Oder Fußtritte? Oder doch Euro? ;-)

Jan

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http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn

Steffen, Samstag, 25.04.2009, 18:03 (vor 5452 Tagen) @ JanKrohn

4,9 Millionen Zimbabwe-Dollar? Oder Fußtritte? Oder doch Euro? ;-)

4,9 Millionen Zwangsminuten im Zug...

*SCNR*

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Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn

Burkhard, Samstag, 25.04.2009, 18:38 (vor 5452 Tagen) @ JanKrohn

Einerseits sehr gut. Andererseits sind Preiserhöhungen mal wieder vorprogrammiert...

Die dürften im Promillebereich liegen und im Gegenzug die Kundenzufriedenheit erhöhen und damit auch (geringe Mehr-) Einnahmen schaffen.

Absolute Augenwischerei.

ICE 1087, Samstag, 25.04.2009, 20:29 (vor 5452 Tagen) @ Matze86

Nabend,

naja so begeistert darf man von der neuen Regelung nun nicht sein.

Erstens sei erwähnt bei mehr als 60 Minuten, größtenteils fährt die allerdings Bahn im Stundentakt...

Eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt wird jetzt angesprochen als ob man das Rad neu erfunden hat, aber das gibt es schon seit Jahren...

Weiterhin glaube ich, dass es in Zukunft bei Personenunfällen, Böschungsbränden, BÜ-Unfällen o.ä. nicht ohne große Probleme eine Erstattung geben wird. Da wird der Konzern in Zukunft genuaer hinschauen und nicht großzügig bei Fremdverschulden erstatten/gutschreiben. Da werden sich noch viele umgucken...

Auch der Rücktritt von der Fahrt und die volle Erstattung gibt es schon ewig...

Absolut kein Meilenstein was man da "verhandelt" hat...


Schönen Abend

Fahrgastrechte sind nun Gesetz

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Samstag, 25.04.2009, 20:59 (vor 5452 Tagen) @ ICE 1087

Hallo,

Eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt wird jetzt angesprochen als ob man das Rad neu erfunden hat, aber das gibt es schon seit Jahren...

eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.

--
Viele Grüße aus Hamm in Westfalen,
Holger
***
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Fahrgastrechte sind nun Gesetz

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 25.04.2009, 21:20 (vor 5452 Tagen) @ Holger_HAM

Hallo,

Eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt wird jetzt angesprochen als ob man das Rad neu erfunden hat, aber das gibt es schon seit Jahren...


eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.

Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.

Fahrgastrechte sind nun Gesetz

Graukärtchenfahrer, Symbaden, Samstag, 25.04.2009, 21:21 (vor 5452 Tagen) @ Fabian318

eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.


Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.

AGBs != Gesetz

Fahrgastrechte sind nun Gesetz

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 25.04.2009, 21:43 (vor 5452 Tagen) @ Graukärtchenfahrer

eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.


Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.


AGBs != Gesetz

Nein, wirklich?
Trotzdem gibt es die Hotelübernachtung und Taxifahrt schon, was Holger meinte, es noch nicht geben würde.

Fahrgastrechte sind nun Gesetz

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Samstag, 25.04.2009, 21:47 (vor 5452 Tagen) @ Fabian318

Hallo,

eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.


Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.


AGBs != Gesetz


Nein, wirklich?
Trotzdem gibt es die Hotelübernachtung und Taxifahrt schon, was Holger meinte, es noch nicht geben würde.

Bitte genau lesen. Gab es sie schon in Form eines Gesetzes, was eben ein EVU nicht nach Belieben ändern kann? Nein!

--
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Holger
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Fahrgastrechte sind nun Gesetz

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 25.04.2009, 21:52 (vor 5452 Tagen) @ Holger_HAM

Hallo,

eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.


Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.


AGBs != Gesetz


Nein, wirklich?
Trotzdem gibt es die Hotelübernachtung und Taxifahrt schon, was Holger meinte, es noch nicht geben würde.


Bitte genau lesen. Gab es sie schon in Form eines Gesetzes, was eben ein EVU nicht nach Belieben ändern kann? Nein!

Das habe ich nicht geschrieben. Du hast geschrieben:

eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.

Die Leistung war nicht freiwillig, sondern vertraglich festgeschrieben.

Fahrgastrechte sind nun Gesetz

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 25.04.2009, 21:56 (vor 5452 Tagen) @ Holger_HAM

Hallo,

eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.


Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.


AGBs != Gesetz


Nein, wirklich?
Trotzdem gibt es die Hotelübernachtung und Taxifahrt schon, was Holger meinte, es noch nicht geben würde.


Bitte genau lesen. Gab es sie schon in Form eines Gesetzes, was eben ein EVU nicht nach Belieben ändern kann? Nein!

Achja, weshalb man ein Gesetz braucht: Weil die Poltik das wieder so halbwegs gerade zu biegen versucht, was sie angerichtet hat. Ohne das gelb-weiße, grüne, violette und türkisfarbene Geraffel hätten wir all solche Probleme nicht und jeder hätte nachts sein Bett im Hotel, weil es nichts EVU-überschreitendes geben würde. Never change a working system...

Fahrgastrechte sind nun Gesetz

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Samstag, 25.04.2009, 22:11 (vor 5452 Tagen) @ Fabian318

Hallo,

Achja, weshalb man ein Gesetz braucht: Weil die Poltik das wieder so halbwegs gerade zu biegen versucht, was sie angerichtet hat. Ohne das gelb-weiße, grüne, violette und türkisfarbene Geraffel hätten wir all solche Probleme nicht und jeder hätte nachts sein Bett im Hotel, weil es nichts EVU-überschreitendes geben würde. Never change a working system...

also die "guten alten Bundesbahnzeiten" wünsche ich mir nicht zurück. Damals gab es keinerlei Ansprüche wegen irgendetwas, der Beförderungsfall reiste in alten miefigen Abteilwagen und auf "Nebenstrecken" wagte man noch nicht einmal von einem ITF zu träumen.

--
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Holger
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Fahrgastrechte sind nun Gesetz

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 25.04.2009, 22:14 (vor 5452 Tagen) @ Holger_HAM

Hallo,

Achja, weshalb man ein Gesetz braucht: Weil die Poltik das wieder so halbwegs gerade zu biegen versucht, was sie angerichtet hat. Ohne das gelb-weiße, grüne, violette und türkisfarbene Geraffel hätten wir all solche Probleme nicht und jeder hätte nachts sein Bett im Hotel, weil es nichts EVU-überschreitendes geben würde. Never change a working system...


also die "guten alten Bundesbahnzeiten" wünsche ich mir nicht zurück. Damals gab es keinerlei Ansprüche wegen irgendetwas, der Beförderungsfall reiste in alten miefigen Abteilwagen und auf "Nebenstrecken" wagte man noch nicht einmal von einem ITF zu träumen.

Deshalb ja auch "WORKING system". Und um Verbesserungen zu erzielen, bedarf es keiner Privatbahnen oder sonstiger Form von Kleinstaaterei.

Fahrgastrechte sind nun Gesetz

Holger_HAM, Hamm (Westfalen), Samstag, 25.04.2009, 21:46 (vor 5452 Tagen) @ Fabian318

Hallo,

Eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt wird jetzt angesprochen als ob man das Rad neu erfunden hat, aber das gibt es schon seit Jahren...


eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.


Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.

ja. In den Beförderungsbedingungen der DB BAHN steht das drin (und beides habe ich schon genutzt). Aber Beförderungsbedingungen sind kein Gesetz. Die kann man ändern, wie man lustig ist und genau das ist der Unterschied. Nun gelten diese Sachen auf für Kunden anderer EVUs.

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Fahrgastrechte sind nun Gesetz

Fabian318, Münster i. W., Samstag, 25.04.2009, 21:48 (vor 5452 Tagen) @ Holger_HAM
bearbeitet von Fabian318, Samstag, 25.04.2009, 21:49

Hallo,

Eine Hotelübernachtung oder Taxifahrt wird jetzt angesprochen als ob man das Rad neu erfunden hat, aber das gibt es schon seit Jahren...


eben nicht. Bislang war es eine freiwillige Leistung der DB, nun liegt das in Gesetzesform vor.


Siehe Punkt 9.1 der BB Bahn. Hotelübernachtung und Taxifahrt sind auch schon jetzt drin.


ja. In den Beförderungsbedingungen der DB BAHN steht das drin (und beides habe ich schon genutzt). Aber Beförderungsbedingungen sind kein Gesetz. Die kann man ändern, wie man lustig ist und genau das ist der Unterschied. Nun gelten diese Sachen auf für Kunden anderer EVUs.

Glaubst du wirkllich, dass sich durch das neue Gesetz jemand verantwortlich zeigt, wenn ich durch einen verspäteten DB-Zug (oder NWB-Zug) den letzten NWB-Zug (oder DB-Zug) verpasse? Wer soll dann die Hotelübernachtung zahlen? Solche Folgen der Bahnreform und Wettbewerbsvergabe sind nämlich leider nicht bedacht worden.

Die kann man nicht ändern wie man lustig ist. Wenn ich einen Vertrag nach Maßgabe einer bestimmten AGB schließe, kann die nicht nachträglich geändert werden, insofern sind die AGB sehr wohl bindend.

Auch ist es fraglich, ob das Gesetz nicht nach hinten losgehen wird: Denn mich würde es nicht wundern, wenn alle Kulanzregelungen (und jetzt gab es sehr viele Gutscheine etc. auf Kulanz) abgeschafft werden.

Fahrgastrechte sind nun Gesetz

Steffen, Samstag, 25.04.2009, 21:56 (vor 5452 Tagen) @ Fabian318

Glaubst du wirkllich, dass sich durch das neue Gesetz jemand verantwortlich zeigt, wenn ich durch einen verspäteten DB-Zug (oder NWB-Zug) den letzten NWB-Zug (oder DB-Zug) verpasse? Wer soll dann die Hotelübernachtung zahlen? Solche Folgen der Bahnreform und Wettbewerbsvergabe sind nämlich leider nicht bedacht worden.

Das wird in der Tat ein lustiges Spiel :D

Die kann man nicht ändern wie man lustig ist. Wenn ich einen Vertrag nach Maßgabe einer bestimmten AGB schließe, kann die nicht nachträglich geändert werden, insofern sind die AGB sehr wohl bindend.

Ja. Wenn aber die DB Morgen ihre AGB ändert, sind alle ab übermorgen gekauften Fahrkarten nach den neuen AGB gekauft. Von daher könnte man - theoretisch - die (bis dato freiwilligen) Fahrgastrechte schnell wieder abschaffen

Auch ist es fraglich, ob das Gesetz nicht nach hinten losgehen wird: Denn mich würde es nicht wundern, wenn alle Kulanzregelungen (und jetzt gab es sehr viele Gutscheine etc. auf Kulanz) abgeschafft werden.

Ich sehe es eigentlich als Geschenk der Regierung an die DB, dass man die von der DB mehr oder weniger freiwillig auferlegten Verpflichtungen nun 1:1 in ein Gesetz packt. Ich glaube deshalb nicht, dass die DB nun sehr "verstimmt" ist.

--
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Fahrgastrechte sind nun Gesetz

Alexander, Samstag, 25.04.2009, 23:20 (vor 5452 Tagen) @ Steffen

Ich sehe es eigentlich als Geschenk der Regierung an die DB, dass man die von der DB mehr oder weniger freiwillig auferlegten Verpflichtungen nun 1:1 in ein Gesetz packt. Ich glaube deshalb nicht, dass die DB nun sehr "verstimmt" ist.

das sehe ich anders, die meisten Leute werden Baraiszahlung wählen und damit geht das Geld aus dem Unternehmen, nicht wie bei den Gutscheinen.

Viele Grüße

--
Es gibt Menschen, die geizen mit ihrem Verstand wie andere mit ihrem Geld. (Wilhelm Busch)

Fahrgastrechte sind nun Gesetz

Steffen, Samstag, 25.04.2009, 23:34 (vor 5452 Tagen) @ Alexander

Ich sehe es eigentlich als Geschenk der Regierung an die DB, dass man die von der DB mehr oder weniger freiwillig auferlegten Verpflichtungen nun 1:1 in ein Gesetz packt. Ich glaube deshalb nicht, dass die DB nun sehr "verstimmt" ist.


das sehe ich anders, die meisten Leute werden Baraiszahlung wählen und damit geht das Geld aus dem Unternehmen, nicht wie bei den Gutscheinen.

Viele Grüße

Ja, der Punkt mit der Barauszahlung ist für die DB in der Tat unangenehm. Meinst Du denn, viele Verspätungsgutscheine sind verfallen? (in den anderen Fällen landet das Geld ja wieder bei der DB).

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Fahrgastrechte sind nun Gesetz

MJerdgas, Sonntag, 26.04.2009, 00:37 (vor 5452 Tagen) @ Steffen
bearbeitet von MJerdgas, Sonntag, 26.04.2009, 00:38

Für die DB ist das Gesetz als Geschenk zu sehen.

Habt ihr euch schon mal überlegt wo das Gesetz denn eigentlich greift?

Stellwerksausfall nein!
Signalstörung nein!
Bauarbeiten nein!
… usw.


Einzig bei Störungen am Zug selbst und daraus entstehenden Verspätungen muss anteilig erstattet werden. Denn nur Verschulden eines EVU ist im Gesetzt hinterlegt. Hier zählen keine Störungen bei Infrastrukturunternehmen.

Fahrgastrechte sind nun Gesetz

Matze86, München, Sonntag, 26.04.2009, 07:39 (vor 5451 Tagen) @ MJerdgas

Habt ihr euch schon mal überlegt wo das Gesetz denn eigentlich greift?

Stellwerksausfall nein!
Signalstörung nein!
Bauarbeiten nein!
… usw.


Immerhin: Anschlussverluste sind nicht gerade selten!

Fahrgastrechte sind nun Gesetz

Silver, Sonntag, 26.04.2009, 10:00 (vor 5451 Tagen) @ MJerdgas

Für die DB ist das Gesetz als Geschenk zu sehen.

Habt ihr euch schon mal überlegt wo das Gesetz denn eigentlich greift?

Stellwerksausfall nein!
Signalstörung nein!
Bauarbeiten nein!
… usw.


Einzig bei Störungen am Zug selbst und daraus entstehenden Verspätungen muss anteilig erstattet werden. Denn nur Verschulden eines EVU ist im Gesetzt hinterlegt. Hier zählen keine Störungen bei Infrastrukturunternehmen.

Einspruch. Das Gesetz greift bei allen Störungen, deren Ursach im Eisenbahnbetrieb liegt. Egal ob die Ursache dem Betreiber des betreffenden Zug, einem anderen EVU oder einem Infrastrukturunternehmen zuzuordnen ist. Die verschiedenen Eisenbahnunternehmen müssen die Aufteilung der entstehenden Kosten unter sich ausmachen.

Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn

JanKrohn, Aschaffenburg, Sonntag, 26.04.2009, 00:30 (vor 5452 Tagen) @ Matze86

Die Netzeitung ist noch etwas ausführlicher:
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/1338100.html

Ganz unten...

Was verbessert sich noch für Bahnreisende?

Die Bahnunternehmen sind künftig verpflichtet, gemeinsam mit Interessenvertretern dafür zu sorgen, dass der Bahnhof und die Bahnsteige für Behinderte oder alte Menschen zugänglich sind. Sie müssen zudem deutlich sichtbar über die eigene Beschwerdestelle informieren und Beschwerden innerhalb von drei Monaten bearbeiten.

--
--
http://www.vic-fontaine.com/
http://www.heidoc.net/

Neue Regelungen bei Verspätung + Abfindung für Mehdorn

MJerdgas, Sonntag, 26.04.2009, 00:43 (vor 5452 Tagen) @ JanKrohn

Beschwerden beim Bahnhof werden in der Regel innerhalb von 14 Tagen beantwortet.

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