[FAQ] Jubiläumspässe (Allgemeines Forum)
Hallo zusammen,
ich habe mal mit Augenmerk auf die Interessenten außerhalb der Eisenbahnforen eine kleine FAQ-Liste erstellt, die hoffentlich ein paar Fragen beantwortet.
Ergänzungen sind natürlich herzlich willkommen - ich habe aber ein Bitte: wenn Ihr was ergänzen wollt, so benutzt bitte einen sinnvollen Betreff; am besten mit einem [FAQ] vorne dran. Dadurch bleibt die Übersichtlichkeit gewahrt, die ein schnelles Beantworten ermöglicht ohne jeden Beitrag durchsuchen zu müssen.
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Was ist das Jubiläumsticket für ein Angebot?
Die Jubiläumspasse entsprechen „Netzkarten“ von Verkehrsverbünden. Die Jubiläumspässe gelten auf dem Netz der Deutschen Bahn. Im Gültigkeitszeitraum können nach Belieben beinahe jeder DB-Zug sowie viele private Nahverkehrszüge, wie z.B. der metronom oder die NOB zwischen Hamburg und Westerland, genutzt werden.
Wann gelten die Pässe?
Die Jubiläumspasse gibt es dieses Jahr in zwei verschiedenen Stufen.
1. Der Wochenpass berechtigt zu beliebig vielen Fahrten in 175 Stunden. Das heißt im Sinne der BB, er kann von Tag A ab 0 Uhr volle sieben Tage plus am achten Tag bis 7 Uhr morgens benutzt werden.
2. Der Monatspass gilt dann sinnvollerweise einen Monat. Maßgeblich für „einen Monat“ sind die Anzahl der Tage des Monats, in dem der erste Gültigkeitstag liegt. Das heißt, ist der erste Gültigkeitstag z.B. der 20. Juni ist er 30 Tage gültig. Ist es der 20. Juli sind es 31 Tage. Ist es der 20. August gilt er trotzdem nur bis zum 31. August.
Gekauft werden können beide Angebote vom 17. Mai bis 31. August. Reisezeitraum - und somit zugleich erster Gültigkeitstag – sind vom 13. Juni bis 31. August.
Was kosten die Pässe?
Der Wochenpass kostet 175 Euro. Der Monatspass generell 299 Euro. Personen unter 27 Jahren zahlen 249 Euro. Weitere Rabattierungen sind nicht vorgesehen.
Muss ich IC-Zuschläge zahlen?
Für Fahrten in den Zügen der Gattungen ICE, IC, EC, D sowie im Nahverkehr müssen keine Zuschläge gezahlt werden. Für Fahrten mit der CNL sind die üblichen Aufpreise zu entrichten. Bei Benutzung der ICE-Sprinter fällt der normale Aufpreis in Höhe von 11 Euro für die 2. Klasse an. Für die innerdeutsche Nutzung der EN 490/491 „Hans Albers“ (Hamburg – Passau) sowie EN 420/421 (Köln – Nürnberg) sind ebenfalls die üblichen ÖBB-Aufpreise zu entrichten.
Kann ich auch 1. Klasse fahren?
Nein.
In welchen Nahverkehrszügen kann ich fahren?
Das ist eines der großen Mysterien. Generell können alle Regionalzüge der DB genutzt werden (IRE, RE, RB, S-Bahn). Eine Ausnahme mit DB-Keks ist die Oberweißbacher Bergbahn.
Als Faustregel kann man angeben: ist unter www.reiseauskunft.bahn.de die Verbindung durchgehend bepreisbar, so kann der Jubiläumspass auf exakt dieser Verbindung gelten. Im Zweifelsfalle sollte man entweder das Verkehrsunternehmen kontaktieren oder hier im Forum nachfragen.
Ist ein City-Ticket enthalten, so dass ich z.B. in Berlin auch die U-Bahn benutzen kann?
Nein. In großen Städten kann lediglich die S-Bahn benutzt werden.
Sollte etwa wegen Betriebsstörungen auf die örtlichen Verkehrsmittel verwiesen werden und man eine Fahrpreisnacherhebung kassieren, so hilft wohl nur ein Dialog mit dem Kundenservice.
Wie sieht’s mit Umtauschen aus?
Bis einen Tag vor Reiseantritt ist der Umtausch abzgl. 15 Euro Bearbeitungsgebühr problemlos möglich.
Kann ich auch ins Ausland fahren?
Generell nein. Wer etwa nach Paris will, muss ab dem letzten Bahnhof bzw. Grenzbahnhof eine weitere Fahrkarte kaufen.
Es gibt aber einige ausländische Bahnhöfe, die zugleich DB-Tarifpunkte sind, somit gilt der Jubiläumspass auch hier.
Mir fallen spontan ein: Salzburg, Kufstein, Basel Bad Bf., Schaffhausen
Teil II
In welchen Regionalzügen gilt der Jubiläumspass? (II)
Anscheinend ist das oben angesprochene Mysterium, wenn man so will, "gelöst". Nebst der Gültigkeit in den Zuggattungen IRE, RE, RB und S-Bahn gilt der Jubiläumspass auch im Wechselverkehr DB/NE (d.h. Deutsche Bahn/nicht bundeseigene Eisenbahn). Somit können die allermeisten deutschen Bahnhöfe erreicht werden.
Streng genommen heißt das aber auch, dass im Vor- oder Nachlauf an die NE-Züge ein DB-Zug benutzt werden müsste. Dies lässt sich in der Praxis allerdings kaum kontrollieren.
Auf drehscheibe-online.de ist eine Liste (an dieser Stelle vielen Dank für die Mühe, auch wenn's ein Jahr zu spät ist :)), auf der die Ausnahmen ersichtlich sind. Die gelisteten Strecken unter den Unterpunkten „SEE-Tarif“, „SBB-Tarif“ sowie „eigener Tarif“ sind nicht im Jubiläumspass enthalten.
Entgegen der verlinkten Liste hat mir die neg bestätigt, dass der Jubiläumspass auch in den Zügen der neg zwischen Niebüll und Dagebüll Mole gilt; die Überfahrt auf die Nordseeinseln ist nicht inkludiert, kann aber im Zug direkt gekauft werden.
(Ich bedanke mich auch bei der neg für die rasche Beantwortung meiner Anfrage :))
Gibt es denn bei der Benutzung von S-Bahnen eine Besonderheit?
In Karlsruher Stadtbahnnetz gibt es eine Besonderheit: hier können alle „S-Bahnen“ mit Ausnahme der Linie S2 benutzt werden (gem. den BB des KVV § C 4.1.). D.h., die Linie S1, S11, S3, S31, S32, S4, S41, S5, S6 und S9 können auf ihrem kompletten Laufweg, also auch in die Karlsruher Innenstadt, genutzt werden. In den Tramzügen gilt der Jubiläumspass generell nicht.
Wie sieht es mit den Fahrgastrechten aus?
Gemäß der BB § „Jubiläums-Pass“ Abs. 6 „gelten die Nummern 9.2 und 9.3 BB Personenverkehr mit der Maßgabe, dass diese bei Ausfall, Verspätung oder Anschlussversäumnis von Zügen ab 60 Minuten eine Entschädigung in Höhe von 5 € je Einzelfall erhalten, insgesamt max. 25 % des gezahlten Fahrpreises.“ Es ist also nicht möglich, sich den Fahrpreis dadurch zu refinanzieren.
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Achtung: diese Angaben sind noch nicht der Weisheit letzter Schluss, da die DB beim Aktualisieren ihrer Beförderungsbedingungen immer etwas träge ist!
In der Hoffnung, Euren Geschmack getroffen zu haben,
Herzlichst, Jogi
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- FAQ: DB-Aktionsangebote "175 Jahre" / DB-Saturn Ticket - Holger_HAM, 11.05.2010, 13:43
- [FAQ] Jubiläumspässe - Jogi, 11.05.2010, 19:21