Flexpreis Vernebelungstaktik (Allgemeines Forum)

Destear, Berlin, Donnerstag, 17.10.2019, 16:28 (vor 1625 Tagen) @ FrequentRailer

Die Deutsche Bahn kann eine Senkung des Umsatzsteuersatzes erst weitergeben, wenn diese gesetzlich in Kraft getreten ist. Ein reibungsloses Gesetzgebungsverfahren vorausgesetzt wird dies zum 1.1.2020 der Fall sein. Da die Umsatzsteuer entweder in dem Veranlagungszeitraum fällig wird, in welchem die Rechnung gestellt wird oder in dem Veranlagungszeitraum fällig wird, in welchem die Leistung bezahlt wird, ergibt sich für vor dem 1.1.2020 gebuchte Tickets die Umsatzsteuerlast nach den derzeit noch geltenden Steuersätzen.


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