Fahrgastrechte bei angekündigtem Schienenersatzverkehr? (Allgemeines Forum)

Hansjörg, Montag, 14.10.2019, 17:56 (vor 1628 Tagen) @ Digitalreisen
bearbeitet von Hansjörg, Montag, 14.10.2019, 17:57

Auf Twitter meint die DB, dass ich mit meinem Semesterticket NRW einfach ein ein ICE Ticket zwischen Aachen und Köln kaufen darf und das dann im Nachhinein erstattet bekomme, da SEV zwischen Aachen und Düren ist.

Stimmt das so? Ich dachte eigentlich, dass es bei angekündigtem SEV keine Fahrgastrechte gibt.

Ist der ICE denn schneller? Wird der nicht über Rheydt umgeleitet? Ist ein Semesterticket nicht ein stark ermäßigtes Ticket ohne Upgrademöglichkeit? Ist eine VErspätung nicht erst da wenn der SEV Verspätung hat und somit Köln mit +60 erreicht wird? Ab Düren fährt aber kein ICE.


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