Ernsthafte Frage (Allgemeines Forum)

Aphex Twin, Sonntag, 08.09.2019, 23:53 (vor 1683 Tagen) @ Alter Köpenicker

Wie sieht es eigentlich mit den Fahrgastrechten bei Verfrühung aus? Heute kam ich ganze 27 Minuten zu früh in Basel Bad Bf an. Theoretisch müsste es in diesem Fall doch auch eine Art Entschädigung geben. Immerhin hat man die gebuchte Leistung viel kürzer in Anspruch genommen und das Eisenbahnerlebnis wurde aufgrund der kürzeren Fahrtdauer auch geschmälert, wodurch Urlaubsfreuden entgangen sind.

Was passiert mit dem Zugrestaurant in einem solchen Fall? Bleibt es offen bis zur fahrplanmäßigen Ankunftszeit?


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