BahnCard-Upgrade mit Gutschein (Fahrkarten und Angebote)

Hansjörg, Sonntag, 25.08.2019, 13:12 (vor 1705 Tagen) @ bahn.patient

Durch Lektüre der Ziffer 2.7.2 der TfV 600 C konnte ich mir diese Frage zwischenzeitlich selbst beantworten: Danach erfolgt die Erstattung des Restwerts gegen Rückgabe der bisherigen BahnCard beim Kauf der neuen BahnCard oder nachträglich beim Eingang der bisherigen BahnCard beim BahnCard-Service.

Aus diesem Grund möchte ich "unbedingt" meine Bahncard bei der Bahn abgeben. Ich hoffe, der Punkt ist jetzt klar ;-)

Es wird eh nur die Differenz ab erstem Gültigkeitstag der BC50 erstattet und falls der Betrag > 15 Euro.


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