Verpassen des Anschlusszuges (Allgemeines Forum)

Steffen, Dienstag, 29.07.2008, 17:40 (vor 5722 Tagen) @ JanKrohn

Das ist in den Beförderungsbedingungen ganz klar geregelt:

9.1.1 Hat eine Zugverspätung zur Folge, dass der Reisende den Anschluss an einen anderen Zug oder den letzten fahrplanmäßig vorgesehenen Anschluss an ein öffentliches Verkehrsmittel versäumt oder fällt ein Zug ganz oder auf Teilstrecken aus, kann der Reisende [...] seine Reise, soweit möglich, ohne zusätzliches Entgelt mit einem Zug fortsetzen, welcher auf der gleichen oder auf einer anderen Strecke nach demselben Zielbahnhof fährt und es dem Reisenden ermöglicht, mit möglichst geringer Verspätung sein Reiseziel zu erreichen. Die Rück- oder Weiterbeförderung kann für bestimmte Züge aus betrieblichen oder für die Sicherheit des Betriebes notwendigen
Gründen ausgeschlossen werden.

Es muss also garnicht mal der nächste Zug sein, der in die "richtige" Richtung fährt.

Wer also nach Köln reist und in Frankfurt den Rheintal-IC oder den Nahverkehrszug verpasst, kann auf den nächsten KRM-Zug warten und sich über die schnelle Fahrt und die gegenüber der Reiseplanung viel zu frühe Ankunft freuen.

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