Marketing-Aktionen -->BB Aktionsangebote: Zufallsprinzip (Fahrkarten und Angebote)

michael_seelze, Mittwoch, 17.07.2019, 13:39 (vor 1717 Tagen) @ drdoolittle

Es finden sich zwei Aktionen in den ABB's der Bahn.
Die eine Aktion ist, newsletter Abonennten zu Ihrem Geburtstag ein eCoupon zu schenken.
Die Aktion sollte zunächst zeitlich unbegrenzt ab Anfang Juni laufen.(reine newsletter Abonnenten können aber bei Eintragung in die Liste gar nicht Ihren Geburtstag angeben. So können also wohl nur bahn-user-Konten mit Geburtstag Angabe gemeint sein)
Zudem sollten an e-mail addy's, mit denen bisher noch keine Buchung durchgeführt worden ist, an einem Tag in Juni einen € 5,- eCoupon verschickt werden, der bis Ende Juni 2019 gültig sein sollte.
Obwohl einige Familienmitglieder in den Genuß, der einen oder anderen Aktion hätten kommen sollen, kam da aber nichts. Es findet sich auch im Netz niemand, der das hätte. Im Zugreiseblog war es auch ganz vorne inseriert, in den Kommentaren wird hier auch gesagt: Bei Beiden nichts gekommen!

Zur 1. Aktion ist zu beachten, dass nicht die Person, die den Newsletter abboniert hat, zu ihrem Geburtstag den E-Coupon erhält. Sondern

bahn.de Newsletter-Abonnenten [erhalten]eine Woche vor Ihrem Geburtstag sowie an Ihrem Geburtstag ein Mailing mit der Möglichkeit sich auf der Internetseite www.db-reisewunschzettel.de einen Wunschzettel zu erstellen und diesen an die Person zu senden, mit der sie gerne verreisen möchten. Bei[m erstmaligen] Versand des Wunschzettels erhält der Wunschzettel-Empfänger einen Link zu einer Internetseite, auf der er einmalig einen personalisierten elektronischen Gutschein (E-Coupon) im Wert von 5 Euro erhält

aus Nummer 3 Tfv600/E.85.
Wurden diese Bedingungen eingehalten?

Man beachte zur 2. Aktion den Satz mit dem Zufallsprinzip:

Die Zuteilung der Gutscheincodes an den nach Satz 1 berechtigten Personenkreis erfolgt nach dem Zufallsprinzip.

aus Nummer 2 Tfv600/E.88.

Wie viele Coupons ausgegeben werden, wird ja nirgends genannt. Wie das Zufallsprinzip ausgestaltet wird, auch nicht. Theoretisch sind solche Aktionen also mit 2 zufällig verteilten Coupons aus tariflicher Sicht durchführbar.


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