Feststellung der Identität (Allgemeines Forum)

Mike65, Montag, 15.07.2019, 22:29 (vor 1739 Tagen) @ GibmirZucker

Es gibt zwar keine Mitführpflicht in dem Sinne, dass das Nichtmitführen eines Ausweises mit Strafe oder Bußgeld belegt wäre. Dennoch hat die Polizei das Recht, jederzeit die Identität einer Person festzustellen. Das geht natürlich am einfachsten mit Perso oder Pass. Im schlimmsten Fall riskiert man, auf die Wache mitgenommen zu werden.

Ich hatte das Problem einmal vor vielen Jahren bei einer Polizeikontrolle in einem Zug im zuvor erwähnten südostdeutschen Freistaat.
Ich wohnte damals in Frankreich und war zu Besuch in der Heimat. Daher besaß ich keinen Personalausweis und den sperrigen Reisepass wollte ich auf kurzen Ausflügen nicht mitnehmen. Ich zeigte also meine französische Aufenthaltskarte, was sofort mit "die gilt hier nicht" quittiert wurde. Schließlich gaben sie sich mit meinem Führerschein zufrieden, dessen Foto damals wohl noch zu meiner Identifizierung ausreichte.


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