Nachtrag (Allgemeines Forum)

sibiminus, Samstag, 13.07.2019, 21:42 (vor 1748 Tagen) @ sibiminus

Zur Zeit der Einstellung waren aber Zahlungsverkehrsterminals mit Mobilfunkschnittstelle weder verbreitet, noch üblich

Ganz abgesehen davon, dass der abgeschaffte Prozess damals kein seperates Gerät benötigte. Man hätte also nicht nur ein zusätzliches Gerät zum ohnehin vorhandenen MT beschaffen müssen, dieses wäre dann auch noch besonders teuer gewesen. Und ich bin mir ziemlich sicher, dass dieses Verfahren so heute auch nicht mehr zulässig wäre, es also immer eines ZVTs bedarf.


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