OT: Plätze für Schwerbehinderte (Fahrkarten und Angebote)

sfn17, Mittwoch, 29.05.2019, 08:50 (vor 1787 Tagen) @ Hansjörg
bearbeitet von sfn17, Mittwoch, 29.05.2019, 08:52

Ist es verboten sich auf die Schwerbehindertenplatze zu setzen wenn keiner mit Anspruch vorbeikommt?

Und wie soll der Schwerbehinderte seinen Anspruch geltend machen? Seinen Ausweis zeigen? Oder sollte er wenigstens behindert aussehen?

Eigentlich müsste er den offiziellen Weg wählen: Sich durch die Wagen (z.B. im ICE4 sind diese Plätze im "Fahrradwagen") zu einem Zub durchquälen, damit er dem Schwerbehinderten, der sich zusammen mit dem Zub wieder durch die Wagen zurückquält, dann den Platz zuweist?

Man ist nicht behindert, sondern wird behindert.

Es gibt Fragen, da kann ich nur mit dem Kopf schütteln.

Manche hätten statt "Schwerbehinderte" und "bahn.comfort" wohl lieber "unreservierbar" in der Anzeige.

Schön, dass kleine Erleichterungen (Amtsdeutsch: "Nachteilsausgleiche") geklaut werden dürfen. Ist ja nicht verboten.

Ich kann aber berichten, dass die Schwerbehindertenplätze meistens frei bleiben und erst spät doch noch besetzt werden, wenn der Zug sehr voll ist.


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