40 cm Unterschied sind nicht zulässig(EBA Auflage) (Allgemeines Forum)

agw, NRW, Mittwoch, 15.05.2019, 08:44 (vor 1802 Tagen) @ Manitou

In der DDR war ein Anheben der Bahnsteighöhe von 96 cm auf ca. 105 cm in den 80er Jahren zwecks stufenlosen Einstieg bei der Berliner S-Bahn (Altbauwagen und BR 270 (485/885)) zugelassen worden, da Wagen mit nach außen aufschlagender Klapptür weitgehend ausgemusert worden waren und im Berliner Raum nicht mehr fuhren. Mit den BR 480 und 481 wurden die Bahnsteige wieder abgesenkt, da diese eine niedrigere Fußbodenhöhe haben. In Hohen Neuendorf West, sowie den Postdamer Bf, die mal 1958 für einen 1,5 kV-S-Bahnverkehr vorgesehen waren, wurden nicht erhöht.

Gibt es in der StuS-Datenbank einen Eintrag, bei dem die 103/105 tatsächlich so vermerkt sind?


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