40 cm Unterschied sind nicht zulässig(EBA Auflage) (Allgemeines Forum)

Giovanni, Dienstag, 14.05.2019, 20:36 (vor 1780 Tagen) @ ffz

Hallo,

beim RE 4 werden dann beim Steuerwagen die Türen verschlossen, das geht beim Desiro HC nicht so einfach. Dazu kommt dass es einen Unterschied gibt zwischen einer Baustellenumleitung für ein paar Tage/Wochen bzw einem Ad-hoc Gleiswechsel wegen einer Störung und einem geplanten Halt. Das EBA macht ganz klar die Vorgabe maximaler Höhenunterschied zwischen Stufe am/im Fahrzeug und Bahnsteig 20 cm. Wenn das EBA fest stellt dass ein EVU dagegen verstößt kostet das erst mal Geld, im Wiederholungsfalle werden die Strafen dann drastischer im schlimmsten Falle droht der Entzug der Zulassung als EVU.

Ist der 20cm-Wert fix?
Ich meine: In Birkenwerder halten am 103cm-Bahnsteig planmäßig Talent2 (80cm), zuvor GTW 2/6 (80cm) und sogar DABbuzf 760 (60cm). Ähnlich wohl Hohen Neuendorf West und Karow.

Auch bei Doppelstockzügen an Altbahnsteigen liegt der Höhenunterschied meist bei über 20cm (60cm Einstiegshöhe vs <38cm Bahnsteighöhe).

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Wo Logik aufhört fängt das DB-Preissystem an.
2.4.4: "Eine Fahrkarte für eine höhere Produktklasse berechtigt [...] auch zur Beförderung in einer niedrigeren Produktklasse."
Ein Doppelstock-RE ist 4.631,5mm hoch - ein ICE1-Speisewagen nur 4.295mm ;)


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