? FGR-Frage wg. Auslagen für Taxi (Quittung vergessen) (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Samstag, 11.05.2019, 12:02 (vor 1784 Tagen) @ BahnFanFritzlar

Die Strecke B nach C ist 30 Km.
Mal 2 = 60 Km * 0,30 EUR = 18,00 EUR
Besser als nichts.

Aber wo steht das geschrieben

Das läuft über selbstbeschaffte Hilfeleistung, also quasi das selbe, wie wenn du dir selbst ein Taxi nimmst. Genauso gut könntest du auch eine Mietwagenquittung oder Flixetickets einreichen, wenn so eine Situation vorliegt.

Kosten sind halt auf 80 Euro gedeckelt und es kann durchaus sein, dass bei ungewöhnlichen Fällen Diskussionsbedarf mit dem SC FGR besteht. Es gab aber schon Fälle in dem auch Mietwagenkosten übernommen wurden.

Grundsätzlich gilt aber der Grundsatz, dass eine durch die Bahn gestellte Alternative Vorrang hat (Taxigutschein, Hotel). Du bist daher verpflichtet, zu versuchen dich mit der Bahn in Verbindung zu setzen, wenn dies möglich ist. Wenn du während der Öffnungszeiten der DB Info in München Hbf strandest und dir selbst ein Taxi nimmst, kann gut sein, dass das SC FGR eine Erstattung verweigert.

Wenn das geltend gemachte Kilometergeld niedriger ist als ein eventuelles Taxi, stehen die Chancen aber nicht schlecht. Mir hat man das Kilometergeld auch schon mal gezahlt (stranden in Nürnberg Hbf), obwohl die DB Info noch offen war. Im Bescheid stand dann ein Zusatz, dass es ausnahmsweise gezahlt wird, da günstiger als Taxi.


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