? FGR-Frage wg. Auslagen für Taxi (Quittung vergessen) (Allgemeines Forum)

bahnfahrerofr., Samstag, 11.05.2019, 09:21 (vor 1783 Tagen) @ BahnFanFritzlar

Hallo,

wenn die "Taxi-Voraussetzungen" vorliegen, werden private Fahrtkosten mit 30 ct pro gefahrenen km erstattet, d.h. in der Regel kannst du die Strecke doppelt ansetzen, da dein Abholer ja hin und her fahren muss.

Diese Erstattung erfolgt in der Regel problemlos wenn das Taxi teurer wäre.

Blöd ist dass du halt erstmal angegeben hast, dass du Taxi gefahren bist. Ich hätte an deiner Stelle gleich die privaten Fahrtkosten angesetzt. Evtl. ist es trotzdem einen Versuch wert nochmal per Brief die Fahrtkosten geltend zu machen. Alternativ Reiseabbruch in B, was zu einer anteiligen Erstattung des Fahrkartenwertes für B-C führen sollte.


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