RVL-Tarif (Fahrkarten und Angebote)

Fabian318, Münster i. W., Montag, 28.07.2008, 15:35 (vor 5743 Tagen) @ tom66

Hallo,
nach Lektüre des RVL-Tarifs bin ich zu dem Schluss gekommen, dass die Bahncard 100 tatsächlich auf der Verbindungsbahn gültig sein muss, und zwar deshalb:

Anlage 4:
Anerkennung von besonderen Fahrausweisen
Im Geltungsbereich des RVL-Gemeinschaftstarifes werden für Fahrten innerhalb des
Verbundraumes folgende Fahrausweisgattungen bzw. Fahrpreisermäßigungen bei
nachstehenden Verkehrsunternehmen anerkannt:
Fahrausweisgattung
Fahrpreisermäßigung
Anerkannt in den Fahrzeugen
folgender Verkehrsunternehmen:
Netzkarten, BahnCard 100
DB und SBB
SBG innerhalb der Geltungsdauer ohne Aufpreis

(RVL-Tarif)

Nun dachte ich zuerst, dass Basel Bad <-> Basel SBB ja nur Übergangstarif ist, die BC 100 also dort nicht gilt. Allerdings ist die Verbindungsbahn scheinbahr sowohl Übergangstarif als auch normaler Verbundbereicht:


12.2. Übergangstarife in die Schweiz und nach Frankreich

12.2.1. Übergangsbereiche

Die Übergangsbereiche umfassen
• im Raum Basel
a) im RVL die Zone 1, 3, 8 sowie in Zone 2 Grenzach/Wyhlen
b) im TNW die Tarifzone 10
• im Raum Rheinfelden
c) im RVL die Zone 2
d) im TNW die Tarifzone 40
Für Fahrten mit RVL-Fahrausweisen innerhalb des TNW Gebietes gelten dessen Tarif-
bestimmungen, mit TNW-Fahrausweisen im RVL-Gebiet gilt der RVL-Tarif.
Alle Übergangstarife gelten in allen Zügen auf der Verbindungsbahn Basel Bad Bf - Ba-
sel SBB im Verkehr zwischen den Verbundräumen RVL und TNW; im Binnenverkehr
zwischen Riehen und Basel SBB gilt der TNW-Tarif.

Wenn also die Bahncard 100 auch in Übergangsbereichen gültig sein sollte, würde sie sogar in der Basler Tram gelten...

Aber der Geltungsbereich macht dann den Verbundbereich deutlich, der jetzt doch wieder die Verbindungsbahn beinhaltet...

Die Tarifbestimmungen gelten für die Beförderung von Personen, Sachen und Tieren
auf den Linien und Strecken der in den Regio Verkehrsverbund Lörrach (RVL) einbezo-
genen Verkehrsunternehmen in den politischen Grenzen des Landkreises Lörrach, dar-
über hinaus bis Basel SBB. Innerhalb dieser Grenzen finden die Haustarife der einbe-
zogenen Verkehrsunternehmen keine Anwendung.

(...)

Die Tarifbestimmungen gelten nicht für:

- Züge des Fernverkehrs der DB (Produktklasse A und B). Diese Züge können
nur mit Fahrausweisen der DB benutzt werden. Fahrausweise des
Verbundtarifs werden dort - auch gegen Zahlung eines Zuschlages - nicht
anerkannt. Ausnahme: auf der Verbindungsbahn Basel Bad Bf – Basel SBB
ist die Benutzung aller Personenzüge mit allen für Zone 8 gültigen RVL-
Verbundfahrausweisen zugelassen.

(...)


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