Auch da kein Ausdruckzwang (mehr)! (s. Punkt 6.3 TfV 600 I) (Fahrkarten und Angebote)
Wobei ich mich ja frage, wie sich das damit verträgt, dass manche Tickets nicht als Handy-Ticket in der App angezeigt werden wollen und man zum Ausdruck aufgefordert wird.
Was geht da am Laptop, aber nicht in der App? Beispiel: Mitfahrer-Freifahrt.
Ohne jetzt in jedem Angebot die Bedingungen nachgelesen zu haben gilt dort grundsätzlich das gleiche: Alternatives Vorzeigen von Onlinetickets auf digitalen Endgeräten ist zugelassen.
Auch wenn das etwas von Thema wegführt: das gilt erst einmal nur im DB-Tarif. Onlinetickets der Verbünde können davon abweichende Regeln haben und andere skurrile Pflichten vorsehen.
gesamter Thread:
- Online-Ticket Ausdruckzwang? -
Hustensaft,
17.04.2019, 06:13
- Kein Ausdruckzwang (mehr)! (s. Punkt 6.3 TfV 600 I) -
musicus,
17.04.2019, 06:17
- Danke (o.w.T.) - Hustensaft, 17.04.2019, 10:59
- Kein Ausdruckzwang (mehr)! (s. Punkt 6.3 TfV 600 I) -
agw,
17.04.2019, 11:08
- Habe die gleiche Frage - HBSA, 17.04.2019, 11:27
- Fahrradmitnahme - Taurus83, 17.04.2019, 12:36
- Auch da kein Ausdruckzwang (mehr)! (s. Punkt 6.3 TfV 600 I) - sibiminus, 17.04.2019, 14:16
- Kein Ausdruckzwang (mehr)! (s. Punkt 6.3 TfV 600 I) -
musicus,
17.04.2019, 06:17