Auch da kein Ausdruckzwang (mehr)! (s. Punkt 6.3 TfV 600 I) (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Mittwoch, 17.04.2019, 14:16 (vor 1808 Tagen) @ agw

Wobei ich mich ja frage, wie sich das damit verträgt, dass manche Tickets nicht als Handy-Ticket in der App angezeigt werden wollen und man zum Ausdruck aufgefordert wird.
Was geht da am Laptop, aber nicht in der App? Beispiel: Mitfahrer-Freifahrt.

Ohne jetzt in jedem Angebot die Bedingungen nachgelesen zu haben gilt dort grundsätzlich das gleiche: Alternatives Vorzeigen von Onlinetickets auf digitalen Endgeräten ist zugelassen.

Auch wenn das etwas von Thema wegführt: das gilt erst einmal nur im DB-Tarif. Onlinetickets der Verbünde können davon abweichende Regeln haben und andere skurrile Pflichten vorsehen.


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