NBS Kufstein / St. Johann - Salzburg (Allgemeines Forum)

Henrik, Dienstag, 09.04.2019, 23:01 (vor 1836 Tagen) @ Re 8/12

..für was, für welchen Bedarf?

Natürlich für die Korridorzüge des innerösterreichischen Fernverkehrs

Herr Vieregg spricht da von heute 36 bzw. im Planfall 42 Zügen.
Bemessungsgrundlage des Brenner Nordzulaufs sind 400 Züge.
Eine Entlastung um 42 Zügen sind da dann nicht so recht relevant.

Mit der hohen Flexibilität von bis zu 30 Promille im Höhenplan schließt er den wertvollen Güterverkehr kategorisch aus.

Der Güterverkehr würde weiterhin via Rosenheim geleitet.

s.o.

Mit der starren Beschränkung in der Trassierung auf max 160 km/h Entwurfsgeschwindigkeit schließt er unnötig den Sinn für den Fernverkehr gradezu kategorisch aus.

Versteh ich nicht (vgl. Antwort an Oscar).

Die Frage ist ja wozu, um welche Fahrzeitverkürzung im Vergleich zum Planfall Brenner Nordzulauf, deren NBS für 230 km/h gebaut werden. Ergibt sich überhaupt eine? Wenn ja, um wie wenige Minuten? ..bei max 160 km/h in der Ebene.
Und das ganze als Milliardenprojekt für einen Zug pro Stunde,
abgesehen von Schwächen in der technischen Machbarkeit (Salzburg wurde bereits angesprochen), in der Umweltverträglichkeit und eben die Abstimmung mit Deutschland, vor allem wenn man da oberirdisch durch will.

In Deutschland gibts nur eine einzige NBS, die als artreine PV-Strecke konzipiert wurde und sich so rechnete, das ist die NBS Köln-Rhein/Main. Und auch da kam es dem Güterverkehr auf der Altstrecke sehr zu gute, dass die PV-Linien auf die SFS verlagert wurden. Sie wird von 5 Linien befahren (konzipiert bis zu 7) mit Geschwindigkeiten bis zu 300 km/h.
Rein bautechnisch macht die Beschränkung auf 160 km/h auch keinen Sinn.

Sein grober Schnitzer, unangenehmer Fehler der Verwechselung von Planfeststellungsverfahren mit Raumordnungsverfahren am Anfang hinsichtlich Alternativenprüfung gerät da schon fast zur Kleinigkeit, ganz abgesehen davon, dass ein deutsches ROV hier gar nicht betroffen ist.

Wenn du uns das näher erklären willst, lern ich - als Nichtjurist - gern was hinzu. Wird
eine Alternativenprüfung nur in einem der beiden Verfahren gefordert? Wenn ja in welchem? Und wäre sie nicht allenfalls auch im anderen möglich und sinnvoll?

in beiden Verfahren.

Wir befinden uns aktuell beim Erstellen & Bewerten der Grobtrassen-Entwürfe – es liegen viele Varianten zu Beginn des Auswahlverfahrens vor.
Am Ende dieses Auswahlverfahrens bleiben nur noch ein paar Grobtrassen übrig, mit denen man dann ins Raumordnungsverfahren (ROV) geht.
Mit der empfohlenen Trasse des ROV geht man dann in das Planfeststellungsverfahren (PFV).
Bis zum PFV dauert es also noch ein paar Jahre.
Sowohl zeitlich als auch vom Kontext her kann er das PFV nicht gemeint haben.
Er ist jetzt seit einigen Jahrzehnten tätig im Verkehrsplanungsbereich, er sollte die Verfahren ganz gut wissen.
Aber auch so ein Schreibfehler sollte eigentlich nicht passieren. Einfach nochmal drüber lesen vorm Abschicken und korrigieren.

https://www.deutschebahn.com/pr-muenchen-de/aktuell/presseinformationen/Brenner-Nordzul...

Brenner - Nordzulauf Grobtrassenentwürfe

Wörgl/Kufstein - Salzburg lag nicht im Untersuchungsraum für den Brenner Nordzulauf,
er selbst unterstellt ja auch keine Güterzüge für seinen NBS-Vorschlag und die Entlastung für den Brenner Nordzulauf ist recht marginal gegenüber dem Planfall, selbst gegenüber dem Bezugsfall (199 Züge täglich in der ersten Jahreshälfte 2018 siehe Kapazität).
Und wie DB Netz AG/ÖBB-Infrastruktur AG richtig in ihren Anmerkungen erwähnen, eine NBS Rosenheim – Salzburg ist und war nie geplant.


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