NJ lLiege- statt Schlafwagen erhalten. (Allgemeines Forum)

Altmann, Samstag, 06.04.2019, 09:27 (vor 1819 Tagen) @ sflori

Wenn bei der Durchführung der Fahrt geschusselt wird (Liegewagen statt Schlafwagen), haftet der Durchführende. Da scheinbar die DB hier auch nur wieder als Vermittler agiert, wäre das die ÖBB als ausführendes Unternehmen - auch wenn hier keine direkte vertragliche Bindung besteht.

Ich kann hier nur in meinen Erfahrungen mit Airlines kramen. Wo Du den Flug gebucht hast, ist egal, die jeweilige Homepage ist nur Vermittler. Nicht egal ist allerdings, welche Airline das Flugticket ausgestellt hat.

Konkretes Beispiel: Hab Flug bei xxx.com gebucht, Operator-Code des Fluges am Ticket war AF, Flug wurde durchgeführt von OS. Haftbar für mein verspätetes Gepäck war AF.


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