SC Fahrgastrechte (Allgemeines Forum)

JanZ, HB, Freitag, 05.04.2019, 20:17 (vor 1840 Tagen) @ Giovanni

Gemäß Fahrgastrechteverordnung ist dennoch bei Verspätungen in jedem Fall das Verkehrsunternehmen verantwortlich (und nicht das SC Fahrgastrechte)


Davon bleibt das Recht des EVU, die Bearbeitung an das SC zu delegieren, unberührt.


Woraus leitet sich dieses Recht ab?

Aus der allgemeinen Privatautonomie? Ich würde eher sagen, dass mir jemand einen Beleg dafür zeigen müsste, dass dieses Recht ausgeschlossen sein soll.

--
Im Volk, da ist sie sehr beliebt, unsere Eisenbahn,
Doch dort, wo's keine Schienen gibt, da hält sie selten an.

(EAV: Es fährt kein Zug)


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