Denkfehler (Fahrkarten und Angebote)

Hustensaft, Dienstag, 02.04.2019, 07:54 (vor 1823 Tagen) @ JanZ

Was genau wird da billigend in Kauf genommen? Dass manche Leute die zuviel gekauften Fahrscheine nicht zur Erstattung einreichen, obwohl sie ausdrücklich dazu aufgefordert werden? Dann wäre auch der Verkauf von Gutscheinen Betrug.

Die DB weiß, dass der Kunde die Leistung bereits bezahlt hat, fordert ihn aber nochmals zur Zahlung auf - damit verschafft man sich rechtswidrig einen vermögensrechtlichen Vorteil. Nur der Umstand, dass man einigermaßen aktiv die Erstattung anbietet, führt dazu, dass man hier möglicherweise gerade so an einer Strafbarkeit vorbei kommt, obgleich man das auch anders sehen könnte, denn schließlich ist das Problem bekannt und die DB hätte durchaus die Möglichkeit, die Buchung per App vorübergehend ganz auszusetzen; die bewusste Unterlassung, weil nicht alle Buchungen betroffen sind, passiert mit Wissen und Wollen, man nimmt also in wissentlich in Kauf, dass solche Fälle auftreten; je nach Staatsanwalt und Richter könnten da durchaus unterschiedliche Ergebnisse eintreten.

Die Sache mit den Gutscheinen ist dabei anders gelagert, wobei die wochenlange Nicht-Akzeptanz bei der Buchung von Sparpreisen auch nicht "ohne" war.

In beiden Fällen handelt man zivilrechtlich in jedem Fall gegen die guten Sitten.


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