Ich finde es toll, wie du den relevantesten Teil im Zitat (Allgemeines Forum)

schlaufuxxx, Sonntag, 24.03.2019, 00:47 (vor 1833 Tagen) @ Paladin
bearbeitet von schlaufuxxx, Sonntag, 24.03.2019, 00:48

Rote-Augen-Sprinter

... man könnte ja durchaus vertreten, dass nach Gebrauch die Verwendungsbefugnis erloschen ist? (Das wäre dann ja eine betrugsäquivalente Auslegung.)

Ja, an den habe ich auch schon gedacht.
Hauptanwendungsfälle sind Onlinebanking, PayTV und Abhebungen am Bankautomat.
Ich tu mir aber schwer mit dem Tatbestandsmerkmal der "unbefugten Verwendung".
Was würde denn die Daten in der App plötzlich "unbefugt" für mich werden lassen?
Die DB lässt die Stornierung auch noch am Geltungstag zu.

Stellst du dich absichtlich dumm? Ist ein Storno erlaubt, wenn man die Reise angetreten hat? Ja oder nein?

Ja:

J-C

Ist ein Storno erlaubt, wenn man die Reise angetreten hat? Ja oder nein?

Ja.

J-C

Siehste. Klammerst dich an den Paragraphen wie ein Affe an den Baum...

Hm naja das ist halt so im Rechtsstaat. "Keine Strafe ohne Gesetz" (§ 1 StGB)
Wenn etwas nicht verboten ist, ist es erlaubt. Ob es dir nun gefällt oder nicht.

J-C

Es geht hier nicht darum zu bestrafen. Aber ich bin nicht gewillt, bereits gesagtes zu wiederholen. Du willst es ja nicht verstehen.
Aber für dich nochmal in großen Buchstaben:
ES GEHT UM DAS PRINZIP! Sowas macht man einfach nicht! Alleine, dass du es für legitim hältst, für eine in Anspruch genommene Dienstleistung nichts zu zahlen, sagt vieles darüber aus, wie du so tickst. Danke und guten Nachmittag.

Es geht dich nicht darum, was ich für legitim halte oder nicht. Siehe oben.

Frecciarossa

Wenn du die anderen Beiträge durchliest, habe ich bereits dargelegt, warum auch der § 265 a StGB nicht einschlägig ist.

Hast du nicht - kannst du nicht.

Na scheinbar doch...es kommt ja bisher nicht viel mit Substanz, nur moralische Predigten.
Dass nicht sein kann, was nicht sein darf...
Aber du kannst ja gerne mal begründen, warum er daunter fällt.

Stalljunge

einfach weglässt:

Sorry, dass ich in einem Eisenbahnforum keine juristisch konkreten und korrekten Ausdrücke benutze.

Im allgemeinen Sprachgebrauch bzw. im Duden gilt folgendes:
Betrug - "bewusste Täuschung, Irreführung einer anderen Person"

Der Anwalt, der vor Gericht die Begriffe anwendet wie im Duden oder auf gutefrage.net, wird keinen Prozess gewinnen und dann auch bald keine Mandate mehr...


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