Bitteschön. (Allgemeines Forum)

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Donnerstag, 21.03.2019, 16:34 (vor 1853 Tagen) @ schlaufuxxx
bearbeitet von J-C, Donnerstag, 21.03.2019, 16:36

> > > http://www.ice-treff.de/index.php?id=558437


§263 StGB setzt die Täuschung eines Menschen vorraus.

Liegt vor, beim Storno ist die Voraussetzung, dass die Fahrt nicht angetreten wurde. Wenn man mit dem Storno so tut, als hätte man die Fahrt nicht eingetreten, so wurde der Mitarbeiter getäuscht, da er von ihm ein Storno angefordert bekam, was eben impliziert, dass die Fahrt nicht angetreten wurde. Zufrieden?


LOL!
Ich kann die Fahrt auch einfach in der App stornieren.
Sitzt da dann ein kleiner Bahnmitarbeiter in meinem Handy - den ich täusche?

Dann wird nicht der Mitarbeiter, sondern die juristische Person in Form eines Konzerns getäuscht. Ich bin mir sicher, dass das Recht auch Betrug gegenüber Firmen erfasst.

...und worüber täusche ich den am Schalter?
Stornierung am Tag der Reise ist ganz klar zulässig.

Stellst du dich absichtlich dumm? Ist ein Storno erlaubt, wenn man die Reise angetreten hat? Ja oder nein?

Dann ist es vielleicht etwas anderes....oder es gilt eben § 1 StGB :-) !

Siehste. Klammerst dich an den Paragraphen wie ein Affe an den Baum...

In der Justiz herrscht schließlich keine Willkür ...und es wird auch nicht mehr für Sachen bestraft die der schreiende, mit Fackeln bewaffnete Mob (von Bahnfands) einfordert, sondern das, das gesetzlich geregelt ist.

Es geht hier nicht darum zu bestrafen. Aber ich bin nicht gewillt, bereits gesagtes zu wiederholen. Du willst es ja nicht verstehen.

Aber für dich nochmal in großen Buchstaben:

ES GEHT UM DAS PRINZIP! Sowas macht man einfach nicht! Alleine, dass du es für legitim hältst, für eine in Anspruch genommene Dienstleistung nichts zu zahlen, sagt vieles darüber aus, wie du so tickst. Danke und guten Nachmittag.

--
Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?
[image]
(Bildquelle: ČD)


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