Bitteschön. (Allgemeines Forum)

J-C, Da, wo ich grad gedanklich nicht bin., Donnerstag, 21.03.2019, 16:09 (vor 1855 Tagen) @ schlaufuxxx
bearbeitet von J-C, Donnerstag, 21.03.2019, 16:11

http://www.ice-treff.de/index.php?id=558437

§263 StGB setzt die Täuschung eines Menschen vorraus.

Liegt vor, beim Storno ist die Voraussetzung, dass die Fahrt nicht angetreten wurde. Wenn man mit dem Storno so tut, als hätte man die Fahrt nicht eingetreten, so wurde der Mitarbeiter getäuscht, da er von ihm ein Storno angefordert bekam, was eben impliziert, dass die Fahrt nicht angetreten wurde. Zufrieden?

Und hättest du einmal die Beiträge wirklich durchgelesen, hättest du schon gesehen, dass es hier nicht um Paragraphenreiterei geht, sondern einfach ums Prinzip.

Wieso klammerst du dich so an deinen Paragraphen? Ich finde Jura auch faszinierend, aber bitte, was ist es, wenn nicht Betrug, wenn eine angetretene Fahrt nachträglich storniert wird?

Es gibt Dinge, da braucht man keine Paragraphen, um zu verstehen, dass man das einfach nicht macht.

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Reisehäppchen für zwischendurch gefällig?
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(Bildquelle: ČD)


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