Fahrgastrechte über mehrere Zeitkarten kombinieren (Fahrkarten und Angebote)

sibiminus, Sonntag, 03.03.2019, 22:58 (vor 1871 Tagen) @ bers

Hallo,

Einmal pro Jahr bekomme ich automatisch eine neue Plastik-Karte, die ein Jahr lang gültig ist.

Ich glaube das ist der springende Punkt.

Die Abteilung Fahrgastrechte sagt mir nun, Verspätungen aus verschiedenen Zeiträumen (= verschiedenen Plastikkarten) könnten nicht kombiniert werden

Die Entscheidung erscheint mir richtig...

Der Grund: Es handele sich um zwei verschiedene Beförderungsverträge. (Dem stimme ich intuitiv nicht zu - für mich verlängert sich stattdessen der bestehende Vertrag.)

... aber die Begründung falsch.

Wo kann ich etwas handfestes dazu nachlesen? In der EU-Verordnung habe ich nichts dazu gefunden.

Abschnitt 3 des VRN-Tarifs (Besondere Regelungen im Eisenbahnverkehr) regelt im Absatz 8 Folgendes:

Bei Fahrscheinen mit einer Gültigkeit von einem Tag oder länger hat der Fahrgast Anspruch auf Entschädigung, wenn er im Gültigkeitsbereich seiner Zeitkarte wiederholt Verspätungen von mindestens 60 Min. erlitten hat. [...] Entschädigungen werden nur vorgenommen, sofern der Entschädigungsbetrag zusammen höher als 3,99 € ist und die Entschädigungsforderungen bei Monatskarten und Zeitkarten mit kürzerer Geltungsdauer gesammelt für den Geltungszeitraum nach Ablauf der Geltungsdauer der Zeitkarte eingereicht werden. Bei Zeitkarten mit längerer Geltungsdauer erfolgt die Entschädigungszahlung jeweils auf Antrag, wenn die gesammelten Entschädigungsansprüche den Betrag von mind. 4,00 € erreichen. Der Entschädigungsbetrag wird auf maximal 25 % des tatsächlich entrichteten Fahrpreises begrenzt.

Ich lese daraus eine Begrenzung des Anspruchs auf die jeweilige Gültigkeit der Zeitkarte, sprich einen Ausschluss des Übertrags vom einen aufs nächste Vertragsjahr. Aber das ist nur eine Interpretation aus der Ferne.

Grüße


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