Bahn-Einzelreisende würden aber auch komisch gucken (Fahrkarten und Angebote)

agw, NRW, Sonntag, 17.02.2019, 17:07 (vor 1867 Tagen) @ Alibizugpaar

Meinetwegen kann man eheähnliche Partnerschaften bahntariflich Verheirateten gleichstellen, wenn Kinder vorhanden sind und diese Familien'situation' amtlich dokumentiert ist. Eheleute müssen ja auch zum Standesamt.

Ob die bestehenden Altersgrenzen bei Kindern sinnvoll festgesetzt sind (freie Mitnahme, zum Viertel- oder Halbpreis, warum Tarifgrenze bei 14 und nicht bei 12 oder 16 Jahren?), da fehlt mir jede Fantasie. Logisch hätte ich gefunden die Familienrabatte bis zur Volljährigkeit des Kindes zu gewähren.

Ist die Frage, warum du nur Kinder günstiger befördern willst, ohne dass eine Bedürftigkeit festgestellt wurde? Vielleicht sind die Eltern ja reiche Doppelverdiener? Wo ist das die Gerechtigkeit? Kindermangel gibt es auf der Welt auch nicht.

Und der/die alleinerziehende hat es doch auch schwer, wenn sie ohne Kind reist. Das sollte doch auch vergünstigt werden?
Was ist denn mit alleinstehenden Geringerverdienern (besonders teures Leben als Single)? (Vielleicht dein Beispiel von weiter oben?)
Oder was ist mit chronisch Kranken? Die sind auch arm dran und müssen den vollen Preis zahlen.
Was ist mit dem wenigreisenden Studenten, dem die MyBahncard nix bringt? Gibt's da keinen Rabatt auf die Einzelfahrt?

Am Ende kriegen alle einen Rabatt und keiner fährt günstiger als der andere?

Im Prinzip kann die DB FV AG natürlich machen, was sie will. Ist ja "privat". Die Landes- und Verbundtarife sehen ja auch anders aus.

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