§ 7 EBO (Allgemeines Forum)

micha_k, Marbach, Sonntag, 10.02.2019, 20:47 (vor 1894 Tagen) @ ThomasK

Was du hier schreibst ist schlicht an den Haaren herbeigezogen.

Eine solche Bedeutung von Soll-Vorschriften gibt es nicht. Diese besagen lediglich, dass Abweichungen nur in begründeten Ausnahmen stattfinden dürfen. Nachzulesen z.B. im Kommentar zur EBO.

Da, wo es neben den Soll-Werten auch harte Grenzen gibt, sind diese auch in der EBO genannt, z. B. bei den Bahnsteighöhen.


Die DB sieht in ihrer Planungsrichtlinie (813.0201) dann auch zusätzliche Maßnahmen für stark geneigte Bahnsteige vor. Das EBA listet diese Richtlinie in der Eisenbahnspezifischen Liste Technischer Baubestimmungen als anerkannte Regel der Technik gemäß EBO § 2 (1).


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