§ 7 EBO (Allgemeines Forum)

Aphex Twin, Samstag, 09.02.2019, 09:04 (vor 1875 Tagen) @ ThomasK

Na gut, dann helfe ich dir mal ein bisschen auf die Sprünge:


§ 7 EBO:

Gleisneigung

(2) Die Längsneigung von Bahnhofsgleisen, ausgenommen Rangiergleise und solche Bahnhofsgleise, in denen die Güterzüge durch Schwerkraft aufgelöst oder gebildet werden, soll bei Neubauten 2,5v.T. nicht überschreiten.


_________

Die durchschnittliche Neigung der Bahnsteige bei Stuttgart 21 beträgt das 6-Fache.

Und 'soll' heisst nicht 'darf nicht'.


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