In der Theorie gut ... (Allgemeines Forum)

Blaschke, Mittwoch, 06.02.2019, 16:41 (vor 1898 Tagen) @ Bahngenießer

Hallo.

- Nach Abmahnung in Wiederholungsfällen oder bei ausbleibenden Besserungsbemühungen neu ausschreiben und zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu vergeben!

Solange zu 100% der Billigste gewinnt, kommt man vom Regen in die Traufe ...

- Bis zu Übernahme durch den Nachfolger muss das mangelhafte Unternehmen (unter verschärfter Beobachtung) für den Weiterbetrieb sorgen.

Ist doch jetzt schon so. Erzählte zumindest der Chef vom Ausschreiber.

Fehlendes Personal oder Wagenmaterial kann der VRR ordern und dem Unternehmen zu mehr als 100 Prozent in Rechnung stellen. Kommt es trotzdem zu mehr als .. Prozent Ausfällen, bestellt der VRR notfalls selbst Ersatzverkehre (notfalls mit Taxen, überteuerten Busunternehmen, auch aus dem Ausland, oder mit Fernverkehsfreigabe oder Tankgutscheinen für Fahrgäste mit PKW-Fahrmöglichkeit). Auch derartige Kosten müssen dem Unternehmen zu mehr als 100 Prozent in Rechnung gestellt werden.

Prinzipiell richtig. Würde das aber tatsächlich einmal so durchgezogen, würden sich die Unternehmen sicher so organisieren, dass sie im Zweifel einfach Konkurs anmelden und die Bude zu machen, ohne dass es einen evtl. dahinterstehenden Konzern mitreißen würde. Wenn das nicht eh schon der Fall ist. Oder sie drohen einfach damit und erpressen auf diese Art den Besteller. Da ist dann auch niemanden geholfen. Und wenn man über vorherige Sicherheitszahlungen nachdenkt, dann werden die ja auch irgendwo eingepreist werden.


Ich gebe aber zu, dass ich da noch keine perfekte Lösung erfunden habe - sowas kommt auch mal vor ... ;-)


Schöne Grüße von jörg


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